Hallo,
ich habe eine Frage, die mich grundsätzlich interessiert.
Ich bin noch einige Jährchen berufstätig, beschäftige mich aber schon mit dem Beitragssatz in der KV im Rentenalter.
Wie wird der Beitrag denn grundsätzlich festgesetzt, den man dann im Rentenalter zu zahlen hat? Für die PKV ist das klar.
Aber wie ist es in der GKV? Gibt es einen grundsätzlichen Unterschied, ob man am Ende seines Berufslebens freiwillig oder pflichtversichert war?
Gibt es einen Unterschied in den Zuschüssen, oder sind diese grundsätzlich für pflicht- und freiwillig Versicherte und auch privat Versicherte gleich?
Hintergrund: ich musste leider feststellen, dass man als freiwillig Versicherte in der GKV leider alle Pflichten aber nicht alle Vergünstigungen hat. Z.B. kann es vorkommen, dass man Beiträge während der Elternzeit zahlen muss. Zumindest war das bei mir vor 8 Jahren so.
Vielleicht kennt sich jemand aus? Danke für alle Infos
Sylvia
Beitrag in d. GKV für Rentner - pflicht- vs. freiwillig
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 17.04.2012, 16:33
Welche Rolle spielt in dem Zusammenhang diese 9/10-Regelung in Hinblick auf KVdR?
9/10 der zweiten Hälfte des Erwerbslebens seit erstmaliger Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses?
Wenn ich 1990 einen Monat sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und danach freiwillig versichert, weil z.B. selbständig, Hausfrau mit PKV-Gatten oder was immer- komme ich dann bei Renteneintritt 2035 in die KVdR?
lg lotte
9/10 der zweiten Hälfte des Erwerbslebens seit erstmaliger Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses?
Wenn ich 1990 einen Monat sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und danach freiwillig versichert, weil z.B. selbständig, Hausfrau mit PKV-Gatten oder was immer- komme ich dann bei Renteneintritt 2035 in die KVdR?
lg lotte
Hallo,
die 9/10 Regeleung für die Versicherung in der KVdR. besagt dass der Zeitraum
von der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit (Normalfall) bis zum Tag der Rentenantragstellung in der MItte "durchgeschnitten" wird. Die letzte Hälfte dieses Zeitraum muss zu 9/10 mit einer eigenen Mitgliedschaft oder mit einer Familienversicherung in einer oder mehrerer GKV-Kassen belegt sein.
Gruss
Czauderna
die 9/10 Regeleung für die Versicherung in der KVdR. besagt dass der Zeitraum
von der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit (Normalfall) bis zum Tag der Rentenantragstellung in der MItte "durchgeschnitten" wird. Die letzte Hälfte dieses Zeitraum muss zu 9/10 mit einer eigenen Mitgliedschaft oder mit einer Familienversicherung in einer oder mehrerer GKV-Kassen belegt sein.
Gruss
Czauderna
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
Die letzte Hälfte dieses Zeitraum muss zu 9/10 mit einer eigenen Mitgliedschaft oder mit einer Familienversicherung in einer oder mehrerer GKV-Kassen belegt sein.
Gruss
Czauderna
Hm, ja, aber gilt dann auch eine Mitgliedschaft als "freiwillig Versicherter"/GKV?
Oder muß es eine Pflichtmitgliedschaft sein?
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 21 Gäste