Hallo zusammen, ich bin auf dieses Forum gestoßen und würde mihc freuen, wenn mir hier jemand Infos zu meinem Thema geben kann.
Es geht um folgendes:
Mann mit Einkommen deutlich über Bemessungsgrundlage ist seit Jahren privat versichert. Besteht die Möglichkeit im Rahmen von Elternzeit/Erziehungsurlaub dauerhaft in die GKV zurück zu kommen?
Dazu besteht die Überlegung ggf. 2 Monate Elternzeit zu nehmen und in dieser Zeit auch Elterngeld zu beziehen und im Anschluss für einige Monate in Teilzeit zu arbeiten bzw. für den Zeitraum Elternzeit mit Teilzeitvertrag zu nehmen. Alles gerade so bemessen, dass man unter die Bemessungsgrundlage für die GKV kommen würde.
Mein Informationsstand ist der, dann man 12 Monate lang unter der Bemessungsgrundlage sein muss, um dann dauerhaft in die GKV zu kommen. Geplant ist dann natürlich wieder Vollzeit zu arbeiten, um dann freiwilliges MItglied der GKV zu werden.
Zum einen Mal die Kernfrage: kann das wirklich ein gangbarer Weg sein.
Zum anderen ein paar Detailfragen:
1. zählt das Elterngeld (das für 2 Mon. bezogen werden soll) auch in die Bemessungsgrundlagen für die GKV mit hinein oder ist das komplett außen vor und nicht dem Einkommen zuzurechnen
2. wie ist es zu verstehen, dass man 12 Monate unter der Bemessungsgrundlage (für 2014 T€ 50,8) liegen muss. Zählt das jahresweise also für das Kalenderjahr 2013 oder 2014 oder zählt es ab dem Zeitpunkt, ab dem man erstmals monatlich berechnen unter die Grenze von T€ 50,8 (p.M. also T€ 4,2) kommt und ab dann 12 Monate?
3. macht es bei dieser Berechnung/geplanten Vorgehensweise einen Unterschied, ob man für einige Monate im Rahmen des bestehenden Vertrages einfach die Arbeitszeit reduziert oder ob der eigentliche Vollzeit-Arbeitsvertrag ruht, man Elternzeit nimmt und im Rahmen der Elternzeit teilzeit arbeitet?
Für ein paar Antworten/Denkanstöße wäre ich dankbar. Dass wir außerdem eine rechtl. Beratung dazu brauchen (wo am besten?) ist klar.
Herzlichen Dank schon einmal für's Lesen.
Vi-Ma
jetzt PKV -> durch Elternzeit/Teilzeit Rückkehr in GKV mg
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Holla, Du willst aber tricksen.
Ich poste Dir mal, wie es vielleicht funktionieren könnte.
Du musst während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmem. Da diese Teilzeitbeschäftigung Versicherungspflicht in der GKV auslöst, kommst Du hierdurch wieder in die Solidargemeinschaft.
Wenn es nur 2 Monate (Teilzeitbeschäftigung) sein sollen, dann musst Du entweder diese Teilzeitbeschäftiung punktgenau am 01. des Kalenderjahres aufnehmen oder am 01.11. des Kalenderjahres um somit dauerhaft in der GKV zu verbleiben.
Sonst wird es nicht funktionieren.
Ich poste Dir mal, wie es vielleicht funktionieren könnte.
Du musst während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmem. Da diese Teilzeitbeschäftigung Versicherungspflicht in der GKV auslöst, kommst Du hierdurch wieder in die Solidargemeinschaft.
Wenn es nur 2 Monate (Teilzeitbeschäftigung) sein sollen, dann musst Du entweder diese Teilzeitbeschäftiung punktgenau am 01. des Kalenderjahres aufnehmen oder am 01.11. des Kalenderjahres um somit dauerhaft in der GKV zu verbleiben.
Sonst wird es nicht funktionieren.
Hallo Rossi,
vielen Dank für die Antwort.
Leider verstehe ich das nicht so ganz, ich frage daher nochmal ganz konkret nach:
1) ist es so, dass man nur bei einer Teilzeitarbeit innerhalb der Elternzeit wieder GKV-pflichtig wird, wenn man unter die Bemessungsgrenze kommt oder könnte man dafür einfach nur die Arbeitszeit reduzieren?
2) ist es nicht so, dass man mind. 12 Monate lang unter der Bemessungsgrenze liegen muss (das würde in unserem Fall hier bei einer Arbeitszeitreduzierung auf 50% über das ganze Jahr hinhaun)
--> daher die Vorstellung, dass Frau (nicht verheiratet und freiwillig gesetztlich versichert) die ersten 12 Monate in Elternzeit geht und 12 Monate Elterngeld bezieht und Mann dann im 2. Jahr nach der Geburt erst 2 Monate zuhause bleibt und Elterngeld bezieht und im Anschluss 10 Monate Teilzeit arbeitet.
