Hallo liebes Forum,
ich bin mir nicht sicher, ob ich in dieser Kategorie richtig bin und ob mir überhaupt hier weitergeholfen werden kann. Aber ich bin so verzweifelt und mache mir Sorgen um meinen Freund, also versuche ich jegliche Hilfe und Tipps zu bekommen. Es geht um meinen Freund, der seit 2020 (Oktober) keiner Versicherung mehr angehört. Ich will ihn unterstützen, wieder in eine gesetzliche Krankenkasse aufgenommen zu werden und sammle nun Infos und Erfahrungen anderer.
Hier die Situation:
-Mein Freund; 31 Jahre; Staatsangehörigkeit: Großbritannien; Visum/Aufenthaltserlaubnis bis 17.05.2031
-Er kam für sein Studium im Oktober 2017 nach Deutschland.
-Durch ein Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdiensts (DAAD) hat er bis Ende 2018 Unterstützung bekommen --> diese beinhaltete auch eine Studierendenversicherung bei der privaten Versicherung continentale
-Nach Ablauf des Stipendiums war er bis Ende seines Studiums (Oktober 2019) bei der Mawista.
-Als er kein Student mehr war, war er auch nicht mehr bei der Marista versichert und ist seitdem ohne Krankenkasse.
-Er arbeitet als Freelancer auf Rechnung und hat einen Minijob.
Meine Fragen:
-kann er einfach zu einer gesetzlichen Krankenkasse gehen und sich dort anmelden? (er war ja als Student privatversichert ... wird es da Schwierigkeiten geben?)
-er muss sicherlich die letzten Jahre ohne Versicherung nachzahlen. Gibt es da Hilfen, wie man die Schulden begleichen kann? Ratenzahlung oder auch eine Senkung der großen Summe?
-er ist freischaffender Künstler der ab und zu als Freelancer arbeitet. Kann man auf Hilfe von der KSK hoffen?
Jegliche Ideen, Ratschläge, Erfahrungsberichte sind herzlichst Willkommen! Ich will ihm unbedingt helfen in eine gesetzliche Krankenkasse reinzukommen.
(Eventuell kennt sich jemand mit den Ratschlägen aus, die ich schon bekommen habe:
-er solle sich für 2 Monate einen festen Job suchen (Foodora oder ein Lieferdienst). Nach zwei Monaten käme man wieder automatisch in eine gesetzliche rein
-hilft es, wenn ich ihn heiraten würde? Ich bin selbst Student, 29 Jahre alt und habe kein festes Einkommen.)
Keine Versicherung seit Oktober 2020
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Keine Versicherung seit Oktober 2020
Hallo und willkommen im Forum
Ich gehe mal davon aus, dass das mit der Aufenthaltserlaubnis (über 90 Tage) und auch der Arbeitserlaubnis alles okay ist.
Er war also während seines Studiums in Deutschland privat versichert und nicht in einer GKV-Kasse.
In die GKV kann er nur, wenn auch Krankenversicherungspflicht eintritt - die geringfügige Beschäftigung (Mini-Job) reicht hier nicht aus.
Die Info, die dazu schon vorliegt, ist korrekt - aber das mit den zwei Monaten Mindestdauer ist mir nicht bekannt.
Wichtig ist hier allerdings zu wissen, dass Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer nur dann eintritt, wenn nicht gleichzeitig eine hauptberufliche Selbständigkeit (Free-Lancer) vorliegt.
Grundsaetzlich gilt natürlich auch, wenn die Anspruchsvoraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt sind, z.B. durch Heirat und Einkommen unter 520,00 € und ebenfalls keine hauptberufliche Selbständigkeit, dann wäre dies die zweite Lösungsmöglichkeit. Wenn dann die Familienversicherung wegfällt, dann kann nahtlos eine eigene Mitgliedschaft in der GKV, als was auch immer, begründet werden.
Mein Rat - sich bei einer GKV Kasse (am besten bei deiner eigenen) entsprechend beraten lassen.
Noch ein Hinweis - die Zeit ab 2020 kann vom Grundsatz her nur bei der Lösung mit der Familienversicherung (Tag der Eheschließung) unbedeutend sein, für andere Lösung liegt es an der gewählten Krankenkasse, ob dieser Zeitraum noch eine Rolle spielt.
