Selbständigkeit und Krankenversicherung

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spassig
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Selbständigkeit und Krankenversicherung

Beitragvon spassig » 18.03.2012, 09:54

Lese mich hier durch diverse threads.
Habe aber noch nicht alles gefunden.
Hoffe mit meiner Frage schneller zu Antworten zu kommen.

Anmeldung des bisheriges Kleingewerbes eines gekündigten Azubis (Fotograf) als Hauptgewerbe.
Kleingewerbe wurde von ihm schon vor 3 Jahren als Schüler angemeldet.
Er ist fotografisch tätig und erstellt u.a. webpages.
Er ist derzeit wieder familienversichert.
Seit 1.3.2012 hat er sich als arbeitslos gemeldet.
Er hat doch 4 Möglichkeiten.

1_Familienversicherung beibehalten
2_Künstlersozialversicherung
3_Gesetzliche KV
4_Private KV

Zu 1
Ich las dass er da nur 18 h pro Woche tätig sein darf, ist das korrekt ?
Gibt es da max. zulässige Einkommen ?
Falls ja, ist als Einkommen die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben zu verstehen.
Einkommensteuererklärung hat er für 2009 / 2010 abgegeben. Steuern musste er bisher nicht zahlen, da Azubigehalt und Einkommen zu gering war.
Ich las auch was zu Geringfügigkeitsgrenze bei KV.
Was ist das genau ?
Und was folgt daraus ?

Danke für feedback ;-)

Jochen

Czauderna
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Re: Selbständigkeit und Krankenversicherung

Beitragvon Czauderna » 18.03.2012, 12:09

spassig hat geschrieben:Lese mich hier durch diverse threads.
Habe aber noch nicht alles gefunden.
Hoffe mit meiner Frage schneller zu Antworten zu kommen.

Anmeldung des bisheriges Kleingewerbes eines gekündigten Azubis (Fotograf) als Hauptgewerbe.
Kleingewerbe wurde von ihm schon vor 3 Jahren als Schüler angemeldet.
Er ist fotografisch tätig und erstellt u.a. webpages.
Er ist derzeit wieder familienversichert.
Seit 1.3.2012 hat er sich als arbeitslos gemeldet.
Er hat doch 4 Möglichkeiten.

1_Familienversicherung beibehalten

Geht nur, wenn er nicht hauptberuflich selbständig ist und unter 375,00 €
mtl. Einkommen hat.


2_Künstlersozialversicherung

Sollte auf jeden Fall dort geklärt werden wenn Einkommen über 375,00 € liegt - es handelt sich da um eine Pflichtversicherung

3_Gesetzliche KV

Ja, wenn die 375,00 € überschritten werden besteht Beitrittsrecht zur GKV.

4_Private KV
Wenn die Familienversicherung nicht mehr geht und die Künstlersozialversicherung nicht greift und man die GKV-Versicherung nicht will dann muss es eben die PKV sein.

Zu 1
Ich las dass er da nur 18 h pro Woche tätig sein darf, ist das korrekt ?
Gibt es da max. zulässige Einkommen ?
Falls ja, ist als Einkommen die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben zu verstehen.
Einkommensteuererklärung hat er für 2009 / 2010 abgegeben. Steuern musste er bisher nicht zahlen, da Azubigehalt und Einkommen zu gering war.
Ich las auch was zu Geringfügigkeitsgrenze bei KV.
Was ist das genau ?
Und was folgt daraus ?

Die Beurteilung ob eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt (prüft eine GKV-Kasse) hängt in erster Linie von den beiden Faktoren Arbeitszeit und
Einkommen ab. Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Arbeitszeit von mehr als 18 Stunden wöchentlich und einem Einkommen von wirtschaftlicher Bedeutung für den Betreffenden die Beurteilung "hauptberuflich Selbständig" nach sich zieht.


Danke für feedback ;-)

Jochen


Gruss
Czauderna

spassig
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Beitragvon spassig » 18.03.2012, 12:22

Danke für feedback
Czauderna hat geschrieben:Die Beurteilung ob eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt (prüft eine GKV-Kasse) hängt in erster Linie von den beiden Faktoren Arbeitszeit und
Einkommen ab. Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Arbeitszeit von mehr als 18 Stunden wöchentlich und einem Einkommen von wirtschaftlicher Bedeutung für den Betreffenden die Beurteilung "hauptberuflich Selbständig" nach sich zieht.

OK.
Einkommen kann man ja erst nach einem Jahr nachweisen im Rahmen der Einkommensteuererklärung, die er ja eh schon machte.
Kann man noch was zu Geringfügigkeitsgrenze sagen im Zusammenhang mit Beiträgen bei der GKV.
Anfänglich wird das Einkommen ja nicht so riesig sein, wenn da aber ein größerer Betrag für die KV fortgeht bleibt ja nix. Vom Staat gibts ja nicht zurück da Steuern noch nicht anfallen.

