Säumniszuschläge aus 2009/2010
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Säumniszuschläge aus 2009/2010
Tach zusammen...
ich mach es kurz...
ich war der zeit von 12/2009 bis 08/2010 selbständig mit dem gründugnszuschuß vom arbeitsamt. meine nette beraterin, noch grün hinter den ohren, seinterzeit beim a-amt sagte mir das ist das gleiche als wären sie arbeitslos, es ändert sich nichts für sie außer das sie zu ihrem arbeitslosengeld 300€ mehr bekommen und das ist dann der gründungszuschuß.
Ich habe nun von der KK ein schreiben bekommen das ich doch bitte den noch auszustehenden Betrag von 2009/2010 inkl Säumniszuschläge begleichen soll. freiwilligen Versicherung die ich nicht geleistet habe. nun ja fehl info meiner beraterin und mein unwissen. die KK meinte das sie mich nicht haben ausfindig machen können und es deswegen zu verzögerungen bekommen ist. was schlicht weg die unwahrheit ist. ja ich bin verzogen, jedoch war der barmer meine neue anschrift bekannt. denn zu 09/2010 habe ich eine neue stelle gehabt, und mein AG hat ja die pflicht mich bei der KK wieder zu melden. das schreiben habe ich hier auch vorliegen mit meiner aktuellen anschrift.
meine frage ist nun, darf die KK mir diese Säumniszuschläge berechnen ?
vielen dank im voraus
gruß rene
PS: ich hoffe es war einigermaßen verständlich
ich mach es kurz...
ich war der zeit von 12/2009 bis 08/2010 selbständig mit dem gründugnszuschuß vom arbeitsamt. meine nette beraterin, noch grün hinter den ohren, seinterzeit beim a-amt sagte mir das ist das gleiche als wären sie arbeitslos, es ändert sich nichts für sie außer das sie zu ihrem arbeitslosengeld 300€ mehr bekommen und das ist dann der gründungszuschuß.
Ich habe nun von der KK ein schreiben bekommen das ich doch bitte den noch auszustehenden Betrag von 2009/2010 inkl Säumniszuschläge begleichen soll. freiwilligen Versicherung die ich nicht geleistet habe. nun ja fehl info meiner beraterin und mein unwissen. die KK meinte das sie mich nicht haben ausfindig machen können und es deswegen zu verzögerungen bekommen ist. was schlicht weg die unwahrheit ist. ja ich bin verzogen, jedoch war der barmer meine neue anschrift bekannt. denn zu 09/2010 habe ich eine neue stelle gehabt, und mein AG hat ja die pflicht mich bei der KK wieder zu melden. das schreiben habe ich hier auch vorliegen mit meiner aktuellen anschrift.
meine frage ist nun, darf die KK mir diese Säumniszuschläge berechnen ?
vielen dank im voraus
gruß rene
PS: ich hoffe es war einigermaßen verständlich
nein eben nicht... also wenn es jetzt darum geht das ich von der KK was unterschrieben haben soll, worin steht das ich mich jerzt freiwillig versichere.
also wie erwähnt ging ich damals davon aus das ich weiter durch das amt versichert bin und ich diesbezüglich nichts weiter machen muß.
und angeblich hat die KK mich versucht ausfindig zu machen hatte aber nie erfolg... und jetzt aufmal wohl, spätestens als ich die neue stelle angetreten bin, hätte die KK meine adresse gehabt.
ich mein das ich die zeit in der ich selbstständig gewesen bin zahlen muß, wäre ja verständlich, aber nicht die versäumniszuschläge.
also wie erwähnt ging ich damals davon aus das ich weiter durch das amt versichert bin und ich diesbezüglich nichts weiter machen muß.
und angeblich hat die KK mich versucht ausfindig zu machen hatte aber nie erfolg... und jetzt aufmal wohl, spätestens als ich die neue stelle angetreten bin, hätte die KK meine adresse gehabt.
ich mein das ich die zeit in der ich selbstständig gewesen bin zahlen muß, wäre ja verständlich, aber nicht die versäumniszuschläge.
