Versicherungsoptionen für US Rentner in Deutschland

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dham
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Versicherungsoptionen für US Rentner in Deutschland

Beitragvon dham » 08.01.2013, 23:03

Hallo liebes Forum,

hier unsere Ausgangslage:

Ich, 62, PKV-versichert, gesund, EU Bürger mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis in D, kein eigenes Einkommen. Wohneigentum.

Mein Mann, 65, Rentner, US Amerikaner, gesund, Krankenversicherung nur in den USA (Privatversicherung, zusätzlich MediCare). Einkommen ist Rente, Betriebsrente sowie Erspartes.

Nach dem Abschied aus dem Arbeitsleben möchte mein Mann nun seinen Wohnsitz aus den USA nach D verlagern und in D eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Welche Möglichkeiten gibts es bei der Krankenversicherung meines Mannes?
Gibts es für mich ein Zurück in die GKV? (kein eigenes Einkommen)
Gibt es sonstige Punkte zu beachten?

Im Voraus vielen Dank für die Hilfe und Anregungen.

dham

NeueKV
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Beitragvon NeueKV » 09.01.2013, 12:14

Bei Ihnen selber wird die zentrale Fragen sein, ob und wann Sie zuletzt in Deutschland oder der EU in einer gesetzlichen Krankenversicherung waren und wie lange. Evtl. lässt sich daraus ein Anspruch auf Versicherung in der gesetzlichen KV ableiten.
Bei Ihrem Mann, da er auch noch eigenes Einkommen hat, gibt es die Chance nicht. Ob ihn eine private deutsche Krankenversicherung in dem Alter annimmt wird sehr von der Bonität (Einkommen) abhängen und der Gesundheit. Prinzipiell besteht allerdings ein Rechtsanspruch für Ihn auf Aufnahme in einem Basis-Tarif in einer deutschen PKV...was aber rund 700 EUR im Monat an Kosten verursachen würde.

Wenn seine US_Medicare auch in Deutschland teilweise Deckung anbietet (da bin ich mir nicht ganz sicher und müsste es erst recherchieren) dann würde sich als Alternative auch ein EWR-Dienstleister anbieten, dass sind private Krankenversicherung von z.B. englischen oder irischen Versicherungsunternehmen, die eine BaFin-Registrierung haben und damit geeignet sind, die Versicherungspflicht in Deutschland zu erfüllen. Da ist die Aufnahme leichter und evtl lässt sich so ein Versicherungspaket zusammenstellen, dass mit der Deckung von MediCare abgestimmt werden kann. Dazu bräuchten Sie dann aber Experten in diesem Feld.
Um auch andere Erfahrungen einzuholen und diese Experten zu finden, empfehle ich Ihnen auch mal in einem Expat-Forum ein wenig zu recherchieren, das aktivste und beste ist meiner Meinung nach in Deutschland Toytown: http://www.toytowngermany.com/ - gehen Sie da mal ins Finance-Forum und nutzen die Search Engine, dann finden Sie sicher ein paar gute Hinweise von anderen, die in der selben Situation waren und im Business Directory finden Sie spezialisierte Makler/Berater für Expats, da Ihr Fall den durchschnittlichen deutschen Vermittler überfordern dürfte.

Cheerio

dham
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Beitragvon dham » 09.01.2013, 15:42

Vielen Dank für die Einschätzung und den Hinweis auf Toytown Deutschland.

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Beitragvon NeueKV » 09.01.2013, 15:48

Gerne - und zu der Lösung mit den europäischen Krankenversicherungen ist gerade auf CAPITAL ein guter Artikel erschienen, falls Sie noch weitere (neutrale) Info suchen dazu: http://www.capital.de/finanzen/versiche ... 49028.html

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 09.01.2013, 16:03

Sehr Neutral Herr Ott...

