keine KV, deshalb kein ALG II und deshalb keine KV

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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brainchild
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Aktueller Stand?

Beitragvon brainchild » 01.06.2012, 16:13

PontiusPilatus - gibts was Neues? Wäre gespannt, zu erfahren, wie es hierin um dich steht.

genervter - und bei dir?

Viele Grüße

brainchild

PontiusPilatus
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Beitragvon PontiusPilatus » 02.06.2012, 01:03

Es gibt nicht wirklich einen Fortschritt zu berichten.

Vom Jobcenter immer noch keinen Cent gesehen. Laut letztem Schreiben soll ich erneut eine Anlage EKS für Nov/2011 bis Apr/2012 einreichen.

Wenn ich das nicht mache, werden die Leistungen versagt. Haha wie witzig!!! Die sind ja schon versagt.

AOK hat mit letztem Schreiben festgestellt, dass ich pflichtversichert bin und das das von amtswegen festgestellt wurde. Was das auch immer zu heißen hat.

Mitgliedsbescheinigung hab ich immer noch keine, stattdessen die Aufforderung zur Anzeige der Pflichtversicherung.

Hab den Anwalt gewechselt, weil der Null Ahnung von gar nichts hatte und nur gepennt hat. Hab mir einen Fachanwalt, speziell für SGB genommen. Hat mich gleich gefragt, warum kein Antrag auf richterliche Anordnung auf Auszahlung des Lebensunterhaltes gestellt wurde. Hatte zum erstenmal seit Monaten das Gefühl, an der richtigen Stelle zu sein.

Das war es dann aber auch schon. Leider sonst keine besonders gute Nachrichten.
Bzgl. KK: im günstigsten Fall bleibe ich auf ca. 16.000.- € Schulden sitzen, wenn keine Nachforderungen und keine Säumniszuschläge erhoben werden und ich im Gegenzug auf Kostenerstattung verzichte.
Im anderen Fall erhöht sich das Ganze für die letzten 4 Jahre incl. rückständiger Beiträge und Säumniszuschläge auf rd. 40.000.- €.

Aber nur, wenn mir nicht noch Vorsatz (bewusste Nichtzahlung von KK-Beiträgen) unterstellt wird, dann nämlich sind auch noch die Beiträge ab 2007 incl. SZ fällig, weil die dann erst nach 30 Jahren verjähren anstatt nach 4 Jahren. Dann kann ich nochmal 15.000.- draufsatteln!

Ich glaube mir wird nichts anderes übrig bleiben, als die Anzeige der Pflichtversicherung abzugeben und auf Kostenübernahme zu bestehen. Dann gleich Privatinsolvenz anmelden. Ansonst weiß ich nicht, wie ich da raus kommen soll.

Nach Privatinsolvenz kann ich allerdings meine Selbstständigkeit an den Nagel hängen. Kein Auftraggeber wird mir da Vertrauen entgegen bringen. Also zur Privatinsovenz auch gleich Hartz IV beantragen. Dann bin ich ja genau dort, wo ich nie sein wollte: beim Jobcenter!

Alternativen:
a) gar nichts machen, die 16TSD abstottern, ohne KV weiterleben und hoffen, dass niemals was nachkommt, weder größere gesundheitliche Beeinträchtigungen (wohl unwahrscheinlich, bin ja jetzt schon krank), noch irgendwelche Eintreibungsversuche seitens KK, weil ich ja jetzt dort als eigentlich Pflichtversicherter bekannt bin.

b) ins Ausland absetzen, alles hinter mir lassen und neu anfangen (auch unwahrscheinlich, zu alt und krank und dazu ohne Startkapital)

c) Cocktail aus meinen Betablockern und den Schmerzmittel anrühren, heißes Bad einlassen und mich in die Wanne legen.

Tendiere zur Zeit am ehesten noch zu a), da ich das Risiko der immensen Nachforderung nicht eingehen kann. Ist aber ja auch keine befriedigende Lösung.

Keine Ahnung, stecke im Moment fest.

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Beitragvon Vergil09owl » 02.06.2012, 09:36

Also das mit der anzeige nach § 5 aAbs. 1 Nr. 13 würde ich mal schön lassen.

Ich würde erstmal abwarten was das Jobcenter dennsagt, macht. Denn würde ich mir eine neue Kasse suchen.

Gruß.

Jochen

Rossi
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Beitragvon Rossi » 03.06.2012, 11:57

Na ja, ich würde nicht so schell die Flnte ins Korn werfen.

Um ALG II beziehen zu können, miuss man bedürftig sein. Diese Bedürftigkeit musst Du dem Jobcenter nachweisen. Dies ist gerade bei Selbständigen schwierig. Denn das Jobcenter muss das Einkommen in dem Bewilligungszeitraum anrechnen. Wenn man im November 2011 einen Antrag stellt und das Jobcenter bewilligt dann von November 2011 - April 2012 muss auch das Einkommen in diesem Zeitraum berücksichtigten. Genau dort besteht die Schwierigkeit, da ja man niemals bei Selbständigen das Einkommen in der Zukunft feststellen kann.

Aber jetzt sind ein paar Monate vergangen und Du kannst doch das tatsächliche Einkommen für die zurückliegenden Monate November 2011 - April 2012 ermitteln. Dies solltest Du auch machen.

Wenn dann Bedürftigkeit für die zurückliegenden Monate bestanden hat, dann muss das Jobcenter auch die Leistungen rückwirkend erbringen. Mit dieser rückwirkenden Leistung ist dann zwangsläufig auch die Anmeldung bei der Kasse im Rahmen des ALG II-Bezuges verbunden.

Wenn dann das Jobcenter immer noch mullt und knullt, weil die Mitgliedsbescheinigung fehlt, dann sollte der Anwalt eine einstweilige Anordnung beim zuständigen Sozialgericht stellen. Es sollte glaubhaft machen, dass von der Prognose her das Einkommen ab Mai 2012 (in der Vorschrau betrachtet) sich nicht ändern wird. Dann bist Du schon mal bedürftig im Sinne des ALG II. Die Ablehnung aufgrund der fehlenden Mitgliedsbescheinigung ist rechtswidrig, weil das Meldeverfahren genau vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist.

Eine einstweilige Anordnung kann man auch nicht rückwirkend bewirken, sondern leider nur mit Wirkung für die Zukunft.

Es sollte jetzt endlich mal etwas passieren, sosnt eierst Du in ein paar Monaten immer noch herum.

Dem Jobcenter kann man die fehlende Mitgliedsbescheinigung um die Ohren hauen, aber es muss auch Bedürftigkeit vorliegen.

bruderherz
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Beitragvon bruderherz » 07.06.2012, 11:51

Und ganz wichtig: Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben, bei Sanktionen immer klagen.


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