Mein Fall - ich erbitte hilfreiche Auskünfte

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Steven35

Mein Fall - ich erbitte hilfreiche Auskünfte

Beitragvon Steven35 » 21.06.2012, 08:45

Einen schönen Guten Morgen zusammen,

ich habe mich bereits ein bischen eingelesen aber möchte euch meinen Fall trotzdem schildern, in der Hoffnung hilfreiche Antworten und die ein oder andere PN zu bekommen.

Ich bin 35 Jahre, habe derzeit keine Arbeit und keine Krankenversicherung. Jetzt hat es sich ergeben, dass ich zum ersten des nächsten Monats eine unbefristete Arbeitsstelle antreten kann, mit einem soliden Einkommen. Dafür muß ich mich aber wieder versichern. Wie kann ich vorgehen? (ich weiß, es ist kurzfristig. Aber ich bin dankbar, dass ich wieder einen Job bekommen habe und sich an dieser Situation endlich etwas ändern wird)

Mit dem 01.01.2008 hatte ich keine Arbeit mehr und die GKV lief einfach aus.
Am 26.06.2008 habe ich geheiratet, doch meine Frau ist Studentin und in einer studentischen Privatversicherung.

Ich danke euch bereits fürs Lesen und die evtl. Tipps oder PNs.

Steven

bruderherz
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Beitragvon bruderherz » 21.06.2012, 18:59

Hallo,

ganz einfach: Du teilst dem Arbeitgeber innerhalb von 14Tagen nach Antritt Deines Arbeitnehmerverhältnisses schriftlich mit, welche Kasse gewählt werden soll.(Nach Möglichkeit eine andere Kasse als die letzte)
Der Arbeitgeber teilt Deine Entscheidung der Krankenkasse mit und Du bist wieder versichert, was davor war ist egal.
Ich sehe, da ein junges Mitglied ohne Vorversicherungszeit, keine Probleme.

CTG
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Beitragvon CTG » 21.06.2012, 21:52

Ganz so einfach ist es dann auch nicht. Die neue Kasse wird im rahmen der Neuaufnahme nämlich ganz sicher wissen wollen wo er zuletzt versichert war.

Gibt er an er war Familienversichert wird zu der alten Kasse ein Schreiben geschickt das die FV zu beenden ist.

Gibt er an er war bei GKV X oder Y pflicht- oder freiwillig versichert, wird die neue Kasse eine Kündigungsbestätigung haben wollen.

Steven35

Beitragvon Steven35 » 21.06.2012, 22:34

Danke für die beiden Antworten.

Wenn ich das so mache, wie gehe ich dann mit diesen Fragen um?
Muß ich sie beantworten?

LG
Steven

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Beitragvon Rossi » 21.06.2012, 23:41

sorry, bruderherz, jetzt höre doch einfach mal auf mit dieser Kacke.

Ein Wahlrecht kann man nur gegenüber der jeweiligen Kasse ausüben. Jetzt buddele bitte schön nicht irgendwelche LSG Entscheidungen aus dem Keller.

Es tut mir leid, damit verwirrst Du hier nur alle Poster.

Das BSG hat es ganz frisch entschieden, wie das Wahlrecht gegenüber einer Kasse wirksam ausgeübt werden kann.

Deine Vorgehensweise zählt lieder nach dem Studium des einschlägigen Urteils nicht dazu. Warum fährst du noch immer auch diese Schiene ab?

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Beitragvon CTG » 22.06.2012, 17:49

Ja, dass wirst du müssen denn ohne zu wissen wie du vorher versichert warst wird keine Kasse dich aufnehmen. Aber davon das du eine Kasse neu wählen kannst will ich erstmal abrücken.

Du sagst zum 1.1.2008 hast du keine Arbeit und versicherung mehr gehabt.
Da es seit dem 1.4.2007 in Deutschland pflicht ist Krankenversichert zu sein, kann ich mir nicht vorstellen, dass deine Versicherung einfach ausgelaufen ist. Normalerweise sollte deine Kasse nachgehakt haben wie du jetzt deine Krankenversicherung bezahlst. (Neuer Job, Ersparnisse, Arbeitslosengeld etc.)

Hast du Arbeitslosengeld bezogen nachdem du keinen Job mehr hattest?
Wie lange hat deine Frau studiert bzw ist sie noch privat versichert oder wenn nicht seit wan gesetzlich versichert. Eventuell könnte für die Zwischenzeit oder einen Teil der Zeit eine Familienversicherung zustande kommen.

