Vorversicherungszeit
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Vorversicherungszeit
Ich erkenne den Nachtteil nicht, den man später hat. Sagen wir mal ich würde 1500€ Rente später bekommen. Was für einen Nachteil hätte ich wenn ich ich die Vorversicherungszeit nicht erfülle.
Re: Vorversicherungszeit
Hallo,
Wenn du tatsächlich nur die 1500,00€ Rente haettest, dann währe die freiwillige Versicherung kein Nachteil.
Gruß
Czauderna
Wenn du tatsächlich nur die 1500,00€ Rente haettest, dann währe die freiwillige Versicherung kein Nachteil.
Gruß
Czauderna
Re: Vorversicherungszeit
Ab wieviel EUR ist das ein Nachteil und was genau wäre der Nachteil? Kann man da ein Beispiel vorrechnen?
Re: Vorversicherungszeit
Hallo,
ich stelle einfach mal ein Beispiel ein, dass in einem anderen Threrad schon mal geschrieben haben -
5.) Dazu ein Beispiel - Rentner pflichtversichert in der KVdR - Rente mtl. 600,00 €, davon Kranken- und Pflegeversicherung ca. 108,00 €, wobei der Rentenversicherungsträger ca. 50,00 € übernimmt - Eigenbelastung somit 58,00 € mtl. , dazu kommen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder/und Kapitalerträge in Höhe von 5000,00 € mtl. - die sind beitragsfrei -
Rentner - freiwillig versichert mit gleichen Einnahmen - der muss nach der Höchstgrenze für alles zahlen - ca. 800,00 € - bekommt aber auch nur ca. 50,00 € Zuschuss.
Fazit: solange nur die Rente als Einkommen vorliegt gibt es beitragstechnisch keinen gravierenden Unterschied, der einen versicherten finanziell bevor- oder benachteiligen würde, es sei denn man hätte z.B.nur 600,00 € Rente und wäre freiwillig versichert - dann müsste man nach der Mindestbeitragsbemessungsgrenze seinen Beitrag zahlen und die liegt bei ca. 992,00 € .
Gruss
Czauderna
ich stelle einfach mal ein Beispiel ein, dass in einem anderen Threrad schon mal geschrieben haben -
5.) Dazu ein Beispiel - Rentner pflichtversichert in der KVdR - Rente mtl. 600,00 €, davon Kranken- und Pflegeversicherung ca. 108,00 €, wobei der Rentenversicherungsträger ca. 50,00 € übernimmt - Eigenbelastung somit 58,00 € mtl. , dazu kommen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder/und Kapitalerträge in Höhe von 5000,00 € mtl. - die sind beitragsfrei -
Rentner - freiwillig versichert mit gleichen Einnahmen - der muss nach der Höchstgrenze für alles zahlen - ca. 800,00 € - bekommt aber auch nur ca. 50,00 € Zuschuss.
Fazit: solange nur die Rente als Einkommen vorliegt gibt es beitragstechnisch keinen gravierenden Unterschied, der einen versicherten finanziell bevor- oder benachteiligen würde, es sei denn man hätte z.B.nur 600,00 € Rente und wäre freiwillig versichert - dann müsste man nach der Mindestbeitragsbemessungsgrenze seinen Beitrag zahlen und die liegt bei ca. 992,00 € .
Gruss
Czauderna
Re: Vorversicherungszeit
Ist die Mindestbeitragsbemessungsgrenze 992,00€ oder was sind diese 992,00€?
Re: Vorversicherungszeit
Hallo,
War der letzte Satz wirklich so missverständlich ? - ja es handelt sich um die Mindestbeitragsbemessungsgrenze fuer sonstige, freiwillig Versicherte, also auch z.B. Rentner.
Gruß
Czauderna
War der letzte Satz wirklich so missverständlich ? - ja es handelt sich um die Mindestbeitragsbemessungsgrenze fuer sonstige, freiwillig Versicherte, also auch z.B. Rentner.
Gruß
Czauderna
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