PKV/GKV - ein paar Fragen bezüglich Heirat und Kinder

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Armi
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PKV/GKV - ein paar Fragen bezüglich Heirat und Kinder

Beitragvon Armi » 16.04.2013, 10:41

Hallo miteinander,

ich werde in Kürze heiraten und habe wegen der Krankenversicherung ein paar Fragen :-)

Ich bin selbstständig, verdiene ganz ordentlich und bin daher in der PKV.

Meine Zukünftige ist in der GKV und verdient eher leicht unterdurchschnittlich.

Nach der Hochzeit kann nach meinem Kenntnisstand ja alles so bleiben, so lange meine Zukünftige erwerbstätig bleibt???

Wir planen aber relativ bald 2-3 Kinder. Ich kann natürlich noch nichts genaues sagen, aber ewig Zeit lassen wollen wir uns nicht - und auch keine große Abstände zwischen den Kindern. Aber wie es letztendlich kommt, weiß man natürlich nie.....

Meine Zukünftige möchte dann schon Dinge wie Elternzeit usw. voll ausnutzen, da ich ja auch ganz gut verdiene, aber durchaus danach dann wieder arbeiten gehen (was im Endeffekt aber erst in einigen Jahren der Fall sein kann).

Wir werden definitiv keine kostenlose Familienversicherung bekommen, da ich überhalb der Grenze verdiene.

Bei meiner PKV habe ich das mal grob überschlagen (inklusive Pflegeversicherung):

Ich komme auf ca. 300€ im Monat, meine Frau würde auf ca. 500 € im Monat kommen (könnte man mit etwas weniger guten Leistungen auf ca. 430€ drücken), Kinder ca. 160€ pro Monat. (alles sehr gute Tarife)

Das hört sich jetzt zwar nach sehr viel an, aber wenn man die GKV-Kosten meiner Frau abzieht und Arbeitnehmeranteil berücksichtigt, ist dies eigentlich gar nicht soooo viel teurer - oder habe ich da einen Denkfehler? Das Argument gilt halt nur so lange sie arbeitet.

An einer Gesundheitsprüfung sollte es nicht scheitern.

Frage: Darf meine Frau dann überhaupt in die PKV wechseln so lange sie verdient? (sie verdient klar unter der Grenze)

Habe im Netz absolut nichts dazu gefunden.

Muss sie in die PKV wechseln wenn sie später mal nicht mehr verdienen wird oder kann sie in der GKV bleiben? Was wären hier grob die Kosten bzw. der Kostenrahmen?

Dass ich die Kinder immer in die PKV versichern lassen muss ist klar. Letztendlich stellt sich daher primär die Frage, was wir jetzt mit meiner Frau machen werden.

Was würdet Ihr mir denn im Rahmen dieser Angaben denn raten?

Vielen Dank vorab.

(EDIT: Im Ursprungsposting habe ich anstatt monatlich leider jährlich geschrieben)

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 17.04.2013, 12:54

Hallo Armi,
Frage: Darf meine Frau dann überhaupt in die PKV wechseln so lange sie verdient? (sie verdient klar unter der Grenze)
Ist Ihre Zukünftige angestellt oder selbständig? Wenn sie angestellt ist, muss sie bei Einkommen unter der JAEG in der GKV bleiben.

Muss sie in die PKV wechseln wenn sie später mal nicht mehr verdienen wird oder kann sie in der GKV bleiben?
Wenn sie mindestens 12 Monate in der GKV pflichtversichert war, kann sie freiwilliges Mitglied in der GKV werden.

Was wären hier grob die Kosten bzw. der Kostenrahmen?
Da Sie über der JAEG verdienen => halber Höchstsatz.

Dass ich die Kinder immer in die PKV versichern lassen muss ist klar.
Das stimmt nicht. Kinder können auch freiwillig in der GKV versichert werden, wenn ein Elternteil in der GKV ist.

P.S.: Nur der Vollständigkeit halber (das sollte nicht der Grund für eine entsprechende Entscheidung sein): Wenn sie nicht verheiratet sind und Ihre Partnerin in der GKV, können die Kinder kostenlos bei ihr versichert sein.

Freundliche Grüße

CTG
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Beitragvon CTG » 18.04.2013, 19:11

Roland hat soweit alles gut beantwortet.

Was wären hier grob die Kosten bzw. der Kostenrahmen?
Da Sie über der JAEG verdienen => halber Höchstsatz.


Hier möchte ich allerdingsn och ergänzen, das halber Höchstsatz ( Halbe Beitragsbemessungsgrenze) kein muss ist.
Auch hier kommt es dann darauf an wie viel du verdienst.

Die Rechnung sieht da wie folgt aus:

(Dein Einkommen - Kinder Freibeträge + Einkommen Ehefrau) / 2

Liegt der Betrag über der halben Beitragsbemessungsgrenze werden auch nur aus dieser die Beiträge berechnet.
Liegt der Betrag darunter, so wird aus dem Wert der Beitrag berechnet.
Das ganze nennt sich dann Ehegatteneinstufung.

Sollte sich deine Frau aus welchen Gründen auch immer freiwillig in der GKV versichern werden Ihre Beiträge immer danach berechnet.

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 18.04.2013, 19:26

Armi schreibt:
...da ich überhalb der Grenze verdiene...

...wenn sie später mal nicht mehr verdienen wird...

...Was wären hier grob die Kosten...

Da ist der halbe Höchstsatz grob richtig :)


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