Hallo Zusammen,
Derzeit arbeite ich durchschnittlich das halbe Jahr über als Freiberufler. Die restliche Zeit nehme ich mir frei.
Als Freiberufler wird zur Beitragsberechnung ein monatliches Mindesteinkommen von 2.178,75 Euro pro Monat angesetzt. Als "Privatier" eines von 968,33 Euro monatlich.
Ein Anruf bei meiner Krankenkasse hat ergeben, dass ich angeben kann, in welchen Zeiträumen ich keinerlei Tätigkeiten aus meiner Selbstständigkeit durchführe. Für diese Zeit sollen meine Beiträge dann gemäss dem niedrigen Mindestgehalt von 968,33 Euro berechnet werden. In den Zeiten, in denen ich arbeite, wird der Beitrag basierend auf dem Mindesteinkommen von 2.178,75 Euro berechnet.
Meine Fragen:
Nehmen wir an, dass ich ein zu versteuerndes Einkommen von exakt 24000 Euro im Jahr habe.
Ich arbeite exakt 6 Monate im Jahr 6 habe ich frei.
* Auf welchem Gehalt werden die Monate berechnet, in denen ich arbeite? Zahle ich basierend auf den 24000/12 = 2000 (also 2.178,75 Euro), oder zahle ich basierend auf 24000/6 = 4000 Euro, da ich in den Monaten in denen ich arbeite 4000 Euro verdiene?
* Welche Zeiträume gebe ich bei der Krankenkasse an? Es kann sein, dass ich mal 3 Monate durcharbeite, und dann wieder im Wechsel 1 Monat schon, 1 Monat nicht. Es kann sogar sein, dass in einer Phase von 3 freien Monaten ein Notfall kommt, wo ich as Gutmütigkeit einspringen würde. Kann ich diesen Auftrag noch annehmen? Ich denke es ist klar worum es hier geht: Im Extremsfall bin ich tageweise selbstständig oder Privatier. Im anderen Extrem volle 6 Monate jeweils Privatier und dann weitere 6 Monate selbstständig. Was wird in der Praxis von der Krankenkasse akzeptiert?
*wann muss ich der Krankenkasse Bescheid geben, in welchen Zeiträumen ich als Freiberufler, oder als Privatier laufe? Im Vorherein dürfte das ja schwer möglich sein.
Ich hoffe hier kann jemand ein wenig Licht in die Sache bringen.
Vielen lieben Dank schonmal auch für einzelne Antworten.
freiwilliges Mitglied in GKV: Mindesteinkommen wann Sebstständig, wann Privatier?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: freiwilliges Mitglied in GKV: Mindesteinkommen wann Sebstständig, wann Privatier?
Hallo,
wenn die Zeit der Selbständigkeit fest zugeordnet werden kann, dann wird auch das Arbeitseinkommen auf diese Zeit gelegt - würde bedeuten - dass deine Rechnung richtig ist - Zeit der Selbständigkeit nach 4000,00 € - der Rest nach mindestens 968,33 €. ICh denke, so wird es deine Kasse auch sehen.
Gruss
Czauderna
wenn die Zeit der Selbständigkeit fest zugeordnet werden kann, dann wird auch das Arbeitseinkommen auf diese Zeit gelegt - würde bedeuten - dass deine Rechnung richtig ist - Zeit der Selbständigkeit nach 4000,00 € - der Rest nach mindestens 968,33 €. ICh denke, so wird es deine Kasse auch sehen.
Gruss
Czauderna
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