Nicht krankenversichert, neuer Vollzeitjob
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Angenommen, ein Arbeitgeber stellt einen nicht Versicherten ein, der die Mitwirkung hinsichtlich des §5(1) Nr. 13 SGB V verweigert und deshalb keine aufnehmende Kasse findet. Analog scheitert ein Anmeldungsversuch durch den Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber kann die Ablehnung der GKV belegen und beantragt eine Prüfung durch den Rentenversicherungsträger (die ohnehin mindestens alle 4 Jahre fällig wird). Dass der betreffende Arbeitnehmer nicht versichert ist - trotz eindeutig vorliegender Versicherungspflicht nach § 5(1) Nr. 1 SGB V- wird bei der Prüfung sicher auffallen. Hat der Rentenversicherungsträger ein Weisungsrecht, dass der betreffende Arbeitnehmer von der GKV aufgenommen werden muss?
Der Arbeitgeber kann die Ablehnung der GKV belegen und beantragt eine Prüfung durch den Rentenversicherungsträger (die ohnehin mindestens alle 4 Jahre fällig wird). Dass der betreffende Arbeitnehmer nicht versichert ist - trotz eindeutig vorliegender Versicherungspflicht nach § 5(1) Nr. 1 SGB V- wird bei der Prüfung sicher auffallen. Hat der Rentenversicherungsträger ein Weisungsrecht, dass der betreffende Arbeitnehmer von der GKV aufgenommen werden muss?
Nun ja,
Zitat:
Analog scheitert ein Anmeldungsversuch durch den Arbeitgeber.
Die Anmeldung dürfte normalerweise nicht scheiter.
Entweder legt der Arbeitnehmer innerhalb von 14 Tagen eine Mitgliedsbescheinigung der neu gewählten Kasse vor, oder der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmenr bei der letzten Kasse anmelden.
Wenn die Kasse dann dem Arbeitgeber mitteilt, dass eine Mitgliedschaft derzeit nicht feststellbar ist, dann verweist der Arbeitgeber auf § 175 Abs 3 SGB V, wonach diese Kasse eben die lezte Kasse ist.
Zitat:
Analog scheitert ein Anmeldungsversuch durch den Arbeitgeber.
Die Anmeldung dürfte normalerweise nicht scheiter.
Entweder legt der Arbeitnehmer innerhalb von 14 Tagen eine Mitgliedsbescheinigung der neu gewählten Kasse vor, oder der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmenr bei der letzten Kasse anmelden.
Wenn die Kasse dann dem Arbeitgeber mitteilt, dass eine Mitgliedschaft derzeit nicht feststellbar ist, dann verweist der Arbeitgeber auf § 175 Abs 3 SGB V, wonach diese Kasse eben die lezte Kasse ist.
Rossi hat geschrieben:Nun ja,
Zitat:
Analog scheitert ein Anmeldungsversuch durch den Arbeitgeber.
Die Anmeldung dürfte normalerweise nicht scheiter.
Entweder legt der Arbeitnehmer innerhalb von 14 Tagen eine Mitgliedsbescheinigung der neu gewählten Kasse vor, oder der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmenr bei der letzten Kasse anmelden.
Wenn die Kasse dann dem Arbeitgeber mitteilt, dass eine Mitgliedschaft derzeit nicht feststellbar ist, dann verweist der Arbeitgeber auf § 175 Abs 3 SGB V, wonach diese Kasse eben die lezte Kasse ist.
Für mich widerspricht sich Deine Begründung oder ich lese das falsch. Die analoge Anmeldung bezog sich doch wohl auf die neue Kasse (von Arbeitnehmer gewählt), oder?
Woher soll eigentlich der Arbeitgeber die letzte Kasse wissen, wenn ihm der Arbeitgeber das nicht mitteilt?
Oder soll sich der folgende Absatz auf die neu gewählte Kasse beziehen?
Wenn die Kasse dann dem Arbeitgeber mitteilt, dass eine Mitgliedschaft derzeit nicht feststellbar ist, dann verweist der Arbeitgeber auf § 175 Abs 3 SGB V, wonach diese Kasse eben die lezte Kasse ist.
Ansonsten: Die letzte Kasse wird ihn ja wohl in den Daten haben und Nachzahlung haben wollen, wieso sollte man das noch anzeigen müssen?
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Wäre eine freiwillige Versicherung als letzte Kasse vor 2007 jetzt auch die Kasse, an die man sich wenden müsste bezüglich Versicherungspflicht und Nachzahlung oder wäre das die Kasse davor, wo man familienversichert war? Oder ist es vielleicht die Kasse, wo durch eine Arbeitsstelle eine Versicherung bestand (und wo die Mitgliedschaft vor Familienversicherung und freiwilliger Versicherung bestand, bevor gewechselt wurde) ?
laffer hat geschrieben:Wäre eine freiwillige Versicherung als letzte Kasse vor 2007 jetzt auch die Kasse, an die man sich wenden müsste bezüglich Versicherungspflicht und Nachzahlung oder wäre das die Kasse davor, wo man familienversichert war? Oder ist es vielleicht die Kasse, wo durch eine Arbeitsstelle eine Versicherung bestand (und wo die Mitgliedschaft vor Familienversicherung und freiwilliger Versicherung bestand, bevor gewechselt wurde) ?
