Kann Krankenkasse machen was sie will?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Trevilor2000
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Kann Krankenkasse machen was sie will?

Beitragvon Trevilor2000 » 24.05.2012, 10:58

Inwieweit sind Mitteilungen bzw. Entscheidudngen der Krankenkasse an ihre Versicherten rechtsberbindlich?

Die Briefe meiner Krankenkasse an mich sind nur von einer Person der Krankenkasse unterschrieben.

Muß ich deshalb befürchten, daß jeder andere Mitarbeiter diese Entscheidung widerrufen kann?

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 24.05.2012, 11:32

Es wäre zielführender wenn Sie in der alten Diskussion weitergemacht hätten.

http://www.forum-krankenversicherung.de ... highlight=

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 24.05.2012, 19:30

@Kamo - was kann der Fragesteller denn damit anfangen ??

@Trevilor2000 - Bescheide von Krankenkassen werden grundsätzlich nicht von zwei Mitarbeitern unterschrieben, die Bescheide sind auch mit einer Unterschrift gültig, ja, es geht auch sogar ganz ohne Unterschrift.
Es gibt ziemlich eindeutige Bestimmungen zur Bescheiderteilung und zur Aufhebung von Bescheiden.
Eine konkrete Fallschilderung und es kann auch näheres gesagt werden.
Gruss
Czauderna


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