Gruss
Czauderna
Ich gehe mal davon aus, dass das mit der Aufenthaltserlaubnis (über 90 Tage) und auch der Arbeitserlaubnis alles okay ist.
Er war also während seines Studiums in Deutschland privat versichert und nicht in einer GKV-Kasse.
In die GKV kann er nur, wenn auch Krankenversicherungspflicht eintritt - die geringfügige Beschäftigung (Mini-Job) reicht hier nicht aus.
Die Info, die dazu schon vorliegt, ist korrekt - aber das mit den zwei Monaten Mindestdauer ist mir nicht bekannt.
Wichtig ist hier allerdings zu wissen, dass Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer nur dann eintritt, wenn nicht gleichzeitig eine hauptberufliche Selbständigkeit (Free-Lancer) vorliegt.
Grundsaetzlich gilt natürlich auch, wenn die Anspruchsvoraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt sind, z.B. durch Heirat und Einkommen unter 520,00 € und ebenfalls keine hauptberufliche Selbständigkeit, dann wäre dies die zweite Lösungsmöglichkeit. Wenn dann die Familienversicherung wegfällt, dann kann nahtlos eine eigene Mitgliedschaft in der GKV, als was auch immer, begründet werden.
Mein Rat - sich bei einer GKV Kasse (am besten bei deiner eigenen) entsprechend beraten lassen.
Noch ein Hinweis - die Zeit ab 2020 kann vom Grundsatz her nur bei der Lösung mit der Familienversicherung (Tag der Eheschließung) unbedeutend sein, für andere Lösung liegt es an der gewählten Krankenkasse, ob dieser Zeitraum noch eine Rolle spielt.
Gruss
Czauderna
Re: Keine Versicherung seit Oktober 2020
Hallo Czauderna,
vielen Dank erst mal für das Willkommen heißen und noch ein größeren Dank für die schnelle Antwort!! Es tut so gut, dass jemand die Fragen beantwortet und dass es da noch eventuell Hoffnung gibt ... Ich war heute bei meiner Krankenkasse und habe mich informieren lassen. Aber erst mal gehe ich chronologisch deine Antwort durch.
Ja!
Also er braucht einen Job, der sozialversicherungspflichtig ist, heißt über 520€ pro Monat und darf nebenbei keine hauptberufliche Selbständigkeit durchführen.
Da du meintest, diese Mindestdauer von 2 Monaten sei dir neu. Du kennst keine Mindestlaufzeit?
Und wenn man diesen Job irgendwann kündigt, bleibt dann einfach die Mitgliedschaft bei der Versicherung bestehen?
Verstehe ich das richtig, wenn ich meinen Freund heirate und er zurzeit keine Freelancetätigkeit nachgeht und nur einen Minijob hat (unter 520€), ist er bei mir mit versichert? Und wenn er dann zum Beispiel einen Monat nach der Eheschließung eine selbständige Tätigkeit aufnimmt (Zum Beispiel einen Monat als Freelancer eine Ausstellung im Museum einrichten), rutscht er aus der Familienversicherung raus und ist in einer eigenen Mitgliedschaft drin?
Nochmal für mich fürs Verständnis: Bei Eheschließung sind diese knapp 3 Jahre ohne Krankenkasse egal, bei anderen Lösungswegen ist das die Entscheidung der jeweiligen Krankenkasse wie viel Geld nachgezahlt werden muss?
Der Besuch war etwas ernüchternd .. Was ich mitgenommen habe ist:
-Einfach so kann er in keine GKV, da er vorher schon mal in Deutschland in einer GKV hätte drin sein müssen. Die Frau hat das Wort versicherte Vorlaufzeit benutzt.
-Er müsse einen Job anfangen, der sozialversicherungspflichtig ist. Das ist ja schon der Tipp, den ich hier beschrieben habe und den du auch erwähnt hast.
-Ihr Tipp: Bevor ich ihn heirate, solle er die KSK anfragen und drauf hoffen, dass die ihn aufnehmen (er ist bildender Künstler). Heirat würde aber generell auch gehen.