Hallo? Könnte sich einer der Experten dazu nochmal äußern? Danke verbindlichst!
Na ja, was erwartest Du jetzt?
Unser Vergil - als Kassenmitarbeiter bzw. als Experte - hat sich schon geäußert.
Da es zu dieser Problematik noch keine BSG-Rechtsprechung gibt, wirst Du in der Praxis leider total unterschiedliche Auskünfte erhalten
Jeder Kassenmitarbeiter lebt in seiner eigenen Traumwelt, solange er nicht irgendetwas (schwarz auf weiß) vom Spibu hat. So funktioniert leider das System.
Unser Vergil - als Kassenmitarbeiter bzw. als Experte - hat sich schon geäußert.
Da es zu dieser Problematik noch keine BSG-Rechtsprechung gibt, wirst Du in der Praxis leider total unterschiedliche Auskünfte erhalten
Jeder Kassenmitarbeiter lebt in seiner eigenen Traumwelt, solange er nicht irgendetwas (schwarz auf weiß) vom Spibu hat. So funktioniert leider das System.
Rossi hat geschrieben:Na ja, dann frage mal unseren Kassendaddy (Czauderna)
Kassendaddy? Is der schon so alt oder so weise ?

Nebenbei bemerkt, kommt mir etwas so vor, als wenn die jeweilige Kasse solcher Experten immer verheimlicht wird (z.B. "der xy ist bei einer Ersatzkasse"), aber vielleicht täuche ich mich und die Namen dürfen aus Werbegründen nicht genannt werden. So Antworten bezüglich Nachzahlung wie "meld dich bei der alten Kasse" klingen ansonsten eher danach, als ob man den Fragesteller und die Betroffenen ins "Nudelholz" laufen lassen will (ich beziehe mich jetzt nur auf die aufgezeigte Möglichkeit bezüglich Mitwirkungspflicht bei einer neuen Kasse, das hier im Thread behandelt wurde). Ansonsten ist mir schon klar, dass die KK-Mitarbeiter so antworten (was das Forum aber nicht umbedingt neutral erscheinen läßt).
edit: Das Forum wäre für mich neutraler und transparenter, wenn die KK-Mitarbeiter hier im Forum sich auch im Nick damit ausweisen würden. Dann hätte ich einige Beiträge dieser Personen auch ganz anders gewertet (bei der Rechtschreibung einiger Beiträge, die bei mir auch nicht perfekt ist, wäre ich da nie drauf gekommen - vielleicht war das aber auch Absicht?). War aber nett von Dir Rossi, dass Du mich da aufgeklärt hast.
Rossi hat geschrieben:Na ja, was erwartest Du jetzt?
Unser Vergil - als Kassenmitarbeiter bzw. als Experte - hat sich schon geäußert.
Da es zu dieser Problematik noch keine BSG-Rechtsprechung gibt, wirst Du in der Praxis leider total unterschiedliche Auskünfte erhalten
Jeder Kassenmitarbeiter lebt in seiner eigenen Traumwelt, solange er nicht irgendetwas (schwarz auf weiß) vom Spibu hat. So funktioniert leider das System.
Hallo Rossi,
na, wieder gebellt oder auch nur geträumt.
Aber im Grunde ist es tatsächlich das System, also die Gesetzgebung, die das Ganze in der Tat zu einem Glückspiel werden lässt - es kommt tatsächlich auf die Kasse an und da sogar auf den jeweiligen Mitarbeiter, der gerade eine Entscheidung zu treffen hat - ich darf dazu aus meiner direkten Praxis nichts schreiben bzw. berichten, aus verständlichen Gründen, aber da meine Kontakte zu anderen Kassen sehr vielfältig sind, habe ich mich gerade in der letzten Woche da mal informiert wie es denn so bei anderen gehandhabt wird, auch hier nenne ich keine Namen, denke aber trotzdem dass ich glaubhaft genug bin - also eine große Kasse - innerhalb der letzten drei Wochen zwei Anmeldungen vom gleichen Arbeitgeber, eine Zeitarbeitsfirma, erhalten, bei denen in beiden Fällen die letzten 18 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit ungeklärt waren - in beiden Fällen hatten die Arbeitnehmer die Kasse als ihre Wahl angegeben. Im ersten Fall wurde die Mitgliedsbescheinigung sofort zugestellt und im zweiten Fall wurde der Arbeitnehmer zweimal schriftlich befragt wo er denn die letzten 18 Monate
versichert gewesen wäre und als er antwortete wurde die Anmeldung an den Arbeitgeber zurückgegeben - noch Fragen ?
In beiden Fällen wurde meiner Auffassung eine Entscheidung getroffen, die auch bei einer Revision durch das BVA oder die Länderaufsicht nicht beanstandet würde, ist meine Meinung.
