Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Hoffnungsschimmer
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Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?

Beitragvon Hoffnungsschimmer » 13.08.2016, 07:52

Sorry, muss mich noch einmal melden.

Die Krankenkasse hat sich noch immer nicht gemeldet. Die Selbständigkeit hat sich aber so oder so erledigt. Meine Brille hat nach 14 Jahren Vollzeitdienst ihren Geist aufgegeben. Bei einer Stärke von -4,0 kann ich ohne Brille natürlich nicht mehr wirklich am PC arbeiten.

Das Einkommen des Minijobs reicht nicht aus. Um wenigstens etwas mehr in der Tasche zu haben, wollte ich mich eventuell von der Rentenversicherungspflicht bei meinem Minijob befreien lassen.

Deswegen wüsste ich gern, wie das mit den Krankenversicherungsbeiträgen während der Rente ist. Wenn ich später keinen Rentenanspruch habe, dann wird der monatliche Beitrag wahrscheinlich wieder fiktiv aus 2 bis 3 Monatsbedarfen (an ALG II gemessen) berechnet.

Wenn ich jetzt durch den Minijob Anspruch auf 40 bis 50 Euro Rente hätte, würde ich dann aus der tatsächlichen Rente zahlen oder würde da auch wieder so ein extrem hohes fiktives Mindesteinkommen angenommen?

Bisher übe ich den Minijob erst 1,5 Jahre aus, sodass noch kein Rentenanspruch entstanden ist. Während dieser Zeit hätte ich den Beitrag an die Rentenkasse dann aber komplett verschwendet, wenn ich mich jetzt zugunsten der Krankenkasse von der Rentenversicherungspflicht befreien lasse.

Also die eigentliche Frage ist: Gibt es (nach der momentanen Gesetzeslage) auch bei Rente eine Mindestbemessungsgrenze oder wird der Beitrag dann aus dem tatsächlich zur Verfügung stehenden Einkommen berechnet? Also bei 40 Euro Rente auch nur aus 40 Euro Beiträge.

Czauderna
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Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?

Beitragvon Czauderna » 13.08.2016, 10:36

Das Einkommen des Minijobs reicht nicht aus. Um wenigstens etwas mehr in der Tasche zu haben, wollte ich mich eventuell von der Rentenversicherungspflicht bei meinem Minijob befreien lassen.
würde ich nicht dazu raten, aber das ist natürlich deine Entscheidung

Deswegen wüsste ich gern, wie das mit den Krankenversicherungsbeiträgen während der Rente ist. Wenn ich später keinen Rentenanspruch habe, dann wird der monatliche Beitrag wahrscheinlich wieder fiktiv aus 2 bis 3 Monatsbedarfen (an ALG II gemessen) berechnet.
Richtig, wer nicht in die Krankenversicherung der Rentner kann, z.B. mangels eine Rente oder wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, der mjuss sich nach heutigem Recht freiwillig versichern (ich weiss muss und freiwillig ist widersprüchlich, es ist aber so.) und da gelten die Mindestbeitragsbemessungasgrenzen (2016 = 968,33 €)

Wenn ich jetzt durch den Minijob Anspruch auf 40 bis 50 Euro Rente hätte, würde ich dann aus der tatsächlichen Rente zahlen oder würde da auch wieder so ein extrem hohes fiktives Mindesteinkommen angenommen?
Das kommt darauf, ob du die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllst, die sog 9/10 Regelung - wäre jetzt etwas zu lang, die hier zu beschreiben, kann ich aber gerne nachhole, wenn du mir dein Geburtsdatum verrätst und wann du zum erstem Mal eine Erwerbstätigkeit aufgenommen hast.

Bisher übe ich den Minijob erst 1,5 Jahre aus, sodass noch kein Rentenanspruch entstanden ist. Während dieser Zeit hätte ich den Beitrag an die Rentenkasse dann aber komplett verschwendet, wenn ich mich jetzt zugunsten der Krankenkasse von der Rentenversicherungspflicht befreien lasse.
Sorry, aber das ist Unsinn - was heisst zugunsten der Krankenkasse von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen ?.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du vor Beginn der geringsfügigen Beschäftigung noch nie gearbeitet bzw. Rentenversicherungsbeiträge gezahlt - wenn das so ist - einen Rentzenanspruch erwirbst du nur dann, wenn du 60 Kalendermonate an Beiträge zur Rentenversicherung nachweisen kannst


Also die eigentliche Frage ist: Gibt es (nach der momentanen Gesetzeslage) auch bei Rente eine Mindestbemessungsgrenze oder wird der Beitrag dann aus dem tatsächlich zur Verfügung stehenden Einkommen berechnet? Also bei 40 Euro Rente auch nur aus 40 Euro Beiträge.
siehe oben - es hängt nicht von der Rentenhöhe ab sondern von den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Theoretisch, um deine Frage konkret zu beantworten, theoretisch wäre es schon möglich, dass nur nach den von dir genannten 40,00 € Beiträge zu zahlen wären.

