Wechsel von Familienversicherung in freiwillige Pfl.-Vers.

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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kmeyer
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Wechsel von Familienversicherung in freiwillige Pfl.-Vers.

Beitragvon kmeyer » 15.11.2007, 18:12

Hallo, ich hab da mal eine Frage. Ich war ca. 3 Jahre Familienversichert, weil meine mtl. Einkünfte weniger als 350 Euro betrugen. Im Jahr 2006 sind diese gestiegen. Jetzt meine Frage:
Was muss der Krankenkasse vorliegen um die Familienversicherung zu beenden. (Steuerbescheid, Buchhaltungsunterlagen etc.) ?
Wann wäre der Zeitpunkt der Beendigung, wenn z.b. Buchhaltungsunterlagen im Oktober 2007 der Krankenkasse vorliegen ?
Einen Steuerbescheid für 2006 gibt es noch nicht und wird auch in 2007 noch nicht vorliegen.
Ist eine Kündigung der Familienversicherung auf Grund der noch vorläufigen Buchhaltungsunterlagen 2006, zum 31.12.2005 !!! überhaupt möglich ???
Für Eure Antworten bedanke ich mich schon mal im Vorraus.
Karsten Meyer
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Beratungsstelle Schortens

Rossi
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Beitragvon Rossi » 15.11.2007, 18:58

Tja, zunächst einmal kann bzw. die Familienversicherung nicht gekündigt werden.

Der Familienhilfeanspruch ensteht kraft Gesetzes, wenn die Voraussetzungen vorliegen und endet genauso, wenn sie nicht mehr (Einkommensüberschreitung) vorliegen. Dieses ist die ständige Rechtsprechung des BSG. Gehe mal davon aus, dass die KV dieses dann auch rückwirkend durchziehen wird. Wenn Du allerdings einen rechtsmittelfähigen Bescheid über die Feststellung des Familienhilfeanspruches (ist nicht der Regelfall) hast, dann kann dieser sog. Verwaltungsakt allerdings nur unter den Einschränkungen von § 48 SGB X aufgehoben werden. Dann wäre es für die Krankenkasse etwas schwerer, den Fami-Anspruch rückwirkend zu beenden.

Hm, ich glaube es sieht nicht gut aus. Was für Einkünfte hattest Du denn, dass diese erst sehr viel später durch Einkommensteuerbescheid festgelegt werden.

Du solltest auf jeden Fall mit der Krankenkasse aufnehmen und ein klärendes Gespräch suchen.

kmeyer
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Beitragvon kmeyer » 15.11.2007, 20:10

Hallo, da die Krankenkasse 1 x im Jahr nach meinem Einkommen fragt und ich nur deswegen dann meine Buchhaltung für das abgelaufende Jahr mache, hat die Krankenkasse eine vorläufige Betriebswirtschaftliche Auswertung bekommen. Die Steuererklärung ist noch nicht abgegeben worden. Mein verdienst lag im Jahr bei rund 800 Euro im Monat, mal mehr mal weniger. Mich stört es nur, dass die KV deswegen Rückwirkend zum 31.12.2005 die Familienversicherung auflöst. Es kann doch nicht sein, das die KV irgendwann im Jahr nachfragt und dann rückwirkend auf Grund einer BWA, die vorläufig ist, die Familienversicherung streicht.
Ich habe mich jetzt so geinigt, ich zahle die Kosten meiner Besuche beim Arzt ab dem 1.1.06 (waren ca. 150 Euro). Abdem 01.12. bin ich Mitglied einer anderen KV. Kann ich die 10 Euro "Eintrittsgeld" nicht von den entstandenen Kosten abziehen ?? Ich war ja lt. Aussage meiner alten KV ja kein Mitglied mehr ab 01.01.2006 \:D/
Ich habe immer gedacht, dass das Datum des Einkommensteuerbescheides zählt, ob man noch familienversichert ist oder nicht . (So auch eien Aussage einer Mitarbeiteren der IKK)
Aber besten Dank für Deine Antwort.
Gruß
Karsten

Rossi
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Beitragvon Rossi » 15.11.2007, 23:34

Nee, das ist ja gerade das Problem. Im Bereich der KV gilt das sog. Entstehungsprinzip. D. h., es werden immer die Einkünfte in dem Zeitraum angerechnet, indem sie entstehen bzw. erzielt werden. Dieses bedeutet, dass die Voraussetzungen für die Familienversicherung rückwirkend nicht mehr vorliegen.

Seih froh, wenn die KV dich zum 31.12.2005 aus der Versicherung herausnimmt und nur geringe Kosten ab dem 01.01.2006 entstanden sind. Sonst würde dort noch ne dicke Forderung kommen.

Seih auch froh, dass du jetzt ab dem 01.12.2006 ne andere KV hast. Nach dem Wortlaut des Gesetzes, würde nämlich für dich nunmehr ab dem 01.04.2007 rückwirkend die Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V gelten. Hiergegen kannst du nichts machen. Aber wenn die letzte KV noch nicht auf diesen Trichter gekommen ist, dann ist ja offensichtlich alles in Butter. Da hast du echt Glück gehabt!!


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