Arbeitslos und dann?

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shabbadoo
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Arbeitslos und dann?

Beitragvon shabbadoo » 08.08.2013, 16:41

Hallo,

ich bin freiwillig in der GKV, habe eine (Haus-)frau und 2 Kinder.
Ende des Jahres wird unser Betrieb geschlossen, anschließend gehe ich für 12 Monate in eine Transfergesellschaft. Danach können max. 12 Monate ALG I folgen.

Während der Anstellung in der Transfergesellschaft sowie während ALG I bin ich pflichtversichert, korrekt?

Und danach? Hartz VI gibts wohl erstmal nicht, dazu muss vorher das "Vermögen" aufgezehrt werden.

Bin ich in dieser Zeit pflichtversichert nach SGB V §5 Abs 1 Nr 13?
Wie berechnet sich der Beitrag? Zinseinnahmen gibt es nur in nicht nennenswerter Höhe.
Sind Frau und Kind mitversichert?


Danke!

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 08.08.2013, 16:46

Hallo,
nein, nach § 5 Abs. 13 SGB V. s bist du nicht versichert sondern du musst die freiwillig versichern. Der Beitrag bemisst sich nach deinen Einkünften, hast du keine, zahlst du nach einer Mindestebitragsbemessungsgrenze von derzeit 898,33 €, was einen mtl. Beitrag von ca. 152,00 € ergibt - Ehefrau und Kinder sind weiterhin kostenlos mitversichert.Gruss
Czauderna

bruderherz
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Beitragvon bruderherz » 09.08.2013, 23:19

Hallo shabbadoo,

beantrage doch einfach eine teure Weiterbildung die Dir weiterhilft und lass dich von der Arbeitsagentur nicht abwimmeln. Ich kenne mich aus.

reinerotto
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Re: Arbeitslos und dann?

Beitragvon reinerotto » 10.08.2013, 00:28

shabbadoo hat geschrieben:
Und danach? Hartz VI gibts wohl erstmal nicht, dazu muss vorher das "Vermögen" aufgezehrt werden.


Ja, aber: Es gibt da Freigrenzen. Und Du könntest in gewissem Rahmen vorbeugen:
Selbstgenutzter Immobilienbesitz ist bis zu einer bestimmten Größe (Wohnfläche) geschützt. D.h. Du könntest vorhandes (Bar-)Kapital in eine eigene Immobilie anlegen, oder, falls schon vorhanden, bestehende Kredite damit ablösen.
Lebensversicherungen als echte Altersvorsorge sind ebenfalls geschützt. Sie müssen allerdings bis zum 60./65. ? Lebensjahr unkündbar sein. Könntest Du also demnächst umstellen, oder aber Bares in eine neue LV einzahlen. Weiterhin ist eine gewisse Barreserve geschuetzt, deren Hoehe altersabhängig ist.
Nicht beliebeig lange damit warten, denn sonst bei der Beantragung von H4 das JC auf die Idee kommen, Vermögen sei "verschwendet" worden.
Also im Zweifelsfalle früh genug neue Möbel etc. kaufen.

bruderherz
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Beitragvon bruderherz » 11.08.2013, 13:38

Es hängt davon auch ab, wo man wohnt, in den Städten sind sie teilweise hoffnungslos überlastet, da bleibt kaum Spielraum für "Schnüffellei", auf dem Land ist es schon schwieriger, da wird eher nachgeschnüffelt.
Wer die Statistik nicht schönt, verliert sein befristetes Arbeitsverhältnis: Kuschen nach oben, treten nach unten. Die Statistik ist das grösste Heiligtum der BA.

bruderherz
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Beitragvon bruderherz » 16.08.2013, 23:34

Es steht ja im Grundgesetz: freie Berufswahl, in der DDR gab es zwar ein Recht auf Arbeit, aber keine freie Berufswahl, gar nicht mal so schlecht die Idee, die Jobcenter verfolgen den DDR-Gedanken aber weiter, warum kommen soviel Bildungsträger bei Massnahmen, bzw. Geschäftsführer der Jobcenter aus der DDR?
Und unsere Kanzlerin Merkel auch aus der DDR ? Klingelts ?
Die DDR lebt weiter, keine Frage.
Wir brauchen keine Verfolgungsbetreuung, wie die Berliner Joboffensive, (nun auf einmal Einladungen im 4Wochen-Rythmus statt in 6-Monaten), sondern ernsthafte, marktnahe Vermittler, die auch mal mit interessanten Arbeitgebern in Kontakt treten.

martin0815
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Beitragvon martin0815 » 26.08.2013, 20:19

ist es nicht heutzutage so das man ein Haus das man selber bewohnt, garnicht verkaufen muss wenn man Hartz IV beziehen will, das Amt dann aber nur die Hypothekenzinsen zahlt, keine Tilgung... ebenso ist es bei sonstigem Vermögen das der Altersvorsorge dient auch gewisse Freigrenzen hat, die man nicht angreifen muss...


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