Ach echt...
auch wenn mir eine, ich will mal sagen, teilschuld an zu rechnen ist weil ich es versäumt habe. ist irgendwie auch so´n witz freiwillig gesetzliche versicherung... widerspruch... freiwillig oder gesetzlich ?!?
ich haber versucht das mit der KK zu klären aber die stellen sich stur.
und der letzte spruch war dann, ein vollstreckungsbescheid werde ich an die zuständigen kollegen weiter leiten...
also bleibt mir nicht mehr wirklich viel zeit.
oder ist es dann egal da es dann eh hinfällig ist
ach und danke für die hilfe...
wie stehen denn deiner meinung nach die chancen das ich mit einem blauen auge davon komme ?
gruß Rene
auch wenn mir eine, ich will mal sagen, teilschuld an zu rechnen ist weil ich es versäumt habe. ist irgendwie auch so´n witz freiwillig gesetzliche versicherung... widerspruch... freiwillig oder gesetzlich ?!?
ich haber versucht das mit der KK zu klären aber die stellen sich stur.
und der letzte spruch war dann, ein vollstreckungsbescheid werde ich an die zuständigen kollegen weiter leiten...
also bleibt mir nicht mehr wirklich viel zeit.
oder ist es dann egal da es dann eh hinfällig ist
ach und danke für die hilfe...

wie stehen denn deiner meinung nach die chancen das ich mit einem blauen auge davon komme ?
gruß Rene
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Schlecht, wenn der Bescheid bereits in die Vollstreckung geht.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/139/1713947.pdf
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/139/1713947.pdf
4) Der Spitzenverband Bund der
Krankenkassen regelt das Nähere zur Ermä-
ßigung und zum Erlass von Beiträgen und
Säumniszuschlägen nach den Absätzen 1 bis
3, insbesondere zu einem Verzicht auf die In-
anspruchnahme von Leistungen als Voraus-
setzung für die Ermäßigung oder den Erlass.
Die Regelungen nach Satz 1 bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Zustimmung des Bundesmi-
nisteriums für Gesundheit und sind diesem
spätestens bis zum 15. September 2013 vorzu-
legen.“"
Nun ja, jetzt kommen unsere Sofa´s wieder. Angst einjagen und den Kunden nicht dat schwatte unter den Fingernägeln gönnen.
@Jochen, woher nimmst Du diese Bauernweissheit, dass ein Erlass nicht möglich ist, wenn es sich schon in der Vollstreckung befindet?
Ich nehme derzeit nur den Gesetzentwurf.
Dieser besagt Nachfolgendes:
§ 256a Ermäßigung und Erlass von Beitragsschulden
und Säumniszuschlägen"
(1) Zeigt ein Versicherter das Vorliegen der Voraussetzungen der Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 erst
nach einem der in § 186 Absatz 11 Satz 1 und 2 genannten Zeitpunkte an, "soll" die Krankenkasse die für die Zeit seit dem Eintritt der Versicherungspflicht nachzuzahlenden Beiträge angemessen ermäßigen; darauf entfallende Säumniszuschläge nach § 24 des Vierten Buches sind vollständig zu erlassen.
Okay, hierunter fällt der Poster ggf. nicht, weil entweder die Versicherungspflicht bereits vor Verkündung des Gesetzes angezeigt oder festgestellt wurde.
Aber mein Slogan lautet immer, bitte das Gesetz weiterlesen.
Zitat:
(2) Erfolgt die Anzeige nach Absatz 1 bis zum 31. Dezember 2013, soll die Krankenkasse den für die Zeit seit dem Eintritt der Versicherungspflicht nachzuzahlenden Beitrag und die darauf entfallenden Säumniszuschläge nach § 24 des Vierten Buches erlassen.
Es ist eine sog. Galgenfrist bis zum 31.12.2013. Hiermit sollen alle unversicherten Schäfchen ermutigt werden, nun endlich der Anzeige nachzukommen. Okay, auch dies passt beim Poster nicht, denn die Versicherungspflicht wurde schon festgestellt bzw. angezeigt.
