Hallo,
mein Mann (Angestellter über Bemessungsgrenze) wird im nächsten Jahr unter der Bemessungsgrenze verdienen. Er und unsere beiden privat versicherten Kinder möchte dann wieder dauerhaft in die GKV wechseln. Kann uns jemand weiterhelfen, wie hier die konkrete Vorgehensweise ist?
Muss die PKV gekündigt werden? Wann? Ab wann kann man einen Aufnahmeantrag bei der GKV einreichen?
Danke und Grüße
akazie
Wechsel von PKV in GKV - Vorgehensweise
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Re: Wechsel von PKV in GKV - Vorgehensweise
hi akazie,
[quote]Kann uns jemand weiterhelfen, wie hier die konkrete Vorgehensweise ist?[/quote]
normal Ihr Betreuer der PKV
[quote]Muss die PKV gekündigt werden?[/quote]
Ja
[quote]Wann?[/quote]
spätestens 8 Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht
[quote]Ab wann kann man einen Aufnahmeantrag bei der GKV einreichen?[/quote]
ab den Tag an welchen der AG Ihren Mann als Versicherungspflichtig meldet
Bitte
[quote]Kann uns jemand weiterhelfen, wie hier die konkrete Vorgehensweise ist?[/quote]
normal Ihr Betreuer der PKV

[quote]Muss die PKV gekündigt werden?[/quote]
Ja
[quote]Wann?[/quote]
spätestens 8 Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht
[quote]Ab wann kann man einen Aufnahmeantrag bei der GKV einreichen?[/quote]
ab den Tag an welchen der AG Ihren Mann als Versicherungspflichtig meldet
Bitte
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