Zurück in die GKV in Elterzeit mit Teilzeit
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Zurück in die GKV in Elterzeit mit Teilzeit
Guten Tag zusammen,
ich werde künftig Vater und möchte ab der Geburt in Elternzeit gehen und dabei in Teilzeit < 30h weiter arbeiten. Weil ich dabei unter die BBG von 52.200 EUR falle, bietet sich die Möglichkeit in die GKV zurückzugehen.
Da die Elternzeit ab ca. April beginnen wird und ich Jan bis März noch "viel" verdiene, muss ich die h-Anzahl entsprechend reduzieren, um im Kalenderjahr 2013 unter der BBG zu bleiben. Die Elternzeit in Teilzeit plane ich übrigens auch für 12 Monate, um auch die 12 Monate GKV Anwartschaft sicher zu haben. Nur das die 12 Monate nicht in einem Kalenderjahr sind, sondern von April bis Ende März.
Ab April des folgenden Jahres werde ich freiwillig versichert sein.
Mein Arbeitgeber kann mir, der GKV und SV für dieses Jahr damit die Pflichtversicherung bestätigen, für das kommende Jahr am Anfang auch noch die Pflichtversicherung, prognostisch für das kommende Kalenderjahr aber nur freiwillig.
Müssen die 12 Monate um unter die BBG zu fallen tatsächlich in einem Kalenderjahr sein oder reicht es die BBG zu unterschreiten (Monat 1-3 viel verdienen, Monat 4 bis 12 viel weniger)?
Reicht dies alles aus, um weiterhin in der GKV zu bleiben?
Komme ich auch in die GKV zurück, wenn ich in der Elternzeit kein Elterngeld beantrage?
Warum ich in die GKV zurück möchte: weil ich im Alter ziemliche Probleme mit dem Bezahlen haben werde und einfach ein schlechtes Bauchgefühl habe. Zurzeit würde ich noch von der PKV profitieren, auch mit Kind, aber ich bin noch jung und möchte der Fairness halber auch jung in die GKV zurück.
Besten Dank und Gruss.
ich werde künftig Vater und möchte ab der Geburt in Elternzeit gehen und dabei in Teilzeit < 30h weiter arbeiten. Weil ich dabei unter die BBG von 52.200 EUR falle, bietet sich die Möglichkeit in die GKV zurückzugehen.
Da die Elternzeit ab ca. April beginnen wird und ich Jan bis März noch "viel" verdiene, muss ich die h-Anzahl entsprechend reduzieren, um im Kalenderjahr 2013 unter der BBG zu bleiben. Die Elternzeit in Teilzeit plane ich übrigens auch für 12 Monate, um auch die 12 Monate GKV Anwartschaft sicher zu haben. Nur das die 12 Monate nicht in einem Kalenderjahr sind, sondern von April bis Ende März.
Ab April des folgenden Jahres werde ich freiwillig versichert sein.
Mein Arbeitgeber kann mir, der GKV und SV für dieses Jahr damit die Pflichtversicherung bestätigen, für das kommende Jahr am Anfang auch noch die Pflichtversicherung, prognostisch für das kommende Kalenderjahr aber nur freiwillig.
Müssen die 12 Monate um unter die BBG zu fallen tatsächlich in einem Kalenderjahr sein oder reicht es die BBG zu unterschreiten (Monat 1-3 viel verdienen, Monat 4 bis 12 viel weniger)?
Reicht dies alles aus, um weiterhin in der GKV zu bleiben?
Komme ich auch in die GKV zurück, wenn ich in der Elternzeit kein Elterngeld beantrage?
Warum ich in die GKV zurück möchte: weil ich im Alter ziemliche Probleme mit dem Bezahlen haben werde und einfach ein schlechtes Bauchgefühl habe. Zurzeit würde ich noch von der PKV profitieren, auch mit Kind, aber ich bin noch jung und möchte der Fairness halber auch jung in die GKV zurück.
Besten Dank und Gruss.
Hallo,
dein Plan sollte so vom Grundsatz funktionieren, sind aber ein paar kleine Fehlerchen drin.