Ich bin wirklich so überfordert und auch verzweifelt ... Das mit der KSK könnte natürlich auch ein Weg sein, aber das dauert sicher auch wieder Monate bis die Arbeitenden dort den Antrag bearbeitet haben. Und ich will das er so früh wie möglich eine Krankenkasse hat.
Also gerne weitere Ratschläge, Tipps und eigene Erfahrungen hier als Antwort dranhängen ...
vielen Dank erst mal für das Willkommen heißen und noch ein größeren Dank für die schnelle Antwort!! Es tut so gut, dass jemand die Fragen beantwortet und dass es da noch eventuell Hoffnung gibt ... Ich war heute bei meiner Krankenkasse und habe mich informieren lassen. Aber erst mal gehe ich chronologisch deine Antwort durch.
Czauderna hat geschrieben:Ich gehe mal davon aus, dass das mit der Aufenthaltserlaubnis (über 90 Tage) und auch der Arbeitserlaubnis alles okay ist.
Er war also während seines Studiums in Deutschland privat versichert und nicht in einer GKV-Kasse.
Ja!
Czauderna hat geschrieben:In die GKV kann er nur, wenn auch Krankenversicherungspflicht eintritt - die geringfügige Beschäftigung (Mini-Job) reicht hier nicht aus.
Die Info, die dazu schon vorliegt, ist korrekt - aber das mit den zwei Monaten Mindestdauer ist mir nicht bekannt.
Wichtig ist hier allerdings zu wissen, dass Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer nur dann eintritt, wenn nicht gleichzeitig eine hauptberufliche Selbständigkeit (Free-Lancer) vorliegt.
Also er braucht einen Job, der sozialversicherungspflichtig ist, heißt über 520€ pro Monat und darf nebenbei keine hauptberufliche Selbständigkeit durchführen.
Da du meintest, diese Mindestdauer von 2 Monaten sei dir neu. Du kennst keine Mindestlaufzeit?
Und wenn man diesen Job irgendwann kündigt, bleibt dann einfach die Mitgliedschaft bei der Versicherung bestehen?
Czauderna hat geschrieben:Grundsaetzlich gilt natürlich auch, wenn die Anspruchsvoraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt sind, z.B. durch Heirat und Einkommen unter 520,00 € und ebenfalls keine hauptberufliche Selbständigkeit, dann wäre dies die zweite Lösungsmöglichkeit. Wenn dann die Familienversicherung wegfällt, dann kann nahtlos eine eigene Mitgliedschaft in der GKV, als was auch immer, begründet werden.
Verstehe ich das richtig, wenn ich meinen Freund heirate und er zurzeit keine Freelancetätigkeit nachgeht und nur einen Minijob hat (unter 520€), ist er bei mir mit versichert? Und wenn er dann zum Beispiel einen Monat nach der Eheschließung eine selbständige Tätigkeit aufnimmt (Zum Beispiel einen Monat als Freelancer eine Ausstellung im Museum einrichten), rutscht er aus der Familienversicherung raus und ist in einer eigenen Mitgliedschaft drin?
Czauderna hat geschrieben:Noch ein Hinweis - die Zeit ab 2020 kann vom Grundsatz her nur bei der Lösung mit der Familienversicherung (Tag der Eheschließung) unbedeutend sein, für andere Lösung liegt es an der gewählten Krankenkasse, ob dieser Zeitraum noch eine Rolle spielt.
Nochmal für mich fürs Verständnis: Bei Eheschließung sind diese knapp 3 Jahre ohne Krankenkasse egal, bei anderen Lösungswegen ist das die Entscheidung der jeweiligen Krankenkasse wie viel Geld nachgezahlt werden muss?
Czauderna hat geschrieben:Mein Rat - sich bei einer GKV Kasse (am besten bei deiner eigenen) entsprechend beraten lassen.
Der Besuch war etwas ernüchternd .. Was ich mitgenommen habe ist:
-Einfach so kann er in keine GKV, da er vorher schon mal in Deutschland in einer GKV hätte drin sein müssen. Die Frau hat das Wort versicherte Vorlaufzeit benutzt.