Eventuell kommt eine freiwillige Versicherung zum Mindestbeitrag in betracht wenn du die ganze Zeit über von erspartem gelebt hast und auch keine sonstige versicherungspflichtigen Tatbestände erfüllt hast.

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Beitragvon Czauderna » 22.06.2012, 18:22

Hallo,
ja, Bruderherz macht es etwas zu einfach - vor allem ist dieser "Weg" rechtlich nicht abgesichert.
Tatsache ist trotzdem, dass die Kasse, bei der die DEUEV-Meldung
vom Arbeitgeber eingeht die Entscheidung über die Mitgliedschaft treffen muss,
entweder versichern oder ablehnen, und das mit dem ablehnen bedarf dann eben einer entsprechenden Erklärung. Das ist die crux an der Sache, oder auf deutsch, der springende Punkt.
"Fehlende Mitwirkung bei der Klärung der Vorversicherungsart" ? - deshalb Ablehnung der Mitgliedschaft, obwohl Krankenversicherungspflicht beispielsweise als Arbeitnehmer vorliegt - Verweisung an welche Kasse ??.
Schwierige Frage - kommt in der Praxis nicht mehr so oft vor.
Gruss
Czauderna

Steven35

Beitragvon Steven35 » 22.06.2012, 23:52

CTG hat geschrieben:Ja, dass wirst du müssen denn ohne zu wissen wie du vorher versichert warst wird keine Kasse dich aufnehmen. Aber davon das du eine Kasse neu wählen kannst will ich erstmal abrücken.

Du sagst zum 1.1.2008 hast du keine Arbeit und versicherung mehr gehabt.
Da es seit dem 1.4.2007 in Deutschland pflicht ist Krankenversichert zu sein, kann ich mir nicht vorstellen, dass deine Versicherung einfach ausgelaufen ist. Normalerweise sollte deine Kasse nachgehakt haben wie du jetzt deine Krankenversicherung bezahlst. (Neuer Job, Ersparnisse, Arbeitslosengeld etc.)

Hast du Arbeitslosengeld bezogen nachdem du keinen Job mehr hattest?
Wie lange hat deine Frau studiert bzw ist sie noch privat versichert oder wenn nicht seit wan gesetzlich versichert. Eventuell könnte für die Zwischenzeit oder einen Teil der Zeit eine Familienversicherung zustande kommen.

Eventuell kommt eine freiwillige Versicherung zum Mindestbeitrag in betracht wenn du die ganze Zeit über von erspartem gelebt hast und auch keine sonstige versicherungspflichtigen Tatbestände erfüllt hast.


Meine Kasse hat mir einen Brief geschrieben und die Karte zurück gefordert. Den habe ich noch. Ansonsten kamen aber keine Fragen zu meinem Lebensunterhalt.

Meine Frau studiert noch, wenn auch in den letzten Zügen und war bzw. ist die ganze Zeit privat versichert.
Das Arbeitsamt hat mir gesagt, dass ich keinen Antrag abgeben brauche, ich bekomme nichts. Zu Begin hatte ich zuviel angespartes und außerdem sei das Studium meiner Frau ein "selbstverschuldeter Notstand", den sie zugunsten unserer finanziellen Lage einfach nur beenden bräuchte.
Ich habe zuerst vom Ersparten gelebt und dann gab es nichts offizielles. Ich denke, dass ich keinen versicherungspflichten Tatbestand erfüllt haben könnte.

Meine Frau hat zwischenzeitlich (die genauen Daten weiß ich nicht auswendig. geschätzt im Jahr 2010 3 Monate und 2011 von Januar bis Juli) einmal mehr verdient, als sie als Studentin dürfte. Damals hat sie bei der Kasse angerufen und die haben ihr gesagt, dass sie privat bleiben müsse solange sie studiert egal wieviel sie verdient. Daher hat sich da bei ihr nichts geändert (das war die Auskunft der Techniker Krankenkasse an der Uni).

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Beitragvon CTG » 22.06.2012, 23:57

Ja, ich denke man könnte es fehlende Mitwirkung nennen.
Die DEÜV Meldung ansich reicht ja nicht für eine Neuaufnahme.
Die Frage nach der Vorversicherung hat ja seinen Sinn.
Sonst könnte ja jeder der eigentlich eine freiwillige Versicherung mit Mindestbemessung bräuchte, weil er in der Zeit nicht pflichtig wurde etc. bei neuer Arbeitsaufnahme eine andere Kasse angeben. Und wenn die Kasse die Vorversicherung nicht richtig prüft und ihn aufnimmt, ist er aus der Zeit in der nichts eingezahlt wurde raus.

