Hallo,
ich bin als Freiberuflerin in der gesetzlichen freiwillig versichert, meine beiden Kinder sind als Familienversicherte umsonst mit drin. Mein Freund ist privat versichert und wir wollen heiraten. Was passiert dann mit meiner Kasse? Wird mein Beitrag (im Moment wegen Elterngeld Mindestsatz) dann nach seinem Einkommen berechnet und erhöht? Und müssen die Kinder in die private wechseln oder können sie beitragsfrei bei mir familienversichert bleiben?
Danke für Eure Antworten!
Nina
Beitrag nach Heirat
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Nun denn, für die Beitragsberechnung der freiwilligen KV gilt § 240 SGB V.
§ 240 SGB V Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder
(1) Für freiwillige Mitglieder wird die Beitragsbemessung durch die Satzung geregelt. Dabei ist sicherzustellen, daß die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt.
D. h. es kommt entscheidend darauf an, was jetzt in der Satzung deiner Krankenkasse geregelt ist.
Die Rechtsprechung des BSG ist jedoch ziemlich eindeutig. Es geht in die Richtung, dass man 50 % des Ehegatteneinkommens dir einfach zurechnen kann. Allerdings in den meisten Fällen max. die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze.
In Zahlen:
Beitragsbemessungsgrenze 2008 = 3.600,00 Euro
max. 50 % hiervon = 1.800,00 Euro
Jetzt musst Du gucken, wie hoch der Lohn des Holden ist. Liegt er drunter, dann wird dieser Wert für die Beitragsberechnung genommen. Liegt er drüber, dann nur max. 1.800,00 Euro. Ach ja, derzeit zahlst von von 826,67Euro.
D. h., es wird mit Sicherheit teurer.
Wenn es sich um gemeinsame Kinder handelt (also der Holde ist der Kindesvater) dann fliegen die Kinder vermutlich aus der Familienversicherung heraus, da der Vater ja über der Jahresentgeltgrenze liegt.
(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.
In dieser Konstellation gibt es - je nach Satzung - allerdings auf das Einkommen des Gatten noch Freibeträge, die das Einkommen für die Beitragsberechnung mindert.
Am besten mal nach der Satzung Deiner KV etwas googeln. Die meisten Satzungen findet man im Internet.
Es ist nur der Stiefvater, dann können die Kinder in der Familienversicherung bei Dir verbleiben.
§ 240 SGB V Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder
(1) Für freiwillige Mitglieder wird die Beitragsbemessung durch die Satzung geregelt. Dabei ist sicherzustellen, daß die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt.
D. h. es kommt entscheidend darauf an, was jetzt in der Satzung deiner Krankenkasse geregelt ist.
Die Rechtsprechung des BSG ist jedoch ziemlich eindeutig. Es geht in die Richtung, dass man 50 % des Ehegatteneinkommens dir einfach zurechnen kann. Allerdings in den meisten Fällen max. die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze.
In Zahlen:
Beitragsbemessungsgrenze 2008 = 3.600,00 Euro
max. 50 % hiervon = 1.800,00 Euro
Jetzt musst Du gucken, wie hoch der Lohn des Holden ist. Liegt er drunter, dann wird dieser Wert für die Beitragsberechnung genommen. Liegt er drüber, dann nur max. 1.800,00 Euro. Ach ja, derzeit zahlst von von 826,67Euro.
D. h., es wird mit Sicherheit teurer.
Wenn es sich um gemeinsame Kinder handelt (also der Holde ist der Kindesvater) dann fliegen die Kinder vermutlich aus der Familienversicherung heraus, da der Vater ja über der Jahresentgeltgrenze liegt.
(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.
In dieser Konstellation gibt es - je nach Satzung - allerdings auf das Einkommen des Gatten noch Freibeträge, die das Einkommen für die Beitragsberechnung mindert.
Am besten mal nach der Satzung Deiner KV etwas googeln. Die meisten Satzungen findet man im Internet.
Es ist nur der Stiefvater, dann können die Kinder in der Familienversicherung bei Dir verbleiben.
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