Wechsel: freiwillig in GKV -> pflichtversichert in GKV?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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CTG
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Beitragvon CTG » 10.01.2013, 19:23

Ich sag es mal so. Der Gesetzgeber stellt eben die "klassische" Familie besser. Ob das nun richtig ist oder nicht kann man ja drüber streiten. Aber darum geht es hier nicht.

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Beitragvon dfisch123 » 10.01.2013, 20:51

Die Alternative Teilzeit möchte ich nicht wählen, da ich
a) meine Elternzeit auch genießen möchte (es sind ja nur 2 Monate) und
b) meines Wissens nach das Gehalt aus TZ vom Elterngeld abgezogen wird.


Du hast es falsch verstanden. Du bleibst ja schon die 2 Monate voll zu Hause, machst davor aber noch eine kurze Zeit (Eltern-)Teilzeit um pflichtversichert zu werden. Das Elterngeld beantragst du natürlich nur in den 2 Monaten und nicht in der Teilzeit, d.h. es gibt auch keine Abzüge.

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 12.01.2013, 14:14

Hallo,

könnte es für Sie eine Möglichkeit sein, während der Elternzeit gerade soviel zu arbeiten, dass dadurch Versicherungpflicht eintritt (Verdienst mehr als 450,- Euro mtl.)?

MfG
ratte1


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