-Er müsse einen Job anfangen, der sozialversicherungspflichtig ist. Das ist ja schon der Tipp, den ich hier beschrieben habe und den du auch erwähnt hast.
-Ihr Tipp: Bevor ich ihn heirate, solle er die KSK anfragen und drauf hoffen, dass die ihn aufnehmen (er ist bildender Künstler). Heirat würde aber generell auch gehen.
Ich bin wirklich so überfordert und auch verzweifelt ... Das mit der KSK könnte natürlich auch ein Weg sein, aber das dauert sicher auch wieder Monate bis die Arbeitenden dort den Antrag bearbeitet haben. Und ich will das er so früh wie möglich eine Krankenkasse hat.
Also gerne weitere Ratschläge, Tipps und eigene Erfahrungen hier als Antwort dranhängen ...
Re: Keine Versicherung seit Oktober 2020
Hallo,
ja, der Weg über die Künstlersozialkasse wäre ggf. auch ein erfolgreicher.
Die Auskunft der GKV-Mitarbeiterin war etwas schwammig - sie könnte damit auch das gemeint habe, was ich auch geschrieben habe.
Der Beitritt wäre möglich, wenn seine letzte Kasse in Deutschland eine GKV-Kasse gewesen wäre - war es aber nicht.
Er kann demnach nur selbst Mitglied werden, wenn er auch krankenversicherungspflichtig würde oder eben aus einer Familienversicherung käme.
Um nochmal die Zeit ab 2020 anzusprechen - vielleicht mal ein kleines Beispiel dazu.
Herr Mustermann beantragt bei der Krankenkasse A eine Mitgliedschaft zum 01.07.2023 weil er eine krankenversicherungspflichtige Tätigkeit
beginnen wird. Er verwendet dafür den von der Kasse erhaltenen Aufnahmeantrag. Unter anderem wird er auch in diesem Antrag gefragt, wo er zuletzt krankenversichert war und da fängt die Sache schon an, schwierig zu werden.
Was soll er da angeben, er war nirgendwo versichert, also ist er ehrlich und schreibt die Wahrheit - "keine Krankenversicherung".
Jetzt kommt es auf die Krankenkasse an - nimmt sie das einfach nur zur Kenntnis und bestätigt die Aufnahme zum 01.07.23 oder prüft sie die Möglichkeit, Herrn Mustermann im Rahmen der Verjährungsfrist rückwirkend bis zu 4 Jahren zu versichern, was dann auch u.U. zu entsprechenden Nachzahlungen führen könnte. Antwortet Herr Mustermann auf die Frage nicht wahrheitsgemäß, dass er PKV versichert war, kann es sein, dass sich die Kasse damit zufriedengibt, kann aber auch sein, dass sie einen Nachweis haben will - Ergebnis siehe oben.
Antwortet er mit XYZ-GKV-Kasse, dann wird die neue Kasse die alte Kasse anschreiben und um die Freigabe der Mitgliedschaft bitten, weil Herr Mustermann eine Mitgliedschaft zum 01.07.2023 beantragt hat. Ergebnis - siehe oben.
Zweiter Teil des Beispiels
Herr Mustermann beantragt bei der Kasse seiner Ehefrau die Familienversicherung ab 01.07.2023, was in unserem Beispiel auch dem Tag der Eheschließung entspricht. Auf dem Antrag wird u.a. auch nach der bisherigen Krankenversicherung gefragt. Egal, was er da antwortet (außer GKV-Kasse), also
z.B. PKV oder Ausland, die Kasse interessiert das nicht. Herr Mustermann ist bis zum 30.06.2023 selbständig gewesen, auch danach wird gefragt. Da muss er natürlich erklären und/oder nachweisen, dass die Tätigkeit zum spätestens zum 30.06.2023 nicht mehr oder nur noch nebenberuflich ausgeübt wird.
Sicher wird die Kasse die Heiratsurkunde von Frau und Herrn Mustermann einsehen wollen.
Gruss
Czauderna
ja, der Weg über die Künstlersozialkasse wäre ggf. auch ein erfolgreicher.
Die Auskunft der GKV-Mitarbeiterin war etwas schwammig - sie könnte damit auch das gemeint habe, was ich auch geschrieben habe.
