Mit 60 aus der PKV in die Familienversicherung?
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Mit 60 aus der PKV in die Familienversicherung?
Ich bin mittlerweile 60 Jahre alt und seit etwa 30 Jahren in der PKV. Verheiretet - meine Frau verdient ein durchschnittliches Angestelltengehalt und sie ist gesetzlich versichert. Die Branche, in der ich seit jungen Jahren selbstständig bin, bringt nichts mehr ein; Gewinne sind seit Jahren ein Fremdwort geworden.Mein voraussichtlicher Rentenanspruch wird z.Zt.mit ca.250Euro/Monat deklariert. Nun denke ich darüber nach, mein (mittlerweile sinnlos gewordenes) Gewerbe abzumelden und mich bei meiner Frau familienversichern zu lassen, weil mich die Beiträge zur PKV langsam aber sicher auffressen.
Fragen: Ist das unproblematisch durchführbar? Wie sieht das aus, wenn ich in das Rentenalter komme? Ich habe irgendwo gehört, dass ich dann verpflichtet wäre, wieder in die PKV zu gehen. Ist das so ? Und wenn das so ist, was geschieht mit den sogenannten "Rücklagen", die sich über die vergangenen Jahrzehnte bei der PKV gebildet haben ? Wenn mir jemand diesbezüglich Auskunft geben könnte, wäre ich ihm dafür sehr dankbar.
Fragen: Ist das unproblematisch durchführbar? Wie sieht das aus, wenn ich in das Rentenalter komme? Ich habe irgendwo gehört, dass ich dann verpflichtet wäre, wieder in die PKV zu gehen. Ist das so ? Und wenn das so ist, was geschieht mit den sogenannten "Rücklagen", die sich über die vergangenen Jahrzehnte bei der PKV gebildet haben ? Wenn mir jemand diesbezüglich Auskunft geben könnte, wäre ich ihm dafür sehr dankbar.
Re: Mit 60 aus der PKV in die Familienversicherung?
Wenn die Selbständigkeit aufgegeben wird (oder zumindest nicht mehr hauptberuflich ist) und die eigenen Einnahmen zur Zeit 415 EUR pro Monat nicht übersteigen, steht einem Wechsel in die Familienversicherung nichts im Wege. Die PKV kann außerordentlich gekündigt werden (Sonderkündigungsrecht bis zu 2 Monate rückwirkend). Die Altersrückstellungen können je nach Vertrag noch für eine Zusatzversicherung genutzt werden.
Auch eine entsprechend niedrige Rente steht der Familienversicherung nicht im Weg; eine eigene Pflichtversicherung als Rentner (KvdR) scheidet aus, da die Vorversicherungszeiten bei zuletzt 30 Jahren PKV nicht erfüllt sein können.
Auch eine entsprechend niedrige Rente steht der Familienversicherung nicht im Weg; eine eigene Pflichtversicherung als Rentner (KvdR) scheidet aus, da die Vorversicherungszeiten bei zuletzt 30 Jahren PKV nicht erfüllt sein können.
Re: Mit 60 aus der PKV in die Familienversicherung?
Hallo EdmundPrinz,
das lässt sich so machen.
1) Das Gewerbe abmelden, Nachweis der Abmeldung aufbewahren.
2) Sicherstellen, dass danach keine eigenen beitragspflichtigen Einkünfte > 415 € monatlich bestehen.
3) Familienversicherung in der Kasse der Ehefrau feststellen lassen.
4a) Sobald 3) zweifelsfrei geklärt und von der Kasse bescheinigt, damit PKV zum Zeitpunkt 3) kündigen, geht auch innehalb von 2 Monaten rückwirkend
4b) Falls der PKV-Vertrag es hergibt und die PKV sich darauf einlässt, Voll- in Zusatzversicherung wechseln unter Nutzung angesammelter Alterungsrückstellung.
