ich habe mich neu hier angemeldet, weil hier geballter Sachverstand vorhanden zu sein scheint.
Zu meinen Fragen in eigener Sache:
Ich bin bereits seit ca. 3 Jahren arbeitsunfähig erkrankt, demzufolge ist nach Ablauf von 6 Wochen die Lohnfortzahlung des Arbeitsgebers ausgelaufen, das Arbeitsverhältnis besteht aber nach wie vor.
Seitdem kämpfe ich mit allen Arten der Sozialversicherung: Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung.
Nach dem Ablauf der Lohnfortzahlung habe ich Krankentagegeld meiner privaten Krankenversicherung erhalten, dies entspricht als Lohnersatzleistung dem Krankengeld in der GKV (nicht zu verwechseln etwa mit Krankenhaustagegeld, einer meiner Meinung nach unnötigen Luxusversicherung.) Deshalb erfolgte auch nicht die in der GKV übliche Aussteuerung nach 18 Monaten, sondern mein Bezug von Krankentagegeld endete erst jetzt in der vergangen Woche endgültig. (nach vielen Konflikten mit Begutachtung, Gegengutachten, Krankenhausaufenthalten und Diskussionen über ärztliche Entlassungsberichte, auch über Anwälte)
Parallel dazu habe ich fristwahrend (vor Ablauf der 3/5-Frist) beim Rentenversicherungsträger einen Antrag auf medizinische Reha und auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Die Reha endete bereits vor mehr als einem halben Jahr, mit einem Entlassungsbericht, der m.M. nach die Gewährung einer vollen Erwerbsminderungsrente begründet, eine Entscheidung der Rentenversicherung steht aber leider immer noch aus. Ich bin diesbezüglich bei einem Selbsthilfeverein in einer sehr kompetenten Beratung und wir haben schon mehrere Wege ausgenutzt, um das Verfahren zu beschleunigen und abzukürzen. Aktuell wird mein Verfahren von der Abteilung Beschwerdemanagement des Rentenversicherungsträgers begleitet und ich bin da eigentlich recht positiv gestimmt…
Da ich schon rechtzeitig darauf hingewiesen wurde, dass zwischen dem Bezug des Krankentagegeldes und der Gewährung einer EM-Rente eine existenzielle Lücke auftreten könnte, habe ich den Sonderfall von „Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit“ nach § 145 SGB III beantragt. D. h. dass ich vorübergehend ALG1 erhalten kann, obwohl ich wg. ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit gar nicht der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehe und sogar im ungekündigten Arbeitsverhältnis bin.

Parallel dazu hoffe ich, noch dauerhaft in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln zu können. Ja, ehe jetzt hier das große Geschrei von wegen „Rosinenpickerei“ und „hättest Du mal früher…“ losgeht: Als ich vor mehr als 20 Jahren in eine private Krankenversicherung gewechselt bin, konnte noch kein Mensch ahnen, wie oft der Gesetzgeber die Regularien zum Wechsel des Krankenversicherungssystems ändern würde, schon gar nicht, dass er – wie 2009 geschehen – die Rückkehr in die GKV extrem erschweren würde. Ich bin also ahnungslos (übrigens auch nie ahnend, dass ich mal ein EM-Rentner nahe am Existenzminimum werden könnte) in eine existenzielle Falle geschlittert, denn meinen derzeitigen Versicherungsbeitrag von ca. 570,- € in der PKV kann ich weder vom erwarteten Arbeitslosengeld noch von der in Aussicht stehenden EM-Rente zahlen. Ich würde unter das Existenzminimum sinken, ohne aber Anspruch auf weitere Sozialleistungen zu haben. (Übrigens ist auch der sog. Basis- oder Standardtarif in der PKV kein Ausweg, dieser würde bei partiell schlechteren Leistungen als in der GKV sogar noch mehr, nämlich 592,- € pro Monat kosten, kann immerhin bei Bedürftigkeit auf Antrag halbiert werden, was mir aber auch nicht viel hilft.)
