Pflichtversicherung §5 Nr. 13 nach Teilzeit in Elternzeit

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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heinrich
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Beitragvon heinrich » 18.01.2013, 19:36

DRV hat damit nix zu tun.

Es handelt sich um reines Krankenkassenrecht.


Außerdem würde ich dem Arbeitgeber in die Eier treten, wenn er dies falsch macht. Auch könnte die KK dies dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen.

dfisch123
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Beitragvon dfisch123 » 06.03.2013, 11:42

Zwischenstand: Die Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe ist wie erhofft ausgefallen. Die Krankenkasse muss die Mitgliedschaft für den gesamten Zeitraum der Elternzeit aufrecht erhalten. Mal sehen ob die Kasse es akzeptiert oder zum LSG geht...

Ich danke euch jedenfalls schonmal bis hierhin - inbesondere Rossi - für die klaren Aussagen. Ohne eure Bestätigungen hätte ich das vermutlich nicht so konsequent durchgezogen.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 06.03.2013, 18:26

Dann mal einen herzlichen Glühstrupf für die erste gewonnene Aktion.

Top die Wette gilt; die Kasse geht in Berufung zum LSG. Und dann gibt es auch noch das BSG, falls das LSG die Rivision überhaupt zulässt.

Vor Gericht und auf hoher See, weiß man nie wohin die Reise geht.


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