Auch als Rentner kannst du in der Fam.-Versicherung bleiben, wenn mit der Rente die Grenze von (2016) 415 € nicht überschritten wird. Wer sagt, dass Du dann wieder in die PKV "müsstest", hätte besser geschwiegen. (Sowas mag vorkommen, aber nur, wenn da doch nix war mit "zweifelsfrei", daher darauf achten).
Eigene Versicherungspflicht als Rentner würde nach heutiger Gesetzeslage ("9/10-Regelung") nicht eintreten.
So, das sollte erst einmal genügen.
Gruß von
Gerhard
das lässt sich so machen.
1) Das Gewerbe abmelden, Nachweis der Abmeldung aufbewahren.
2) Sicherstellen, dass danach keine eigenen beitragspflichtigen Einkünfte > 415 € monatlich bestehen.
3) Familienversicherung in der Kasse der Ehefrau feststellen lassen.
4a) Sobald 3) zweifelsfrei geklärt und von der Kasse bescheinigt, damit PKV zum Zeitpunkt 3) kündigen, geht auch innehalb von 2 Monaten rückwirkend
4b) Falls der PKV-Vertrag es hergibt und die PKV sich darauf einlässt, Voll- in Zusatzversicherung wechseln unter Nutzung angesammelter Alterungsrückstellung.
Auch als Rentner kannst du in der Fam.-Versicherung bleiben, wenn mit der Rente die Grenze von (2016) 415 € nicht überschritten wird. Wer sagt, dass Du dann wieder in die PKV "müsstest", hätte besser geschwiegen. (Sowas mag vorkommen, aber nur, wenn da doch nix war mit "zweifelsfrei", daher darauf achten).
Eigene Versicherungspflicht als Rentner würde nach heutiger Gesetzeslage ("9/10-Regelung") nicht eintreten.
So, das sollte erst einmal genügen.
Gruß von
Gerhard
Zuletzt geändert von GS am 08.02.2016, 20:01, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Mit 60 aus der PKV in die Familienversicherung?
Die nötigen Schritte hast Du sehr gut erklärt; GS.
Aus meiner Erfahrung muss ich leider berichten, dass gerade über 55-jährige bei den Kassen nicht gern gesehen sind. In der Regel bekommen die Kassenmitarbeiter eine Gänsehaut oder gar Putenpelle und selbst die Fami wird stumpf abgelehnt, obwohl dort vermeintlich sehrwohl die Voraussetzungen teilweise vorliegen.
Aus meiner Erfahrung muss ich leider berichten, dass gerade über 55-jährige bei den Kassen nicht gern gesehen sind. In der Regel bekommen die Kassenmitarbeiter eine Gänsehaut oder gar Putenpelle und selbst die Fami wird stumpf abgelehnt, obwohl dort vermeintlich sehrwohl die Voraussetzungen teilweise vorliegen.
Re: Mit 60 aus der PKV in die Familienversicherung?
Dipling nicht zu vergessen - wie immer auf dem Punkt und ins Schwarze getroffen.
Das ganze noch ca. 10 min eher
Hallo Rossi, ja manch einer beißt sich an den 55 fest, als wenns um Leben und Tod ginge - um den Kassentod offenbar.
Gibt aber auch andere, und wenn unser TE nicht an einen von den "Guten" geraten sollte, lässt er sich ja nun nicht mehr so schnell ins Bockshorn jagen.
Wenn er überhaupt noch hier reinschaut. Naja, ist heut ja Rosenmontag und nicht Forenmontag
Gruß von
Gerhard
Das ganze noch ca. 10 min eher

Hallo Rossi, ja manch einer beißt sich an den 55 fest, als wenns um Leben und Tod ginge - um den Kassentod offenbar.
Gibt aber auch andere, und wenn unser TE nicht an einen von den "Guten" geraten sollte, lässt er sich ja nun nicht mehr so schnell ins Bockshorn jagen.
Wenn er überhaupt noch hier reinschaut. Naja, ist heut ja Rosenmontag und nicht Forenmontag

Gruß von
Gerhard
Re: Mit 60 aus der PKV in die Familienversicherung?
