Horrender Beitrag im Basistarif

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Rossi
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Beitragvon Rossi » 08.03.2008, 15:04

Hallo GS,

ich denke, Du siehst es falsch, oder ich?

Aber!!!

Was sagt uns der letzte Halbsatz:

Weitere Voraussetzung ist, daß diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren.


Okay, wir haben hier 3 Tatbestände, wenn einer der Tatbestände erfüllt ist, dann kommt man als 55-jähriger nicht mehr in der Versicherungspflicht.

Nummer 1 - versicherungsfrei

Wer versicherungsfrei ist, ist doch genau in § 6 SGB V geregelt. Werns Eltern erfüllen aber diese Voraussetzungen in den 5 Jahren nicht.

Nummer 2 - Versicherungspflicht befreit

Hier sind die Personengruppen im Sinne von § 8 SGB V gemeint. Es sind diejenigen, die sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien können. Diese Voraussetzungen erfüllen Werns Eltern auch nicht.

Nummer 3 - nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig

Das sind doch die hauptberuflich Selbständigen. Die Eltern sind doch auch nicht mehr hauptberuflich selbständig.

Der kleine feine Unterschied ist doch, dass die Eltern einfach nicht versichert sind, dann hat doch nichts mit der Versicherungsfreiheit (§ 6 SGB V); der Befreiung auf Antrag von der SV-Pflicht oder einer hauptberuflichen Selbständigkeit zu tun.

Also ich lese den Gesetzestext wörtlich und komme eindeutig zu diesem Ergebnis.

War auch Intention dieser Grundlage. Nur die Personen in Sinne von § 6 / § 8 und die hautpberuflich Selbständigen von der SV-Pflicht zu befreien und dann auch nur innerhalb dieser Frist.

Marion-63

Beitragvon Marion-63 » 08.03.2008, 22:09

@Werner
Als Selbstständiger hattest und hast Du immer die Wahl in die GKV oder in die PKV zu gehen. Hast Du Dich allerdings einmal für die PKV entschieden, gibt es kein Zurück mehr. Ich kenne einige Selbstständige mit geringen Umsätzen. Alle sind lieber in der GKV versichert, auch wenn die PKV in jungen Jahren nur ca. ein Drittel des PKV-Beitrages kostet.
Außerdem sind die Beiträge, die die Debeka fordert, keineswegs zu hoch. Wie "dij" bereits schrieb, ist dies ein ganz normal kalkulierter Beitrag. In der Regel werden diese Beiträge durch die jahrzehnte langen ersparten Rücklagen deutlich reduziert. Da Deine Eltern allerdings keine Rücklagen gebildet haben und anscheinend auch sonst nichts von den eingesparten Versicherungsbeiträgen zurückgelegt haben, müssen Sie nun den vollen Beitrag zahlen.

DKV-Service-Center
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Beitragvon DKV-Service-Center » 09.03.2008, 09:07

Hallo Rossi,

mittlerweile müsstes Du mich kennen, wenn ich etwas schreibe, dann habe ich schon Gedanken gemacht.

:-) das unterschreibe ich


[b](3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. [u]Weitere Voraussetzung ist, daß diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. [/u][/b]

Das bedeutet, nur wenn der 83-jährige bei Aufnahme einer sv-pflichtigen Beschäftigung am 01.04.2008 [b]in den letzten 5 Jahren davor mindestens die Hälfte davon als hauptberuflich selbständiger von der Versicherungspflicht befeit war[/b]


Nun ist es so dass der 83 Jährige eine Rente erhält und spätestens bei Rentenbeginn wird eine Einstufung gemacht als freiwillig versicherter Rentner (wie in meinem Fall eingestuft-ich bohre ja nicht umsonst nach :-)

erhält er für seine freiwillig Krankenversicherung einen Zuschlag in Höhe von 6,25 % mit für seine Rente ausgezahlt und damit wird meiner Meinung nach 3a ausgehebelt.

Gruß

Rossi
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Beitragvon Rossi » 09.03.2008, 22:44

Nun ist es so dass der 83 Jährige eine Rente erhält und spätestens bei Rentenbeginn wird eine Einstufung gemacht als freiwillig versicherter Rentner (wie in meinem Fall eingestuft-ich bohre ja nicht umsonst nach

erhält er für seine freiwillig Krankenversicherung einen Zuschlag in Höhe von 6,25 % mit für seine Rente ausgezahlt und damit wird meiner Meinung nach 3a ausgehebelt.


Nöö, es kommt einzig und allein daruf an, ob die Tatbestandsvoraussetzungen von § 6 Abs. 3 a SGB V erfüllt sind.

Und die sind hier nicht erfüllt.

Das hat auch nichts damit zu tun, wie der Papi damals einzustufen war, als er die Rente beantragt hat.

Dann erkläre mir mal, welchen Tatbestand der Papi derzeit erfüllt!!!?

