Zahlstellenverfahren bei freiwillig Versicherten
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Okay
Zitat:
Im Grunde haben Sie ja recht.
Aber wer beschäftigt sich mit solche KV-Sachen und wo findet man den?
Wenn man derartige Bescheide der Kassen liest (keine §§), dann wird man vermutlich niemanden finden, der sich hier investiert.
Ansonsten muss der Fachanwalt das SGB V ausbuddeln und beim § 1 SGB V anfangen und beim § 321 SGB V aufhören. Wenn er alles gelesen und verstanden hat, dann setzt dieser Anwalt den Widerspruch auf oder er lässt es einfach.
Nun ja, Christa, Verfahrensrecht, insbesondere das SGB X ist überhaupt nicht das Ding einer Kassen. Das SGB X führt ein völliges Schattendasein bei den Kassen. Und wenn man dann auch noch mit der Begründungspflicht im Sinne von § 35 SGB X um die Ecke kommt, dann lachen die Kassen in der Regel auch noch.
Sorry, so etwas habe ich mehrfach in der Praxis erlebt (Lachen der Kasse). Ich habe mich dann zurückgehalten und dies durch einen Fachanwalt für Sozialrecht klären lassen.
Danach habe ich dann allerdings gelacht. Aber vorher wollte man mir nicht zuhören. So ist halt das Leben.
Zitat:
Im Grunde haben Sie ja recht.
Aber wer beschäftigt sich mit solche KV-Sachen und wo findet man den?
Wenn man derartige Bescheide der Kassen liest (keine §§), dann wird man vermutlich niemanden finden, der sich hier investiert.
Ansonsten muss der Fachanwalt das SGB V ausbuddeln und beim § 1 SGB V anfangen und beim § 321 SGB V aufhören. Wenn er alles gelesen und verstanden hat, dann setzt dieser Anwalt den Widerspruch auf oder er lässt es einfach.
Nun ja, Christa, Verfahrensrecht, insbesondere das SGB X ist überhaupt nicht das Ding einer Kassen. Das SGB X führt ein völliges Schattendasein bei den Kassen. Und wenn man dann auch noch mit der Begründungspflicht im Sinne von § 35 SGB X um die Ecke kommt, dann lachen die Kassen in der Regel auch noch.
Sorry, so etwas habe ich mehrfach in der Praxis erlebt (Lachen der Kasse). Ich habe mich dann zurückgehalten und dies durch einen Fachanwalt für Sozialrecht klären lassen.
Danach habe ich dann allerdings gelacht. Aber vorher wollte man mir nicht zuhören. So ist halt das Leben.
Hallo Rossi,
meine volle Zustimmung.
Ich setze vielleicht sogar noch etwas früher mit dem SGB X an:
Zitat von KV-Mitarbeiter: "Die Festsetzung des Beitrages ist doch gar kein Verwaltungsakt sondern nur eine bloße "Mitteilung". Weder steht in der Mitteilung das Wort "Bescheid" noch enthält diese Mitteilung eine Rechtsbehelfsbelehrung. Ein Widerspruch ist damit ja gar nicht möglich."
Gruß von Christa
meine volle Zustimmung.
Ich setze vielleicht sogar noch etwas früher mit dem SGB X an:
Zitat von KV-Mitarbeiter: "Die Festsetzung des Beitrages ist doch gar kein Verwaltungsakt sondern nur eine bloße "Mitteilung". Weder steht in der Mitteilung das Wort "Bescheid" noch enthält diese Mitteilung eine Rechtsbehelfsbelehrung. Ein Widerspruch ist damit ja gar nicht möglich."
Gruß von Christa
Holla, ist ja wunderbar.
Die Kasse schreibt hier der Versorgungsstelle mit einer entsprechenen Aufforderung an.
Hat dies Schrieben etwa keinen Regelungscharakter? Was stellt dies Schreiben dar? Ist es nur mit einem Schreiben auf einem Butterbrotspapier vergleichbar, was überhaupt keine Bedeutung (Verwaltungsakt) hat?
Folgt man dieser Auffassung, dann leben wir im wilden Westen. Man holt seinen Colt heraus und ballert auf jeden und es passiert nichts.
Die allmächtige Kasse schreibt in seiner Selbstherrlichkeit die Versorungsstelle an. Sie fordert die Versorgungsstellle auf Beiträge direkt an die Kasse zu zahlen.
Die selbstherrliche und allmächtige Kasse denkt dann auch noch, dass man sich gegen dies Schreiben nicht wehren kann, weil es kein Verwaltungsakt ist. Damit würde dann die Kasse einen wunderbaren Freifahrtschein haben, der rechtlich nicht anzugreifen ist.