Falls dein monatliches Teilzeitgehalt * 12 unter der JAEG liegt, wirst du sofort versicherungspflichtig. Es ist dabei egal was im laufenden Jahr bereits an Gehalt erreicht wurde. Es kann also durchaus sein, dass du am Ende des Jahres in Summe deutlich über JAEG liegst. Spielt aber keine Rolle. Du musst keine komplizierten Rechnereien mit deinem Gehalt Jan-Mrz anstellen. Lediglich die neue h-Anzahl so bemessen, dass du mit Monatsgehalt*12 drunter bleibst. Achtung, evtl. noch Weihnachtsgeld, VWL, geldwerte Vorteile nicht vergessen, falls du eng an die Grenze kommst.
Zum 01.01.2014 bist du dann immer noch in Teilzeit pflichtversichert. Auch wenn du irgendwann ab April 2014 wieder auf Vollzeit gehst, wird das so nicht schon vorab aufsummiert. Dein Arbeitgeber hat dich weiterhin als pflichtversichert zu melden. Falls er das anders sieht und dich ab 01.01.2014 versicherungsfrei melden möchte (=PKV Zwang für dich), sage ihm, dass dies nachträglich durch Steuerprüfung o.ä. garantiert wieder geändert werden muss und er dann sowohl Arbeitgeber- also auch Arbeitnehmerbeitrag übernehmen muss. Bei uns genau 1x passiert, da lernt der Arbeitgeber schnell draus
Ab April 2014 gehst du wieder in Vollzeit. Du überschreitest damit mit deinem Monatsgehalt*12 zwar wieder die JAEG, aber die Prüfung auf "Überschreitung" findet immer erst zum Jahreswechsel statt. Also bist du weiterhin bis 31.12.2014 pflichtversichert. Erst zum 01.01.2015 meldet dich dein Arbeitgeber versicherungsfrei und du kannst dich freiwillig weiterversichern (oder in die PKV wechseln).
So sollte es eigentlich laufen, wenn es korrekt gemacht wird. Lediglich beim letzten Punkt könnte was schief gehen und dein Arbeitgeber meldet dich bereits ab April 2014 als versicherungsfrei, da er Teilzeit/Vollzeit irgendwie als getrennte Arbeitsverhältnisse führt. Kann dir aber egal sein, da du dann eh bereits 12 Monate Vorversicherungszeit erfüllt hast und freiwillig in der GKV bleiben kannst.
Das Elterngeld spielt bei der ganzen Sache überhaupt keine Rolle.
dein Plan sollte so vom Grundsatz funktionieren, sind aber ein paar kleine Fehlerchen drin.
Falls dein monatliches Teilzeitgehalt * 12 unter der JAEG liegt, wirst du sofort versicherungspflichtig. Es ist dabei egal was im laufenden Jahr bereits an Gehalt erreicht wurde. Es kann also durchaus sein, dass du am Ende des Jahres in Summe deutlich über JAEG liegst. Spielt aber keine Rolle. Du musst keine komplizierten Rechnereien mit deinem Gehalt Jan-Mrz anstellen. Lediglich die neue h-Anzahl so bemessen, dass du mit Monatsgehalt*12 drunter bleibst. Achtung, evtl. noch Weihnachtsgeld, VWL, geldwerte Vorteile nicht vergessen, falls du eng an die Grenze kommst.
Zum 01.01.2014 bist du dann immer noch in Teilzeit pflichtversichert. Auch wenn du irgendwann ab April 2014 wieder auf Vollzeit gehst, wird das so nicht schon vorab aufsummiert. Dein Arbeitgeber hat dich weiterhin als pflichtversichert zu melden. Falls er das anders sieht und dich ab 01.01.2014 versicherungsfrei melden möchte (=PKV Zwang für dich), sage ihm, dass dies nachträglich durch Steuerprüfung o.ä. garantiert wieder geändert werden muss und er dann sowohl Arbeitgeber- also auch Arbeitnehmerbeitrag übernehmen muss. Bei uns genau 1x passiert, da lernt der Arbeitgeber schnell draus

Ab April 2014 gehst du wieder in Vollzeit. Du überschreitest damit mit deinem Monatsgehalt*12 zwar wieder die JAEG, aber die Prüfung auf "Überschreitung" findet immer erst zum Jahreswechsel statt. Also bist du weiterhin bis 31.12.2014 pflichtversichert. Erst zum 01.01.2015 meldet dich dein Arbeitgeber versicherungsfrei und du kannst dich freiwillig weiterversichern (oder in die PKV wechseln).