Und das ist meiner Meinung nach nicht im Sinne von 5 1 13.
So könnte man die allgemeine Versicherungspflicht theoretisch umgehen, daher ist die Prüfung der Vorversicherung zwingend.

Wenn er nicht kooperiert bei der Klärung der Vorversicherung kann ihn die Kasse an seine alte Versicherung verweisen und die DEÜV Meldung vom Arbeitgeber stornieren lassen.

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Beitragvon bruderherz » 23.06.2012, 00:14

Bei jungen (in der Regel gesunden) Mitgliedern hat die Kasse im Regelfall kein Interesse daran abzuweisen.

@CTG: Warum sollte sich die gewählte, neue Kasse für die Vorversicherung interessieren, was hat sie davon, wenn sie nicht zuständig ist ?

CTG hat geschrieben:Wenn er nicht kooperiert bei der Klärung der Vorversicherung kann ihn die Kasse an seine alte Versicherung verweisen und die DEÜV Meldung vom Arbeitgeber stornieren lassen.

Sie hat kein Recht dazu, wenn eine Wahl wirksam zustande gekommen ist.

@Rossi: Ich habe das BSG-Urteil nicht als generelles Urteil zur Kassenwahl, sondern eher auf den speziellen Fall (es lag hier nachweislich keine ausdrückliche Willenserklärung und Wahlentscheidung vor, hier wurde nur die vorherige Kasse im Antrag angegeben, später hatte der Kläger die vorherige und letzte GKV angeschrieben, so dass man die Wahl zu Recht anzweifeln kann ) verstanden, was durch mehrere Instanzen ging.

Die LSGs hatten ja mehrfach begründet und geurteilt, dass die Meldestelle die Wahlentscheidung weitergeben kann: "zu fordern ist daher lediglich, dass der Versicherte seinen Willen unmissverständlich kundtut und dieser Wille der gewählten Krankenkasse bekannt wird. Denn die Wahl gegenüber der gewählten Krankenkasse muss nicht höchstpersönlich erklärt werden, sondern kann auch durch einen Stellvertreter erfolgen (vgl. Kassler Kommentar, Peters, § 175 Rdnr.7)" aus mehreren LSG-Urteilen.
Zuletzt geändert von bruderherz am 23.06.2012, 00:34, insgesamt 2-mal geändert.

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Beitragvon CTG » 23.06.2012, 00:19

bruderherz hat geschrieben:Bei jungen (in der Regel gesunden) Mitgliedern hat die Kasse im Regelfall kein Interesse daran abzuweisen.
@CTG: Warum sollte sich die gewählte, neue Kasse für die Vorversicherung interessieren, was hat sie davon ?


Was sie davon hat?
Sie folgt den Anweisungen Ihres Vorgesetzen, dem Gesetzgeber.
Und der hat ganz klar festgelegt das zB beim Kassenwechsel eine Kündigungsbestätigung vorzulegen ist. Wird diese nicht vorgelegt gibts keinen Kassenwechsel.

Edit:
Wow du editierst dein Beiträge ercht schnell...
Um die zustädndigkeit zu klären kann eine Kasse jederzeit fragen wo die Vorversicherung bestand. Und wenn dann eben wie oben in dem Beispiel geschrieben keine Kündigungsbestätigung eingeht, kann sie an die zuständige Kasse verweisen.

Und ich hab jetzt ehrlich gesagt genug davon hier Grundsatzdiskussionen auszutragen.

Ich will dem OP bei seinen Fragen helfen. Wenn du Grundsätze diskutieren wilslt macheinen eigenen Thread dafür auf.

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Beitragvon bruderherz » 23.06.2012, 00:43

Kündigungsbestätigung nur wenn innerhalb der letzten 18Monate eine Mitgliedschaft bestanden hat.

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Beitragvon CTG » 23.06.2012, 00:56

Steven35 hat geschrieben:
CTG hat geschrieben:Ja, dass wirst du müssen denn ohne zu wissen wie du vorher versichert warst wird keine Kasse dich aufnehmen. Aber davon das du eine Kasse neu wählen kannst will ich erstmal abrücken.

