ich habe ein echtes Problem.
Ich hattedamals eine Ausbildung gemacht und war dabei gesetzlich bei der DAK versichert.
Dann kamen 12 Jahre Bund mit freier Heilfürsorge.
Jetzt, ab dem 01.03.2008 bin ich wieder Zivilist, beziehe dann noch für 2,5 Jahre Übergangsgebührnisse und habe einen 70%igen Beihilfeanspruch.
Soweit die Sachlage.
Jetzt müsste ich die 30 fehlenden % noch privat versichern. Das lehnt die Private KV aber ab, da ich eine Erkranung habe und leider keine Anwartschaftsversicherung.
Sie sagen, es besteht kein Kontrahierungszwang.
Die gesetzliche sagt, dass ich auf Grund der bestandenen freien Heilfürsorge wie ein privat Verischerter zu behandeln sei und daher keinen Anspruch auf Aufnahme in die "alte" DAK Versicherung habe.
Jetzt stehe ich bis jetzt ohne KV da und wenn ich bis zum 31.01. keine Nachweisen kann, gibt es mit meinem Studium Probleme, weil die eine sehen wollen.
Die Versicherungen spielen sich den Ball zu und ich stehe dumm da.
Wer kann mir helfen ? Gibt es nicht eine Stelle die das durchsetzen kann ?
HILFEEEEEE, bitte
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)