oh, ich habe gerade von dem neuen Gesetz gelesen ->
viewtopic.php?t=5723
bedeutet dann für ja nu das ich einfach Zeit schinden muss und dann alle weiteren Nachforderungen sich ggf. in Luft auflösen....
aber wie ist das denn mit den bereits gezahlten Nachforderungen, ich habe ja bereits etwas gezahlt, ohne das es einen abschließenden Bescheid gab, habe ja jetzt erst den Bescheid vom Widerspruchsausschuß vorliegen, und dieser wird ja auch erst bindend wenn ich innerhalb eines Monats keine Klage einreiche.... gibt es da ggf Chancen alles bereits gezahlte zurückzubekommen wenn ich bis zur Gesetzesverkündung alles offenhalte, indem ich z.B. Klage einreiche?