Moin,Moin
ich mußte mich wegen meiner selbstständigkeit (mtl. über 350 Euro) jetzt als freiwilliges Mitglied in einer Krankenkasse pflichtversichern. Jetzt besteht aber die Möglichkeit, neben meiner Selbständigkeit noch ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis (Febr.-März 2008) auszuüben, Gehalt ca. 450-500 Euro im Monat. Wie läuft es dann krankenversicherungstechnisch. Muss ich mich immer noch freiwillig pflichtversichern bei der Krankenkasse, oder läuft die KV nur über das sozialversicherungsplichtiges Arbeitsverhältnis ? Werden meine mtl. Verdienste zusammengerechnet (der Verdienst meiner Selbstständigkeit schwank von Monat zu Monat). Fragen über Fragen. Vielen dank im Voraus für Eure Antworten.
Gruß
Karsten Meyer
Selbständig+sozialversicherungsplichtiges Arbeitsverhältnis
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Kommt ganz drauf an, ob die selbständige Tätigkeit hauptberuflich ist. Denn eine selbständige hauptberufliche Tätigkeit unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht.
§ 5 SGB V Versicherungspflicht
(1) Versicherungspflichtig sind
....
....
....
(5) Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist.
Tja, was bedeutet denn jetzt hauptberuflich?
Öhm, also, wenn Du mindestens 18 Stunden wöchentlich dich dieser Tätigkeit widmest, dann bist Du hauptberuflich selbständig. Es kommt nicht auf die Höhe der Einnahmen an. Es soll ja auch Selbständige geben, die rund um die Uhr malochen und nichts verdienen
Okay, wenn es bei Dir so ist, dann ist die andere nichtselbständige Tätigkeit auch wenn sie oberhalb von 400,00 Euro liegt ebenfalls versicherungsfrei.
Dieses ergibt sich - wie immer durch ein Blick ins Gesetz:
§ 6 Versicherungsfreiheit SGB V
(1) Versicherungsfrei sind
....
....
(3) Die nach Absatz 1 oder anderen gesetzlichen Vorschriften mit Ausnahme von Absatz 2 und § 7 versicherungsfreien oder von der Versicherungspflicht befreiten Personen bleiben auch dann versicherungsfrei, wenn sie eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 genannten Voraussetzungen erfüllen.
Da die nichtselbständige Tätigkeit oberhalb von 400,00 Euro liegt und hierfür grundsätzlich die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1vorliegen, bleibt diese Beschäftigung aufgrund der hauptberuflichen Selbständigkeit ebenfalls versicherungsfrei.
Tja, den Reim aus dem Umkehrschluss kannst Du dir selber machen, oder!?!?
§ 5 SGB V Versicherungspflicht
(1) Versicherungspflichtig sind
....
....
....
(5) Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist.
Tja, was bedeutet denn jetzt hauptberuflich?
Öhm, also, wenn Du mindestens 18 Stunden wöchentlich dich dieser Tätigkeit widmest, dann bist Du hauptberuflich selbständig. Es kommt nicht auf die Höhe der Einnahmen an. Es soll ja auch Selbständige geben, die rund um die Uhr malochen und nichts verdienen
Okay, wenn es bei Dir so ist, dann ist die andere nichtselbständige Tätigkeit auch wenn sie oberhalb von 400,00 Euro liegt ebenfalls versicherungsfrei.
Dieses ergibt sich - wie immer durch ein Blick ins Gesetz:
§ 6 Versicherungsfreiheit SGB V
(1) Versicherungsfrei sind
....
....
(3) Die nach Absatz 1 oder anderen gesetzlichen Vorschriften mit Ausnahme von Absatz 2 und § 7 versicherungsfreien oder von der Versicherungspflicht befreiten Personen bleiben auch dann versicherungsfrei, wenn sie eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 genannten Voraussetzungen erfüllen.
Da die nichtselbständige Tätigkeit oberhalb von 400,00 Euro liegt und hierfür grundsätzlich die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1vorliegen, bleibt diese Beschäftigung aufgrund der hauptberuflichen Selbständigkeit ebenfalls versicherungsfrei.
Tja, den Reim aus dem Umkehrschluss kannst Du dir selber machen, oder!?!?
unsere Lösung
Hallo
wir haben das so gelöst:
mein Mann arbeitet 10 Stunden die Woche angestellt und pflichtversichert für 470,-€ netto, da sind schon 21,-€ Krankenkassenbeitrag abgezogen. Darüberhinaus arbeitet er freiberuflich, wir sagen dass es nebenberuflich ist, weil keine seiner freiberuflichen Tätigkeiten über 10 Stunden die Woche ist und somit seine Hauptbeschäftigung der Midi-Job ist. Für die Nebentätigkeiten zahlt er auch deswegen nichts, weil sie sich zusammensetzen, z.B. auch aus Ehrenamt gegen Aufwandsentschädigung.
Unsere Erfahrung: Krankenversicherung über Midi-Job ist immer günstiger als als Selbständiger!
Alles unklar?
wir haben das so gelöst:
mein Mann arbeitet 10 Stunden die Woche angestellt und pflichtversichert für 470,-€ netto, da sind schon 21,-€ Krankenkassenbeitrag abgezogen. Darüberhinaus arbeitet er freiberuflich, wir sagen dass es nebenberuflich ist, weil keine seiner freiberuflichen Tätigkeiten über 10 Stunden die Woche ist und somit seine Hauptbeschäftigung der Midi-Job ist. Für die Nebentätigkeiten zahlt er auch deswegen nichts, weil sie sich zusammensetzen, z.B. auch aus Ehrenamt gegen Aufwandsentschädigung.
Unsere Erfahrung: Krankenversicherung über Midi-Job ist immer günstiger als als Selbständiger!
Alles unklar?
Jooh,
wenn es denn in der Tat so ist, dann ist es ja auch in Ordnung.
Aaaaber, die Krankenkassen haben auch Ermittlungsdienste. Die kennen sehrwohl solche Konstellationen. Es gibt hierzu auch schon ein paar Urteile, wann jemand hauptberuflich selbständig ist.
wir sagen dass es nebenberuflich ist, weil keine seiner freiberuflichen Tätigkeiten über 10 Stunden die Woche
wenn es denn in der Tat so ist, dann ist es ja auch in Ordnung.
Aaaaber, die Krankenkassen haben auch Ermittlungsdienste. Die kennen sehrwohl solche Konstellationen. Es gibt hierzu auch schon ein paar Urteile, wann jemand hauptberuflich selbständig ist.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 18 Gäste