Hallo,
sehe ich auch so - dafür sind Foren wie dieses doch da. Wenn den Ratschlägen gefolgt wird, dann kann keine Kasse dieser Republik eine Versicherung ablehnen. Man darf sich eben nicht abspeisen lassen, schon gar nicht mündlich.
Gruss
Czauderna
sehe ich auch so - dafür sind Foren wie dieses doch da. Wenn den Ratschlägen gefolgt wird, dann kann keine Kasse dieser Republik eine Versicherung ablehnen. Man darf sich eben nicht abspeisen lassen, schon gar nicht mündlich.
Gruss
Czauderna
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Re: Mit 60 aus der PKV in die Familienversicherung?
Hallo,
vielen Dank für all Eure Antworten, die mir wirklich weiter helfen und neuen Mut für die Zukunft machen, denn ich habe die vergangenen jahre über immer
(offenbar dümmlich-brav) meine PKV-Beiträge abgeleistet, ohne im entferntesten an die 415-Euro-Einnahmen-Grenze monatlich zu gelangen.
Und irgendwann ist dabei eben die Grenze der angesparten Reserven leicht abzusehen.
Weil meine Selbstständigkeit - immer in der selben Branche - ja immer hauptberuflich war, führt wohl kein Weg darum herum, das Gewerbe komplett abzumelden - oder gibt es irgendwie die Möglichkeit, sie plötzlich als "Nebenberuf" zu deklarieren? Was ich mir auf Grund des beinhalteten Sinns des Wortes "Neben"-beruf eigentlich nicht vorstellen kann, denn zu einer "Neben"-sache gehört als Pendant doch immer eine "Haupt"-sache ... ?
vielen Dank für all Eure Antworten, die mir wirklich weiter helfen und neuen Mut für die Zukunft machen, denn ich habe die vergangenen jahre über immer
(offenbar dümmlich-brav) meine PKV-Beiträge abgeleistet, ohne im entferntesten an die 415-Euro-Einnahmen-Grenze monatlich zu gelangen.
Und irgendwann ist dabei eben die Grenze der angesparten Reserven leicht abzusehen.
Weil meine Selbstständigkeit - immer in der selben Branche - ja immer hauptberuflich war, führt wohl kein Weg darum herum, das Gewerbe komplett abzumelden - oder gibt es irgendwie die Möglichkeit, sie plötzlich als "Nebenberuf" zu deklarieren? Was ich mir auf Grund des beinhalteten Sinns des Wortes "Neben"-beruf eigentlich nicht vorstellen kann, denn zu einer "Neben"-sache gehört als Pendant doch immer eine "Haupt"-sache ... ?
Re: Mit 60 aus der PKV in die Familienversicherung?
Nun ja, die Abgrenzung zwischen Haupt- und nebenberuflich selbständig ist manchmal nicht so ganz einfach.
Aber was spricht dagegen, wenn das Gewerbe auf den Namen der Frau als nebenberuflich angemeldet wird. Sofern die Ehefrau bspw. Vollzeit arbeiten geht und nebenbei ein Gewerbe führt, dürfte dies keine Probleme bereiten. Die Ehefrau beschäftigt dich dann geringfügig (bis zu 450,00 €). Solange Du die Rente nicht erhälst, ist dies möglich. Wenn Du später die Rente erhälst, dann dürfen die Rente und der Mini-Job insgesamt 450,00 € nicht übersteigen.
Aber was spricht dagegen, wenn das Gewerbe auf den Namen der Frau als nebenberuflich angemeldet wird. Sofern die Ehefrau bspw. Vollzeit arbeiten geht und nebenbei ein Gewerbe führt, dürfte dies keine Probleme bereiten. Die Ehefrau beschäftigt dich dann geringfügig (bis zu 450,00 €). Solange Du die Rente nicht erhälst, ist dies möglich. Wenn Du später die Rente erhälst, dann dürfen die Rente und der Mini-Job insgesamt 450,00 € nicht übersteigen.
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Re: Mit 60 aus der PKV in die Familienversicherung?
