Hallo in die Runde,
bin auf folgendes Schreiben des BMAS an den Städtetag gestossen:
"auf Ihr Schreiben vom 25.01.2012 teile ich Ihnen mit, dass nach Mitteilung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. die privaten Versicherungsunternehmen bereit sind, die Beitragsschulden aller privat krankenversicherter Hilfebedürftiger niederzuschlagen. Voraussetzung ist, dass die Schulden zwischen Januar 2009 und Januar 2011 und ausschließlich auf Grund der Deckungslücke entstanden sind.
Betroffenen Leistungsberechtigten nach dem SGB XII - und dem SGB II - ist deshalb zu empfehlen, sich schriftlich an das jeweilige Versicherungsunternehmen zu wenden, um einen Verzicht auf die Beitragsforderungen zu bitten (formloser Antrag) und einen Nachweis für den Zeitraum des Leistungsbezuges beizufügen. Sollte es hierbei zu Problemen kommen, sollten Betroffene an den Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. verwiesen werden (Anschrift: Gustav-Heinemann-Ufer 74c, in 50968 Köln.)"
Gibt es dazu schon neue Erfahrungen?
Erlass Beitragsrückstand PKV im Basistarif
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Nun. kann selbst eine neue Entwicklung vorstellen.
Die PKV erhielt einen Antrag auf Erlass der Beitragsrückstände, brauchte knapp 5 Wochen und antwortete, eine Erlass käme nur dann in Frage, wenn der Antragsteller zuerst in den Basistarif wechselt. Ansonsten bleibe es bei dem vereinbarten Rückzahlungsmodus- rd 100 € zusätzlich zum aktuellen Monatsbeitrag
Die PKV erhielt einen Antrag auf Erlass der Beitragsrückstände, brauchte knapp 5 Wochen und antwortete, eine Erlass käme nur dann in Frage, wenn der Antragsteller zuerst in den Basistarif wechselt. Ansonsten bleibe es bei dem vereinbarten Rückzahlungsmodus- rd 100 € zusätzlich zum aktuellen Monatsbeitrag
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