Wenn man das mit dem 2. Jahr/den 12 Monaten unter der Bemessungsgrenze kürzer halten könnte, wäre es um so besser. Kannst Du mir Deine Idee daher bitte nochmal erklären? Wieso kommt es darauf an, wann genau man mit der Elternzeit beginnt (also diese 2 Monate zu Beginn oder zum Ende des Jahres?)
Würde mich auch über weitere Meinungen dazu freuen, da die Rückkehr in die gesetzliche des Mannes (Frau ist ja seit jeher freiwillig in GKV geblieben) aufgrund des Familienmodells unbedingt umgesetzt werden soll, wenn es irgendeine Möglichkeit gibt.
Gruß Vi-Ma
vielen Dank für die Antwort.
Leider verstehe ich das nicht so ganz, ich frage daher nochmal ganz konkret nach:
1) ist es so, dass man nur bei einer Teilzeitarbeit innerhalb der Elternzeit wieder GKV-pflichtig wird, wenn man unter die Bemessungsgrenze kommt oder könnte man dafür einfach nur die Arbeitszeit reduzieren?
2) ist es nicht so, dass man mind. 12 Monate lang unter der Bemessungsgrenze liegen muss (das würde in unserem Fall hier bei einer Arbeitszeitreduzierung auf 50% über das ganze Jahr hinhaun)
--> daher die Vorstellung, dass Frau (nicht verheiratet und freiwillig gesetztlich versichert) die ersten 12 Monate in Elternzeit geht und 12 Monate Elterngeld bezieht und Mann dann im 2. Jahr nach der Geburt erst 2 Monate zuhause bleibt und Elterngeld bezieht und im Anschluss 10 Monate Teilzeit arbeitet.
Wenn man das mit dem 2. Jahr/den 12 Monaten unter der Bemessungsgrenze kürzer halten könnte, wäre es um so besser. Kannst Du mir Deine Idee daher bitte nochmal erklären? Wieso kommt es darauf an, wann genau man mit der Elternzeit beginnt (also diese 2 Monate zu Beginn oder zum Ende des Jahres?)
Würde mich auch über weitere Meinungen dazu freuen, da die Rückkehr in die gesetzliche des Mannes (Frau ist ja seit jeher freiwillig in GKV geblieben) aufgrund des Familienmodells unbedingt umgesetzt werden soll, wenn es irgendeine Möglichkeit gibt.
Gruß Vi-Ma
Grundsätzlich: Zur Beurteilung der Versicherungspflicht wird nicht das Gehalt über das Jahr hinweg irgendwie aufsummiert. Du nimmst das aktuelle Monatsgehalt*12 und schaust ob du über der JAEG liegst.
Nö, die Reduktion der Arbeitszeit löst nicht automatisch Versicherungspflicht aus. Entscheidend ist dein Gehalt. Wobei eben eine Reduktion der Arbeitzeit bei ziemlich allen Arbeitgebern auch mit einer Reduktion des Gehalts einher gehen dürfte
Für was genau meinst du? Versicherungspflicht tritt erstmal sofort ein, wenn dein reduziertes Monatsgehalt*12 kleiner als die JAEG ist. Trick: Wenn du nach wenigen Monaten wieder volles Gehalt (Monatsgehalt*12 > JAEG) beziehst, tritt aber nicht sofort wieder Versicherungsfreiheit ein, sondern erst zum Ablauf des Kalenderjahres. Das kann man ausnutzen. Du schaffst es damit mit 2 Monaten Gehaltsreduktion eine mindestens 12-Monatige Pflichtmitgliedschaft zu erreichen und damit die Vorversicherungszeit für eine freiwillige Weiterversicherung zu erfüllen (die freiwillige Weiterversicherung ist doch nämlich dein eigentliches Ziel)
Um auf die 12 Monate Pflichtmitgliefschaft zu kommen musst du aber eben spätestens zum 01.01. versicherungspflichtig werden. Geht natürlich auch schon im Dezember, muss halt etwas ins neue Jahr überlappen, damit die Versicherungsfreiheit erst wieder zu Beginn des darauffolgenden Jahres festgestellt werden kann.
Theoretisch funktioniert das. Dein Arbeitgeber und/oder deine Krankenkasse könnten da aber evtl. anderer Meinung sein. Gerade wenn es nur 2 Monate sind, könnte ich mir vorstellen dass dies mancher als "Trick" ansieht und nicht erfreut sein wird.
1) ist es so, dass man nur bei einer Teilzeitarbeit innerhalb der Elternzeit wieder GKV-pflichtig wird, wenn man unter die Bemessungsgrenze kommt oder könnte man dafür einfach nur die Arbeitszeit reduzieren?
