Ist neue KK an altes Sozialgerichtsurteil gebunden?

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Ist neue KK an altes Sozialgerichtsurteil gebunden?

Beitragvon Trevilor2000 » 14.10.2012, 22:40

Ich habe vor dem Sozialgericht einen Prozeß gegen meine Krankenkasse gewonnen.

Leider ging dabei mein Vertrauensverhältnis zu meiner Krankenkasse verloren, das jetzt wohl ziemlich zerrüttet ist.

Wenn ich jetzt die Krankenkasse wechsle, ist dann meine neue Krankenkasse an das Urteil gebunden oder kann die sogar die ganze Streitsache von neuem aufrollen? Wo kann man das ggf. genau (Angabe §§) nachlesen?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 14.10.2012, 23:31

Tja, wenn Du Pech hast, dann ja.

Du musst dann erneut den Weg zum Sozialgericht bestreiten.

In der Praxis bekomme ich dann immer leider das Argument zu hören, dass irgendwelche Entscheidungen eines Sozialgerichtes bzw. eines Landessozialgerichtes immer nur Einzelfallentscheidungen sind.

Diese Einzelfallentscheidungen haben keine generelle Wirkung, es sei denn, dass es vielleicht ein Bundessozialgericht gewesen ist. Aber auch hier muss man gucken. Hatte ich letzens auch und habe mich nur beömmelt.

Also musst Du erneut losdackeln ung ggf. nur auf die bisherige Rechtsprechung verweisen.

CTG
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Beitragvon CTG » 20.10.2012, 02:48

Rossi hat geschrieben:
In der Praxis bekomme ich dann immer leider das Argument zu hören, dass irgendwelche Entscheidungen eines Sozialgerichtes bzw. eines Landessozialgerichtes immer nur Einzelfallentscheidungen sind.

Rein interessehalber, ist das denn so falsch.
Hier in Deutschland werden Urteile doch wirklcih auf den Einzelfall bezogen gesprochen.
D.h nur weil ein Urteil bei einem so gesprochen wurde heißt das nicht, dass es genauso für jemand anderen gilt...
War bisher meine Ansicht.
In deN USA unter anderem System ist das anders...

GS
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Gegen einen anderen?

Beitragvon GS » 20.10.2012, 05:03

Hallo Rossi und CTG,

eventuell liegt die Sache hier etwas anders, denn es geht ja auch für die neue Kasse nicht um jemand anderen, sondern um genau denjenigen, der dieses Urteil für sich selbst erstritten hat.

Jetzt wechselt er nur die Kasse aus - kann die dann ein ggf. rechtsgültiges Urtgeil zugunsten ihres Mitgliedes ignorieren? M. E. (bin aber kein Jurist) könnte sie allenfalls mauern, da sie sich am längeren Hebel wähnt.

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon Rossi » 21.10.2012, 21:18

Nun ja, dass die alte Kasse nicht in die Berufung gegangen ist, kann natürlich mehrere Gründe haben. Damit ist das sog. Verwaltungsverfahren bei der alten Kasse rechtskräftig geworden und nicht mehr anfechtbar.

Okay, jetzt wechselt der Kunde zu einer anderen Kasse.

Wenn es bspw. eine beitragsrechtliche Frage betrifft, dann hat die neue Kasse selber über die Beitragshöhe zu entscheiden. Das bestandskräftige Urteil der Vorgängerkasse dürfte hier unerheblich sein, weil ein neues Verwaltungsverfahren begonnen hat.

Ich denke mal, es kommt darauf an, was der Poster genau bei der Vorgängerkasse erstritten hat.

Dazu müsste man mehr Infos haben.


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