Zurück in GKV über 59 - gibt es eine legale Möglichkeit?

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 23.12.2012, 22:45

Nun ja Günter

Zitat:
wie gesagt, das ist mir zu hoch - mach ich mir dann auch weiter keine Gedanken darüber - ich weiß nur, wenn ich den Namen dieser beiden Kassen wüsste, ich würde das hier posten, handelt sich ja schließlich um eine Allgemeininformation und nicht um ein Staatsgeheimnis.


Ich stelle fest, dass Du bislang Dich überhaupt nicht mit dem Informationsfreiheitsgesetz beschäftigt hast.

Sonst hättest Du dies nicht gepostet. Im übrigen die DVKA ebenfalls nicht. Denn die DVKA hat mit Pauken und Trompeten meine IFG-Anfrage wie die wilde Wutz abgemeiert. Da aber die DVKA auch eine Bundesbehörde darstellt konnte sie anschließend leider aus dieser Nummer nicht mehr kriechen. Erst bin ich beim Bernd Christl gelandet, danach bei einer Juristen.

Private Menschen hingegen sind nicht verpflichtet ihr Gedankengut bzw. ihre Recherchen allen Bürgern zu veröffentlichen. So unter dem Motto, der private Mensch malocht wie blöd und holt Informationen ein und muss diese Informationen dann auch noch ohne mullen und knullen veröffentlichen. Dafür gbit es extra das Copyright, welches dies schützt.

Ganz anders ist es dann bei den öffentlichen Behörden. Denn bei den öffentlichen Behörden handelt es sich in der Regel um Staatsdiener, die auch noch durch alle Bürger in Deutschland finanziert werden. Hierfür wurde extra das Informationsfreiheitsgesetz geschaffen, wonach alle Behörden die Hose runter lassen müssen.

Es gibt noch kein Gesetz, wonach auch alle Privatpersonen die Hose runter lassen müssen, dies ist alles. Daher werde ich mir hier definitiv nicht die Finger verbrennen und gegen das Copyright verstossen.

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 24.12.2012, 08:28

http://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen ... nderte.php

http://www.kkh.de/fileserver/kkh2013/files/3569.pdf Die KK h ist da auch schon raus. Die Liste ist unverbindlich. Frohes Fest.

http://www.wmf-bkk.de/images/stories/sa ... r_2012.pdf > 40 Jahre

http://www.salus-bkk.de/salus_bkk/files ... chtrag.pdf > 40 Jahre

der Rest wo keine angaben steht ist entweder schon mit 30 bzw 45 Schluss, das sieht sehr mager aus.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 25.12.2012, 11:06, insgesamt 3-mal geändert.

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4626
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 24.12.2012, 11:02

Hallo Vergil09owl,
na also, geht doch . hätte ich mir auch nicht anders denken können.
@Rossi - ich schreibe hier als Privatmensch und muss mich deshalb auch nicht mit dem Informationsfreiheitsgesetz beschäftigen. Durch Herrn von und zu G. weiss ich, dass man fremde Texte nicht als die eigenen verkaufen darf und dass man nicht einfach Bilder aus dem Internet für seine
E-Bay-Geschäfte oder Homepage verwenden darf,
aber das trifft in diesem Falle doch alles nicht zu - aber, lassen wir das - das Problem ist gelöst - mehr wollte der Fragesteller doch nicht.
Euch beiden eine frohe Weihnacht und einen guten Rutsch in 2013
wünscht
Czauderna (Günter)

Helen
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 19.12.2012, 21:20

Beitragvon Helen » 24.12.2012, 12:32

Ganz herzlichen Dank für alle Mühe. Ich werde mir die Liste gründlich durchsehen und schauen, was geht.

Meine (derzeit) letzte Frage lautet: Wenn mein Mann den entsprechenden GdB erhält, falls bis dahin nicht alle GKV Altersgrenzen haben,
müssen wir dann (als freiwillig versichertes Mitglied) reguläre Kündigungsfristen der PKV einhalten, d .h. die Beiträge an PKV und GKV zunächst doppelt bezahlen oder steht uns dann ein Sonderkündigungsrecht zu?

@ Cassiesmann
Standardtarifanfrage läuft bereits.


Ich wünsche Ihnen allen ein frohes Weihnachtsfest und für 2013 vor allem Gesundheit.

Danke für Ihre hilfreiche Unterstützung.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 24.12.2012, 12:51

Ja, man muss ggf. die Kündigungsfrist bei der PKV einhalten und zahlt somit teilweise doppelt.