So sollte es eigentlich laufen, wenn es korrekt gemacht wird. Lediglich beim letzten Punkt könnte was schief gehen und dein Arbeitgeber meldet dich bereits ab April 2014 als versicherungsfrei, da er Teilzeit/Vollzeit irgendwie als getrennte Arbeitsverhältnisse führt. Kann dir aber egal sein, da du dann eh bereits 12 Monate Vorversicherungszeit erfüllt hast und freiwillig in der GKV bleiben kannst.
Das Elterngeld spielt bei der ganzen Sache überhaupt keine Rolle.
Besten Dank Ihnen Beiden!!! javascript:emoticon('=D>')
Ich habe mittlerweile auch vieles abklären können und mit der GKV gesprochen. Die nehmen mich gerne und auch noch rückwirkend für Januar diesen Jahres. Jetzt muss nur noch meine Firma mitspielen, so dass es ab Januar bereits gilt, auch die Teilzeit.
Die Firma bei der ich angestellt bin, kontrolliert am Ende eines Jahres noch, wie der Gesamtverdienst war und wie die Prognose für das nächste Jahr ist. Wenn ich ab Jan 2013 noch schaffe, das wäre die beste Möglichkeit, dann sind am Ende 2013 bereits die 12 Monate Mitgliedschaft GKV um. Wenn ich erts im März beginne, dann könnte die Prognose für 2014 gesamt gesehen freiwillig heissen und wenn die 12 Monate noch nicht um sind, gibt es eventuell Probleme. Wenn die Prognose aufgrund Jan und Feb aber pflichtig heisst und erst ab März oder April prognostisch freiwillig, dann wären die 12 Monate aber bereits um.
Meine zukünftige GKV spielt wie gesagt mit und würde mich sogar ab Jan 2013 bereits nehmen, wenn die Firma Mitte Januar pflichtig für 2013 meldet.
Ich habe mittlerweile auch vieles abklären können und mit der GKV gesprochen. Die nehmen mich gerne und auch noch rückwirkend für Januar diesen Jahres. Jetzt muss nur noch meine Firma mitspielen, so dass es ab Januar bereits gilt, auch die Teilzeit.
Die Firma bei der ich angestellt bin, kontrolliert am Ende eines Jahres noch, wie der Gesamtverdienst war und wie die Prognose für das nächste Jahr ist. Wenn ich ab Jan 2013 noch schaffe, das wäre die beste Möglichkeit, dann sind am Ende 2013 bereits die 12 Monate Mitgliedschaft GKV um. Wenn ich erts im März beginne, dann könnte die Prognose für 2014 gesamt gesehen freiwillig heissen und wenn die 12 Monate noch nicht um sind, gibt es eventuell Probleme. Wenn die Prognose aufgrund Jan und Feb aber pflichtig heisst und erst ab März oder April prognostisch freiwillig, dann wären die 12 Monate aber bereits um.
Meine zukünftige GKV spielt wie gesagt mit und würde mich sogar ab Jan 2013 bereits nehmen, wenn die Firma Mitte Januar pflichtig für 2013 meldet.

@ dfisch123:
Ist dies wirklich sicher, dass es dann nicht auf das Kalenderjahr gezählt/gerechnet wird? Ich denke, meine Firma rechnet und meldet so.
Bei einem unterjährigen Wechsel auf Teilzeit wird ja auch der neue Status gemeldet, warum sollte dies nicht erfolgen, wenn sich das Gehalt wieder erhöht? Warum dann erst am Jahresende? Das will mir nicht so ganz einleuchten.
Ich sehe noch etwas die Gefahr, dass wenn es erst im April bspw losgeht, dass für das neue Jahr dann nicht pflichtig, sondern freiwillig gemeldet wird und zu diesem Zeitpunkt die 12 Monate noch nicht vorbei wären.
Gruss.
Ist dies wirklich sicher, dass es dann nicht auf das Kalenderjahr gezählt/gerechnet wird? Ich denke, meine Firma rechnet und meldet so.
Bei einem unterjährigen Wechsel auf Teilzeit wird ja auch der neue Status gemeldet, warum sollte dies nicht erfolgen, wenn sich das Gehalt wieder erhöht? Warum dann erst am Jahresende? Das will mir nicht so ganz einleuchten.
Ich sehe noch etwas die Gefahr, dass wenn es erst im April bspw losgeht, dass für das neue Jahr dann nicht pflichtig, sondern freiwillig gemeldet wird und zu diesem Zeitpunkt die 12 Monate noch nicht vorbei wären.