Der Beitritt wäre möglich, wenn seine letzte Kasse in Deutschland eine GKV-Kasse gewesen wäre - war es aber nicht.
Er kann demnach nur selbst Mitglied werden, wenn er auch krankenversicherungspflichtig würde oder eben aus einer Familienversicherung käme.
Um nochmal die Zeit ab 2020 anzusprechen - vielleicht mal ein kleines Beispiel dazu.
Herr Mustermann beantragt bei der Krankenkasse A eine Mitgliedschaft zum 01.07.2023 weil er eine krankenversicherungspflichtige Tätigkeit
beginnen wird. Er verwendet dafür den von der Kasse erhaltenen Aufnahmeantrag. Unter anderem wird er auch in diesem Antrag gefragt, wo er zuletzt krankenversichert war und da fängt die Sache schon an, schwierig zu werden.
Was soll er da angeben, er war nirgendwo versichert, also ist er ehrlich und schreibt die Wahrheit - "keine Krankenversicherung".
Jetzt kommt es auf die Krankenkasse an - nimmt sie das einfach nur zur Kenntnis und bestätigt die Aufnahme zum 01.07.23 oder prüft sie die Möglichkeit, Herrn Mustermann im Rahmen der Verjährungsfrist rückwirkend bis zu 4 Jahren zu versichern, was dann auch u.U. zu entsprechenden Nachzahlungen führen könnte. Antwortet Herr Mustermann auf die Frage nicht wahrheitsgemäß, dass er PKV versichert war, kann es sein, dass sich die Kasse damit zufriedengibt, kann aber auch sein, dass sie einen Nachweis haben will - Ergebnis siehe oben.
Antwortet er mit XYZ-GKV-Kasse, dann wird die neue Kasse die alte Kasse anschreiben und um die Freigabe der Mitgliedschaft bitten, weil Herr Mustermann eine Mitgliedschaft zum 01.07.2023 beantragt hat. Ergebnis - siehe oben.
Zweiter Teil des Beispiels
Herr Mustermann beantragt bei der Kasse seiner Ehefrau die Familienversicherung ab 01.07.2023, was in unserem Beispiel auch dem Tag der Eheschließung entspricht. Auf dem Antrag wird u.a. auch nach der bisherigen Krankenversicherung gefragt. Egal, was er da antwortet (außer GKV-Kasse), also
z.B. PKV oder Ausland, die Kasse interessiert das nicht. Herr Mustermann ist bis zum 30.06.2023 selbständig gewesen, auch danach wird gefragt. Da muss er natürlich erklären und/oder nachweisen, dass die Tätigkeit zum spätestens zum 30.06.2023 nicht mehr oder nur noch nebenberuflich ausgeübt wird.
Sicher wird die Kasse die Heiratsurkunde von Frau und Herrn Mustermann einsehen wollen.
Gruss
Czauderna
Re: Keine Versicherung seit Oktober 2020
Liebes Forumteam!
Nochmal vielen Dank, dass ihr meine ersten Fragen so schnell beantwortet habt.
Wir sind den Weg über die KSK gegangen. Und es hat funktioniert!! Also wir vermuten es. Vorgestern kam der Brief an, dass mein Freund alle Voraussetzungen erfüllt, über die KSK bei einer gesetzlichen KK versichert zu sein.
Dem Brief beigefügt waren auch alle Informationen, dass er seit Eingang des Briefes versichert ist (+Versicherungsnummer) und ab jetzt regelmäßig zahlen soll.
Nächster Schritt:
Er soll zu einer gesetzlichen Krankenkasse gehen und sich dort anmelden. Er will zur TK.
Wenn er da jetzt hingeht, mit dem Bescheid der KSK, fragt die TK sicher wo er vorher versichert war. Das Problem: er war ja während seines Studiums (vor 2020) über ein Stipendium privat versichert und nach seinem Studium (Okt 2020) bei keiner KK versichert.
Muss er jetzt den Zeitraum Okt2020 bis jetzt nachzahlen?
Kann man die Summe irgendwie gesetzlich minimieren?
Gibt es Wege gar nichts zahlen zu müssen für die Zeit?