Du sagst zum 1.1.2008 hast du keine Arbeit und versicherung mehr gehabt.
Da es seit dem 1.4.2007 in Deutschland pflicht ist Krankenversichert zu sein, kann ich mir nicht vorstellen, dass deine Versicherung einfach ausgelaufen ist. Normalerweise sollte deine Kasse nachgehakt haben wie du jetzt deine Krankenversicherung bezahlst. (Neuer Job, Ersparnisse, Arbeitslosengeld etc.)

Hast du Arbeitslosengeld bezogen nachdem du keinen Job mehr hattest?
Wie lange hat deine Frau studiert bzw ist sie noch privat versichert oder wenn nicht seit wan gesetzlich versichert. Eventuell könnte für die Zwischenzeit oder einen Teil der Zeit eine Familienversicherung zustande kommen.

Eventuell kommt eine freiwillige Versicherung zum Mindestbeitrag in betracht wenn du die ganze Zeit über von erspartem gelebt hast und auch keine sonstige versicherungspflichtigen Tatbestände erfüllt hast.


Meine Kasse hat mir einen Brief geschrieben und die Karte zurück gefordert. Den habe ich noch. Ansonsten kamen aber keine Fragen zu meinem Lebensunterhalt.

Meine Frau studiert noch, wenn auch in den letzten Zügen und war bzw. ist die ganze Zeit privat versichert.
Das Arbeitsamt hat mir gesagt, dass ich keinen Antrag abgeben brauche, ich bekomme nichts. Zu Begin hatte ich zuviel angespartes und außerdem sei das Studium meiner Frau ein "selbstverschuldeter Notstand", den sie zugunsten unserer finanziellen Lage einfach nur beenden bräuchte.
Ich habe zuerst vom Ersparten gelebt und dann gab es nichts offizielles. Ich denke, dass ich keinen versicherungspflichten Tatbestand erfüllt haben könnte.

Meine Frau hat zwischenzeitlich (die genauen Daten weiß ich nicht auswendig. geschätzt im Jahr 2010 3 Monate und 2011 von Januar bis Juli) einmal mehr verdient, als sie als Studentin dürfte. Damals hat sie bei der Kasse angerufen und die haben ihr gesagt, dass sie privat bleiben müsse solange sie studiert egal wieviel sie verdient. Daher hat sich da bei ihr nichts geändert (das war die Auskunft der Techniker Krankenkasse an der Uni).


Tja dann scheidet die Familienversicherung also aus.
Ob du damals Ansprüche auf ALG gehabt hättest, kann ich nichts zu sagen kenn ich mich nicht aus. Wenn ja wäre auf jeden Fall versicherungspflicht eingetreten.

Also da dein neuer Arbeitgeber dich fragen wird wo du zuletzt krankenversichert warst wird dein AG zu der von dir genannten Kasse melden.

Die müssten dann auf dich zukommen und Fragen wie du in der Zeit zwischen damals und der neuen Beschäftigung versichert warst.
Wenn du ihnen sagst, dass du von Ersparnissen gelebt hast in der Zeit und kein versicherungspflichtiger Tatbestand erfüllt ist wird man für diesen Zwischenzeitraum eine freiwillige Versicherung prüfen, bzw eine Versicherung nach §5 Abs 1 Nr. 13 SGB V (Allgemeine Versicherungspflicht - kurz gesagt)
Hätte zur Folge das für diesen Zeitraum von der Kasse Beiträge nachgefordert werden. Nach Mindestbemessung müssten das ca. 150 € / Monat sein.

Edit: Am einfachsten ist es in den sauren Apfel zu beißen und deine Krankenkasse anzurufen bzw. in eine Kundenberatungsstelle zu gehen und dann alles weitere zu besprechen.

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Beitragvon bruderherz » 23.06.2012, 01:08

@CTG: Bloss nicht.
Ich würde dem Arbeitgeber unmittelbar schriftlich mitteilen, welche Kasse ich gewählt habe. Gleichzeitig würde ich unmittelbar nach Eintritt der Versicherungspflicht nachweislich den Mitgliedsantrag bei der gewählten Kasse stellen und angeben, dass in den letzten 18Monaten keine Versicherung bestand.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 23.06.2012, 09:26

Hallo Bruderherz,
Und was, wenn die Kasse ablehnt ?
Klagen ?
Da wäre ein Eigentor, denn wenn der Richter ihn danach fragt, dann
Wird er nicht auch da seine Mitwirkung verweigern können.
So, wie du das meinst funktioniert es nur dann, wenn die Kasse "mit spielt",
rechtens ist das nicht, meine ich.
Gruß
Czauderna


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