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Beitragvon NeueKV » 10.01.2013, 15:29

Ja, find ich auch - in der Sache. Das da auch für uns ein wenig geworben wird und ich zitiert werden, ist dann auch legitim :lol:

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Beitragvon bold01 » 11.03.2013, 17:45

Hallo,ich habe eine Frage zu den europäischen Versicherungen,und zwar wenn man sich dort versichert kann man doch nicht einen versicherungspflichtigen Job annehmen?,ist das richtig? und wie sieht es mit mini Jobs aus?.
MFG Bold01

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Europäische Krankenversicherung und Arbeitnehmer

Beitragvon NeueKV » 11.03.2013, 19:07

Also, da muss man ein paar schwierige Fakten für die Antwort unterscheiden:
1. wer ein sozialversicherungs-pflichtige (!) Tätigkeit aufnimmt mit einem Bruttogehalt unterhalb der JAEG wird natürlich pflichtversichert in einer gesetzlichen Kasse. Da unterscheidet sich die europäische nicht von der deutschen privaten Krankenversicherung
2. Interessant wird es, wenn eine Anstellung erfolgt mit Wahlfreiheit, also wo man durchaus eine private Krankenversicherung wählen kann:
a) es ist ganz klar, dass für eine europäische Krankenversicherung kein steuerbefreiter Arbeitgeberanteil gezahlt werden kann. § 257 SGB V ist da ganz eindeutig: AG-Anteil gibt es nur für Krankenversicherung nach Art einer Lebensversicherung....und europäische Krankenversicherungen sind reine Sach-/Schadensversicherungen.
b) aber: wenn die einzige Alternative (wg Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder Schufa-Problemen) der Basis-Tarif mit knapp 700 EUR p.m. ist und das Angebot der europäischen KV sehr viel günstiger ist, kann der Arbeitnehmer durchaus mit dem Arbeitgeber verhandeln: zahle entweder 50% zu meinem Basis-Tarif oder zahle mir, zum Beispiel, 150/200 EUR pm auf mein Bruttogehalt steuerpflichtig oben drauf und damit zumindestes einen teilweisen Zuschuss zur Krankenversicherung des AN. Bei manchen Unternehmen geht das, bei anderen nicht.

Cheerio

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Beitragvon bold01 » 12.03.2013, 12:19

Hallo,Danke für die Antwort,ich hoffe ich habe die Antwort richtig in Bezug auf eine sozial versicherungspflichtige Tätigkeit verstanden;und eine nicht sozial versicherungspflichtige Tätigkeit z.B. Zeitung austragen könnte ich,weil ich mich dann ja selbst Krankenversichert habe ausführen.
Da eine Europäische Versicherung für mich als mögliche Alternative in Frage kommt,habe ich noch 2 Fragen und hoffe das sie Hier im Thread beantwortet werden können.
Ist es möglich nach einer gewissen Zeit zurück in die GKV zu gehen? und in einer Vergleichstabelle habe ch gesehen das bei der Europäischen Versicherung eine Pflegeversicherung aufgeführt war,lässt sich eine solche auch vermitteln?.
MFG Bold01

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Beitragvon Vergil09owl » 12.03.2013, 17:11

Bei einer erstmaligen Beschäftigungsaufnahme in Deutschland die mehr als 451 € beträgt und länger als 2 Monate besteht, gilt die 55 Jahres Grenze nicht. Es gilt die Deutsche SV Pflicht. Wenn ich mich nicht ganz irre.

NeueKV
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Beitragvon NeueKV » 12.03.2013, 17:16

bold01 hat geschrieben:Hallo,Danke für die Antwort,ich hoffe ich habe die Antwort richtig in Bezug auf eine sozial versicherungspflichtige Tätigkeit verstanden;und eine nicht sozial versicherungspflichtige Tätigkeit z.B. Zeitung austragen könnte ich,weil ich mich dann ja selbst Krankenversichert habe ausführen.
Da eine Europäische Versicherung für mich als mögliche Alternative in Frage kommt,habe ich noch 2 Fragen und hoffe das sie Hier im Thread beantwortet werden können.
Ist es möglich nach einer gewissen Zeit zurück in die GKV zu gehen? und in einer Vergleichstabelle habe ch gesehen das bei der Europäischen Versicherung eine Pflegeversicherung aufgeführt war,lässt sich eine solche auch vermitteln?.
MFG Bold01