War er in den letzten 5 Jahren mindestens 2,5 Jahre hauptberuflich selbständig?!!?!

Nein

War er in den letzten 5 Jahren vor der Versicherungspflicht befreit, weil er bspw. oberhalb der JAEG lag, Beamter, Geistlicher, Lehrer oder wat weiss ich sonst noch war

Nein

Hatte er in den letzten 5 Jahren die Möglichkeit sich auf Antrag von der Versicherungspflicht zu befreien, weil er die Arbeitszeit heruntergesetzt hat, Arzt im Praktium war oder wat weiss ich sonst noch.

Nein

Meines Erachtens ist der 2. Satz in § 6 Abs. 3 a SGB V der entscheidende Satz. Diesen muss man wörtlich nehmen und vor allen Dingen sich die Frage stellen, warum hat der Gesetzgeber diesen Satz eingefügt. Dann kommt vermutlich die Erleuchtung.

dij
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Beitragvon dij » 10.03.2008, 00:45

Rossi hat geschrieben:Hatte er in den letzten 5 Jahren die Möglichkeit sich auf Antrag von der Versicherungspflicht zu befreien, weil er die Arbeitszeit heruntergesetzt hat, Arzt im Praktium war oder wat weiss ich sonst noch.


Eine Befreiung von der Versicherungspflicht wegen Rentenbezugs wäre denkbar (§ 8 Abs. 1 Nr. 4, § 5 Abs. 1 Nr. 11, Abs. 2). Hängt natürlich davon ab, ob überhaupt eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Spiel ist (fünf Jahre Allgemeine Wartezeit, keine Versicherungspflicht für die meisten Selbständigen) und wie vor ca. 18 Jahren die Voraussetzungen für die Krankenversicherungspflicht der Rentner waren - die Neun-Zehntel-Regelung wurde, meine ich, erst später eingeführt.

Rossi hat geschrieben:Meines Erachtens ist der 2. Satz in § 6 Abs. 3 a SGB V der entscheidende Satz. Diesen muss man wörtlich nehmen und vor allen Dingen sich die Frage stellen, warum hat der Gesetzgeber diesen Satz eingefügt. Dann kommt vermutlich die Erleuchtung.


Na ja, ich hatte ja oben schon aus der Gesetzesbegründung zitiert. Es gibt auch noch einen Absatz, der sich genau dieser Frage widmet - der Gesetzgeber hatte eher andere Fälle im Kopf:

Die Versicherungsfreiheit setzt voraus, daß in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Versicherungspflicht überwiegend Versicherungsfreiheit bestanden hat. Langzeitarbeitslose, die nach dem Bezug von Sozialhilfe eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, werden von der Regelung nicht erfaßt. Dies gilt auch für Personen, die nach einem längeren Auslandsaufenthalt wieder eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Inland aufnehmen (z. B. Entwicklungshelfer). Gleiches gilt für Ausländer, die nach Erreichung der Altersgrenze von 55 Jahren erstmals in der Bundesrepublik Deutschland versicherungspflichtig beschäftigt sind. Ebenfalls von der Neuregelung nicht erfaßt werden Mitglieder, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung bereits 55 Jahre alt und versicherungspflichtig sind.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 10.03.2008, 18:37

Öhm, ich glaube kaum, dass der Papi von Wern sich damals auf Antrag von der Versicherungspflicht im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 4 SGB V hat befreien lassen. Ansonsten wäre er ganz schön dumm gewesen. Er wäre doch so - wenn die Voraussetzungen des § 5 Abs. Nr. 11 SGB V (KVDR) vorgelegen hätte, in die günstige Rentnerversicherung bei der gesetzlichen KV gekommen. Von daher passt § 8 Abs. 1 Nr. 4 SGB V - meines Erachtens nicht und stellt keinen Ausschlussgrund im Sinne von § 6 Abs. 3 a SGB V dar.

Auch Dein Verweis auf § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V passt nicht. Der Gesetzgeber hat durch die ausdrückliche Formulierung in dem 2. Satz klargestellt, dass nur die Personen im Sinne von § 5 Abs. 5 SGB V (hauptberuflich Selbständige) ausgeschlossen werden sollen, allerdings auch nur dann, wenn sie innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2,5 Jahre davon hauptberuflich selbständig waren.

Das Thema hier, interessiert mich mehr und mehr.

dij
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Beitragvon dij » 10.03.2008, 18:58

Rossi hat geschrieben:Öhm, ich glaube kaum, dass der Papi von Wern sich damals auf Antrag von der Versicherungspflicht im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 4 SGB V hat befreien lassen.


Ich glaube es auch nicht, aber es wäre einer der wenigen bedenkenswerten Fälle, wo es nicht klappen würde.

Rossi hat geschrieben:Das Thema hier, interessiert mich mehr und mehr.


Ja, mich auch - ich hatte bisher immer gedacht, ab 55 würde es richtig schwierig, noch einmal versicherungspflichtig zu werden. Aber das war wohl falsch gedacht.