Ich habe meine gesamten Lebensumstände bereits umgestellt und bin unter großen Schmerzen in eine nur noch halb so teure Mietwohnung gezogen.
Nun wurde mir bisher immer gesagt, ein ALG1-Bezug begründe eine Pflichtversicherung in der GKV. Im Bescheid der Agentur für Arbeit aus der vorigen Woche stand jedoch drin, ich sei nicht über die Agentur krankenversichert. Auf telefonische Nachfrage erhielt ich die Auskunft, dass das durchaus möglich, aber oft von den Versicherten nicht gewollt sei und ich mich selber um eine Krankenkasse bemühen solle und der Agentur diese dann mitteilen solle. Das will ich jetzt auch tun, quäle mich aber gerade mit der Wahl der Krankenkasse…
Habt Ihr noch Geduld mit mir? Meine konkreten Fragen folgen gleich!
Ich bin bestrebt, danach dauerhaft in der GKV zu bleiben, aber ich weiß, dass der Bezug einer EM-Rente keine Pflichtmitgliedschaft begründet, sondern dass ich höchsten auf Antrag ein FREIWILLIG Versicherter in der GKV werden kann. (Ansonsten würde ich wieder in die sehr teure PKV zurückfallen, bei Bezug einer sehr knappen EM-Rente!) Die üblichen Voraussetzungen dafür erfülle ich leider nicht, es scheint aber doch noch Schlupflöcher für mich zu geben, der ich noch keine 55 Jahre alt bin und kürzlich meinen Bescheid über die Anerkennung als Schwerbehinderter mit einem GdB von 50 bekommen habe:
Ich habe nämlich einen Passus gefunden, dass für Schwerbehinderte ein „Beitrittsrecht zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung“ bestehe. Bezieht sich wohl auf SGB V § 9 Abs. 1 Nr. 4. Gefunden auf: http://www.sozialhilfe24.de/schwerbehin ... derte.html
Wikipedia sagt allerdings, dass die Kassen dazu in ihren Satzungen eigene Regelungen treffen können und z.B. das Beitrittsrecht an das Lebensalter koppeln können.
Ein anderes kleines Schlupfloch in eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung scheint mir folgender Passus zu sein: „Die Fortführung der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft setzt ferner voraus, dass die für die freiwillige Versicherung erforderlichen Vorversicherungszeiten erfüllt sind…Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz III") wurde im Übrigen klargestellt, dass bei Personen, deren Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld einen Zeitraum von 360 Tagen umfasst, die Vorversicherungszeit von 12 Monaten als erfüllt gilt. Die Regelung trat am 01.01.2004 in Kraft.“ Gefunden auf: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/t ... xid=229754 Die Vorversicherungszeit habe ich nicht, den vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld aber schon!
Jetzt meine konkreten Fragen:
1. Kann ich jetzt als Pflichtversicherter die Krankenkasse frei wählen?
2. Kann ich sie auch in der Zeit als Pflichtversicherter wechseln oder geht dies erst nach 18 Monaten?
3. Wenn ein Wechsel innerhalb meiner Pflichtversicherungszeit (von voraussichtlich wenigen Wochen oder Monaten) nicht möglich ist, müsste ich dann gleich bei der Aufnahme nach dem möglichen Verbleib als freiwillig Versicherter EM-Rentner fragen, mit Hinweis auf meine Schwerbehinderung und die auf Umweg erfüllte Anwartschaft?
4. Welche Aussicht seht Ihr konkret, als Schwerbehinderter mit 51 Jahren Lebensalter oder über den erfüllten ALG1-Anspruch von 360 Tagen in eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung zu kommen, und zwar eben beim Statuswechsel vom ALG1-Bezug zum EM-Rentner???
Vielen Dank für Eure Geduld beim Lesen,
Grüße, Marc
