Na ja,
Zitat:
Spricht jemand der über 55 ist, aber die ganze Zeit hauptberuflich selbstständig war (selbst wenn er mit 68 noch selbstständig war), wäre er versicherungsfrei und könnte wieder in die GKV.
Nein!
Er muss erst sein Gewerbe abmelden und nach 2 Jahren und 6 Monate eine Beschäftigung aufnehmen.
Zitat:
Anderes Beispiel ein junger Mann wird mit 18 selbstständig und geht in die PKV und das nahezu sein Leben lang, mittlerweile ist er 65 immer noch in der PKV, aber wird nun nächstes Jahr versicherungspflichtig beschäftigt und nun hat er die Chance wieder zurück zur GKV zu gehen?
Da steht ja "nach Vollendung" und nicht "mit Vollendung".
Auch hier muss er erst die Selbständigkeit aufgeben und 2 Jahre 6 Monate warten.
Wechsel von PKV in GKV bei Rentner möglich?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Also dürfte er sich tatsächlich nachdem er 2 1/2 Jahre Versicherungspflichtig ist bzw. gewartet hat zurück in die Gesetzliche gehen? Da du ja bereits Erfahrung hast, wie hoch ist die Chance, dass man damit durchkommt? Mit 18 als Selbstständiger in die PKV bis man 65 ist und dann Selbstständigkeit aufgibt um dann wieder in die GKV zu gelangen.
Eigentlich hätte ich folgendes zuerst schreiben müssen, aber da ich nicht wie ein Erbsenzähler rüberkommen mochte, frage ich jetzt nach. Es geht um folgende Aussage:
Wieso müssen die noch 30 Monate warten? Im § steht doch nur, dass sie mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei,... sein müssen, demnach bräuchte man innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 30 bis maximal 60 Monate versicherungsfrei zu sein.
Je mehr man darüber nachdenkt desto konfuser wird es für mich.](./images/smilies/eusa_wall.gif)
Eigentlich hätte ich folgendes zuerst schreiben müssen, aber da ich nicht wie ein Erbsenzähler rüberkommen mochte, frage ich jetzt nach. Es geht um folgende Aussage:
Rossi hat geschrieben:Er muss erst sein Gewerbe abmelden und nach 2 Jahren und 6 Monate eine Beschäftigung aufnehmen.
Wieso müssen die noch 30 Monate warten? Im § steht doch nur, dass sie mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei,... sein müssen, demnach bräuchte man innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 30 bis maximal 60 Monate versicherungsfrei zu sein.
Je mehr man darüber nachdenkt desto konfuser wird es für mich.
](./images/smilies/eusa_wall.gif)
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Hallo Rossi,
Bezugnahme auf dein Schreiben vom 12.02.12 12:43 Uhr nachfolgende Info.
Rente: 821,87€ + 60€ Zuschuß zur PKV (also 881,87€)
PKV 484,21€ und Pflegeversicherung 61,70€
Gewinn aus Gewerbe 2008 22,52€/Monat, 2009 64,10€/Monat, 2010 noch beim Steuerberater, aber nicht mehr als 100€/Monat
Gibt es irgendeine Möglichkeit?
MFG
Bezugnahme auf dein Schreiben vom 12.02.12 12:43 Uhr nachfolgende Info.
Rente: 821,87€ + 60€ Zuschuß zur PKV (also 881,87€)
PKV 484,21€ und Pflegeversicherung 61,70€
Gewinn aus Gewerbe 2008 22,52€/Monat, 2009 64,10€/Monat, 2010 noch beim Steuerberater, aber nicht mehr als 100€/Monat
Gibt es irgendeine Möglichkeit?
MFG
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Hm gute Frage, das einzigte wäre jetzt eine Vollzeitstelle zufinden als beschäftiger Rentner, bzw Teilzeitstelle und denn durchhalten. Nach rossis Auffassung.
Achja ein Anspruch auf Leistungen durch die Bundesagentur für Arbeit gibt es nicht Vollendung des 65 Lebensjahres, Anspruch auf Grundsicherung ergibt auch keine GKV Pflicht. Eine Mitgliedschaft in der KvdR ist auch nicht möglich da die 9/10 nicht erfüllt sind. Beiträge sind dennn atürlich nur Hälftig zu tragen durch den Arbeitgeber.
Und die Kasse wird natürlich denn bei bestehendner selbständiger Tätigkeit genausten den Status prüfen.
Achja ein Anspruch auf Leistungen durch die Bundesagentur für Arbeit gibt es nicht Vollendung des 65 Lebensjahres, Anspruch auf Grundsicherung ergibt auch keine GKV Pflicht. Eine Mitgliedschaft in der KvdR ist auch nicht möglich da die 9/10 nicht erfüllt sind. Beiträge sind dennn atürlich nur Hälftig zu tragen durch den Arbeitgeber.
Und die Kasse wird natürlich denn bei bestehendner selbständiger Tätigkeit genausten den Status prüfen.
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