Im Bereich der PKV gibt es zwar außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten. Diese sind in § 205 Abs. 2 VVG geregelt. Aber dies geht nur (keine Kündigungsfrist) beim Eintritt einer Pflichtversicherung (alle Tatbestände des § 5 SGB V) oder beim Eintritt einer Familienversicherung (§ 10 SGB V).

Dies ist hier nicht der Fall, denn es ist eine freiwillige Krankenversicherung (§ 9 SGB V), also muss man grundsätzlich die Kündigungsfrist in der PKV einhalten. Aber vielleicht kommt die PKV ja entgegen.

almase-aus-b
Beiträge: 3
Registriert: 25.12.2012, 16:59

Beitragvon almase-aus-b » 25.12.2012, 17:01

Eigentlich kann man nur hoffe, dass sich dieser Problematik mal angenommen wird. Ideen gibt es mit dem Bürgergeld & der Bürgerversicherung ja genug. Es traut sich nur keiner ran und ältere Selbstständige gehen mit bangen Blicken ins Alter. :(
Zuletzt geändert von almase-aus-b am 28.12.2012, 23:56, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4626
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 25.12.2012, 18:57

Hallo almase-aus-b,

was meinst, du, sollte es eine einfache Rückkehrmöglichkeit geben, also 20 und mehr Jahre als Privatpatient und relativ günstig versichert sein und dann im Alter, wenn die Beiträge dann eben keine Rücksicht mehr auf das Einkommen nehmen wieder unter den Schutzschirm der GKV ??
Man kann da durchaus auch andere Meinungen dazu haben, oder ?
Gruss
Czauderna

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 25.12.2012, 23:14

Nun ja, sonst sind die Kasse ja immer auf der Jagd nach neuen Mitlgliedern. Das Motto lautet, je mehr Mitglieder, desto besser ist die Wettberwerbsähigkeit.

Alid und Lidl funtkionieren genauso. Je größer, detso besser.

Leider funtkioniert dies Prinzip nicht bei den Schwerbehinderten und den Krankenkassen.

Warum funktioniert es nicht? Relativ einfach, Schwerbehinderte sind in der Regel krank und kosten den Kassen Geld und die Wettberwerbsfähigkeit wird eingeschränkt. Also bekommen die Schwerbehinderten keinen roten Teppich von den Kassen ausgelegt.

Da es auch noch die Altergrenze in § 9 Abs. 1 Nr. 4 SGB V gibt, die auch sogar mit Artikel 3 des Grundgesetzes vereinbar sind, wird es nur wenige Kassen geben, die hier aus der Reihe tanzen werden. Man holt sich ja nur die Jungen und Gesunden und nicht die Alten und Kranken.

Zu Beginn des GKV-WSG (alle in Deutschland sollen versichert sein) gab es unzählige Kassen, die keine Altersgrenze hatten. Warum auch immer.

Dann hat man aber ganz schnell festgestellt, dass dieser Gedanke (keine Altersgrenze) wohl völlig falsch war. Es gab etliche Kassen (ohne Altersgrenze), die Schwerbehinderte und kranke Personen mit mal über die Schwerbehindertennummer aufnehmen mussten. Man hat natürlich sofort reagiert. Es gab eine Kasse, die innerhalb von 12 Monnaten zweimal die Altersgrenze heruntergesetzt hat. Aus diesem Grunde wird es in kürze keine Kasse mehr geben, die keine Altersgrenze hat. Alle werden sich bei 40 - 45 einpendeln. Keine Kasse wird dort aus der Reihe tanzen und den älteren und kranken Schwerbehinderten einen roten Teppich auslegen.

Auf der anderen Seite hat es vor 10 Jahren schon mal einen Gesetzentwurf gegeben, wonach die Altersgrenzenberschränkung in der Satzung aufgehoben werden sollte. Dieser Entwurf ist leider nicht durchgegangen.

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 26.12.2012, 07:12

almase-aus-b hat geschrieben:Eigentlich kann man nur hoffe, dass sich dieser Problematik mal angenommen wird. Ideen gibt es mit dem Bürgergeld & der Bürgerversicherung ja genug. Es traut sich nur keiner ran und ältere Selbstständige gehen mit bangen Blicken ins Alter. :(


Also der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat sich auch für das duale System ausgesprochen. Warum sollte die GKV auch die Probleme der PKV lösen. Geld ist doch im PKV System anscheinend genug vorhanden.