Aber bitte schön, immer noch weiterlesen.
Zitat:
Satz 1 gilt für bis zum … [einsetzen: Tag vor Inkrafttreten nach Artikel 6] erfolgte Anzeigen der Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 für noch ausstehende Beiträge und Säumniszuschläge entsprechend.
D.h., doch wohl klipp und klar, dass der Erlass auch für diejenigen gilt, die bis zur Verkündung des Gesetzes zwar ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind, aber die Beiträge noch nicht bezahlt (aussenstehende Beiträge) haben.
Mein lieber Jochen, jetzt erkläre mir mal Deine Rechtansicht mit dem Entwurf des Gesetzes. Gelten etwa die Beiträge schon als bezahlt, wenn dies in der Vollstreckung ist? Asche auf mein Haupt; Du kannst es mir sehr gern erklären.
Sorry, Jochen, Du stellst hier die Klamotte nach dem 31.12.2013 ein.
D.h, doch wohl sehr eindeutig; dass bis zum 31.12.2013 alles platt gemacht wird. Danach fangen wir ganz neu an und der Spibu kommt mit der von Dir eingestelleten Verpflichtung ins Boot. Aber nicht vor dem 31.12.2013.
@ReneB, bleibe immer schön ruhig; leider kannst Du davon ausgehen, dass Du in der Praxis natürlich etwas anderes erleben wirst. Denn unser Jochen als Sofa fängt schon damit an.
Natürlich kann ich mich irren.
@Jochen, woher nimmst Du diese Bauernweissheit, dass ein Erlass nicht möglich ist, wenn es sich schon in der Vollstreckung befindet?
Ich nehme derzeit nur den Gesetzentwurf.
Dieser besagt Nachfolgendes:
§ 256a Ermäßigung und Erlass von Beitragsschulden
und Säumniszuschlägen"
(1) Zeigt ein Versicherter das Vorliegen der Voraussetzungen der Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 erst
nach einem der in § 186 Absatz 11 Satz 1 und 2 genannten Zeitpunkte an, "soll" die Krankenkasse die für die Zeit seit dem Eintritt der Versicherungspflicht nachzuzahlenden Beiträge angemessen ermäßigen; darauf entfallende Säumniszuschläge nach § 24 des Vierten Buches sind vollständig zu erlassen.
Okay, hierunter fällt der Poster ggf. nicht, weil entweder die Versicherungspflicht bereits vor Verkündung des Gesetzes angezeigt oder festgestellt wurde.
Aber mein Slogan lautet immer, bitte das Gesetz weiterlesen.
Zitat:
(2) Erfolgt die Anzeige nach Absatz 1 bis zum 31. Dezember 2013, soll die Krankenkasse den für die Zeit seit dem Eintritt der Versicherungspflicht nachzuzahlenden Beitrag und die darauf entfallenden Säumniszuschläge nach § 24 des Vierten Buches erlassen.
Es ist eine sog. Galgenfrist bis zum 31.12.2013. Hiermit sollen alle unversicherten Schäfchen ermutigt werden, nun endlich der Anzeige nachzukommen. Okay, auch dies passt beim Poster nicht, denn die Versicherungspflicht wurde schon festgestellt bzw. angezeigt.
Aber bitte schön, immer noch weiterlesen.
Zitat:
Satz 1 gilt für bis zum … [einsetzen: Tag vor Inkrafttreten nach Artikel 6] erfolgte Anzeigen der Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 für noch ausstehende Beiträge und Säumniszuschläge entsprechend.
D.h., doch wohl klipp und klar, dass der Erlass auch für diejenigen gilt, die bis zur Verkündung des Gesetzes zwar ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind, aber die Beiträge noch nicht bezahlt (aussenstehende Beiträge) haben.
Mein lieber Jochen, jetzt erkläre mir mal Deine Rechtansicht mit dem Entwurf des Gesetzes. Gelten etwa die Beiträge schon als bezahlt, wenn dies in der Vollstreckung ist? Asche auf mein Haupt; Du kannst es mir sehr gern erklären.
