Hallo,
Ich benötige Hilfe bei meinen Überlegungen vor Beantragung meiner Altersrente.
Die Fakten: 66 Jahre alt, bis 57 Lebensjahr überwiegend selbständig tätig und privat krankenversichert, Rentenanspruch aus der gesetzl. Rente 820 Euro, ab 58 Lj. Im Angestelltenverhältnis mit einem Monatsbrutto von 1600 €, netto ca. 1150 €; hier gesetzlich krankenversichert.
Die Rentenversicherung hat mit mitgeteilt, dass ich mich bei Rentenbezug aufgrund der Vorversicherungszeiten privat versichern muss. Der Mindestbeitrag bei einer PKV wird ca. 430 Euro betragen.
Für mich stellt sich die Frage, wie meine Einkommenssituation hinsichtlich der KV-Beiträge nach Beantragung meiner Altersrente aussieht. Nicht "auf Heller und Pfennig" sondern ganz grob gerechnet. Insbesondere bin ich unsicher im Hinblick auf die Beiträge zur PKV bei Rentenzahlung bei weitergehender Beschäftigung im Angestelltenbereich.
Im voraus vielen Dank an jeden, der sich mit meinem Anliegen befasst.
Alfred
Wie sieht meine Situation als Rentner aus?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Wie sieht meine Situation als Rentner aus?
Hallo,
du kannst als freiwilliges Mitglied in der GKV verbleiben - wenn du sonst keine anderen Einnahmen hast, beträgt der Beitrag ca 170,00 € (incl. Pflegeversicherung) und du bekommst einen Beitragszuschuss von der Rentenversicherung, derzeit sind das meines Wissens nach 7,3% des Rentenzahlbetrags. Der Beitrag bemisst sich in deinem Fall nach der derzeit gültigen Mindestbeitragsbemessungsgrenze von 968,35 €.
Gruss
Czauderna
du kannst als freiwilliges Mitglied in der GKV verbleiben - wenn du sonst keine anderen Einnahmen hast, beträgt der Beitrag ca 170,00 € (incl. Pflegeversicherung) und du bekommst einen Beitragszuschuss von der Rentenversicherung, derzeit sind das meines Wissens nach 7,3% des Rentenzahlbetrags. Der Beitrag bemisst sich in deinem Fall nach der derzeit gültigen Mindestbeitragsbemessungsgrenze von 968,35 €.
Gruss
Czauderna
Re: Wie sieht meine Situation als Rentner aus?
Hallo Czauderna,
Danke für deine Antwort.
Heißt das, dass ich bei Rentenzahlung von ca. 740 Euro netto einen Beitragszuschuss von 7,3% erhalte und ich dann ca 170 Euro für die Krankenversicherung in der gesetzlichen KV zahle, so dass mir trotz meiner Beschäftigung im Angestelltenverhältnis noch ca. 620 Euro aus meiner Rente verbleiben?
Kurze Nachfrage: Wie sieht es aus, wenn ich meine jetzige Beschäftigung im Angestelltenverhältnis aufgeben muss und keine weiteren Einkünfte habe, also nur meine Altersrente. Muss ich dann den Mindestbeitrag von 430 Euro für die PKV zahlen ???
Gruß Alfred
Danke für deine Antwort.
Heißt das, dass ich bei Rentenzahlung von ca. 740 Euro netto einen Beitragszuschuss von 7,3% erhalte und ich dann ca 170 Euro für die Krankenversicherung in der gesetzlichen KV zahle, so dass mir trotz meiner Beschäftigung im Angestelltenverhältnis noch ca. 620 Euro aus meiner Rente verbleiben?
Kurze Nachfrage: Wie sieht es aus, wenn ich meine jetzige Beschäftigung im Angestelltenverhältnis aufgeben muss und keine weiteren Einkünfte habe, also nur meine Altersrente. Muss ich dann den Mindestbeitrag von 430 Euro für die PKV zahlen ???
Gruß Alfred
Re: Wie sieht meine Situation als Rentner aus?
