Hallo,
habe interessehalber eine frage ob das stimmt was mir ein Berater in der KK mündlich gesagt hat.
Ich habe auf dem Papier eine Schwerbehinderung von 60%, bzw. 50% rückwirkend in dem Zeitpunkt als ich Familienversichert war.
Ich habe mal gelesen das wenn eine Schwerbehinderung eintritt zu dem Zeitpunkt als man Familienversichert war, dass man dann unbegrenzt bis die mutter Stirbt Familienversichert bleiben kann.
Der Berater meinte nur wenn man seit Geburt an Schwerbehindert ist.
Familienversichert oder nicht?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
§10 Abs. 2 Nr. 4 SGB V
Kinder sind versichert ...
ohne Altersgrenze, wenn sie als behinderte Menschen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches) außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, daß die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind nach Nummer 1, 2 oder 3 versichert war.
Wurde bei dir eine Behinderung festgestellt durch die du außerstande bist dich selbst zu unterhalten (Lebensunterhalt zu verdienen) und warst du zum Zeitpunkt der Feststellung familienversichert, kannst du theoretisch familienversichert bleiben.
Theoretisch wurde bei dir durch die Rückwirkung eine Behinderung in der Zeit der Familienversicherung festgestellt. Es kommt wohl eher auf das oben fettgedruckte an.
Kinder sind versichert ...
ohne Altersgrenze, wenn sie als behinderte Menschen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches) außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, daß die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind nach Nummer 1, 2 oder 3 versichert war.
Wurde bei dir eine Behinderung festgestellt durch die du außerstande bist dich selbst zu unterhalten (Lebensunterhalt zu verdienen) und warst du zum Zeitpunkt der Feststellung familienversichert, kannst du theoretisch familienversichert bleiben.
Theoretisch wurde bei dir durch die Rückwirkung eine Behinderung in der Zeit der Familienversicherung festgestellt. Es kommt wohl eher auf das oben fettgedruckte an.
Na ja, Qosmio830, bitte nicht locker lassen.
Wenn die Behinderung nachweislich zu einem Zeitpunkt festgestellt wurde, wo Du familienversichert gewesen bist, dann bist Du ohne eine Altersgrenze weiterhin familienversichert. Voraussetzung ist natürlich auch, dass Du - aufgrund der Behinderung - auch nicht in der Lage bist, zu arbeiten.
Es gibt ja auch Behinderte mit bspw. 60 %, die durchaus noch arbeiten können. Also musst Du zusätzlich ein Gutachten haben, dass Du nicht arbeitsfähig bist.
Auf der anderen Seite kann ich nur aus meinem Erfahrungsschatz berichten. Diese Art der Familienversicherung - ohne Altersgrenze - führt offenischtlich ein Schattendasein bei den Kassen. Bzw. bohren sich einige Kassen ein Loch ins Knie, diese Familienversicherung einzutragen.
Ich habe gerade aktuellt einen Fall uff´n Tisch. Ein Kind ist nachweislich seit Geburt schwerstbehindert. Es konnte nie bzw. hat noch nie arbeiten können.
Im Jahr 1979 hat man das Kind zu einer freiw. Kv. genötigt bzw. geraten.
Jetzt haben wir den Fall ausgebuddelt. Es wurden ca. 32 Jahre Beiträge zu Unrecht für die freiw. Mitgliedschaft gezahlt, obwohl eine kostenlose Familieversicherung möglich war.
Es hat erst einmal 1 1/2 Jahre gedauert, bis die Kasse dieses endlich akzeptiert hat.
Dann ging es weiter mit den zu Unrecht gezahlten Beiträgen. Nach langen hin und her hat die Kasse dann Beiträge in Höhe von ca. 10.000,00 € erstattet und sich lapidar auf Verjährungsvorschriften berufen. Man hat nur für 4 Jahre die Beiträge erstattet und die anderen 28 Jahre geflissentlich unter den Teppich gekehrt.