Was genau wird die TK nachfragen, kann er sagen dass er zwar einen Aufenthaltserlaubnis hat, zum Teil aber auch in England gearbeitet hat und dort versichert war?
Natürlich wollen wir nur legale Wege gehen, aber falls es irgendwie irgendwo ein Schlupfloch gibt, gerne melden!
Es wäre super wenn einer mit eurer Erfahrung uns nur erklären kann, was genau die TK von ihm erfragen wird und welche Zahlungen auf ihn zukommen und wie wir sie minimieren könnten.
Ganz ganz liebe Grüße
Nochmal vielen Dank, dass ihr meine ersten Fragen so schnell beantwortet habt.
Wir sind den Weg über die KSK gegangen. Und es hat funktioniert!! Also wir vermuten es. Vorgestern kam der Brief an, dass mein Freund alle Voraussetzungen erfüllt, über die KSK bei einer gesetzlichen KK versichert zu sein.
Dem Brief beigefügt waren auch alle Informationen, dass er seit Eingang des Briefes versichert ist (+Versicherungsnummer) und ab jetzt regelmäßig zahlen soll.
Nächster Schritt:
Er soll zu einer gesetzlichen Krankenkasse gehen und sich dort anmelden. Er will zur TK.
Wenn er da jetzt hingeht, mit dem Bescheid der KSK, fragt die TK sicher wo er vorher versichert war. Das Problem: er war ja während seines Studiums (vor 2020) über ein Stipendium privat versichert und nach seinem Studium (Okt 2020) bei keiner KK versichert.
Muss er jetzt den Zeitraum Okt2020 bis jetzt nachzahlen?
Kann man die Summe irgendwie gesetzlich minimieren?
Gibt es Wege gar nichts zahlen zu müssen für die Zeit?
Was genau wird die TK nachfragen, kann er sagen dass er zwar einen Aufenthaltserlaubnis hat, zum Teil aber auch in England gearbeitet hat und dort versichert war?
Natürlich wollen wir nur legale Wege gehen, aber falls es irgendwie irgendwo ein Schlupfloch gibt, gerne melden!
Es wäre super wenn einer mit eurer Erfahrung uns nur erklären kann, was genau die TK von ihm erfragen wird und welche Zahlungen auf ihn zukommen und wie wir sie minimieren könnten.
Ganz ganz liebe Grüße
Re: Keine Versicherung seit Oktober 2020
Hallo,
ich denke, dass der TK die Bestätigung der Künstlersozialkasse genügt und dass ihr Zeiten davor egal sein werden, zumal es davor ja auch kein "muss" für die GKV gegeben hatte. Die (richtige) Antwort privat und Ausland wäre, wenn danach gefragt würde, natürlich auch okay.
Gruss
Czaudedrna
ich denke, dass der TK die Bestätigung der Künstlersozialkasse genügt und dass ihr Zeiten davor egal sein werden, zumal es davor ja auch kein "muss" für die GKV gegeben hatte. Die (richtige) Antwort privat und Ausland wäre, wenn danach gefragt würde, natürlich auch okay.
Gruss
Czaudedrna
Re: Keine Versicherung seit Oktober 2020
Hallo Czaudedrna!
Deine Antwort beruhigt mich! Heißt das, dass mein Freund gar keine Strafe zahlen muss? Ich dachte immer, man muss dann alle Jahre und Monate zurückzahlen, bis zum letzten Versicherungstag …
Und was genau meinst du mit „richtiger Antwort“?
Liebste Grüße und danke für die Hilfe!!
Deine Antwort beruhigt mich! Heißt das, dass mein Freund gar keine Strafe zahlen muss? Ich dachte immer, man muss dann alle Jahre und Monate zurückzahlen, bis zum letzten Versicherungstag …
Und was genau meinst du mit „richtiger Antwort“?
Liebste Grüße und danke für die Hilfe!!
Re: Keine Versicherung seit Oktober 2020
Hallo,
mit "richtig" meine ich, dass sie auch wahr und somit legal ist. Ich meine auch, dass sich die TK auch nur dann dafür interessieren wird, wenn in der Vergangenheit schon einmal eine Mitgliedschaft /Versicherungsverhältnis bei der TK bestanden hat.
