Frage an die Spezialisten.
Ich möchte mit 60 Jahren von der PKV in die Familienversicherung meiner Frau wechseln, da mein Einkommen ab 60 Jahren unter 550Euro liegt, dass sollte funktionieren. Was passiert dann aber, wenn ich mit 63 Jahre in Rente gehe, die Rente liegt über 2.500€. Wie werde, bzw. wie bin ich dann versichert?
Pkv Wechsel in die GKV Familienversicherung mit 60/63
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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frankynight
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Re: Pkv Wechsel in die GKV Familienversicherung mit 60/63
das ist sehr einfach, wenn der Fall so stimmt, wie du ihn beschreibst.
Die Familienversicherung endet dann natürlich.
Dann beginnt eine freiwillige Krankenversicherung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ach, jetzt willst du noch wissen, wo das steht.
§ 188 Abs. 4 SGB V
Beiträge sind dann aus der Rente UND auch aus allen anderen Einnahmen zu zahlen.
Andere Einnahmen dürften aber kaum vorhanden sein, da du ja sonst nicht in die Familienversicherung kommen würdest.
Evt gibt es noch eine Direktversicherung, die ausgezahlt wird, die dann für für 120 Monate zu 1/120 beitragspflichtig ist.
Evt erbst du noch und hast aus dem Erbe noch Kapitalerträge (Zinsen) oder Mieteinkünfte.
ca. 20 % (Kranken- und Pflegeversicherung zusammen) aus den beitragspflichtigen Einnahmen ist der Beitrag.
Vom Rentenversicherungsträger bekommst du (auf Antrag, am besten zusammen mit dem Rentenantrag) zur freiwilligen Krankenversicherung (nicht zu Pflegeversicherung) einen Zuschuss.
Dieser beträgt ca. 8,8 %. Bei 2500 Rente also 220 EUR dazu.
Achtung:
wenn die 2500 EUR Rente die Rente mit 63 mit Abschlag ist, dann dürftest du kein Selbstständiger sein, sondern bisher Arbeitnehmer gewesen sein.
Dann hast du ja nicht schlecht verdient. Da hast du dein Geld eventuell gut angelegt. Z.B. in ein vermietets Objekt oder aber in eine Geldanlage, die Zinsen bringt. Beachte , dass auch solche Einnahmen die Familienversicherung verhindern könnte.
Ferner kann eine Abfindung eine Familienversicherung verhindern (da würde ich aber erst näher drauf eingehen, wenn so etwas vorliegt).
Die Familienversicherung endet dann natürlich.
Dann beginnt eine freiwillige Krankenversicherung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ach, jetzt willst du noch wissen, wo das steht.
§ 188 Abs. 4 SGB V
Beiträge sind dann aus der Rente UND auch aus allen anderen Einnahmen zu zahlen.
Andere Einnahmen dürften aber kaum vorhanden sein, da du ja sonst nicht in die Familienversicherung kommen würdest.
Evt gibt es noch eine Direktversicherung, die ausgezahlt wird, die dann für für 120 Monate zu 1/120 beitragspflichtig ist.
Evt erbst du noch und hast aus dem Erbe noch Kapitalerträge (Zinsen) oder Mieteinkünfte.
ca. 20 % (Kranken- und Pflegeversicherung zusammen) aus den beitragspflichtigen Einnahmen ist der Beitrag.
Vom Rentenversicherungsträger bekommst du (auf Antrag, am besten zusammen mit dem Rentenantrag) zur freiwilligen Krankenversicherung (nicht zu Pflegeversicherung) einen Zuschuss.
Dieser beträgt ca. 8,8 %. Bei 2500 Rente also 220 EUR dazu.
Achtung:
wenn die 2500 EUR Rente die Rente mit 63 mit Abschlag ist, dann dürftest du kein Selbstständiger sein, sondern bisher Arbeitnehmer gewesen sein.
Dann hast du ja nicht schlecht verdient. Da hast du dein Geld eventuell gut angelegt. Z.B. in ein vermietets Objekt oder aber in eine Geldanlage, die Zinsen bringt. Beachte , dass auch solche Einnahmen die Familienversicherung verhindern könnte.
Ferner kann eine Abfindung eine Familienversicherung verhindern (da würde ich aber erst näher drauf eingehen, wenn so etwas vorliegt).
Re: Pkv Wechsel in die GKV Familienversicherung mit 60/63
Wenn zum Antragszeitpunkt der Verdienst unter 550 E lag und man ist wieder in der Familienversicherung, spielt doch dei spätere Rente eigentlich keine Rolle oder man wird doch dann nur freiwillig versichert.
