Darf PKV Behandlungs- und Befundbericht fordern?

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olesing
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Darf PKV Behandlungs- und Befundbericht fordern?

Beitragvon olesing » 11.02.2017, 16:47

Hallo,
ich bin bei der Axa versichert und habe wegen chronischer Beschwerden immer mal wieder Arztrechnungen. Die Axa nutzt jede Möglichkeit, Rechnungen nicht übernehmen zu müssen.

Aktuell möchte die Axa zu einer Rechnung einen Behandlungs- und Befundbericht. Auf der Rechnung sind ganz normal die Diagnosen verzeichnet.

Meine Frage: Muss ich der Axa diesen Bericht liefern? Und muss mir wiederum mein Arzt so einen Bericht ausstellen? Ich habe gelesen, dass die Versicherung u.U. das Recht hat, Einsicht in die Krankenakte zu bekommen und der Patient wiederum das Recht, diese vom Arzt zu bekommen. Entspricht der Behandlungs- und Befundbericht i.W. der Krankenakte, oder gibt es da einen Unterschied?

Danke für eure Hilfe!

romkatzi
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Re: Darf PKV Behandlungs- und Befundbericht fordern?

Beitragvon romkatzi » 28.02.2017, 15:50

Ja, den darf sie anfordern, denn sonst ist - bei komplizierten Fällen - keine Prüfung seitens des Versicherers möglich. Diagnosen reichen da nicht immer aus. Du musst den aber nur dann hinschicken, wenn Du die Rechnungen auch erstattet haben willst (gehe ich aber mal von aus).

Dazu brauchts aber noch eine entsprechende Schweigepflichtsentbindung für den Arzt (sollte bei dem AXA-Schreiben dabei gewesen sein). Und ja, der Arzt muss so einen ausstellen - ist eine vertragliche Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag. Zahlen muss den aber die AXA (§ 202 VVG).

Der Behandlungs- und Befundbericht fusst zwar auf der Krankenakte, ist aber eher eine Zusammenfassung. Persönliche Anmerkungen des Arztes sind da z.B. nicht enthalten.


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