Zur besseren Einordnung hier nochmal kurz in der Übersicht:

- Angestellte/Arbeiter mit einem Bruttogehalt unter der JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze) => Pflichtversicherung in den gesetzlichen Kassen (GKV) in Deutschland

- Angestellte mit einem Bruttogehalt über der JAEG: Wahlfreiheit zwischen freiwilliger Mitgliedschaft in einer GKV bei mindestens 12 monatiger Vorversicherung in der GKV (Deutschland oder EU-Mitgliedstaat) oder private Krankenversicherung. Auch europäische Krankenversicherung ist möglich, aber mit dem Nachteil, das es keinen steuerbefreiten Arbeitgeberanteil als Zuschuss gibt.

- Selbstständige (unabhängig vom Einkommen) evtl. GKV möglich, wenn vorher dort versichert. Sonst normalerweise private Krankenversicherung, deutsch oder europäisch möglich. Vorteil in der europäischen Krankenversicherung für bisher Nichtversicherte oder Versicherte mit schlechter Schufa: werden auf jeden Fall genommen und bei Nichtversicherten ohne Strafbeiträge für die Vergangenheit.

Pflegepflichtversicherung: für jemanden, der derzeit nicht versichert ist, kann eine Pflegepflicht über ein deutsche Krankenversicherung abgedeckt werden. Es gibt freiwillige Anbieter dafür - aber im Prinzip kann jedes deutsches Versicherungsunternehmen gezwungen werden (Kontrahierungszwang) für einen Versicherten in einer europäischen Krankenversicherung ein Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Von freiwilligen deutschen Anbietern gibt es sogar das Angebot eines Krankentagegeld.


Rückweg in die GKV: genauso unmöglich oder nur mit Ausnahmen möglich wie der Rückweg aus einer deutschen PKV. Also in der Regel nur über Aufnahme einer Tätigkeit mit einem Bruttogehalt unterhalb der JAEG

Wechsel in andere, deutsche PKV: nach 3 Jahren sind evtl. Pauschalbeiträge aus der Zeit vor Abschluss der europäischen Krankenversicherung verjährt (aber natürlich nicht unbezahlte Beiträge!). Da nach dieser Zeit ein deutsches PKV-Unternehmen sogar bei ehemals schlechter Bonität des Versicherten nachvollziehen kann, dass regelmäßig Beiträge für die Krankenversicherung entrichtet werden, haben Wechselwillige dann auch eine viel bessere Chance, von einer deutschen PKV aufgenommen zu werden.

Hoffe die Info hilft?

Cheerio

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Beitragvon bold01 » 13.03.2013, 17:04

Hallo,Danke für die Infos,ja die Infos haben geholfen.
MFG Bold01

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Beitragvon steffen929 » 01.05.2015, 11:36

Hallo an alle,
ich bin neu hier und gerade auf diesen Beitrag im Forum gestoßen. Er ist zwar schon zwei Jahre alt, aber ich wäre trotzdem daran interessiert, wie sie das Problem gelöst haben. Meine Ehefrau, auch US-Amerikanerin (jetzt Rentnerin) will mit 66 Jahren endlich zu mir nach Deutschland nachziehen. Sie bezieht eine kleine Rente aus den USA mit ca. 2000 EUR. Familienmitverwsicherung scheidet daher aus. Ich bin Deutscher, berufstätig und in der GKV. Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. Viele Grüße

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 01.05.2015, 13:12

Medic Aid oder Medic Care versichert oder über die neue Obama Care?

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Beitragvon steffen929 » 01.05.2015, 14:21

Medic_Care ja, aber meine Frau sagt, dass die keine Kosten in Deutschland tragen, bzw. die erfüllen ja auch nicht die Anfoderungen an eine Krankenversicherung in Deutschland, die ein Ausländer (3rd Party land) vorweisen muss, der auf Dauer in Deutschland leben will.


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