Jochen

lotte33
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Re: Selbständigkeit und Krankenversicherung

Beitragvon lotte33 » 18.03.2012, 13:33

Czauderna hat geschrieben:Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Arbeitszeit von mehr als 18 Stunden wöchentlich und einem Einkommen von wirtschaftlicher Bedeutung für den Betreffenden die Beurteilung "hauptberuflich Selbständig" nach sich zieht.[/color]
Czauderna


Einkommen "von wirtschaftlicher Bedeutung" ist ja ziemlich auslegungsfähig.
Heißt das "über Hartz IV-Satz", grob über dem Mindestbemessungsbeitrag der KV?
Oder wird geschaut, ob derjenige anderes Einkommen hat, von dem er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann?
Oder kann man sonst etwas zur Einschätzung sagen, also auf welcher Grundlage die Bewertung "von wirtschaftlicher Bedeutung" vorgenommen wird?

lg lotte

spassig
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Re: Selbständigkeit und Krankenversicherung

Beitragvon spassig » 18.03.2012, 13:40

lotte33 hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Arbeitszeit von mehr als 18 Stunden wöchentlich und einem Einkommen von wirtschaftlicher Bedeutung für den Betreffenden die Beurteilung "hauptberuflich Selbständig" nach sich zieht.[/color]
Czauderna


Einkommen "von wirtschaftlicher Bedeutung" ist ja ziemlich auslegungsfähig.
Heißt das "über Hartz IV-Satz", grob über dem Mindestbemessungsbeitrag der KV?
Oder wird geschaut, ob derjenige anderes Einkommen hat, von dem er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann?
Oder kann man sonst etwas zur Einschätzung sagen, also auf welcher Grundlage die Bewertung "von wirtschaftlicher Bedeutung" vorgenommen wird?

lg lotte


Ist das jetzt eine Frage oder eine Antwort ? ;-)

Konkret geht es darum - jedenfalls bei meinem Problem - hat jemand Einkommen = Einnahmen - Ausgaben = 400 Euro und beträgt der KV Betrag bei 200 Euro so hat jemand nur 200 Euro in der Tasche.

Jochen

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Beitragvon Czauderna » 18.03.2012, 14:16

Hallo,
wie ich schon schrieb - die Beurteilung bzw. die Statusfeststellung erfolgt individuell, was gleichbedeutend ist mit - es gibt keine abschließende Beurteilung ohne die individuelle Prüfung. Richtig ist, dass bei einer Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit man sein Einkommen schätzen muss, was dann zur Folge haben kann, dass man zuerst als Arbeitnehmer beurteilt wird und nach Vorlage des ersten Einkommenssteuerbescheides dann für die Zukunft als Selbständiger.
Die angefragte Geringfügigkeitskrenze setze ich mit den 375,00 € mtl. gleich, welche für die Familienversicherung gilt.
Wirtschaftliche Bedeutung liegt immer dann vor, wenn die erzielten Einnahmen eben für die Existenzsicherung von Bedeutung sind, von daher zählen die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse.
Die Meinung, dass bei 400,00 € Einnahmen abzgl. 200,00 € Einnahmen als Bewertungsgrundlage übrig bleiben ist eine falsche, es geht immer nach dem Brutto bzw. nach den Einnahmen, die im Einkommensteuerbescheid als Einnahmen ausgewiesen sind.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon spassig » 18.03.2012, 15:48

Danke und sorry wenn ich da noch mal nachfrage

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
wie ich schon schrieb - die Beurteilung bzw. die Statusfeststellung erfolgt individuell, was gleichbedeutend ist mit - es gibt keine abschließende Beurteilung ohne die individuelle Prüfung.

Das heisst für mich, da sitzt ein Sachbearbeiter und der entscheidet je nach Laune .... Hat man da Verhandlungsspielräume ?
Da gibt es doch gewiss Kriterien.
Einnahmen durch selbständiges Arbeiten im Rahmen der Selbständigkeit.
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtungen
Einnahmen aus Kapitalerträgen
usw.
Ausgaben Lebenshaltung.
Miete, Essen, Kleidung usw.

Czauderna hat geschrieben:Richtig ist, dass bei einer Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit man sein Einkommen schätzen muss, was dann zur Folge haben kann, dass man zuerst als Arbeitnehmer beurteilt wird

Was hat das für eine Konsequenz bezüglich Krankenkassenbeitrag wenn man als Arbeitnehmer beurteilt wird? Was ist wenn er seine "Einnahmen" des letzten Jahres als Grundlage schätzt.

Czauderna hat geschrieben:und nach Vorlage des ersten Einkommenssteuerbescheides dann für die Zukunft als Selbständiger.

OK, das wäre für mich in Ordnung und nachvollziehbar.

Czauderna hat geschrieben:Die angefragte Geringfügigkeitskrenze setze ich mit den 375,00 € mtl. gleich, welche für die Familienversicherung gilt.

Was bedeutet das in Bezug auf die Krankenkassebeiträge ? Heisst das wenn man weniger als 375 Euro verdient kann man familienversichert bleiben ?

Czauderna hat geschrieben:Wirtschaftliche Bedeutung liegt immer dann vor, wenn die erzielten Einnahmen eben für die Existenzsicherung von Bedeutung sind, von daher zählen die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse.

Die Existenzsicherung für einen im elterlichen Haushalt wohnenden Jugendlichen ist finanziell anders als einen in der freien Wildbahn lebenden Jugendlichen

Czauderna hat geschrieben:Die Meinung, dass bei 400,00 € Einnahmen abzgl. 200,00 € Einnahmen als Bewertungsgrundlage übrig bleiben ist eine falsche, es geht immer nach dem Brutto bzw. nach den Einnahmen, die im Einkommensteuerbescheid als Einnahmen ausgewiesen sind.
Gruss
Czauderna


OK, ich wusste es ja nicht besser.

Jochen


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