Beitragsfreiheit während Erziehungszeit?

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kidronnie
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Beitragsfreiheit während Erziehungszeit?

Beitragvon kidronnie » 13.08.2013, 11:01

Hallo,

leider erhalte ich immer verschiedene Auskünfte zu meinem "Fall", daher bitte ich zwar auch um Meinungen, aber wenn möglich mit Quellenangabe zum Nachlesen.

Meine Frau ist Beamtin und in der PKV.
Ich bin in der GKV versichert und war bis zur Geburt unseres Sohnes (auch GKV mit mir) immer wieder kurzfristig beschäftigt bzw. arbeitslos mit Bezug von ALG 1. Ich habe bislang nie "freiwillig" Beiträge bezahlt. Ich bin immer noch arbeitssuchend gemeldet bin und erhalte ALG 1. Das läuft nun aber demnächst aus.

Habe ich ein Anrecht auf Elternzeit (Sohn ist erst 22 Monate) und bleibe beitragsfrei, weil ich doch direkt aus der Pflichtversicherung, die die Agentur für Arbeit zahlt komme?

Bitte um Hilfe, denn wir können uns 300€ einfach mal so zusätzlich nicht leisten.
Danke.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 13.08.2013, 21:13

Nun ja, Du erhälst derzeit ALG I, weil Du arbeitslos bist. Hierüber (ALG I) bist Du bislang in der GKV pflichtversichert.

Als Arbeitsloser ist man natürlich kein Arbeitnehmer.

Leider kann man eine Elternzeit nur nehmen, wenn man "Arbeitnehmer" ist. Als Arbeitnehmer kann man dann bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres diese Elternzeit nehmen und hier ist dann die Versicherung in der GKV beitragsfrei.

Leider bist Du ja kein Arbeitnehmer sondern arbeitslos. Deswegen kannst Du auch keine Elternzeit nehmen und folglich ist die Krankenversicherung auch nicht beitragsfrei.

Die Möglichkeiten zur Elternzeit findest Du in § 15 Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit.

Sieht also nicht gut aus.

Aber Du musst dich nicht unbedingt freiwillig in der GKV versichern, da ja auch eine Beihilfeanspruch über die beamtete Ehefrau möglich ist. Dann musst Du allerdings eine private Restkostenversicherung in der PKV abschließen.

kidronnie
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Beitragvon kidronnie » 14.08.2013, 09:31

Das hab ich befürchtet...

Allerdings komme ich mit PKV für mich und meinen Sohn bestimmt auch auf etwa 300 €, da lohnt die ganze Antragsstellerei inkl. Gesundheitsprüfung nicht.

Weißt Du denn wie mich die AfA einstuft, wenn ich jetzt sage, ich kann erstmal keine Stelle annehmen kann, da ich mich noch um unseren Sohn kümmern muss? Natürlich wird es kein ALG1 mehr geben, aber zahlen sie dann auch definitiv keine GKV mehr?

Vielen Dank schon mal für die erste Antwort.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 14.08.2013, 23:10

Hm, verstehe ich jetzt nicht so richtig.

Zitat:
Weißt Du denn wie mich die AfA einstuft, wenn ich jetzt sage, ich kann erstmal keine Stelle annehmen kann, da ich mich noch um unseren Sohn kümmern muss? Natürlich wird es kein ALG1 mehr geben, aber zahlen sie dann auch definitiv keine GKV mehr?

Du bist ein wenig naiv.

Wenn Du der Afa mitteilst, dass Du keine Stelle annnehmen kannst, dann bekommst Du selbstverständlich auch keine Leistungen von der Afa.


Wenn Du keine Leistungen von der Afa bekommst, dann bist Du hierüber auch nicht krankenversichert.

Du musst dann ggf. die Beiträge zur freiw. Kv. selber löhnen und trägtst Dich in die Beihilfe mit einer PKV-Restkostenversicherung ein.

Sorry, wir sind doch nicht in einem kostenlosen Wunschkonzert.

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Beitragvon Vergil09owl » 15.08.2013, 05:27

Guten morgen, wer hat denn das Elterngeld beantrag du oder deine Frau.

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Beitragvon kidronnie » 16.08.2013, 10:45

Hallo Rossi,

danke für Deine Antworten. Ich bin weit davon entfernt, ein kostenloses Wunschkonzert zu verlangen, aber ich sehe es nun mal auch als meine Pflicht an, für meine Familie nach dem geeignetsten Angebot zu schauen. Und ab und zu ist da eine legale Umstellung eine Möglichkeit (wie z.B. vor dem Elterngeld die Steuerklasse wechseln o.ä.), die ich prüfen möchte.

Von den Krankenkassen erhält man naturgemäß keine neutrale Antworten (und erst recht keine derartigen Tipps).





Elterngeld hatten wir beide (Frau 12 Monate, ich 4 halbe).

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Beitragvon Czauderna » 16.08.2013, 11:45

kidronnie hat geschrieben:Hallo Rossi,

danke für Deine Antworten. Ich bin weit davon entfernt, ein kostenloses Wunschkonzert zu verlangen, aber ich sehe es nun mal auch als meine Pflicht an, für meine Familie nach dem geeignetsten Angebot zu schauen. Und ab und zu ist da eine legale Umstellung eine Möglichkeit (wie z.B. vor dem Elterngeld die Steuerklasse wechseln o.ä.), die ich prüfen möchte.

Von den Krankenkassen erhält man naturgemäß keine neutrale Antworten (und erst recht keine derartigen Tipps).





Elterngeld hatten wir beide (Frau 12 Monate, ich 4 halbe).



Hallo,
das sehe ich nicht so - natürlich bekommt man grundsätzlich auf seine Frage zu den möglichen Versicherungen auch die entsprechende Antwort.
Sicher, es wird wahrscheinlich keine Kasse sagen, verlassen Sie uns und gehen in die PKV - das halte auch ich für eher unwahrscheinlich, aber eine fachlich, sachlich richtige Antwort auf seine Fragen erhält man schon bei den Kassen - auch hier bestätigt die Ausnahme die Regel.
Gruss
Czauderna


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