Nö, die Reduktion der Arbeitszeit löst nicht automatisch Versicherungspflicht aus. Entscheidend ist dein Gehalt. Wobei eben eine Reduktion der Arbeitzeit bei ziemlich allen Arbeitgebern auch mit einer Reduktion des Gehalts einher gehen dürfte

2) ist es nicht so, dass man mind. 12 Monate lang unter der Bemessungsgrenze liegen muss (das würde in unserem Fall hier bei einer Arbeitszeitreduzierung auf 50% über das ganze Jahr hinhaun)
Für was genau meinst du? Versicherungspflicht tritt erstmal sofort ein, wenn dein reduziertes Monatsgehalt*12 kleiner als die JAEG ist. Trick: Wenn du nach wenigen Monaten wieder volles Gehalt (Monatsgehalt*12 > JAEG) beziehst, tritt aber nicht sofort wieder Versicherungsfreiheit ein, sondern erst zum Ablauf des Kalenderjahres. Das kann man ausnutzen. Du schaffst es damit mit 2 Monaten Gehaltsreduktion eine mindestens 12-Monatige Pflichtmitgliedschaft zu erreichen und damit die Vorversicherungszeit für eine freiwillige Weiterversicherung zu erfüllen (die freiwillige Weiterversicherung ist doch nämlich dein eigentliches Ziel)
Um auf die 12 Monate Pflichtmitgliefschaft zu kommen musst du aber eben spätestens zum 01.01. versicherungspflichtig werden. Geht natürlich auch schon im Dezember, muss halt etwas ins neue Jahr überlappen, damit die Versicherungsfreiheit erst wieder zu Beginn des darauffolgenden Jahres festgestellt werden kann.
Theoretisch funktioniert das. Dein Arbeitgeber und/oder deine Krankenkasse könnten da aber evtl. anderer Meinung sein. Gerade wenn es nur 2 Monate sind, könnte ich mir vorstellen dass dies mancher als "Trick" ansieht und nicht erfreut sein wird.
Noch ein paar Klärungsversuche zu deinen ersten Fragen:
Das Elterngeld ist komplett außen vor. Wie schon beschrieben summierst du auch nicht irgendwie rückwirkend über das Jahr hinweg auf. Es ist immer nur das gerade aktuelle Monatsgehalt relevant. Das muss x12 < JAEG sein. Dann bist du versicherungspflichtig.
Wie gesagt: nicht aufs Kalenderjahr schauen und summieren. Ist nicht relevant.
Für die Versicherungspflicht spielt es keine Rolle ob du z.B. in den ersten 11 Monaten eines Jahres Elternzeit genommen und kein Gehalt bezogen hast. Wenn du im Dezember einsteigst und 5000€ verdienst bist du NICHT versicherungspflichtig, auch wenn dein Jahreseinkommen dann ingesamt nur 5000€ waren. Es wird immer in die Zukunft geschaut. Nicht rückblickend und nicht summieren. Sagte ich das schonmal?
1. zählt das Elterngeld (das für 2 Mon. bezogen werden soll) auch in die Bemessungsgrundlagen für die GKV mit hinein oder ist das komplett außen vor und nicht dem Einkommen zuzurechnen
Das Elterngeld ist komplett außen vor. Wie schon beschrieben summierst du auch nicht irgendwie rückwirkend über das Jahr hinweg auf. Es ist immer nur das gerade aktuelle Monatsgehalt relevant. Das muss x12 < JAEG sein. Dann bist du versicherungspflichtig.
2. wie ist es zu verstehen, dass man 12 Monate unter der Bemessungsgrundlage (für 2014 T€ 50,Cool liegen muss. Zählt das jahresweise also für das Kalenderjahr 2013 oder 2014 oder zählt es ab dem Zeitpunkt, ab dem man erstmals monatlich berechnen unter die Grenze von T€ 50,8 (p.M. also T€ 4,2) kommt und ab dann 12 Monate?
Wie gesagt: nicht aufs Kalenderjahr schauen und summieren. Ist nicht relevant.
3. macht es bei dieser Berechnung/geplanten Vorgehensweise einen Unterschied, ob man für einige Monate im Rahmen des bestehenden Vertrages einfach die Arbeitszeit reduziert oder ob der eigentliche Vollzeit-Arbeitsvertrag ruht, man Elternzeit nimmt und im Rahmen der Elternzeit teilzeit arbeitet?
Für die Versicherungspflicht spielt es keine Rolle ob du z.B. in den ersten 11 Monaten eines Jahres Elternzeit genommen und kein Gehalt bezogen hast. Wenn du im Dezember einsteigst und 5000€ verdienst bist du NICHT versicherungspflichtig, auch wenn dein Jahreseinkommen dann ingesamt nur 5000€ waren. Es wird immer in die Zukunft geschaut. Nicht rückblickend und nicht summieren. Sagte ich das schonmal?

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