Wenn die Behinderung nachweislich zu einem Zeitpunkt festgestellt wurde, wo Du familienversichert gewesen bist, dann bist Du ohne eine Altersgrenze weiterhin familienversichert. Voraussetzung ist natürlich auch, dass Du - aufgrund der Behinderung - auch nicht in der Lage bist, zu arbeiten.
Es gibt ja auch Behinderte mit bspw. 60 %, die durchaus noch arbeiten können. Also musst Du zusätzlich ein Gutachten haben, dass Du nicht arbeitsfähig bist.
Auf der anderen Seite kann ich nur aus meinem Erfahrungsschatz berichten. Diese Art der Familienversicherung - ohne Altersgrenze - führt offenischtlich ein Schattendasein bei den Kassen. Bzw. bohren sich einige Kassen ein Loch ins Knie, diese Familienversicherung einzutragen.
Ich habe gerade aktuellt einen Fall uff´n Tisch. Ein Kind ist nachweislich seit Geburt schwerstbehindert. Es konnte nie bzw. hat noch nie arbeiten können.
Im Jahr 1979 hat man das Kind zu einer freiw. Kv. genötigt bzw. geraten.
Jetzt haben wir den Fall ausgebuddelt. Es wurden ca. 32 Jahre Beiträge zu Unrecht für die freiw. Mitgliedschaft gezahlt, obwohl eine kostenlose Familieversicherung möglich war.
Es hat erst einmal 1 1/2 Jahre gedauert, bis die Kasse dieses endlich akzeptiert hat.
Dann ging es weiter mit den zu Unrecht gezahlten Beiträgen. Nach langen hin und her hat die Kasse dann Beiträge in Höhe von ca. 10.000,00 € erstattet und sich lapidar auf Verjährungsvorschriften berufen. Man hat nur für 4 Jahre die Beiträge erstattet und die anderen 28 Jahre geflissentlich unter den Teppich gekehrt.
Beziehe momentan befristete volle Erwerbsminderungsrente. Allerdings habe ich vor eine Reha zu machen die eventuell zum Erfolg führt auch in der Hinsicht das ich wieder Arbeitsfähig wäre. Wenn dann mal der Kostenträger zusagt vorrausgesetzt...
Bescheid (Behindertenaußweis) :
gültig ab 17.02.2011, GDB 50 bereits nachgewiesen seit 01.06.2009 zu dem Zeitpunkt war ich ohne irgentwelche Bezüge und 20 Jahre alt, also Familienversichert glaube ich, ist doch bis zum einundzwanzigsten Lebensjahr?
Geburtstag im September.
Zudem erhielt ich eine Kindergeldnachzahlung von Juli.2009 an
Das erste mal Krankschreiben lassen vom Artz zwecks Krankengeld auf verlangen vom Arbeitsamt. Ende 2009. Allerdings ist die Arbeitsunfähigkeit auch aus einem vom 06.10.2009 erstellten Entlassbericht eines Krankenhauses herauszulesen sowohl davor als auch nach dem Datum.
Krankengeld 01.12.2010-18.08.2011
Bei mir ist das so das der Krankenkassenbeitrag von meiner Rente abgezogen wird das ist glaub ich ein zweistelliger Betrag. Der Bertag würde dann ja wegfallen vorrausgesetzt ich werde Familienversichert.
"ohne Altersgrenze, wenn sie als behinderte Menschen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches) außerstande sind, sich selbst zu unterhalten"
ist damit auch das Finaziellle gemeint (Rente)? -oder geht es da nur um die Arbeitsfähigkeit?
Bescheid (Behindertenaußweis) :
gültig ab 17.02.2011, GDB 50 bereits nachgewiesen seit 01.06.2009 zu dem Zeitpunkt war ich ohne irgentwelche Bezüge und 20 Jahre alt, also Familienversichert glaube ich, ist doch bis zum einundzwanzigsten Lebensjahr?
Geburtstag im September.
Zudem erhielt ich eine Kindergeldnachzahlung von Juli.2009 an
Das erste mal Krankschreiben lassen vom Artz zwecks Krankengeld auf verlangen vom Arbeitsamt. Ende 2009. Allerdings ist die Arbeitsunfähigkeit auch aus einem vom 06.10.2009 erstellten Entlassbericht eines Krankenhauses herauszulesen sowohl davor als auch nach dem Datum.