Sorry, Jochen, Du stellst hier die Klamotte nach dem 31.12.2013 ein.
D.h, doch wohl sehr eindeutig; dass bis zum 31.12.2013 alles platt gemacht wird. Danach fangen wir ganz neu an und der Spibu kommt mit der von Dir eingestelleten Verpflichtung ins Boot. Aber nicht vor dem 31.12.2013.
@ReneB, bleibe immer schön ruhig; leider kannst Du davon ausgehen, dass Du in der Praxis natürlich etwas anderes erleben wirst. Denn unser Jochen als Sofa fängt schon damit an.
Natürlich kann ich mich irren.
Zuletzt geändert von Rossi am 15.06.2013, 19:04, insgesamt 1-mal geändert.
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Nö, erstmal ist das Gesetz noch nicht rechstskräftig, wenn erstmal der Titel da ist kann und wird vollstreckt werden oder sehe ich das falsch?
Allerdings ich würde da erstmal die Füße still halten und nix machen, von Seite der Kasse aus. Allerdings sollt der Gute Leistugnen bezogen haben , naja..
Allerdings ich würde da erstmal die Füße still halten und nix machen, von Seite der Kasse aus. Allerdings sollt der Gute Leistugnen bezogen haben , naja..
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 15.06.2013, 19:13, insgesamt 1-mal geändert.
Nun ja, iss ja nicht wahr?!
Du selber verweist zunächst auf den neuen Gesetzentwurf dann ziehst dann windest Du dich wieder wie ein Aal aus der Geschichte heraus.
Mit dem Titel oder der schönen Urkunde sollten sich die Kassen derzeit 3 x den Popo abwischen. Denn dieser Einsatz (Titel oder Vollstreckungsauftrag) als Klopapier ist wesentlich effektiver. Damit erreicht man schon etwas (Klopapier), denn danach ist der Popo sauber. Mit einer Vollstreckung bei den meisten Kunden allerdins nix.
Du selber verweist zunächst auf den neuen Gesetzentwurf dann ziehst dann windest Du dich wieder wie ein Aal aus der Geschichte heraus.
Mit dem Titel oder der schönen Urkunde sollten sich die Kassen derzeit 3 x den Popo abwischen. Denn dieser Einsatz (Titel oder Vollstreckungsauftrag) als Klopapier ist wesentlich effektiver. Damit erreicht man schon etwas (Klopapier), denn danach ist der Popo sauber. Mit einer Vollstreckung bei den meisten Kunden allerdins nix.
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Nun ja Jochen, was soll dieser Quatsch jetzt wieder?
Ich habe es Dir schon zig mal gepostet; wir sind hier im einem Krankenversicherungsforum und nicht im einem Sozialhilfeforum. Du kannst gerne Deine Gegenargumente in einem Sozialhilfeforum loslassen; hier aber bitte nicht.
Um es klar auszudrücken; Du jagst hier wieder den Leuten Angst ein. Dabei hast Du - nach meiner Ansicht - den Gesetzentwurf entweder nicht richtig gelesen oder verstanden.
Deine hier eingestellte Sichtweise war mal wieder eine hopp, hopp, hopp im Schweinsgalopp-Nummer. Bist Du uff Arbeit auch immer so (Angst einjagen)?
Ich habe es Dir schon zig mal gepostet; wir sind hier im einem Krankenversicherungsforum und nicht im einem Sozialhilfeforum. Du kannst gerne Deine Gegenargumente in einem Sozialhilfeforum loslassen; hier aber bitte nicht.
Um es klar auszudrücken; Du jagst hier wieder den Leuten Angst ein. Dabei hast Du - nach meiner Ansicht - den Gesetzentwurf entweder nicht richtig gelesen oder verstanden.