Gruss.
Klar, wenn du ab 01.01. bis 31.12. auf Teilzeit gehst, kann natürlich überhaupt nichts schief laufen. Aber ob du das jetzt noch rückwirkend hinbekommst!? Es bringt nix wenn deine Firma ab Mitte Januar pflichtig meldet!
Die "Gefahr" zum 01.01.2014 ist aber eigentlich sowieso keine, da die Versicherungspflicht bis zum Ende der Teilzeit in jedem Fall besteht. Da wird nicht eine zukünftige Arbeitszeiterhöhung oder zukünftige Gehaltserhögung eingerechnet. Falls dein Arbeitgeber da wirre Berechnungen anstellt, weise ihn auf die drohende doppelte Nachzahlung hin die bei nachträglicher Feststellung der Versicherungspflicht für IHN anfallen wird. Für diesen Fall wird auch gerne eine gesetzliche KK deinem Arbeitgeber Auskunft geben, dass Versicherungspflicht ganz klar weiter besteht.
Vielleicht auch nochmal eine laienhafte Argumentation zur Hilfe: dein Arbeitgeber kann gar nicht wissen ob du wirklich jemals wieder Vollzeit bei ihm arbeitest. Vielleicht kündigst du ja zum Ende der Teilzeit, oder stellst kurz vor Ablauf einen weiteren Antrag auf Teilzeit? Es kann demnach sinnvollerweise nur das aktuelle Monatsgehalt*12 zur Berechnung herangezogen werden.
P.S.: übrigens meldet der Arbeitgeber nicht "freiwillig" sondern "versicherungsfrei"
Die "Gefahr" zum 01.01.2014 ist aber eigentlich sowieso keine, da die Versicherungspflicht bis zum Ende der Teilzeit in jedem Fall besteht. Da wird nicht eine zukünftige Arbeitszeiterhöhung oder zukünftige Gehaltserhögung eingerechnet. Falls dein Arbeitgeber da wirre Berechnungen anstellt, weise ihn auf die drohende doppelte Nachzahlung hin die bei nachträglicher Feststellung der Versicherungspflicht für IHN anfallen wird. Für diesen Fall wird auch gerne eine gesetzliche KK deinem Arbeitgeber Auskunft geben, dass Versicherungspflicht ganz klar weiter besteht.
Vielleicht auch nochmal eine laienhafte Argumentation zur Hilfe: dein Arbeitgeber kann gar nicht wissen ob du wirklich jemals wieder Vollzeit bei ihm arbeitest. Vielleicht kündigst du ja zum Ende der Teilzeit, oder stellst kurz vor Ablauf einen weiteren Antrag auf Teilzeit? Es kann demnach sinnvollerweise nur das aktuelle Monatsgehalt*12 zur Berechnung herangezogen werden.
ganz einfach: so ist das Gesetz. §6 Abs. 4 SGB V: Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird.Bei einem unterjährigen Wechsel auf Teilzeit wird ja auch der neue Status gemeldet, warum sollte dies nicht erfolgen, wenn sich das Gehalt wieder erhöht? Warum dann erst am Jahresende? Das will mir nicht so ganz einleuchten.
P.S.: übrigens meldet der Arbeitgeber nicht "freiwillig" sondern "versicherungsfrei"
Der Fehler mit der "Prognose" wird wohl häufiger gemacht, aber z.B. auch in folgendem Thread wird es zum Schluss klar gestellt, dass Monatsgehalt*12 zählt und keine Prognosen angestellt werden:
http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=5444
Alles andere wäre wohl in der Praxis auch wirklich schlecht zu handhaben und die Statusmeldungen im Nachhinein nicht mehr nachvollziehbar und schwer belegbar. Macht keinen Sinn.
http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=5444
Alles andere wäre wohl in der Praxis auch wirklich schlecht zu handhaben und die Statusmeldungen im Nachhinein nicht mehr nachvollziehbar und schwer belegbar. Macht keinen Sinn.
@dfisch123
Vielen Dank für deine Antworten. Ich versuche das jetzt noch ab Januar, wenn nicht ab Februar, ansonsten März. Sollte mein Arbeitgeber sich weigert (wegen dringender betrieblicher Gründe, was ich mir aber nicht vorstellen kann) verschiebe ich die Elternzeit aufs zweite Jahr und nehme komplett 2014.
Im ersten Jahr wäre die Zeit aber dennoch am besten für das Kind investiert.