PS : Kassendaddy, da weiss ich nie ob es ein Lob oder einer Vera.... von Rossi ist, aber mit knapp 60 nehme ich mal als Ehrentitel und das er schwierig ist beweist wieder der oben blau markierte Satz von ihm.
Gruss
Czauderna
Holla, unser Kassendaddy fragt bei anderen Kassen nach, wie diese es machen.
So unter dem Motto, wenn ich nicht mehr weiter weiß, dann frage ich einen Kollegen, der es vielleicht wissen könnte bzw. wie er es macht.
Okay!
Aber wie wäre es, wenn man sich mal das SGB V schnappt und guckt, was man rechtlich überhaupt machen kann bzw. was möglich ist.!? Also bitte nicht andere fragen, sondern einfach den vorliegenden Sachverhalt mit den gesetzlichen Normen übereinstellen. Danach findet man ein Ergebnis.
Der Spibu hat es in dem GR vom 30.06.2011 (für ALG II-Empfänger) zumindest gemacht und puhlt nicht in der Vergangenheit herum und legt den neuen Mitlgliedern keine Steine im Weg.
In der Praxis ist selbst dies Rundschreiben noch nicht angekommen und viele Kassemitarbeiter leben nach wie vor noch in der eigenen Welt.
Ach ja
Zitat:
PS : Kassendaddy, da weiss ich nie ob es ein Lob oder einer Vera..
Es war schon eher ein Lob.
So unter dem Motto, wenn ich nicht mehr weiter weiß, dann frage ich einen Kollegen, der es vielleicht wissen könnte bzw. wie er es macht.
Okay!
Aber wie wäre es, wenn man sich mal das SGB V schnappt und guckt, was man rechtlich überhaupt machen kann bzw. was möglich ist.!? Also bitte nicht andere fragen, sondern einfach den vorliegenden Sachverhalt mit den gesetzlichen Normen übereinstellen. Danach findet man ein Ergebnis.
Der Spibu hat es in dem GR vom 30.06.2011 (für ALG II-Empfänger) zumindest gemacht und puhlt nicht in der Vergangenheit herum und legt den neuen Mitlgliedern keine Steine im Weg.
In der Praxis ist selbst dies Rundschreiben noch nicht angekommen und viele Kassemitarbeiter leben nach wie vor noch in der eigenen Welt.
Ach ja
Zitat:
PS : Kassendaddy, da weiss ich nie ob es ein Lob oder einer Vera..
Es war schon eher ein Lob.
Hallo Rossi,
ich habe nicht gefragt, ich habe mich erkundigt -
natürlich weiss ich wie es bei uns gehandhabt wird,
aber ich werde auch trotz deines "Versuches" nichts
hier über das schreiben was bei uns im Unternehmen
gut oder schlecht läuft - allein aus diesem Grunde
erkundige ich mich, denn über andere darf ich schreiben, nenne da aber auch keine Namen -
wenn das nicht passt, dann fang du damit an und schreibe was in deinem Amt so alles gut aber auch schlecht läuft - ach, ja, das ist hier ein Krankenkassenforum, also nicht deine Baustelle -
Gruss
Czauderna
PS : Danke übrigens für das Lob - wenn es sich ergibt, kommt die Retourkutsche.
ich habe nicht gefragt, ich habe mich erkundigt -
natürlich weiss ich wie es bei uns gehandhabt wird,
aber ich werde auch trotz deines "Versuches" nichts
hier über das schreiben was bei uns im Unternehmen
gut oder schlecht läuft - allein aus diesem Grunde
erkundige ich mich, denn über andere darf ich schreiben, nenne da aber auch keine Namen -
wenn das nicht passt, dann fang du damit an und schreibe was in deinem Amt so alles gut aber auch schlecht läuft - ach, ja, das ist hier ein Krankenkassenforum, also nicht deine Baustelle -
Gruss
Czauderna
PS : Danke übrigens für das Lob - wenn es sich ergibt, kommt die Retourkutsche.
Czauderna hat geschrieben:im zweiten Fall wurde der Arbeitnehmer zweimal schriftlich befragt wo er denn die letzten 18 Monate
versichert gewesen wäre und als er antwortete wurde die Anmeldung an den Arbeitgeber zurückgegeben - noch Fragen ?
Was hat er denn geantwortet? Aber ansonsten ist das alles so geheimnisvoll beschrieben (darf nix sagen etc.) das das von Rossi geschriebene (läuft so oder so) im grunde das gleiche war. Ohne Kasseninfo sagt einem das sonst nix neues.
Was mich dazu interessieren würde: Könnte also ein Antragsteller nicht immer mal wieder an die gleiche Kasse schreiben bis es klappt (unterschiedliche Sachbearbeiter, oder nicht?) oder ist bei einer Ablehnung der jenige bei der KK "gebrandmarkt" im Computer ?
Sonst könnte ja auch jemand so lange bei den ganzen KK versuchen, bis er ne Anmeldung hat und beantragt dann erst ALG2 oder unterschreibt ne Arbeitsstelle.
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