Gruss
Czauderna

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Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?

Beitragvon Hoffnungsschimmer » 14.08.2016, 06:52

Ja, die 60 Monate sind mir bekannt. Darum würde ich die ja gern noch vollkriegen mit dem Minijob. Und deshalb schrieb ich ja auch, dass ich die Rentenbeiträge der letzten 18 Monate verwschwendet hätte, wenn ich mich jetzt von der Rentenversicherungspflicht befreien lasse, um der Krankenversicherungspflicht nachkommen zu können.

Bei voraussichtlich 166,55 Euro Krankenversicherungsbeitrag machen die rund 16 Euro Rentenbeitrag schon fast 10% aus.

Wenn aber nach 60 Monaten Beitragszahlung an die Rentenkasse der Krankenversicherungsbeitrag später aus dem tatsächlichen Einkommen berechnet wird, dann risikiere ich lieber eine höhere Verschuldung bei der Krankenversicherung.

Gibt es vielleicht Tipps, wie ich sonst den fehlenden Betrag für die Krankenkasse aufbringen könnte?

Flaschensammeln bringt höchstens 50 Cent monatlich. Ohne Brille würde ich noch nicht einmal mehr auf diesen Betrag kommen.

Für Blutspenden bekommt man "nur" Essen und Trinken, was mir nicht wirklich mit dem Versicherungsbeitrag hilft. Außerdem darf man als Frau nicht besonders oft spenden.

Habe gelesen, dass eine Blutplasmaspende öfter möglich ist und bezahlt wird. Da die Fahrtkosten dann allerdings mit locker 21 Euro pro Spende zu Buche schlagen, ist das auch keine wirkliche Lösung.

Bezahlte Medikamententests wie in den USA scheint es in Deutschland nicht zu geben.

Der Verkauf meines Privateigentums ist nur eine begrenzte Zeit möglich. Irgendwann habe ich natürlich nichts mehr, das verkauft werden könnte.

Auf der Straße zu betteln bringt in dieser Region auch nicht viel. Zum einen gibt es hier schon mindestens 0,5% Obdachlose, die ich damit bestehlen würde und dann gibt es auch nur sehr wenige Personen mit einem sicheren und bezahlten Arbeitsplatz. Davon abgesehen, dass die meisten Menschen immer denken, dass Bettler sich nur Alkohol kaufen wollen und schon deshalb nichts geben.

Eine gewisse andere Möglichkeit als Frau Geld zu verdienen, werde ich nur für die Krankenkasse ganz sicher nicht in Betracht ziehen.

Mehr fällt mir persönlich absolut nicht ein.

Ach ja, in dieser Region haben sich die Arbeitgeber schon sehr an die kostenlosen Zwangsarbeiter vom Jobcenter gewöhnt. Damit ist das Finden einer bezahlten sv-pflichtigen Arbeit nahezu unmöglich.



Edit: Habe meinen Arbeitgeber bereits danach gefragt, ob er mir meinen Urlaub auszahlen würde. Wurde abgelehnt und damit entfiel eine weitere Möglichkeit für zusätzliches Einkommen.

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Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?

Beitragvon Czauderna » 14.08.2016, 11:41

Hallo,
aus Sicht der Krankenversicherung habe ich meine Meinung geschrieben - für die anderen Fragen , denke ich, sollten andere antworten, aber ob hier dazu die passende Plattform geboten wird, das bleibt die Frage.
Gruss
Czauderna

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Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?

Beitragvon Hoffnungsschimmer » 15.08.2016, 05:53

War vermutlich eine dumme Frage. Ziemlich vermessen anzunehmen, dass es überhaupt Möglichkeiten gibt. 300.000 Obdachlose und wer weiß wie viele sonstige Schuldner bei den Krankenkassen und ausgerechnet für mich sollte es einen Ausweg geben.

Andererseits: Für mich hätte es sogar einen Ausweg gegeben. Als die erste Versicherungspflicht 2007 eingeführt wurde, hätte ich mich schon selbständig machen und die Versicherung kündigen können. Offiziell gäbe es dann für mich zwar eine Versicherungspflicht, aber meine Daten wären bei keiner Krankenkasse gespeichert und ohne drohende Pfändung auch keine drohende Obdachlosigkeit.

Für mein jetziges Problem kann ich mir also nur selbst die Schuld geben.



In diesem Thread ging es aber auch in erster Linie um Selbständigkeit im Nebenerwerb.

Dieses Problem wurde geklärt und dafür bin ich wirklich dankbar. Dass mir meine Brille nun einen Strich durch die Rechnung gemacht hat... Es sollte wohl einfach nicht sein.

Nur eine einzige Frage hätte ich noch und dann nerve ich wirklich nicht mehr: Dem Beitragsbescheid werde ich mit der Begründung einer unzumutbaren finanziellen Belastung widersprechen und nach Ablehnung des Widerspruchs Klage einreichen.

Gehe ich Recht in der Annahme, dass das Sozialgericht dafür zuständig ist und die Klage kostenlos möglich wäre?