Hallo,
solange du noch als Arbeitnehmer pflichtversichert bist, musst du für deine Rente nur den Allg. Beitragssatz zahlen, da entfällt natürlich die freiwillige Versicherung - ich war davon ausgegangen, dass du beim Rentenbezug nicht mehr arbeiten würdest.
Zu deiner Nachfrage - wenn du aufgrund deiner Beschäftigung in der GKV bist, dann musst du nach Aufgabe dieser Beschäftigung nicht wieder zurück in die PKV, dann ist es so, wie ich dir schon in meiner letzten Antwort beschrieben habe - dann kommen die ca. 170,00 € auf dich zu.
Gruss
Czauderna
solange du noch als Arbeitnehmer pflichtversichert bist, musst du für deine Rente nur den Allg. Beitragssatz zahlen, da entfällt natürlich die freiwillige Versicherung - ich war davon ausgegangen, dass du beim Rentenbezug nicht mehr arbeiten würdest.
Zu deiner Nachfrage - wenn du aufgrund deiner Beschäftigung in der GKV bist, dann musst du nach Aufgabe dieser Beschäftigung nicht wieder zurück in die PKV, dann ist es so, wie ich dir schon in meiner letzten Antwort beschrieben habe - dann kommen die ca. 170,00 € auf dich zu.
Gruss
Czauderna
Re: Wie sieht meine Situation als Rentner aus?
Danke für die Mühe Czauderna,
..... obwohl ich mich ab Rentenbegin und gleichzeitiger Aufgabe der Beschäftigung laut Aussage der Rentenversicherung gemäß der bestehenden "9/10 Regelung" dann privat krankenversichern versichern muß ???
Gruß Alfred
Czauderna hat geschrieben:......Zu deiner Nachfrage - wenn du aufgrund deiner Beschäftigung in der GKV bist, dann musst du nach Aufgabe dieser Beschäftigung nicht wieder zurück in die PKV, dann ist es so, wie ich dir schon in meiner letzten Antwort beschrieben habe - dann kommen die ca. 170,00 € auf dich zu.
..... obwohl ich mich ab Rentenbegin und gleichzeitiger Aufgabe der Beschäftigung laut Aussage der Rentenversicherung gemäß der bestehenden "9/10 Regelung" dann privat krankenversichern versichern muß ???

Gruß Alfred
Re: Wie sieht meine Situation als Rentner aus?
Hallo,
da liegt ein Missverständnis vor - du kannst nicht in die Krankenversicherung der Rentner, welche eine Pflichtversicherung ist, sondern du kannst dich freiwillig versichern und diese freiwillige Versicherung machst du bei der GKV-Kasse. Wenn sich jemand privat versichert, dann ist damit gemeint, dass er dies in einer PKV macht - natürlich könntest du dies auch, aber du musst das nicht.
Also - freiwillig versichern heißt für dich - in der GKV-Kasse zu bleiben und 170,00 €
privat versichern heißt für dich - von der GKV-Kasse nach Aufgabe deiner Beschäftigung in die PKV-Kasse zu wechseln und 430,00 €.
Gruss
Czauderna
da liegt ein Missverständnis vor - du kannst nicht in die Krankenversicherung der Rentner, welche eine Pflichtversicherung ist, sondern du kannst dich freiwillig versichern und diese freiwillige Versicherung machst du bei der GKV-Kasse. Wenn sich jemand privat versichert, dann ist damit gemeint, dass er dies in einer PKV macht - natürlich könntest du dies auch, aber du musst das nicht.
Also - freiwillig versichern heißt für dich - in der GKV-Kasse zu bleiben und 170,00 €
privat versichern heißt für dich - von der GKV-Kasse nach Aufgabe deiner Beschäftigung in die PKV-Kasse zu wechseln und 430,00 €.
Gruss
Czauderna
Re: Wie sieht meine Situation als Rentner aus?
Nochmal: Wenn man als Angestellter in der GKV pflichtversichert ist, aber die Vorvaussetzungen (=Vorversicherungszeiten) für einen Eintritt in die Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllt, muss man in der Regel trotzdem nicht in die PKV.