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4626
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 26.12.2012, 10:36

Hallo Rossi,
ich denke, das sind zweierlei Sachen - einmal die "Jagd" auf neue Mitglieder und zum anderen
die Gesetzgebung, die sich schon etwas dabei gedacht hat mit den Hürden der Rückkehr in die GKV.
So sehr ich für jedes neue Mitglied dankbar bin, so sehr bin ich auch kritisch, wenn wieder einmal einer oder eine vor meiner Tür steht und um Einlass in die GKV bittet, weil man doch jetzt alt ist, krank ist, und auf einmal von seiner, eher mickrigen Rente fast 900,00 € Beitrag an die PKV zahlen soll.
Wenn der Gesetzgeber sich entschließt die Rückkehr in die GKV zu erleichtern bzw. grundsätzlich möglich zu machen, dann ja,
ansonsten fehlt mir dazu irgendwie das Verständnis.
Gruss
Czauderna

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 26.12.2012, 12:30

Na ja, ob es zweierlei Sachen sind?

Behinderte Menschen stehen unter einem besonderen Schutz der Gesellschaft. Für diesen Persoenkreis wurde extra das SGB IX geschaffen.

Ferner gibt es den § 2a SGB V, wonach die Belange der behinderten Menschen Rechnung zu tragen ist.

Die Kasse kann ja eine Altersgrenze in der Satzung festlegen, sie muss es aber nicht. Genau dann sind wir bei dem roten Teppich auslegen und der Wettberwerbsfähigkeit.

Darüber hinaus müssen die Behinderten grundsätzlich einen Berührungspunkt zur GKV nachweisen. Diesen Berührungspunkt kann man durch die erforderliche VVZ der Eltern oder des Ehegattens nachweisen. Selbst in Ausnahmefällen geht es ohne eine VVZ.

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4626
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 26.12.2012, 18:12

Hallo,
ja, sicher, dieser Personenkreis steht unter dem besonderen Schutz - da ist unbestreitbar, da wir aber in diesem Forum eigentlich nur Einzelfälle behandeln, dann hier auch mal einen, allerdings von der anderen Seite.
Versicherte (53) bekommt eine neue Hüfte und beantragt eine Erhöhung der MdE. von bisher 30% - wie freudig erstaunt ist der Versicherte, als ihm der neue Bescheid mit 100% und dem Vermerk AG. ins Haus flattert - seitdem muss er sich im Tennis-Club nicht mehr auf dem Vereinsgelände einen Parkplatz mieten, nein, jetzt darf er dort kostenfrei parken, und auch wenn es in den Urlaub geht, dann erhält er sogar die Benzinkosten bis zu deutschen Grenze erstattet - und das die Ehegattin im Zug kostenlos mit fährt, auch das ist doch toll -
dass er natürlich auch als chronisch krank gilt, muss ich wohl erst gar nicht erwähnen - ja, besonderer Schutz, das stimmt wohl, aber es sind die Einzelfälle,
die das "Salz in der Suppe" ausmachen, oder ?.
Gruss
Czauderna

almase-aus-b
Beiträge: 3
Registriert: 25.12.2012, 16:59

Beitragvon almase-aus-b » 27.12.2012, 13:59

Czauderna hat geschrieben:Hallo almase-aus-b,

was meinst, du, sollte es eine einfache Rückkehrmöglichkeit geben, also 20 und mehr Jahre als Privatpatient und relativ günstig versichert sein und dann im Alter, wenn die Beiträge dann eben keine Rücksicht mehr auf das Einkommen nehmen wieder unter den Schutzschirm der GKV ??
Man kann da durchaus auch andere Meinungen dazu haben, oder ?
Gruss
Czauderna


Nein eben gar keine halben Sachen mehr. Es bringt ja auch nichts, wenn man im Alter in einer PKV hängt, die man ohne Einkommen nicht bezahlen kann und dann vom Staat Unterstützung braucht. Das ist doch kein funktionierendes Modell für die Zukunft.
Eine Art Bürgerversicherung, wo wirklich alle einzahlen wäre vielleicht eine Idee oder zumindest ein Ansatz.

Lady Butterfly
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 9
Registriert: 17.10.2012, 18:24

Beitragvon Lady Butterfly » 27.12.2012, 20:13

ich würde auch die Bürgerversicherung, in die alle einzahlen, für die sauberste Möglichkeit halten

man könnte eventl. überlegen, ob man aus Vereinfachungsgründen das zu versteuernde Einkommen zugrunde legt, und zum Ausgleich auf die Mindest- und Höchstgrenzen für die Beitragsbemessung verzichtet - würde der Verwaltungsvereinfachung dienen.

almase-aus-b
Beiträge: 3
Registriert: 25.12.2012, 16:59

Beitragvon almase-aus-b » 28.12.2012, 00:20

Oder man macht einen größeren Wurf mit dem Bürgergeld, welches gleich alle Sozialleistungen regelt. Selbstständige, Angestellte und Co. - alle sind gleich. Wäre doch auch mal was. ;)

Aber gut. Das ist nun wirklich schon Offtopic. :D


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 7 Gäste