Ich melde mich aber, wenn ich Neuigkeiten habe.
Vielen Dank!
Vielen Dank für deine Antworten. Ich versuche das jetzt noch ab Januar, wenn nicht ab Februar, ansonsten März. Sollte mein Arbeitgeber sich weigert (wegen dringender betrieblicher Gründe, was ich mir aber nicht vorstellen kann) verschiebe ich die Elternzeit aufs zweite Jahr und nehme komplett 2014.
Im ersten Jahr wäre die Zeit aber dennoch am besten für das Kind investiert.
Ich melde mich aber, wenn ich Neuigkeiten habe.
Vielen Dank!
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Elternzeit besser etwas später investiert wird. Zu Beginn kannst du ja als Vater doch nicht soviel machen. Im 2. Lebensjahr ist das was ganz anderes.
Bedenke allerdings finanziell, dass du Elterngeld nur bis zum 14 Lebensmonat bekommst. Machst du also Teilzeit erst ab Monat 14, gibts nix mehr.
Bedenke allerdings finanziell, dass du Elterngeld nur bis zum 14 Lebensmonat bekommst. Machst du also Teilzeit erst ab Monat 14, gibts nix mehr.
Danke für den Tipp.
Wie ist das, wenn ich Teilzeit nehme und die Stunden so gestalte, dass ich mit einem 13,5 Monatsgehalt unter die BBG komme. Wenn ich nun zusätzlich noch Elterngeld von 300 EUR oder mehr bekomme, wird das dem Einkommen noch zu gerechnet? Darf man überhaupt Elterngeld beziehen, wenn man in die GKV wechselt oder hat eins nichts mit dem anderen zu tun.
Ich bin mir nicht sicher, ob das Elterngeld nicht doch noch das Gehalt erhöht.
Hatte nur vor die 2 mir neben meiner Frau zustehenden Monate Elterngeld zu nutzen und in der Zeit gar nicht zu arbeiten, also auch keine Teilzeit. Das dann aber erst nach ca. 4-5 Monaten, also wenn ich schon in der GKV bin.
Wie ist das, wenn ich Teilzeit nehme und die Stunden so gestalte, dass ich mit einem 13,5 Monatsgehalt unter die BBG komme. Wenn ich nun zusätzlich noch Elterngeld von 300 EUR oder mehr bekomme, wird das dem Einkommen noch zu gerechnet? Darf man überhaupt Elterngeld beziehen, wenn man in die GKV wechselt oder hat eins nichts mit dem anderen zu tun.
Ich bin mir nicht sicher, ob das Elterngeld nicht doch noch das Gehalt erhöht.
Hatte nur vor die 2 mir neben meiner Frau zustehenden Monate Elterngeld zu nutzen und in der Zeit gar nicht zu arbeiten, also auch keine Teilzeit. Das dann aber erst nach ca. 4-5 Monaten, also wenn ich schon in der GKV bin.
Elterngeld spielt bei der JAEG Berechnung keine Rolle.
Dein Plan ist theoretisch gut, in der Praxis kann es aber je nach Krankenkasse "gefährlich" werden. Du möchtest also sinngemäß:
Lebensmonat 1-4 Teilzeit
Lebensmonat 5-6 zu Hause
Lebensmonat 7-12 Teilzeit
Elterngeld beantragst du für Monat 5 und 6, das werden dann wohl aufgrund deines Einkommens im Bereich 1800€ sein. Außerdem bist du beitragsfrei in der GKV weiterversichert gemäß §192 Nr 2. SGB V. Klingt gut.
Du hast hier aber in Lebensmonat 5 und 6 evtl. ein Problem mit der GKV. Die ignorieren nämlich teilweise das Gesetz und wollen dich zurück in die PKV schicken. Die sagen nämlich dass jetzt wieder das Vollzeitverhältnis greift und du versicherungsfrei bist.
Der Plan ist weit gefährlicher als deine Bedenken bzgl. des Kalenderjahres.
Dein Plan ist theoretisch gut, in der Praxis kann es aber je nach Krankenkasse "gefährlich" werden. Du möchtest also sinngemäß:
Lebensmonat 1-4 Teilzeit
Lebensmonat 5-6 zu Hause
Lebensmonat 7-12 Teilzeit
Elterngeld beantragst du für Monat 5 und 6, das werden dann wohl aufgrund deines Einkommens im Bereich 1800€ sein. Außerdem bist du beitragsfrei in der GKV weiterversichert gemäß §192 Nr 2. SGB V. Klingt gut.