Voraussetzung hierfür ist, dass einer der folgenden Punkte zutrifft:
Es bestand bereits vor Renteneintritt eine freiwillige Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse.
Es bestand unmittelbar vor dem Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft als Rentner für mindestens 12 Monate oder in den letzten 5 Jahren für mindestens 24 Monate eine Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse.
In diesem Fall kann man sich in der GKV freiwillig versichern, wobei man den Zuschuss zur Krankenversicherung gesondert bei der Rentenversicherung beantragen muss. Das führt dann z. B. dazu:
Angenommen, man erhält eine eine monatliche Rente in Höhe von 1.500 Euro. Dann beträgt der Beitragszuschuss der Rentenversicherung 109,50 Euro = 7,3 Prozent von 1.500 Euro. Dieser wird mit der Rente überwiesen.
Wie hoch der Beitrag in der freiwilligen GKV-Versicherung ist, hängt von der wirtschaftlichen Gesamtleistung ab. Neben der gesetzlichen Rente, Versorgungsbezügen und ausländischen Renten sind auch alle weiteren Einkünfte beitragspflichtig. Also auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen. Auf die Zusatzbeiträge der GKVen gibt es keinen Zuschuss.
Bei Alfred wären dass incl. Pflegeversicherung (ohne Kapitaleinkünfte und sonstiges) ca. 170.-, ca. 70.- gibts von der Rente, bleiben 100.- zum selber zahlen.
Voraussetzung hierfür ist, dass einer der folgenden Punkte zutrifft:
Es bestand bereits vor Renteneintritt eine freiwillige Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse.
Es bestand unmittelbar vor dem Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft als Rentner für mindestens 12 Monate oder in den letzten 5 Jahren für mindestens 24 Monate eine Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse.
In diesem Fall kann man sich in der GKV freiwillig versichern, wobei man den Zuschuss zur Krankenversicherung gesondert bei der Rentenversicherung beantragen muss. Das führt dann z. B. dazu:
Angenommen, man erhält eine eine monatliche Rente in Höhe von 1.500 Euro. Dann beträgt der Beitragszuschuss der Rentenversicherung 109,50 Euro = 7,3 Prozent von 1.500 Euro. Dieser wird mit der Rente überwiesen.
Wie hoch der Beitrag in der freiwilligen GKV-Versicherung ist, hängt von der wirtschaftlichen Gesamtleistung ab. Neben der gesetzlichen Rente, Versorgungsbezügen und ausländischen Renten sind auch alle weiteren Einkünfte beitragspflichtig. Also auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen. Auf die Zusatzbeiträge der GKVen gibt es keinen Zuschuss.
Bei Alfred wären dass incl. Pflegeversicherung (ohne Kapitaleinkünfte und sonstiges) ca. 170.-, ca. 70.- gibts von der Rente, bleiben 100.- zum selber zahlen.
Re: Wie sieht meine Situation als Rentner aus?
Hallo,
Es bestand unmittelbar vor dem Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft als Rentner für mindestens 12 Monate oder in den letzten 5 Jahren für mindestens 24 Monate eine Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse. -
Das trifft nicht mehr zu - wenn heut jemand aus der Pflichtversicherung oder der Familienversicherung bei einer GKV ausscheidet und keinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz gegenüber seiner GKV-Kasse nachweist, dann muss die GKV-Kasse die Weiterversicherung von sich aus durchführen,
Gruss
Czauderna
Es bestand unmittelbar vor dem Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft als Rentner für mindestens 12 Monate oder in den letzten 5 Jahren für mindestens 24 Monate eine Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse. -
Das trifft nicht mehr zu - wenn heut jemand aus der Pflichtversicherung oder der Familienversicherung bei einer GKV ausscheidet und keinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz gegenüber seiner GKV-Kasse nachweist, dann muss die GKV-Kasse die Weiterversicherung von sich aus durchführen,
Gruss
Czauderna
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