Vielen, vielen Dank nochmal für die Hinweise und Informationen, die uns wirklich weiterhelfen. Meine Frau und ich haben uns zwischenzeitlich schon dahin gehend darauf verständigt, eben den von Euch vorgezeichneten Weg zu gehen.
Merci !
Merci !
Re: Mit 60 aus der PKV in die Familienversicherung?
Zusatzfrage: EdmundPrinz ist ja nun in der Familienversicherung angekommen. Nun geht Edmund doch noch etwas arbeiten und verdient dabei 800,-€. Natürlich fliegt er wieder aus der Familienversicherung. Aber fliegt er deshalb auch gleich ganz aus der GKV?
Die Frage ist deshalb weil nach meiner Überzeugung sehr viele wieder zurück in die GKV müssen da sie aufgrund Arbeitslosigkeit mit 58 die PKV Beiträge nicht mehr stemmen können. Da bleibt die Familienversicherung der letzte Ausweg wenn man verheiratet ist. Aber bleibt es dabei wenn man dann weitere 6 Jahre später Rente bekommt?
Die Frage ist deshalb weil nach meiner Überzeugung sehr viele wieder zurück in die GKV müssen da sie aufgrund Arbeitslosigkeit mit 58 die PKV Beiträge nicht mehr stemmen können. Da bleibt die Familienversicherung der letzte Ausweg wenn man verheiratet ist. Aber bleibt es dabei wenn man dann weitere 6 Jahre später Rente bekommt?
Re: Mit 60 aus der PKV in die Familienversicherung?
Nun ja, wenn er oberhalb von 450,00 € verdient, dann wird die Familienversicherung natürlich beendet.
Aber er kann dann in der GKV verbleiben, da sich die Mitgliedschaft gem. § 188 Abs. 4 SGB V automatisch fortsetzt. Die sonst erforderliche Vorversicherungszeit (12 Monate unmittelbar oder in den letzten 5 Jahren min. 24 Monate) muss er nicht erfüllen.
Dies gilt schon seit dem 01.08.2013.
D.h., eine kurzfristige Familienversicherung eröffnet eine dauerhafte Möglichkeit in der GKV zu verbleiben.
Aber er kann dann in der GKV verbleiben, da sich die Mitgliedschaft gem. § 188 Abs. 4 SGB V automatisch fortsetzt. Die sonst erforderliche Vorversicherungszeit (12 Monate unmittelbar oder in den letzten 5 Jahren min. 24 Monate) muss er nicht erfüllen.
Dies gilt schon seit dem 01.08.2013.
D.h., eine kurzfristige Familienversicherung eröffnet eine dauerhafte Möglichkeit in der GKV zu verbleiben.
Re: Mit 60 aus der PKV in die Familienversicherung?
Hallo zusammen,
diesen Thread habe ich mit großem Interesse verfolgt, weil ich doch einige Gemeinsamkeiten zu meiner Situation feststelle und ich frage mich nun, ob das Thema Familienversicherung auch für mich in Frage kommen könnte:
ich bin jetzt 61 Jahre alt, ebenfalls seit etlichen Jahren privat versichert und werde mein Angestelltenverhältnis zum 30.09.2016 per Aufhebungsvertrag beenden. Zum 01.10.2016 werde ich Arbeitslosengeld beantragen. Meine Frau arbeitet im Angestelltenverhältnis und ist gesetzlich versichert.
Gesetzt den Fall, ich würde nach den zwei Jahren Arbeitslosigkeit nicht sofort einen Rentenantrag stellen und wäre somit ohne Einkommen - könnte ich mich dann ebenfalls bei meiner Frau familienversichern lassen?
Und falls ja - wie lange müsste ich ohne Einkommen sein, bevor ich dann einen Rentenantrag stellen könnte?
Für hilfreiche Tips bin ich sehr dankbar, da auch mir die Beiträge zur privaten Krankenversicherung irgendwann über den Kopf wachsen werden...
