10 Jahre ohne KV, Lösungsweg gesucht?

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Rossi
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Beitragvon Rossi » 21.10.2012, 21:12

@Bruderherz

BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 21.12.2011, B 12 KR 21/10 R


@Lady Butterfly
Die BSG-Entscheidung hinsichtlich der hauptberuflichen Selbständigkeit kenne ich.

Der Spibu ist noch im Dornröschenschlaf hat seine Verlautbarung noch nicht geändert.

bruderherz
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Beitragvon bruderherz » 21.10.2012, 21:21

@Lady Butterfly: Deshalb sollte man schon im Antrag zur Krankenversicherung mitwirken, gerade bei einer Versicherungslücke bei Alg2, denn der Antrag wirkt auch noch zum Anfang des Monates zurück, s. dass man nur für kurze Zeit wählen kann.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 21.10.2012, 21:42

Tja, Bruderherz.

Gerade beim ALG II muss man dann allerdings Theorie und Praxis berücksichtigen.

Der ALG II-Antrag wird immer auf den ersten des Monats zurück, okay. Dort gehen schon mal ein paar Tage flöten.

Nicht destso trotz habe ich dem Jobcenter eine Mitgliedsbescheinigung vorzulegen. Diese Mitgliedsbescheinigung wird nur von der Kasse ausgestellt, nachdem man vorher das Wahlrecht ausgübt hat.

Also wirst Du von Pontius nach Pilatus rennen müssen, um innerhalb dieser 14 Tagesfrist eine Mitgliedsbescheinigung aufgrund der vorherigen ausgeübten Wahlrechts dem Jobcenter vorlegen zu können.

Sorry, Bruderherz; bist Du in der Praxis? Wer kann diese 14 Tagesfrist überhaupt einhalten? Die Kasse will doch gar nicht!

Beispiel:
Antrag ALG II-Antrag am 16.10.2012 mit Rückwirkung 01.10.2012. Hier brauchst Du noch nicht einmal als Pontius bzw. Pilatus durch die Gegend rennen, weil die Frist schon längst abgelaufen ist. Das Jobcenter muss Dich bei der letzten Kasse anmelden.

Beispiel:
ALG II- Antrag am 05.10.2012 mit Rückwirkung 01.10.2012. Du hast genau 9 Tage Zeit um eine Kasse zu finden, die Dich aufnimmt. Dann mal einen herzlichen Glühstrumpf, wenn es Dir gelingt in den 9 Tagen eine andere Kasse zu finden.







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Beitragvon bruderherz » 21.10.2012, 21:48

Lieber Rossi,

bei mir hat es tatsächlich geklappt, Alg2-Antrag, im letzten Jahr, etwas später als Mitte des Monates gestellt und die Kasse hat etwa 2 Wochen später eine Mitgliedsbescheinigung ausgestellt.(Hab im Mitgliedsantrag, Online und schriftlich auch gleich mitgewirkt, keine unmittelbare Selbständigkeit oder PKV und dass der Abs. 5A Sgb5 nicht zutrifft)
Bin aber für die gewählte Kasse noch nicht zu alt!!
Deshalb schreibe ich ja hier noch Beiträge.

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Beitragvon Rossi » 21.10.2012, 22:08

Sorry Bruderherz

Zitat:
Alg2-Antrag, im letzten Jahr, Mitte des Monates gestellt und die Kasse hat etwa 2 Wochen später eine Mitgliedsbescheinigung ausgestellt.

Das mag alles wohl so ein.

Aber höre mit diesen alten Kamellen bitte uff?

Das BSG hat danach genau diese Klamotte entschieden.

Wenn Du hier etwas postest, dann sollte es zumindest der aktuellen Rechtsprechung des BSG (Grundsatzentscheidung) entsprechen.

Sonst erweckst Du nur Wunschvorstellungen, die ggf. niemals erreicht werden. Zuvor hat man das Pontius-Pilatus-Spielchen durchgeführt und sicht die Hacken abgerannt. Bringt dies etwas?!

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Beitragvon bruderherz » 21.10.2012, 22:27

Das Thema hatten wir doch schon, es wird hier angezweifelt, ob mit dem Alg2-Antrag bezüglich der Kassennennung überhaupt eine Wahlentscheidung getroffen wird.
In dem Verfahren hatte der Kläger eine Kasse im Alg2-Antrag genannt und später sich an eine andere GKV gewendet, s. dass die Wahl angezweifelt werden kann.

Was hat es mit der Wahlentscheidung, die man nachweislich selbst,wann auch immer, z.B. mit einem Mitgliedsantrag ausübt, zu tun?
Zuletzt geändert von bruderherz am 21.10.2012, 22:39, insgesamt 2-mal geändert.

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Beitragvon Rossi » 21.10.2012, 22:34

Sorry Bruderherz, ich passe jetzt.

Bist Du so nett und pfeiffst Dir mal die BSG-Entscheidung rein?


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