GKV, hohe Nachzahlung etc...

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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martin0815
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Beitragvon martin0815 » 14.04.2013, 14:26

hab da auch noch ein Urteil vom Sozialgericht Berlin gefunden: http://openjur.de/u/441705.html
1. Für ein Vertretenmüssen im Sinne von § 186 Abs 11 S 4 SGB 5 bei verspäteter Anzeige der Pflichtversicherung nach § 5 Abs 1 Nr 13 SGB V genügt einfache Fahrlässigkeit.

2. Der Versicherte handelt jedoch nicht bereits sorgfaltswidrig, wenn er die Neueinführung der gesetzlichen Versicherungspflicht zum 1. April 2007 nicht (er)kennt. Ein Sorgfaltsverstoß und damit Fahrlässigkeit liegt erst vor, wenn ein Versicherter trotz eines tatsächlichen Anlasses oder Umstandes das Bestehen der eigenen Versicherungspflicht nicht überdenkt und dadurch die gebotene Anzeige der Versicherungspflicht nicht vornimmt.


Nach Überzeugung der Kammer ist es im Kranken- und Pflegeversicherungsrecht für den Versicherten nicht bereits sorgfaltswidrig, die Neueinführung einer gesetzlichen Versicherungspflicht zum 1. April 2007 nicht zu (er)kennen, so auch LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. September 2009, L 5 KR 15909 B. Denn es besteht keine Pflicht der (ggf. unerkannt) Versicherten, allgemeine Gesetzesänderungen im Versicherungsrecht zu verfolgen. Dass sich der Kläger aufgrund der schlechten Ertragslage für eine Nichtversicherung entschied, spricht nach Ansicht der Kammer gerade dafür, dass er Neuerungen im Versicherungsrecht nicht beachtete, da es ihn in seinen Angelegenheiten vermeintlich nicht betraf.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 14.04.2013, 22:50

Jooh, der studierte Diplom-Ingenieur.

Von wegen Gesetze werden veröffentlicht und gelten allen als bekanntgegeben.

Einige Kasse vergleichen es mit einer roten Ampel. Wenn man bei rot über die Ampfel fährt, kann man auch nicht sagen, dass man es nicht gewusst hat. Okay, dort sind wir aber im Strafrecht.

Hier hingegen sind wir im Sozialrecht; dies ist schon mal eine ganz andere Ausgangslage.

Deine Kasse schiesst den Vogel sogar komplett ab. Sie kennt bzw. will noch nicht einmal die Verjährungsvorschriften kennen.

Aber warte mal den Widerspruchsbescheid ab.

Gehe mal davon aus, dass die Kasse auf den § 76 Abs. 2 SGB IV nicht viel eingeht. Irgendwelche Ermessungsabwägungen, nämlich das Interesse der Versichertengemeinschaft an der Beitragszahlung und Deinen Interessen abgewogen wurde, wirst Du in diesem Bescheid vermutlich nicht finden.

Dann hat der Bescheid schon mal einen erheblichen Formfehler und wird im sozialgerichtlichen Verfahren (unabhängig vom Ergebnis) komplett aufgehoben und der Kasse um die Ohren gehauen.

Ich habe schon mal Jemanden hier aus dem Forum begleitet und einen mega Widerspruch aufgesetzt. Der Poster hatte sogar schon Raten auf die nachzuzahlenden Beiträge entrichtet. Dem Widerspruch wurde stattgegeben; er hat sogar die gezahlten Raten erstattet bekommen.

Leider fehlt mir die Zeit dazu.

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Beitragvon martin0815 » 15.04.2013, 17:23

jo, Anwalt habe ich ja schon, nur den halte ich momentan noch im Hintergrund, also die Kasse weis noch nichts davon.... ;-)

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Beitragvon Vergil09owl » 15.04.2013, 20:19

sicher? Feind liest ggf. mit.

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Beitragvon Rossi » 15.04.2013, 20:55

Stelle doch einfach mal den Inhalt des Schreibens der Kasse hier ein.

Ich möchte mal sehen, wie die Kasse mit solchen Anträgen umgeht.

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Beitragvon martin0815 » 16.04.2013, 12:26

die Antworten mit denen mein Antrag abgelehnt wurde, hatte ich ja bereits hier gepostet... ich warte eigentlich immer noch auf einen abschließenden Bescheid für meinen Widerspruch... die Aussage das Unwissenheit nicht als Grund anerkennt werden kann, deutet ja auf die Annahme hin das die Gesetzesänderung alleine durch veröffentlichung im Amtsblatt als bekannt gelten muss, dies aber bereits durch mehrere Richter anders gesehen wird.... und so halte ich jetzt schonmal ausschau nach solchen Urteilen...