Wern
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Beitragvon Wern » 12.03.2008, 12:05

Tja Leute,

ich habe die Beiträge alle gelesen und bedanke mich!

Allerdings ergibt sich jetzt bei mir die Frage: Was tun (kopfgratz) ???

Noch mal ein paar Infos nachgeschoben:

Öhm, ich glaube kaum, dass der Papi von Wern sich damals auf Antrag von der Versicherungspflicht im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 4 SGB V hat befreien lassen.
Nee, hat er natürlich nicht.

Rente: Ja er kriegt ne kleine Rente so um die € 400
Renter der Mutter: ca. € 1200

Also dass ich eine Firma gründe und ihn einstelle (halbtags als Hausmeister o.ä.) spukt mir im Kopf rum. Aber das muss glaube ich doch von den "realen Verhältnissen" gedeckt sein und nicht nur auf dem Papier stehen, oder?? Nützt ja nichts, wenn mir die beteiligten Institutionen das Konstrukt im Nachhinein um den Kopf hauen (z. B. Finanzamt, KV, IHK).

Also sieht da jemand einen konkreten Weg?

Danke.

Werner

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Beitragvon Rossi » 12.03.2008, 19:08

Tja Wern, was soll ich Dir posten. Eins ist klar mogeln und schummeln geht nicht, erst recht bei einem 83-jährigen.

Die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGV sind recht eindeutig:

(1) Versicherungspflichtig sind

1. Arbeiter,
Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,


Also, wenn der Papi weder beschäftigt ist - also keine Arbeitsleistung erbringt und dafür natürlich auch keinen Lohnanspruch hat, dann löst dieses natürlich aus keine Sozialversicherungspflicht aus.

Wenn Du als Arbeitgeber mogelst, handelt es sich sogar um eine Ordnungswidrigkeit - die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000,00 Euro geahndet werden kann.

Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.

GS
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Und nu?

Beitragvon GS » 13.03.2008, 05:52

Hallo Leute,
was hat es bisher gebracht?

Ich wiederhole mein Fazit vom 8.3. - die Uhrzeit nenne ich jetzt lieber nicht - und beziehe alles Folgende ausdrücklich mit ein:

"Langer Schreibe(n) kurzer Sinn: Ich denke, dass jede Kasse die Versicherungspflicht eines 83-Jährigen mit dieser Vorgeschichte höflich ablehnen wird. Und notfalls lassen sie es auf einen Prozess ankommen, in diesem Fall sogar mit Aussicht auf Erfolg.

Hilft Werns Eltern leider nicht weiter. "

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon JarvisCocker » 13.03.2008, 21:03

Gilt für Verheiratete in der Summe nicht die Deckelung auf 150% des Höchssatz der GKV ?

Gruß Jarvis

dij
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Beitragvon dij » 13.03.2008, 22:47

JarvisCocker hat geschrieben:Gilt für Verheiratete in der Summe nicht die Deckelung auf 150% des Höchssatz der GKV ?


Das gilt im Standardtarif (bei zehnjähriger Vorversicherung in einem Optionstarif), nicht für den modifizierten Standardtarif (für Nichtversicherte). Siehe § 315 Abs. 2 S. 1 SGB 5.

Wern
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Beitragvon Wern » 10.04.2008, 19:37

Hi there,

noch mal 'ne Frage zur Basisversicherung:

Angenommen, meine Eltern schließen eine Basisversicvherung ab, wie ist das eigentlich hinsichtlich der Wartezeit für die Pflege? Habe gehört, dass man da jahrelang warten muss, bevor Leistungen gewährt werden, habe aber unterschiedliche Fristen gehört.
Also gibt es Wartezeiten und wenn ja, wie lange?

Danke.

Werner

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Beitragvon Cassiesmann » 10.04.2008, 20:54

Wern hat geschrieben:Also gibt es Wartezeiten und wenn ja, wie lange?


In Ermangelung einer Vorversicherung beträgt die Wartezeit 60 Monate.

Wern
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Beitragvon Wern » 11.04.2008, 14:37

Na wunderbar!

Dies bestätigt alle meine schlimmsten Befürchtungen hinsichtlich dieses sogenannten Basistarifs. Meine Eltern (inzwischen 84) müssen also 5 Jahre warten, bevor eventuelle Leistungen gezahlt werden. Damit ist diese sogenannte "Versicherung" (zusammen mit der Klausel, dass ja keine Vorerkrankungen versicherbar sind) absolut wertlos. Die meisten Erkrankungen in diesem Alter basieren halt auf Vorerkrankungen und 5 Jahre warten auf die Pflege können auch viele nicht.

Man muss also horrende Versicherungsbeiträge zahlen und erhält praktisch keine Leistungen dafür.

Es ist wirklich unglaublich! Wie ich höre, klagen einige Versicherte gegen diese Regelungen. Gibt es da schon etwas zu berichten?

Trotzdem danke für die Auskunft.

Wern


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