Hallo an Alle,
ich habe da ein riesen Problem.
Fange mal von vorne an.
Ende 2009 konnte ich meine PKV nicht mehr bezahlen, da ich zuviel Unterhalt zahlen musste.
Ich bin früh pensionierter Beamter auf Lebzeit 34 Jahre alt und habe Beihilfe 70/30%
Auf Grund meiner Krankengeschichte nimmt mich in die "normalen" PKV-Tarife keine PKV mehr auf.
Nun hatte ich es mit dem Basistarif probiert.
Doch leider wollten Die PKV`s auch davon nichts wissen, und so vertröstet mich eine PKV zur nächsten.
Was kann ich denn jetzt noch machen?
Bin um jede Antwort dankbar....
Vielen Dank[/b]
Hilfe!! Keine PKV nimmt mich auch nicht im Basistarif
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 22.03.2012, 18:47
Ende 2009?
Hallo steven,
Ende 2009 hätte deine damalige PKV den Vertrag gar nicht mehr wegen Beitrafgsrückstand beenden dürfen, und du müsstest noch heute dort "versichert sein", wenn auch nur für - kurz beschrieben - den Notfall als Nichtzahler.
War es eventuell Ende 2008?
Gruß von
Gerhard
Ende 2009 hätte deine damalige PKV den Vertrag gar nicht mehr wegen Beitrafgsrückstand beenden dürfen, und du müsstest noch heute dort "versichert sein", wenn auch nur für - kurz beschrieben - den Notfall als Nichtzahler.
War es eventuell Ende 2008?
Gruß von
Gerhard
Was ich dabei nicht ganz verstehe, wie können dich andere PKV´en für den Basistarif vertrösten? Ich dachte im Basistarif bestände Aufnahmepflicht, egal was deine Vorgeschichte mit einer anderen Kassen war, wenn du z.B. einen anderen Anbieter wählst?
Wie verhält es sich denn z.B. im Falle, wenn ich bei einer PKV den Basistarif beendet habe, zwischenzeitlich wieder anders versichert war. Dann kann ich doch wenn ich dies wünsche, zu einem anderen Anbieter gehen, der mich im Basistarif nehmen muss oder?
Wie verhält es sich denn z.B. im Falle, wenn ich bei einer PKV den Basistarif beendet habe, zwischenzeitlich wieder anders versichert war. Dann kann ich doch wenn ich dies wünsche, zu einem anderen Anbieter gehen, der mich im Basistarif nehmen muss oder?
Kafka01, warte doch erst mal die Antwort ...
... auf 2008/2009 ab.
Wenn es tatsächlich Ende 2009 war, dann ist die Sache doch klar: Der damalige Versicherer ist dann nach wie vor am Zuge, und die anderen sind außen vor ...
Wenn es tatsächlich Ende 2009 war, dann ist die Sache doch klar: Der damalige Versicherer ist dann nach wie vor am Zuge, und die anderen sind außen vor ...
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 22.03.2012, 18:47
Das heißt du bist zur Zeit nicht krankenversichert bzw. seit der Kündigung Ende 2008 in keiner PKV mehr gewesen?
Sollte du tatsächlich seit Ende 2008 nicht mehr in einer Krankenversicherung sein, dann wärst du automatisch auf Grund der Krankenversicherungspflicht bei deiner letzten gültigen PKV.
Kannst du mittlerweile deine Beiträge bezahlen?
Du gehst nun zu deiner PKV wo du zu letzt versichert warst und schilderst ihnen den Fall mit dem Stichwort Krankenversicherungspflicht. Die müssen dich wieder aufnehmen. Wenn du die Beiträge bezahlen kannst, bleibst du halt im Basistarif. Sollten die Beiträge nicht bezahlt werden können, so bist du zwar noch immer über diese PKV versichert, aber es würde für dich wohl nur eine Notfallversorgung geben.
Sollte du tatsächlich seit Ende 2008 nicht mehr in einer Krankenversicherung sein, dann wärst du automatisch auf Grund der Krankenversicherungspflicht bei deiner letzten gültigen PKV.
Kannst du mittlerweile deine Beiträge bezahlen?
Du gehst nun zu deiner PKV wo du zu letzt versichert warst und schilderst ihnen den Fall mit dem Stichwort Krankenversicherungspflicht. Die müssen dich wieder aufnehmen. Wenn du die Beiträge bezahlen kannst, bleibst du halt im Basistarif. Sollten die Beiträge nicht bezahlt werden können, so bist du zwar noch immer über diese PKV versichert, aber es würde für dich wohl nur eine Notfallversorgung geben.
Die besagte PKV wird sich natürlich mit Haut und Haaren sträuben den TE aufzunehmen. Bei Problemen würde ich zum Anwalt gehen, dann ist das Ding erledigt.
Für den TE bedeutet das als Bedürftigen: Basistarif. Der TE muss dann natürlich mal bei der ARGE vorsprechen damit die PKV gezwungen wird ihm die Hälfte des Beitrages zu erlassen. Das gilt auch dann wenn der TE wegen Zahlung des beitrages bedürftig werden würde.
Für den TE bedeutet das als Bedürftigen: Basistarif. Der TE muss dann natürlich mal bei der ARGE vorsprechen damit die PKV gezwungen wird ihm die Hälfte des Beitrages zu erlassen. Das gilt auch dann wenn der TE wegen Zahlung des beitrages bedürftig werden würde.
Reicht nicht ein Ombudsmann?
Stimmt die Hälfte bekommt man ja vom KVdR, solange man als hilfebedürftig eingestuft wird das habe ich schon wieder fast vergessen.
http://pkvundrente.de/58-beitragszuschu ... te-rentner
Stimmt die Hälfte bekommt man ja vom KVdR, solange man als hilfebedürftig eingestuft wird das habe ich schon wieder fast vergessen.
http://pkvundrente.de/58-beitragszuschu ... te-rentner
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 19 Gäste