Viele Grüße
Udo.
diesen Thread habe ich mit großem Interesse verfolgt, weil ich doch einige Gemeinsamkeiten zu meiner Situation feststelle und ich frage mich nun, ob das Thema Familienversicherung auch für mich in Frage kommen könnte:
ich bin jetzt 61 Jahre alt, ebenfalls seit etlichen Jahren privat versichert und werde mein Angestelltenverhältnis zum 30.09.2016 per Aufhebungsvertrag beenden. Zum 01.10.2016 werde ich Arbeitslosengeld beantragen. Meine Frau arbeitet im Angestelltenverhältnis und ist gesetzlich versichert.
Gesetzt den Fall, ich würde nach den zwei Jahren Arbeitslosigkeit nicht sofort einen Rentenantrag stellen und wäre somit ohne Einkommen - könnte ich mich dann ebenfalls bei meiner Frau familienversichern lassen?
Und falls ja - wie lange müsste ich ohne Einkommen sein, bevor ich dann einen Rentenantrag stellen könnte?
Für hilfreiche Tips bin ich sehr dankbar, da auch mir die Beiträge zur privaten Krankenversicherung irgendwann über den Kopf wachsen werden...
Viele Grüße
Udo.
Re: Mit 60 aus der PKV in die Familienversicherung?
wenn der Prinz 800 EUR verdient (ich denke damit ist eine Beschäfitigung gemeinet, das höre ich raus)
dann kommt es nicht zur Mitgliedschaft nach § 188 SGB V, sondern
zu eine Pflichtmitgliedschaft als Arbeitnehmer
dann kommt es nicht zur Mitgliedschaft nach § 188 SGB V, sondern
zu eine Pflichtmitgliedschaft als Arbeitnehmer
Re: Mit 60 aus der PKV in die Familienversicherung?
Stimmt, Heinrich. Da er nun ja zuletzt GKV-versichert war (Familienversicherung), entsteht auch bei >55 mit den 800 € Arbeitnehmerbezügen Versicherungspflicht.
@EdmundPrinz:
Deine Anschlussfrage am 1.9. war noch, was danach passiert, wenn Du "6 Jahre später" in Rente gehst. Dann versicherst Du Dich in der Kasse freiwillig weiter, da Dir zur Rentner-Pflichtversicherung (KVdR) die Vorversicherungszeiten fehlen (sog. 9/10-Regelung). Keine Rückkehr in die PKV.
Grüße
von GS
@EdmundPrinz:
Deine Anschlussfrage am 1.9. war noch, was danach passiert, wenn Du "6 Jahre später" in Rente gehst. Dann versicherst Du Dich in der Kasse freiwillig weiter, da Dir zur Rentner-Pflichtversicherung (KVdR) die Vorversicherungszeiten fehlen (sog. 9/10-Regelung). Keine Rückkehr in die PKV.
Grüße
von GS
Re: Mit 60 aus der PKV in die Familienversicherung?
Hallo,
wenn bei dem Wechsel in die Familienversicherung noch Kinder in der Ausbildung (Schule, Studium) sind, werden die dann ebenfalls familienversichert?
Ausserdem würde mich interessieren, ob alle PKV s die Umwandlung in eine Zusatzversicherung machen müssen und ob hier eine Gesundheitsprüfung mit Ablehnung oder Risikozuschlägen geschehen kann. Eine normale Zusatzversicherung bietet meine KV an (allerdings nur stationär und Zahn).
Besten Dank für eure Einschätzung und Infos
Grüße
wenn bei dem Wechsel in die Familienversicherung noch Kinder in der Ausbildung (Schule, Studium) sind, werden die dann ebenfalls familienversichert?
Ausserdem würde mich interessieren, ob alle PKV s die Umwandlung in eine Zusatzversicherung machen müssen und ob hier eine Gesundheitsprüfung mit Ablehnung oder Risikozuschlägen geschehen kann. Eine normale Zusatzversicherung bietet meine KV an (allerdings nur stationär und Zahn).
Besten Dank für eure Einschätzung und Infos
Grüße
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