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Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?

Beitragvon Dipling » 15.08.2016, 15:52

Eine Klage beim Sozialgericht ist in der Tat kostenlos.

Aber warum erfolgt kein ALG2-Bezug mehr? Sobald das Jobcenter auch nur einen Euro (ergänzendes) ALG2 zahlt, entsteht eine vorrangige Pflichtversicherung, damit übernimmt das Jobcenter auch den Krankenversicherungsbeitrag komplett.

Entsteht allein durch den Krankenversicherungsbeitrag Hilfsbedürftigkeit, greift § 26 SGB II:
§ 26 SGB II Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen

"(1) Für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, die in der gesetzlichen Krankenversicherung weder versicherungspflichtig noch familienversichert sind und die für den Fall der Krankheit
1.
bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, gilt § 152 Absatz 4 Satz 2 und 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes,
2.
freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, wird für die Dauer des Leistungsbezugs der Beitrag übernommen; für Personen, die allein durch den Beitrag zur freiwilligen Versicherung hilfebedürftig würden, wird der Beitrag im notwendigen Umfang übernommen.
Der Beitrag wird ferner für Personen im notwendigen Umfang übernommen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind und die allein durch den Krankenversicherungsbeitrag hilfebedürftig würden."

Andere Möglichkeit: Sozialversicherungspflichtiger Job mit z.B. 451 EUR Gehalt. Dann ist man für wenige Euro pro Monat pflichtversichert. Auch eine Einstufung des Nebenerwerbs als hauptberufliche Selbständigkeit dürfte dann kein Thema mehr sein.

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Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?

Beitragvon Hoffnungsschimmer » 16.08.2016, 10:36

Dipling hat geschrieben:Eine Klage beim Sozialgericht ist in der Tat kostenlos.


Dann werde ich das auf jeden Fall versuchen. Wird nicht viel bringen. Wenn aber alle Personen mit mehr als 100% Beitrag wenigstens beim SG klagen, wachen die Politiker vielleicht mal auf.

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Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?

Beitragvon Hoffnungsschimmer » 17.08.2016, 16:15

UPDATE:

Da die Krankenkasse einfach keine nebenberufliche Selbständigkeit akzeptiert und aus diesem Grund sicher vorerst eine Einstufung auf 375 Euro Beitrag vornehmen würde, habe ich mich nun doch zur Abmeldung meines Gewerbes entschlossen.

Einen so hohen Beitrag kann ich nicht einmal im ersten Monat aufbringen. Einstweilige Anordnung vom SG wie beim Jobcenter wird es in diesem Fall sicher nicht geben.

Dachte wirklich, dass die Grundrechte für mich wieder Gültigkeit haben, wenn ich vom Jobcenter weg bin. Keine unbezahlte Zwangsarbeit mehr und kein Zwang zum Wohnortwechsel.

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Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?

Beitragvon Hoffnungsschimmer » 19.08.2016, 10:08

Noch ein Update:

Ich habe mich bei der Stadtverwaltung bezüglich einer Gewerbeabmeldung erkundigt. Die Gebühren betragen 20 Euro.

Muss die Krankenkasse diese Kosten übernehmen?

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Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?

Beitragvon Czauderna » 19.08.2016, 11:41

Hallo,
nein, muss sie nicht - warum auch ?
Gruss
Czauderna

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Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?

Beitragvon Hoffnungsschimmer » 19.08.2016, 15:53

Weil die Krankenkasse entgegen der hier verlinkten "Grundsätzlichen Hinweise zum Begriff der hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit vom 23. Juli 2015 des GKV-Spitzenverbandes" besagte Gewerbeabmeldung verlangt.

Bei mehr als 100% Krankenversicherungsbeitrag kann ich diese Kosten nicht selbst übernehmen.

Wenn ich das Geld übrig hätte, würde ich es ohnehin lieber in eine neue Brille investieren. Die bräuchte ich schon allein für meinen Minijob viel dringender.

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Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?

Beitragvon Czauderna » 19.08.2016, 20:13

Hallo,
du willst doch etwas von der Kasse und dafür musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Kasse verlangt ja nicht, dass du dein Gewerbe abmeldest, sondern sie verbindet deinen Antrag auf den niedrigsten Beitrag mit dem Nachweis der Gewerbeabmeldung - warum soll die Kasse dir die Gebühren dafür erstatten - es ist deine Entscheidung dein Gewerbe abzumelden - es ist ja auch deine Entscheidung gewesen kein ALG-2 zu beantragen,
da wärst du deinen Ärger mit der Krankenkasse los, hättest dafür aber wahrscheinlich dann anderen Ärger mit dem Job-Center - du siehst, es liegt immer an dir.
Gruss
Czauderna

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Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?

Beitragvon Hoffnungsschimmer » 20.08.2016, 07:43

Thema ist erledigt. Scheinbar gibt es wirklich absolut keinen Ausweg aus der drohenden Obdachlosigkeit.


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