Sorry, geht es noch? Wie soll man sich sonst dagegen wehren? Am besten gar nicht, weil die Kassen immer Recht haben.
Christa43, ich glaube mittlerweile, dass Du mit einem hochbezahlten Kassenmitarbeiter gesprochen hast, der leider von tuten und blasen keine Ahnung hat. Dieser hochbezahlte Kassenmitarbeiter lebt noch in einer eigenen Traumwelt des wilden Westen. Materielles Recht spielt hier ganz offensichtlich keine Rolle. Aber dies ist leider nicht neues. Ich kann darüber eine Liedchen singen.
Die Kasse schreibt hier der Versorgungsstelle mit einer entsprechenen Aufforderung an.
Hat dies Schrieben etwa keinen Regelungscharakter? Was stellt dies Schreiben dar? Ist es nur mit einem Schreiben auf einem Butterbrotspapier vergleichbar, was überhaupt keine Bedeutung (Verwaltungsakt) hat?
Folgt man dieser Auffassung, dann leben wir im wilden Westen. Man holt seinen Colt heraus und ballert auf jeden und es passiert nichts.
Die allmächtige Kasse schreibt in seiner Selbstherrlichkeit die Versorungsstelle an. Sie fordert die Versorgungsstellle auf Beiträge direkt an die Kasse zu zahlen.
Die selbstherrliche und allmächtige Kasse denkt dann auch noch, dass man sich gegen dies Schreiben nicht wehren kann, weil es kein Verwaltungsakt ist. Damit würde dann die Kasse einen wunderbaren Freifahrtschein haben, der rechtlich nicht anzugreifen ist.
Sorry, geht es noch? Wie soll man sich sonst dagegen wehren? Am besten gar nicht, weil die Kassen immer Recht haben.
Christa43, ich glaube mittlerweile, dass Du mit einem hochbezahlten Kassenmitarbeiter gesprochen hast, der leider von tuten und blasen keine Ahnung hat. Dieser hochbezahlte Kassenmitarbeiter lebt noch in einer eigenen Traumwelt des wilden Westen. Materielles Recht spielt hier ganz offensichtlich keine Rolle. Aber dies ist leider nicht neues. Ich kann darüber eine Liedchen singen.
Hallo,
nun, bevor ich da einen Rechtsanwalt bemühen würde käme ich erst mal auf den Gedanken es mal folgendermaßen zu versuchen.
Ein Schreiben an die Kasse verfassen (Kopie an Zahlstelle) und der Kasse mitteilen, dass ihre Auffassung schlicht und einfach falsch wäre, wenn sie die Zahlstelle zum Abzug von KV-, PV-Beiuträgen auffordern würde weil ich eben freiwillig versichert bin und mein Versorgungsbezug da schon mit Beiträgen belegt würde.
Natürlich kann man auch direkt die Kanone auspacken - ist auch eine Frage der persönlichen Einstellung.
Klar ist auf jeden Fall, dass die Kasse hier einen Fehler gemacht hat, nicht mehr und nicht weniger - für Unterstellungen in Richtung von "Abzocke" oder gar "Betrug" (was ja bisher auch niemand getan hat) ist da eh kein Raum dafür.
Gruss
Czauderna
nun, bevor ich da einen Rechtsanwalt bemühen würde käme ich erst mal auf den Gedanken es mal folgendermaßen zu versuchen.
Ein Schreiben an die Kasse verfassen (Kopie an Zahlstelle) und der Kasse mitteilen, dass ihre Auffassung schlicht und einfach falsch wäre, wenn sie die Zahlstelle zum Abzug von KV-, PV-Beiuträgen auffordern würde weil ich eben freiwillig versichert bin und mein Versorgungsbezug da schon mit Beiträgen belegt würde.
Natürlich kann man auch direkt die Kanone auspacken - ist auch eine Frage der persönlichen Einstellung.
Klar ist auf jeden Fall, dass die Kasse hier einen Fehler gemacht hat, nicht mehr und nicht weniger - für Unterstellungen in Richtung von "Abzocke" oder gar "Betrug" (was ja bisher auch niemand getan hat) ist da eh kein Raum dafür.