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Beitragvon Rossi » 16.04.2013, 14:54

Nun ja, es geht darum, wie die Kasse genau den ablehenden Bescheid formuliert hat. Meistens sind diese Bescheide mit schweren Verfahrens- und Formfehlern behaftet.

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Beitragvon martin0815 » 16.04.2013, 15:02

auf den abschließenden Bescheid für meinen Widerspruch warte ich ja noch, bisher war es ja nur "normaler" Schriftwechsel.... und nach letzter Nachricht seitens der Kasse wird das jetzt noch mehrere Wochen/Monate dauern.... bisher wurde auch nichts wirklich begründet, immer nur darauf hingewiesen das eine andere Beurteilung nicht gehen würde, ohne hierfür wirkliche Gründe zu nennen....

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Beitragvon martin0815 » 17.06.2013, 21:06

der Widerspruchsbescheid ist da. Der Widerspruchsausschuß hat eine Ermäßigung von wenigen Tausend Euro beschlossen... mal abwarten was der Anwalt sagt...

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Beitragvon martin0815 » 17.06.2013, 21:50

oh, ich habe gerade von dem neuen Gesetz gelesen -> viewtopic.php?t=5723

bedeutet dann für ja nu das ich einfach Zeit schinden muss und dann alle weiteren Nachforderungen sich ggf. in Luft auflösen....

aber wie ist das denn mit den bereits gezahlten Nachforderungen, ich habe ja bereits etwas gezahlt, ohne das es einen abschließenden Bescheid gab, habe ja jetzt erst den Bescheid vom Widerspruchsausschuß vorliegen, und dieser wird ja auch erst bindend wenn ich innerhalb eines Monats keine Klage einreiche.... gibt es da ggf Chancen alles bereits gezahlte zurückzubekommen wenn ich bis zur Gesetzesverkündung alles offenhalte, indem ich z.B. Klage einreiche?

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Beitragvon Rossi » 17.06.2013, 21:57

Nun ja, in diesem Widerspruchsausschuss sitzen Mitglieder die vermutlich von Tuten und Blasen keine Ahnung haben.

Medien verfolgen diese Mitglieder offensichtlich auch nicht. Die Mitglieder des Widerspruchsauschusses holen die Keule oder die Kanone heraus und ballern druff.

In der Grundschule würde ich sagen; Du hast nicht aufgepasst; setze Dich bitte hin und Du bekommst ein "ungenügend"!

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Beitragvon martin0815 » 17.06.2013, 22:27

ich weis nicht ob die die aktuelle Entwicklung nicht doch mitbekommen haben. Der Widerspruchsausschuß tagte vor knapp 2 Wochen, und man sagte mir im Vorfeld das der abschließende Bescheid dann auch nochmal min. 6 - 8 Wochen dauern würde... und nu liegt er vor... also wesentlich schneller als eigentlich erwartet.... evtl. ein versuch die Nachforderungen rechtskräftig zu bekommen um bereits unter Vorbehalt bezahlte Nachforderungen einbehalten zu können?

Oder?

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Beitragvon Rossi » 17.06.2013, 22:36

Nun ja, das neue beabsichtigte Gesetz erfasst genau die von Dir eingestellte Fallkonstellation.

Der zuständige Sachbearbeiter der BKK führt eine Hardcorenummer durch. Er guckt einfach nicht nach links und rechts und orientiert sich an dem derzeitien Vorbehalt des Gesetzes.

Mit anderen Worten: Was morgen ist interessiert mich nicht; ich gucke nur danach was heute ist.

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Beitragvon martin0815 » 19.07.2013, 10:45

so, habe inzwischen Klage eingereicht um die Frist zu wahren, warte noch auf Unterlagen von der Kasse, habe Erlass nach dem neuen Gesetz und direkt die Aussetzung weiterer Vollstreckungsmaßnahmen beantragt...

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Beitragvon Czauderna » 19.07.2013, 13:00

Hallo,
na, dann warten wir mal ab ob das Gericht die neue Gesetzesregelung, die am 1.8.2013 in Kraft tritt berücksichtigt und dich zu dem Personenkreis zählt, der darunter fällt - viel Glück dafür.
Gruss
Czauderna


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