Hallo,
ich bin als Selbstständiger freiwillig bei der GKV versichert. Derzeit zahle ich den Höchstsatz. Da ich letztes Jahr aber deutlich weniger verdient habe, werde ich dann voraussichtlich auch deutlich weniger KK-Beitrag zahlen müssen. Darum jetzt meine Frage: Wenn ich meinen Einkommenssteuerbescheid bei der KK abgebe, habe ich gelernt, dass die Beiträge ja nicht rückwirkend verrechnet werden, sondern nur ab dem Zeitpunkt der - ja was genau? Der Abgabe? Sollte die KK die Bearbeitung einige Wochen liegenlassen kann mich das schnell viel Geld kosten. Gibt es dazu eine verbindliche Regelung???
Danke im Voraus für Eure Antworten!
Abgabe Ekst.-Bescheid bei der GKV - Bearbeitungszeit???
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Wenn der Einkommenssteuerbescheid am 16.06.2013 erteilt wird und Du diesen noch im Monat Juni 2013 bei der Kasse einreichst, dann hat die Kasse das geänderte Einkommen ab dem 01.07.2013 zu berücksichtigen.
Wenn Du diesen Einkommenssteuerbescheid erst am 05.07.2013 (Datum Bescheid 16.06.2013) einreichst, dann hat die Kasse dies erst ab dem 01.08.2013 zu berücksichtigen.
Dies ist zumindest mein Kenntnisstand.
Wenn Du diesen Einkommenssteuerbescheid erst am 05.07.2013 (Datum Bescheid 16.06.2013) einreichst, dann hat die Kasse dies erst ab dem 01.08.2013 zu berücksichtigen.
Dies ist zumindest mein Kenntnisstand.
Rossi hat recht, ich würde auf das System etwas genauer eingehen, damit du verstehst wie es grds. läuft.
Ich fasse die Daten von Rossi auf.
Bescheid ausgestellt am 16.06.2013. Reichst du diesen Bescheid im Juni 13 ein, wird er ab dem 1.7.2013 also ab Folgemonat berücksichtig.
Reichst du den Bescheid verspätet, zB am 6.10.2013 ein wird geschaut ob aus dem Bescheid höhere oder niedrigere Einnahmen hervorgehen.
Sind die Einnahmen höher wird der neue Bescheid ab 1.7.2013 also auch ab Folgemonat der Ausstellung herangezogen.
Sind die Einnahmen niedriger, wird der Bescheid erst ab Folgemonat nachdem du ihn eingereicht hast also in meinem Beispiel ab dem 1.11.2013 herangezogen.
Daher ist es ratsam die Bescheide sofort nach erhalt auch an die Kasse zu schicken.
Ich fasse die Daten von Rossi auf.
Bescheid ausgestellt am 16.06.2013. Reichst du diesen Bescheid im Juni 13 ein, wird er ab dem 1.7.2013 also ab Folgemonat berücksichtig.
Reichst du den Bescheid verspätet, zB am 6.10.2013 ein wird geschaut ob aus dem Bescheid höhere oder niedrigere Einnahmen hervorgehen.
Sind die Einnahmen höher wird der neue Bescheid ab 1.7.2013 also auch ab Folgemonat der Ausstellung herangezogen.
Sind die Einnahmen niedriger, wird der Bescheid erst ab Folgemonat nachdem du ihn eingereicht hast also in meinem Beispiel ab dem 1.11.2013 herangezogen.
Daher ist es ratsam die Bescheide sofort nach erhalt auch an die Kasse zu schicken.
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