DRV hat damit nix zu tun.
Es handelt sich um reines Krankenkassenrecht.
Außerdem würde ich dem Arbeitgeber in die Eier treten, wenn er dies falsch macht. Auch könnte die KK dies dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen.
Pflichtversicherung §5 Nr. 13 nach Teilzeit in Elternzeit
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Zwischenstand: Die Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe ist wie erhofft ausgefallen. Die Krankenkasse muss die Mitgliedschaft für den gesamten Zeitraum der Elternzeit aufrecht erhalten. Mal sehen ob die Kasse es akzeptiert oder zum LSG geht...
Ich danke euch jedenfalls schonmal bis hierhin - inbesondere Rossi - für die klaren Aussagen. Ohne eure Bestätigungen hätte ich das vermutlich nicht so konsequent durchgezogen.
Ich danke euch jedenfalls schonmal bis hierhin - inbesondere Rossi - für die klaren Aussagen. Ohne eure Bestätigungen hätte ich das vermutlich nicht so konsequent durchgezogen.
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