Gruss
Czauderna
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
§ 202 sGB ist auch für freiwillig Versicherte Mitglieder ausschlaggebend, will heißen soblad der RV Träger entsprechend gemeldet hat und denn die Versorgungbezügestelle gemeldet ha,t meldet die Versorgungstelle an die Krankenkasse.
http://www.bkk.de/arbeitgeber/maschinel ... verfahren/
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0520200
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159359,0
http://www.gkv-datenaustausch.de/upload ... -07-01.pdf
Grundsätzlich die Beiträge selber zutragen bei freiwillig Versicherten, aber die Zahlstelle hat auch BN abzuführen
http://www.bkk.de/arbeitgeber/maschinel ... verfahren/
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0520200
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159359,0
http://www.gkv-datenaustausch.de/upload ... -07-01.pdf
Grundsätzlich die Beiträge selber zutragen bei freiwillig Versicherten, aber die Zahlstelle hat auch BN abzuführen
Czauderna hat geschrieben:nun, bevor ich da einen Rechtsanwalt bemühen würde käme ich erst mal auf den Gedanken es mal folgendermaßen zu versuchen.
Ein Schreiben an die Kasse verfassen (Kopie an Zahlstelle) und der Kasse mitteilen, dass ihre Auffassung schlicht und einfach falsch wäre, wenn sie die Zahlstelle zum Abzug von KV-, PV-Beiuträgen auffordern würde weil ich eben freiwillig versichert bin und mein Versorgungsbezug da schon mit Beiträgen belegt würde.
Hallo,
so haben es Frau F und ich ja auch vor.
Gruß von Christa
@Günter, kannst Du mir glauben, in der Regel telefoniere ich auch mit den Kassen.
Mittlerweile hört man mir zu.
Aber es hat auch schon Fälle gegegen, wo man gesagt hat, dass alles seine Richtigkeit hat und sich die Kasse an geltendes Recht hält.
Auf der anderen Seite sollte man doch wohl eine Rechtsgrundlage angeben und dies mit dem Sachverhalt im Einklang bringen.
Wenn die Kasse dies hier gemacht hätte, dann hätte dem Kassemitarbeiter doch sofort auffallen müssen, dass hier etwas nicht passt, oder?!
Mittlerweile hört man mir zu.
Aber es hat auch schon Fälle gegegen, wo man gesagt hat, dass alles seine Richtigkeit hat und sich die Kasse an geltendes Recht hält.
Auf der anderen Seite sollte man doch wohl eine Rechtsgrundlage angeben und dies mit dem Sachverhalt im Einklang bringen.
Wenn die Kasse dies hier gemacht hätte, dann hätte dem Kassemitarbeiter doch sofort auffallen müssen, dass hier etwas nicht passt, oder?!
Rossi hat geschrieben:@Günter, kannst Du mir glauben, in der Regel telefoniere ich auch mit den Kassen.
Mittlerweile hört man mir zu.
Aber es hat auch schon Fälle gegegen, wo man gesagt hat, dass alles seine Richtigkeit hat und sich die Kasse an geltendes Recht hält.
Auf der anderen Seite sollte man doch wohl eine Rechtsgrundlage angeben und dies mit dem Sachverhalt im Einklang bringen.
Wenn die Kasse dies hier gemacht hätte, dann hätte dem Kassemitarbeiter doch sofort auffallen müssen, dass hier etwas nicht passt, oder?!
Hallo rossi,
ja, sehe ich auch so - man hat ein falsches Kreuz gesetzt (Mitteilung an Zahlstelle unter Beitragspflicht "ja" statt "nein"), schon war es passiert und auf Nachfrage erst mal gehandelt nach dem Motto "wir haben keinen Fehler" gemacht. Ich denke, nochmals darauf hingewiesen wird man das auch dann einsehen und korrigieren.
Gruss
Guenter
Hallo @Vergil09owl
§ 202 SGB V und die dazu ergangenen Meldegrundsätze sind mir bekannt. Es ist ja auch nichts gegen eine Meldung einzuwenden Nur muss die Meldung auch richtig sein. Die Krankenkasse gibt für die Meldung als "Grund der Meldung" die Zahl 1 = Anmeldung und für "Beitragsabführungspflicht" die Zahl 2 = Ja (KV und PV) vor.
Hier müsste im Meldesatz zur Beitragsabführungspflicht die Zahl 1 = Nein stehen, da der Beitrag eines freiwillig Verischerten durch die Krankenkasse selbst erhoben wird.
Durch diese Kennung kommt es zur doppelten Beitragszahlung
Mit diesem Satz und der Abkürzung "BN" kann ich nichts anfangen. Was meinst Du denn damit?
Gruß von Christa
§ 202 SGB V und die dazu ergangenen Meldegrundsätze sind mir bekannt. Es ist ja auch nichts gegen eine Meldung einzuwenden Nur muss die Meldung auch richtig sein. Die Krankenkasse gibt für die Meldung als "Grund der Meldung" die Zahl 1 = Anmeldung und für "Beitragsabführungspflicht" die Zahl 2 = Ja (KV und PV) vor.