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micha_hensel
- Beiträge: 3
- Registriert: 03.02.2009, 18:40
Re: Pkv Wechsel in die GKV Familienversicherung mit 60/63
Hallo Alle Zusammen,
hätte hier zu diesem Thema auch noch mal eine Frage, ist bestimmt für andere, die den Wechsel von der PKV zur GKV über die Familienversicherung planen, auch Interressant.
Wie ist das eigentlich mit Geldguthaben in der Familienversicherung, nehmen wir mal an, ich hätte einenn größeren Betrag geerbt. Ich lege das Guthaben zu 50% in Aktien, die keine oder sehr geringe Dividende ausschütten, und die restlichen 50 % aufs Sparbuch, wo es ja zur Zeit keine Zinsen gibt.
Zusammenfassend würde ich das Geld so anlegen, dass die Zinsen und Dividenden, das Maximaleinkommen in der Familienversicherung nicht überschreiten.
Kann die Krankenversicherung das als Täuschung auslegen und die Familienversicherung ablehnen ?
Gruß
Michael
hätte hier zu diesem Thema auch noch mal eine Frage, ist bestimmt für andere, die den Wechsel von der PKV zur GKV über die Familienversicherung planen, auch Interressant.
Wie ist das eigentlich mit Geldguthaben in der Familienversicherung, nehmen wir mal an, ich hätte einenn größeren Betrag geerbt. Ich lege das Guthaben zu 50% in Aktien, die keine oder sehr geringe Dividende ausschütten, und die restlichen 50 % aufs Sparbuch, wo es ja zur Zeit keine Zinsen gibt.
Zusammenfassend würde ich das Geld so anlegen, dass die Zinsen und Dividenden, das Maximaleinkommen in der Familienversicherung nicht überschreiten.
Kann die Krankenversicherung das als Täuschung auslegen und die Familienversicherung ablehnen ?
Gruß
Michael
Re: Pkv Wechsel in die GKV Familienversicherung mit 60/63
Hallo,
die Kasse interessiert die Höhe lt. Einkommensteuerbescheid, wie diese Summe zustande gekommen ist, das interessiert die Krankenkasse nicht.
Gruss
Czauderna
die Kasse interessiert die Höhe lt. Einkommensteuerbescheid, wie diese Summe zustande gekommen ist, das interessiert die Krankenkasse nicht.
Gruss
Czauderna
Re: Pkv Wechsel in die GKV Familienversicherung mit 60/63
Sollte sie aber. Ok, die Rechtslage gibt es nicht her, aber dieses Beispiel zeigt doch, in welchem Pfeffer der Hase liegt.Hallo,
die Kasse interessiert die Höhe lt. Einkommensteuerbescheid, wie diese Summe zustande gekommen ist, das interessiert die Krankenkasse nicht.
Gruss
Czauderna
Da schwimmt einer in einer Badewanne voll Schampus, gönnt sich zwischendurch den ein oder anderen Schluck, dreht dabei aber den Hahn des Zuflusses soweit zu, dass es von da nur hineintröpfelt. Macht aber nix, die Wanne ist ja noch voll, eine ganze Weile noch.
Das Dumme ist nur: Wer nicht in der Wanne sitzt, also die ganzen Mitdürstenden, die denken sich: So ein armer Tropf,was dem da aus dem Hahn tropft, das kann man dem doch nicht noch verbeitragen. Dann verdurstet der ja hastenichtgesehen.
Der in der Wanne denkt sich seins, nimmt ab und zu einen Schluck aus der - nein, nicht aus der Pulle, aber aus der Wanne - und lässt es weiter tröpfeln.
Re: Pkv Wechsel in die GKV Familienversicherung mit 60/63
ich glaube, dass GS sagen wollte
"auch Zinsen", die die fragende Person nicht in der Steuererklärung erklärt
(weil man dies ja nicht "muss", sondern wegen der steuerlichen "Günstigerprüfung" "kann")
sind Einnahmen, die die Familienversicherung bereits ausschließen; und auch eben dann, wenn diese nicht im Einkommensteuerbescheid stehen sollten.
"auch Zinsen", die die fragende Person nicht in der Steuererklärung erklärt
(weil man dies ja nicht "muss", sondern wegen der steuerlichen "Günstigerprüfung" "kann")
sind Einnahmen, die die Familienversicherung bereits ausschließen; und auch eben dann, wenn diese nicht im Einkommensteuerbescheid stehen sollten.