Du hast hier aber in Lebensmonat 5 und 6 evtl. ein Problem mit der GKV. Die ignorieren nämlich teilweise das Gesetz und wollen dich zurück in die PKV schicken. Die sagen nämlich dass jetzt wieder das Vollzeitverhältnis greift und du versicherungsfrei bist.
Der Plan ist weit gefährlicher als deine Bedenken bzgl. des Kalenderjahres.
Abermals vielen Dank. Howw, dann werde ich wohl noch einmal die Handbremse anziehen müssen.
Elterngeld kommt dann also dazu, bzw. die Differenz aus dem Entgelt Teilzeit und jetzigem Einkommen, zumindest aber mind. 300 EUR.
Da das Anfechten während des Elterngeldes scheinbar von der GKV selber kommt, werde ich das mal bei der GKV ansprechen.
Ich habe da auch schon ein komisches Bauchgefühl gehabt. Jeder sagt mir, dass ich mit allen Punkten immer vom Standard abweiche, aber die 2 Monate Komplettauszeit sind halt auch sehr verführerisch. Aber das oberste Ziel ist jetzt GKV und Zeit fürs Kind dadurch zu gewinnen.
Werde dem noch einmal auf den Grund gehen. Nicht, dass durch solch eine Unachtsamkeit die GKV wieder flöten geht.
Gruss und eine gute Nacht.
Elterngeld kommt dann also dazu, bzw. die Differenz aus dem Entgelt Teilzeit und jetzigem Einkommen, zumindest aber mind. 300 EUR.
Da das Anfechten während des Elterngeldes scheinbar von der GKV selber kommt, werde ich das mal bei der GKV ansprechen.
Ich habe da auch schon ein komisches Bauchgefühl gehabt. Jeder sagt mir, dass ich mit allen Punkten immer vom Standard abweiche, aber die 2 Monate Komplettauszeit sind halt auch sehr verführerisch. Aber das oberste Ziel ist jetzt GKV und Zeit fürs Kind dadurch zu gewinnen.
Werde dem noch einmal auf den Grund gehen. Nicht, dass durch solch eine Unachtsamkeit die GKV wieder flöten geht.
Gruss und eine gute Nacht.
Unter der Prämisse 2 Monate komplett zu Hause und Zeit fürs Kind eher im 2. Lebensjahr, würde ich es so machen:
Lebensmonat 9-12 Teilzeit GKV
Lebensmonat 12-14 zu Hause, Elterngeld
Lebensmonat 15-27 Teilzeit GKV
Die erste Teilzeitphase geht 3 Monate und damit sicher versicherungspflichtig. Dann kommt 2 Monate beitragsfrei GKV gemäß §192 Nr. SGB V. Falls die KK dabei nicht mitspielt, kommen zur Sicherheit nochmal 12 Monate Teilzeit hinterher. Die theoretisch entstandenen 2 Monate Versicherungslücke sind kein Problem. Falls was größeres passiert, kann man jederzeit rückwirkend in die PKV zurück, ansonsten bleibt man einfach ohne Versicherung bzw. erzwingt vor Gericht nachträglich die Versicherung in der GKV. Weitere Details sind auch in meinem Fall zu finden, der eigentlich identisch ist: http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=4848
Alternative:
Lebensmonat 1-12 Teilzeit GKV
Lebensmonat 12-14 zu Hause, Elterngeld
Wie gesagt ist die Zeit im 2. Lebensjahr halt wertvoller. Außerdem kann ich mir gut vorstellen, dass die KK auch hier versucht zumindest Beiträge für eine freiwillige Mitgliedschaft zu verlangen.
Lebensmonat 9-12 Teilzeit GKV
Lebensmonat 12-14 zu Hause, Elterngeld
Lebensmonat 15-27 Teilzeit GKV
Die erste Teilzeitphase geht 3 Monate und damit sicher versicherungspflichtig. Dann kommt 2 Monate beitragsfrei GKV gemäß §192 Nr. SGB V. Falls die KK dabei nicht mitspielt, kommen zur Sicherheit nochmal 12 Monate Teilzeit hinterher. Die theoretisch entstandenen 2 Monate Versicherungslücke sind kein Problem. Falls was größeres passiert, kann man jederzeit rückwirkend in die PKV zurück, ansonsten bleibt man einfach ohne Versicherung bzw. erzwingt vor Gericht nachträglich die Versicherung in der GKV. Weitere Details sind auch in meinem Fall zu finden, der eigentlich identisch ist: http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=4848
Alternative:
Lebensmonat 1-12 Teilzeit GKV
Lebensmonat 12-14 zu Hause, Elterngeld
Wie gesagt ist die Zeit im 2. Lebensjahr halt wertvoller. Außerdem kann ich mir gut vorstellen, dass die KK auch hier versucht zumindest Beiträge für eine freiwillige Mitgliedschaft zu verlangen.