Krankengeld 01.12.2010-18.08.2011
Bei mir ist das so das der Krankenkassenbeitrag von meiner Rente abgezogen wird das ist glaub ich ein zweistelliger Betrag. Der Bertag würde dann ja wegfallen vorrausgesetzt ich werde Familienversichert.
"ohne Altersgrenze, wenn sie als behinderte Menschen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches) außerstande sind, sich selbst zu unterhalten"
ist damit auch das Finaziellle gemeint (Rente)? -oder geht es da nur um die Arbeitsfähigkeit?
Der Bezug einer Rente lässt das Ganze natürlich in einem anderen Licht da stehen. Die Rente löst in deinem Fall wahrscheinlich Versicherungspflicht aus.
Oder zumindest eine freiwillig Versicherung. Kenne mich mit bei Rente noch nicht ganz so gut aus.
Aber in beiden fällen wäre eine Familienversicherung nachrangig bzw. ausgeschlossen.
D.h. die Beiträge zur Krankenversicherung werden aus deiner Rente abgeführt wie du ja selbst schon gesagt hast.
Oder zumindest eine freiwillig Versicherung. Kenne mich mit bei Rente noch nicht ganz so gut aus.
Aber in beiden fällen wäre eine Familienversicherung nachrangig bzw. ausgeschlossen.
D.h. die Beiträge zur Krankenversicherung werden aus deiner Rente abgeführt wie du ja selbst schon gesagt hast.
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Da die VVZ als Renter wahrscheinlich erfüllt ist, ein Bescheid sollte dir vorliegen und der Tatbestand der Versicherungspflicht im Sinne v. § 5 Abs. 1 Nr. 1/12 erfüllt ist schliest sich die Familienversicherung von selbst aus.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
Ausser du wärst so dumm gewesen und hättest dich innnerhalb von 3 Monaten nach Rentenbeginn von der Versicherungspflicht befreien lassen, auch das hätte nicht zur Folge das du in die Familienvesicherung kommst.
Zweitens wenn du einen Rentenantrag stellst, dein Leben selber meisterst, dich wudnerbar in Geetze einlesen kanst, wie kommst du eigentlich auf die Idee das eine Familienversicherung für dich gegeben ist. Imbizilität und Idiopathie, oder irgend eine Art von anderer schwerwiegender Behinderung ist doch nicht gegeben.
Da die EU Rente eine Zeitrente ist und der RV Träger sie alle Jahre prüft, wäre nur denn eine Famileinversicherung möglich wenn dennkeine Rentenzeiten mehr vorliegen, eine rneuter Rentenantrag gestellt wird, ein Rentenklageverfahren laufen würde und und? dies würde denn zu einer kostenfreien Mitgliedschaft führen aufgrund der dargestellten Möglichkeiten und einer ggf gegebenen Familienversicherung.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
Ausser du wärst so dumm gewesen und hättest dich innnerhalb von 3 Monaten nach Rentenbeginn von der Versicherungspflicht befreien lassen, auch das hätte nicht zur Folge das du in die Familienvesicherung kommst.
Zweitens wenn du einen Rentenantrag stellst, dein Leben selber meisterst, dich wudnerbar in Geetze einlesen kanst, wie kommst du eigentlich auf die Idee das eine Familienversicherung für dich gegeben ist. Imbizilität und Idiopathie, oder irgend eine Art von anderer schwerwiegender Behinderung ist doch nicht gegeben.
Da die EU Rente eine Zeitrente ist und der RV Träger sie alle Jahre prüft, wäre nur denn eine Famileinversicherung möglich wenn dennkeine Rentenzeiten mehr vorliegen, eine rneuter Rentenantrag gestellt wird, ein Rentenklageverfahren laufen würde und und? dies würde denn zu einer kostenfreien Mitgliedschaft führen aufgrund der dargestellten Möglichkeiten und einer ggf gegebenen Familienversicherung.
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