Hier müsste im Meldesatz zur Beitragsabführungspflicht die Zahl 1 = Nein stehen, da der Beitrag eines freiwillig Verischerten durch die Krankenkasse selbst erhoben wird.
Durch diese Kennung kommt es zur doppelten Beitragszahlung
Vergil09owl hat geschrieben:Grundsätzlich die Beiträge selber zutragen bei freiwillig Versicherten, aber die Zahlstelle hat auch BN abzuführen
Mit diesem Satz und der Abkürzung "BN" kann ich nichts anfangen. Was meinst Du denn damit?
Gruß von Christa
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Vergil09owl hat geschrieben:Beitragsnachweise, mal eine Frage wennseit Mai grundsätzlich freiwilligen Beiträge abgeführt hätten werden müssen, wurden diese denn auch abgeführt?
Hallo,
wenn Du meine bisherigen Beiträge nochmals anschaust:
Der Berechnung des freiwilligen Beitrages liegt die Versorgungsrente zugrunde. Die Beiträge werden natürlich gezahlt bzw. abgebucht.
Bei Zahlung durch das Versorgungswerk ergäbe sich genau der gleiche Betrag.
Aber durch die Forderung der Krankenkasse an das Versorgungswerk würde der gleiche Betrag zweimal gezahlt.
Gruß von Christa
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
ok, war jettz nur nochmal für mich zum Verständnis, wenn Beiträge gezahlt aufgrund der Versorgungsbezüge von dem freiwilligen Mitglied, denn sidn keien Pflichtbeiträge abzufürhren von dem Versorgungswerk. Ich nehme also an das die Vorversicherugnszeit enn für dei Krankenversicherung der Rentner auch nicht erfüllt ist. Das ist richtig? Die freiwillige Mitgliedschaft besteht fort?
Vergil09owl hat geschrieben:ok, war jettz nur nochmal für mich zum Verständnis, wenn Beiträge gezahlt aufgrund der Versorgungsbezüge von dem freiwilligen Mitglied, denn sidn keien Pflichtbeiträge abzufürhren von dem Versorgungswerk. Ich nehme also an das die Vorversicherugnszeit enn für dei Krankenversicherung der Rentner auch nicht erfüllt ist. Das ist richtig? Die freiwillige Mitgliedschaft besteht fort?
Hallo,
jetzt triften wir aber ab in eine andere Rechtssituation.
Frau F. war und ist nicht gesetzlich rentenversichert. Mit der Vorversicherunszeit für die KVdR hat dies hier absolut nichts zu tun.
Frau F. ist in einem berufsständigen Versorgungswerk und erhält von hier eine Rente (Versorgungsbezug).
Sie ist schon immer in der GKV als freiwilligiges Mitglied.
Nochmals im Telegrammstil:
Frau F. erhält eine Rente vom Versorgungswerk.
Nehmen wir mal an 1.000 Euro
Auf dieser Basis berechnet die Krankenkasse einen freiwilligen Beitrag mit einem Beitragssatz von 15,50 % in Höhe von 155,00 Euro. (PV lassen wir außen vor)
Diesen Beitrag bucht die KK auch regelmßig ab.
Nun will aber die KK vom Versorgungswerk noch mal 155,00 Euro, d.h. also den gleichen Beitrag zweimal.
Nur darum geht es hier. Für eine doppelte Beitragszahlung aus dem gleichen Versorgungsbezug fehlt Frau F- und auch mir sowie den anderen Usern hier im Forum jedes Verständnis.
Wir sind uns darüber einig darüber das die KK ihren offensichtlichen Fehler schnell und unbürokratisch korrigieren kann, zumindest hoffen wir dies. Sonst hilft tatsächlich nur die große Keule.
Gruß von Christa
Rossi hat geschrieben:Jooh, Christa, so habe ich es bislang auch verstanden.
Die Kasse möchte doppelt die Beiträge haben.
Nochmals vielen Dank für die hilfreichen Beiträge.
Das Schreiben an die Krankenkasse mit einer Kopie an das Versorgungswerk ist fertig und geht morgen in die Post.
Inhaltlich ist das Schreiben höflich und bestimmt und stellt die Rechtslage aus der Sicht von Frau F. dar. Gelegentlch ist aber auch etwas Ironie zu erkennen.
Ich werde über das Ergebnis natürlich berichten.
Gruß von Christa
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