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 10.01.2013, 14:50
Hallo dfisch 123, ich habe eine Frage zu einer (so scheint es mir zumindest) minimal anderen Sitution:
Mutterschutz beginnt 04.04.2013
Habe gestern mit meinem AG eine Stundenreduktion ab Februar 2013 ausgemacht, um GKV-pflichtig zu werden (also Feb und März gkv-pflichtig)
Bis zu Beginn des Mutterschutzes bin ich dann aber nicht 3 volle Monate gesetzlich pflichtversichert gewesen. Habe noch nicht ganz heraus gefunden ob ich dann Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe oder nicht- aber wie seht ihr meine Mitgliedschafts-Situation ab Mutterschutz und anschliessender Elternzeit? Ist die an das Mutterschaftsgeld der GKV gekoppelt?
Mich hat verunsichert, dass Du sagtest:
"Die erste Teilzeitphase geht 3 Monate und damit sicher versicherungspflichtig." ==> Ist die versicherungspflicht bei 2 Monaten nicht sicher?
Vielen Dank!
Viele grüße,
mulle_eins
P.S.: Moralisch habe ich die kurzfristige Rückkehr in die GKV übrigens mit mir selbst diskutiert ; da ich bereits zwei Elternzeiten/Geburten lang privat versichert war und ich davon ausgehe dass sich nach der bevorstehenden Elterzeit meine Beträge stets an der BBG bewegen werden, denke ich, dass ich das mit meinem Gewissen vereinbaren kann.
Mutterschutz beginnt 04.04.2013
Habe gestern mit meinem AG eine Stundenreduktion ab Februar 2013 ausgemacht, um GKV-pflichtig zu werden (also Feb und März gkv-pflichtig)
Bis zu Beginn des Mutterschutzes bin ich dann aber nicht 3 volle Monate gesetzlich pflichtversichert gewesen. Habe noch nicht ganz heraus gefunden ob ich dann Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe oder nicht- aber wie seht ihr meine Mitgliedschafts-Situation ab Mutterschutz und anschliessender Elternzeit? Ist die an das Mutterschaftsgeld der GKV gekoppelt?
Mich hat verunsichert, dass Du sagtest:
"Die erste Teilzeitphase geht 3 Monate und damit sicher versicherungspflichtig." ==> Ist die versicherungspflicht bei 2 Monaten nicht sicher?
Vielen Dank!
Viele grüße,
mulle_eins
P.S.: Moralisch habe ich die kurzfristige Rückkehr in die GKV übrigens mit mir selbst diskutiert ; da ich bereits zwei Elternzeiten/Geburten lang privat versichert war und ich davon ausgehe dass sich nach der bevorstehenden Elterzeit meine Beträge stets an der BBG bewegen werden, denke ich, dass ich das mit meinem Gewissen vereinbaren kann.
Ist die versicherungspflicht bei 2 Monaten nicht sicher?
Ich denke schon dass es klappt, vor allem wenn die Versicherungspflicht sogar noch VOR der Elternzeit eintritt. Bin mir aber halt nicht ganz sicher. Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass die Arbeitszeitreduktion schon einigermaßen "dauerhaft" sein muss. Im Extremfall machst du ja einen Deal mit deinem Arbeitgeber, der dich 1 Tag vorher pflichtversichert meldet. Ab einem gewissen Punkt werden die Kassenmitarbeiter da vermutlich nicht mehr mitspielen. Vielleicht können die Experten hier dazu was sagen, ob es da absolute Zeiträume gibt oder ob das jeweils Auslegungssache ist.
Diese Gewissensdiskussion bei jedem GKV-Rückkehrer, insbesondere junge Familien, finde ich übrigens generell unnötig. Wenn überhaupt ist das System das Problem, und nicht der Einzelne.
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