Re: Pkv Wechsel in die GKV Familienversicherung mit 60/63
Hallo Heinrich und Hallo GS,
das habt ihr beide vollkommen richtig geschrieben - lasst mich dazu nur eine kleine Anmerkung machen. Wenn in der Einkommenserklärung, der der entsprechende Einkommensteuerbescheid beigefügt ist als Kapitalerträge die Summe von 1000,00 € p.A. steht, dann wird dies von der Kasse so akzeptiert, es sei denn, es gibt direkt Hinweise oder Vermutungen bei der Kasse, dass da nicht die korrekte Höhe angegeben wurde, also statt 1000,00 € doch 10.000 €. Hier geht es doch darum, dass der Fragende seine tatsächlichen Kapitalerträge auf die Höhe reduzieren möchte, damit er in die Familienversicherung kann und ich gehe nicht davon aus, dass er gegenüber der Kasse falsche Angaben machen will, weil, wenn es herauskommt, dann wird nicht nur die Familienversicherung storniert, sondern ggf. auch der komplette Versicherungsschutz (Wechsel in die GKV).
Gruss
Günter
das habt ihr beide vollkommen richtig geschrieben - lasst mich dazu nur eine kleine Anmerkung machen. Wenn in der Einkommenserklärung, der der entsprechende Einkommensteuerbescheid beigefügt ist als Kapitalerträge die Summe von 1000,00 € p.A. steht, dann wird dies von der Kasse so akzeptiert, es sei denn, es gibt direkt Hinweise oder Vermutungen bei der Kasse, dass da nicht die korrekte Höhe angegeben wurde, also statt 1000,00 € doch 10.000 €. Hier geht es doch darum, dass der Fragende seine tatsächlichen Kapitalerträge auf die Höhe reduzieren möchte, damit er in die Familienversicherung kann und ich gehe nicht davon aus, dass er gegenüber der Kasse falsche Angaben machen will, weil, wenn es herauskommt, dann wird nicht nur die Familienversicherung storniert, sondern ggf. auch der komplette Versicherungsschutz (Wechsel in die GKV).
Gruss
Günter
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micha_hensel
- Beiträge: 3
- Registriert: 03.02.2009, 18:40
Re: Pkv Wechsel in die GKV Familienversicherung mit 60/63
Hallo Zusammen,
Kompliment GS, haste schön geschrieben:-)
Nur so nebenbei. durch die Abgeltungssteuer muss nicht mal etwas zwangsläufig von den Zinsen und Dividenden in der Steuererklärung stehen.
Aber das ist mir zu heikel, mir ist wichtig, dass der Wechsel in die Familienversicherung, nicht im Nachhinein angefochten werden kann.
Ich muss dann zwar auf die Marktzinsen verzichten, aber das ist es mir wert.
Wenn der Wechsel vollzogen ist, möchte ich nach 2-3 Monaten als freiwilliges Mitglied in der GKV weiterversichert werden. Dann kann ich auch wieder zum Marktzins anlegen.
Gruß
Michael
Kompliment GS, haste schön geschrieben:-)
Nur so nebenbei. durch die Abgeltungssteuer muss nicht mal etwas zwangsläufig von den Zinsen und Dividenden in der Steuererklärung stehen.
Aber das ist mir zu heikel, mir ist wichtig, dass der Wechsel in die Familienversicherung, nicht im Nachhinein angefochten werden kann.
Ich muss dann zwar auf die Marktzinsen verzichten, aber das ist es mir wert.
Wenn der Wechsel vollzogen ist, möchte ich nach 2-3 Monaten als freiwilliges Mitglied in der GKV weiterversichert werden. Dann kann ich auch wieder zum Marktzins anlegen.
Gruß
Michael
Re: Pkv Wechsel in die GKV Familienversicherung mit 60/63
Hallo,
da halte ich die 2-3 Monate für etwas riskant. Wenn nach so kurzer Zeit die Familienversicherung endet wegen "plötzlicher" Kapitalertragserhöhung, das könnte die Kasse doch auf die Idee bringen, dass da ggf. etwas faul im Staate ist. Wenn du mich fragst - ich würde aus den zwei - drei Monaten mal mindestens sechs- 12 Monate machen.
Gruss
Czauderna
da halte ich die 2-3 Monate für etwas riskant. Wenn nach so kurzer Zeit die Familienversicherung endet wegen "plötzlicher" Kapitalertragserhöhung, das könnte die Kasse doch auf die Idee bringen, dass da ggf. etwas faul im Staate ist. Wenn du mich fragst - ich würde aus den zwei - drei Monaten mal mindestens sechs- 12 Monate machen.
Gruss
Czauderna
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