Deine hier eingestellte Sichtweise war mal wieder eine hopp, hopp, hopp im Schweinsgalopp-Nummer. Bist Du uff Arbeit auch immer so (Angst einjagen)?
ich bin jetzt mehr als verwirrt.
also wie gesagt, das ich zum teil schuld bin sehe ich ja ein, und wäre auch bereit die zeit der selbstständigkeit nach zu zahlen. ich sehe es jedoch nicht ein das ich dies säumniszuschläge zahle, weil die KK wußte wo ich wohne und mich einfach anschreiben hätte können. ich habe sogar werbung bekommen wegen der blöden vers karte mit foto usw. also brauch mir von der KK keiner erzählen das sie nicht wußten wie meine adresse lautet.
klar, besser wäre es wenn ich nichts zahlen muß... zumal ich in dieser zeit nicht mal´n arzt oder sonstiges aufgesucht habe. heißt ja nicht umsonst selbstständig... selbst und ständig...
gruß rene
also wie gesagt, das ich zum teil schuld bin sehe ich ja ein, und wäre auch bereit die zeit der selbstständigkeit nach zu zahlen. ich sehe es jedoch nicht ein das ich dies säumniszuschläge zahle, weil die KK wußte wo ich wohne und mich einfach anschreiben hätte können. ich habe sogar werbung bekommen wegen der blöden vers karte mit foto usw. also brauch mir von der KK keiner erzählen das sie nicht wußten wie meine adresse lautet.
klar, besser wäre es wenn ich nichts zahlen muß... zumal ich in dieser zeit nicht mal´n arzt oder sonstiges aufgesucht habe. heißt ja nicht umsonst selbstständig... selbst und ständig...

gruß rene
Du musst nicht verwirrt sein; der Gesetzgeber hat es erkannt und ist auf Deiner Seite.
Gehe jetzt hin und beantrage sofort die Stundung der nachzuzahlenden Beiträge. Verweise einfach auf die politischen Diskussionen in diesem Zusammenhang. Es ist davon auszugehen, dass die nachzuzahlenden Beiträge komplett zu erlassen sind. Ob Du oder die Kasse daran Schuld hat, spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Alles wird gut.
Gehe jetzt hin und beantrage sofort die Stundung der nachzuzahlenden Beiträge. Verweise einfach auf die politischen Diskussionen in diesem Zusammenhang. Es ist davon auszugehen, dass die nachzuzahlenden Beiträge komplett zu erlassen sind. Ob Du oder die Kasse daran Schuld hat, spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Alles wird gut.
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- Postrank5
- Beiträge: 72
- Registriert: 16.07.2012, 17:01
Jepp, ich habe morgen einen Termin mit einem Betroffenen. Eine Reporterin des WDR (Hörfunk) ist auch dabei.
Dieser Betroffene rennt noch unversichert durch die Gegend (01.04.2007). Er hat sich bislang nicht getraut zur Kasse zu gehen. Denn in der Regel kommt die Nummer hinsichtlich der nachzuahlenden Beiträge "mit Kanonen auf Spatzen schiessen".
Ich werde sehr eindrucksvoll auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen hinweisen und zudem auf die Sichtweise von einigen Kassenmitarbeitern hinweisen. Denn unser Jochen gönnt mal wieder das sog. schwatte unter den Fingernägel den Betroffenen nicht. Er liest aus einer persönlichen Sichtweise mal wieder das Gesetz anders.
Jochen; es tut mir leid, aber Deine bisherigen Posting sind nach meiner bescheidenen Ansicht leider völlig daneben.
Dieser Betroffene rennt noch unversichert durch die Gegend (01.04.2007). Er hat sich bislang nicht getraut zur Kasse zu gehen. Denn in der Regel kommt die Nummer hinsichtlich der nachzuahlenden Beiträge "mit Kanonen auf Spatzen schiessen".
Ich werde sehr eindrucksvoll auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen hinweisen und zudem auf die Sichtweise von einigen Kassenmitarbeitern hinweisen. Denn unser Jochen gönnt mal wieder das sog. schwatte unter den Fingernägel den Betroffenen nicht. Er liest aus einer persönlichen Sichtweise mal wieder das Gesetz anders.
Jochen; es tut mir leid, aber Deine bisherigen Posting sind nach meiner bescheidenen Ansicht leider völlig daneben.
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