Gruss
Czauderna
mit "richtig" meine ich, dass sie auch wahr und somit legal ist. Ich meine auch, dass sich die TK auch nur dann dafür interessieren wird, wenn in der Vergangenheit schon einmal eine Mitgliedschaft /Versicherungsverhältnis bei der TK bestanden hat.
Gruss
Czauderna
Re: Keine Versicherung seit Oktober 2020
Nochmal vielen Dank für deine Hilfe. Also er geht am Montag zu seinem Anmeldetermin und gibt den Bescheid der KSK und antwortet die Fragen nach der Wahrheit (während Stipendium privat versichert; nach Oktober 2020 (nach Studium) keine Versicherung).
Ich bin noch etwas verwirrt, wie du geantwortet hast, kannst du auf die zwei Zitate die Folgen nochmal eingehen.
Vielen vielen lieben unendlichen Dank.
Was meinst du mit „muss“? Ich dachte man muss in Deutschland versichert sein. Und als er nach seinem Studium aus der privaten raus ist, hätte er ohne Zögern sofort in eine GKV gemusst.
Also wird da keine Strafe auf ihn zukommen?
Ich bin noch etwas verwirrt, wie du geantwortet hast, kannst du auf die zwei Zitate die Folgen nochmal eingehen.
Vielen vielen lieben unendlichen Dank.
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
ich denke, dass der TK die Bestätigung der Künstlersozialkasse genügt und dass ihr Zeiten davor egal sein werden, zumal es davor ja auch kein "muss" für die GKV gegeben hatte.
Czaudedrna
Was meinst du mit „muss“? Ich dachte man muss in Deutschland versichert sein. Und als er nach seinem Studium aus der privaten raus ist, hätte er ohne Zögern sofort in eine GKV gemusst.
Mr.TJ hat geschrieben:Hallo Czaudedrna!
Heißt das, dass mein Freund gar keine Strafe zahlen muss? Ich dachte immer, man muss dann alle Jahre und Monate zurückzahlen, bis zum letzten Versicherungstag …
Liebste Grüße und danke für die Hilfe!!
Also wird da keine Strafe auf ihn zukommen?
Re: Keine Versicherung seit Oktober 2020
Hallo,
Was meinst du mit „muss“? Ich dachte man muss in Deutschland versichert sein. Und als er nach seinem Studium aus der privaten raus ist, hätte er ohne Zögern sofort in eine GKV gemusst.
ja, hätte er, wenn krankenversicherungspflichtig gewesen wäre und das war er offenbar nicht, ergo hätte er in der PKV verbleiben müssen.
Wenn Krankenversicherungspflicht bestanden hätte, wäre auch dafür eine Meldung erforderlich gewesen, z.B. von Arbeitgeber oder Arbeitsamt.
Infrage gekommen wäre evtl. noch die Familienversicherung, wenn es dafür auch Voraussetzungen gegeben hätte.
Sicher, man muss grundsätzlich in Deutschland krankenversichert sein, wenn man seinen 1. Wohnsitz dort hat , aber es gibt eben Fälle, bei denen so etwas nicht kontrollierbar ist.
Gruss
Czauderna
Was meinst du mit „muss“? Ich dachte man muss in Deutschland versichert sein. Und als er nach seinem Studium aus der privaten raus ist, hätte er ohne Zögern sofort in eine GKV gemusst.
ja, hätte er, wenn krankenversicherungspflichtig gewesen wäre und das war er offenbar nicht, ergo hätte er in der PKV verbleiben müssen.
Wenn Krankenversicherungspflicht bestanden hätte, wäre auch dafür eine Meldung erforderlich gewesen, z.B. von Arbeitgeber oder Arbeitsamt.
Infrage gekommen wäre evtl. noch die Familienversicherung, wenn es dafür auch Voraussetzungen gegeben hätte.
Sicher, man muss grundsätzlich in Deutschland krankenversichert sein, wenn man seinen 1. Wohnsitz dort hat , aber es gibt eben Fälle, bei denen so etwas nicht kontrollierbar ist.
Gruss
Czauderna
Re: Keine Versicherung seit Oktober 2020
Klingt für mich alles schlüssig. Toi toi toi.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste