Kündigungsfrist: freiwillige GKV und Auslandsaufenthalt
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Kündigungsfrist: freiwillige GKV und Auslandsaufenthalt
Ich bin freiwillig krankenversichert in einer gesetzlichen Krankenversicherung (DAK).
2 x im Jahr bin ich für ca. 2 bis 3 Monate im außereuropäischen Ausland.
Für diese Auslandsaufenthalte habe ich bisher meine bestehende Krankenversicherung gekündigt und eine separate Reisekrankenversicherung abgeschlossen (z.B. HanseMerkur).
Jetzt habe ich den Fall, dass ich nur 6 Wochen in Deutschland bin und dann erneut für 7 Wochen ins außereuropäische Ausland verreise.
Meine Krankenkasse akzeptiert in diesem Fall meine Kündigung nicht und besteht auf die „normale“ dreimonatige Kündigungsfrist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats nach Eingang der Kündigung.
Gibt es eine Möglichkeit eine Kündigung früher auszusprechen, auch wenn ich noch nicht Mitglied bin? Oder bleibt mir keine andere Wahl als 3 Monate zu zahlen?
2 x im Jahr bin ich für ca. 2 bis 3 Monate im außereuropäischen Ausland.
Für diese Auslandsaufenthalte habe ich bisher meine bestehende Krankenversicherung gekündigt und eine separate Reisekrankenversicherung abgeschlossen (z.B. HanseMerkur).
Jetzt habe ich den Fall, dass ich nur 6 Wochen in Deutschland bin und dann erneut für 7 Wochen ins außereuropäische Ausland verreise.
Meine Krankenkasse akzeptiert in diesem Fall meine Kündigung nicht und besteht auf die „normale“ dreimonatige Kündigungsfrist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats nach Eingang der Kündigung.
Gibt es eine Möglichkeit eine Kündigung früher auszusprechen, auch wenn ich noch nicht Mitglied bin? Oder bleibt mir keine andere Wahl als 3 Monate zu zahlen?
Re: Kündigungsfrist: freiwillige GKV und Auslandsaufenthalt
Hallo und willkommen im Forum
Hier ist der Gesetzestext zum Ende einer freiwilligen Versicherung [url]- https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/191.html[/url]
und dazu noch ggf. die Satzungsbestimmungen der betreffenden Krankenkasse. So wie geschildert sehe ich da keine Möglichkeit - was meinen die anderen Experten ?
Gruss
Czauderna
Hier ist der Gesetzestext zum Ende einer freiwilligen Versicherung [url]- https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/191.html[/url]
und dazu noch ggf. die Satzungsbestimmungen der betreffenden Krankenkasse. So wie geschildert sehe ich da keine Möglichkeit - was meinen die anderen Experten ?
Gruss
Czauderna
Re: Kündigungsfrist: freiwillige GKV und Auslandsaufenthalt
ja, wenn die Kündigungsfrist nach § 175 SGB V zwei Kalendermonate beträgt und die Zeit des nicht versichert sein wollens weniger als 2 Monate lang ist, dann sehe ich in dieser Konstellation auch keine Möglichkeit, dass die Mitgliedschaft vorher beendet werden könnte.
Ich frage mich allerdings, ob der Fragesteller
selbstständig oder angesteller Arbeitnehmer ist.
Ich frage mich allerdings, ob der Fragesteller
selbstständig oder angesteller Arbeitnehmer ist.
Re: Kündigungsfrist: freiwillige GKV und Auslandsaufenthalt
Der Fragesteller ist weder selbständig noch angestellter Arbeitnehmer. Er lebt zur Zeit von Erspartem und hat keine Einkünfte.
Re: Kündigungsfrist: freiwillige GKV und Auslandsaufenthalt
es liest sich so, dass du in der Vergangenheit schon mal öfters (wegen des Auslandsaufenthaltes)
die "freiwillige Versicherung" verlassen konntest und später dann wieder in die "freiwillige Versicherung" Versicherung reingekommen bist.
korrekt:
ich unterstelle jetzt mal ein JA.
Wenn du wieder reinkommen bist, dann kann der jeweils neue Versicherungsbeginn auf keinen Fall eine freiwillige Versicherung gewesen sein.
Es muss eine Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V gewesen sein.
Wenn es denn eine solche Mitgliedschaft war, dann gelten andere Möglichkeiten der Beendigung dieser Mitgliedschaft.
Ist es eine solche Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ??
Falls du es nicht sicher weißt: bitte frage mal nett bei deiner KK nach: nach welcher Vorschrift bin ich bei Ihnen versichert:
1. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V oder
2. freiwillig versichert nach § 9 SGB V oder freiwillig versichert nach § 188 SGB V
Danach bekommst du weitere Antwort.
noch ne Frage: bekommst du eine deutsche gesetzliche Rente ?
die "freiwillige Versicherung" verlassen konntest und später dann wieder in die "freiwillige Versicherung" Versicherung reingekommen bist.
korrekt:
ich unterstelle jetzt mal ein JA.
Wenn du wieder reinkommen bist, dann kann der jeweils neue Versicherungsbeginn auf keinen Fall eine freiwillige Versicherung gewesen sein.
Es muss eine Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V gewesen sein.
Wenn es denn eine solche Mitgliedschaft war, dann gelten andere Möglichkeiten der Beendigung dieser Mitgliedschaft.
Ist es eine solche Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ??
Falls du es nicht sicher weißt: bitte frage mal nett bei deiner KK nach: nach welcher Vorschrift bin ich bei Ihnen versichert:
1. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V oder
2. freiwillig versichert nach § 9 SGB V oder freiwillig versichert nach § 188 SGB V
Danach bekommst du weitere Antwort.
noch ne Frage: bekommst du eine deutsche gesetzliche Rente ?
Re: Kündigungsfrist: freiwillige GKV und Auslandsaufenthalt
Nein - keine Rente.
Die Frage der Mitgliedschaft ist an die Fachabteilung meiner KK gestellt.
Welche anderen Möglichkeiten der Beendigung gibt es bei einer Mitgliedschaft nach § 5 Abs.?
Gibt es andere Kündigungsfristen bei einer Abmeldung aus Deutschland? Ist das evtl. sinnvoll?
Die Frage der Mitgliedschaft ist an die Fachabteilung meiner KK gestellt.
Welche anderen Möglichkeiten der Beendigung gibt es bei einer Mitgliedschaft nach § 5 Abs.?
Gibt es andere Kündigungsfristen bei einer Abmeldung aus Deutschland? Ist das evtl. sinnvoll?
Re: Kündigungsfrist: freiwillige GKV und Auslandsaufenthalt
beantworte ich , wenn die Art der Mitgliedschaft klar ist.
Sonst schreibe ich mir hier wunde Finger und es bringt evt nichts.
Außerdem müsste ich Zeit in die Recherche stecken. Das würde ich nicht gerne "umsonst" machen, wenn es hier schon kostenlos ist.
Sonst schreibe ich mir hier wunde Finger und es bringt evt nichts.
Außerdem müsste ich Zeit in die Recherche stecken. Das würde ich nicht gerne "umsonst" machen, wenn es hier schon kostenlos ist.
Re: Kündigungsfrist: freiwillige GKV und Auslandsaufenthalt
Ich bin freiwillig versichert nach § 9 SGB V.
Re: Kündigungsfrist: freiwillige GKV und Auslandsaufenthalt
ok--- freiwilliges Mitglied.
Die Kündigungsfrist beträgt 2 volle Kalendermonate.
Der Auslandsaufenthalt ist kürzer.
Fazit: was du dir wünscht, kann nicht klappen
Die Kündigungsfrist beträgt 2 volle Kalendermonate.
Der Auslandsaufenthalt ist kürzer.
Fazit: was du dir wünscht, kann nicht klappen
Re: Kündigungsfrist: freiwillige GKV und Auslandsaufenthalt
Was ist bei einer Abmeldung des Wohnsitzes aus Deutschland?
Wie lange ist in Kündigungsfrist in diesem Fall?
Wie lange ist in Kündigungsfrist in diesem Fall?
Re: Kündigungsfrist: freiwillige GKV und Auslandsaufenthalt
ich drücke es mal anders aus.
Wenn du deinen "gewöhnlichen Aufenthalt" in das Ausland verlegst, dann gilt schlichtweg kein deutsches Recht mehr.
Wenn du aber nach 7 Wochen wieder nach Deutschland kommst, da würde ich als Bearbeiter doch misstrauisch werden.
Und wenn du das mehrmals machst, würde ich immer meeehr misstrauisch werden.
Sag (schreib) mit doch bitte noch, welchen Status du als freiwillig Versicherter hast:
A) Selbstständig
B) Arbeitnehmer (Beschäftigung mit Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze)
C) ?
Wenn du deinen "gewöhnlichen Aufenthalt" in das Ausland verlegst, dann gilt schlichtweg kein deutsches Recht mehr.
Wenn du aber nach 7 Wochen wieder nach Deutschland kommst, da würde ich als Bearbeiter doch misstrauisch werden.
Und wenn du das mehrmals machst, würde ich immer meeehr misstrauisch werden.
Sag (schreib) mit doch bitte noch, welchen Status du als freiwillig Versicherter hast:
A) Selbstständig
B) Arbeitnehmer (Beschäftigung mit Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze)
C) ?
Re: Kündigungsfrist: freiwillige GKV und Auslandsaufenthalt
C) z.Z. ohne Einkommen (ich lebe von Erspartem)
Re: Kündigungsfrist: freiwillige GKV und Auslandsaufenthalt
wenn du mit dem Status C (ohne Einkommen)
aus dem Ausland (nicht EU) zurückkommend
ERNEUT Mitglied werden konntest, dann kann es KEINE freiwillige Versicherung nach § 9 SGB V gewesen sein,
wenn mit dem Auslandsaufenthalt die Mitliedschaft vorher BEENDET wurde.
Hier stimmt was nicht.
aus dem Ausland (nicht EU) zurückkommend
ERNEUT Mitglied werden konntest, dann kann es KEINE freiwillige Versicherung nach § 9 SGB V gewesen sein,
wenn mit dem Auslandsaufenthalt die Mitliedschaft vorher BEENDET wurde.
Hier stimmt was nicht.
Re: Kündigungsfrist: freiwillige GKV und Auslandsaufenthalt
Hier stimmt was nicht.
Vielen Dank für den Hinweis. Du hast recht. Laut Aktueller Auskunft ist mein Status nicht final geklärt.
Aktuell bin ich nach §9 freiwillig versichert.
Ich habe Mitte März einen Antrag "Prüfbogen zur Feststellung der Anspruchsberechtigung auf Pflichtversicherung (§5") gestellt.
Da meine Kündigung aber rückwirkend für ungültig erklärt wurde, bin ich momentan weiterhin freiwillig versichert und der bestehende Antrag (§5) ist hinfällig.
Jetzt meine neue dringende Frage: Kann die GKV ein Nachreichen einer Anschlussversicherung ausschließen - obwohl ich eine entsprechende Anschlussversicherung habe?
bis 29.06.2025 - ALG 1
ab 30.06.2025 - freiwillig versichert GKV 9§
26.12.2026 - Kündigung GKV 20.01.2026 mit (Flugticket)
05.01.2026 - Ablehnung Kündigung
05.01.2026 - Widerspruch gegen Kündigung
12.01.2026 - Kündigungsbestätigung GKV zum 28.02. (Kündigung nur zum Ende des übernächsten Kalendermonats möglich)
20.01.201 -31.03.2026 - Aufenthalt außereuropäisches Ausland
18.03.2026 - Antrag (Prüfbogen zur Feststellung der Anspruchsberechtigung auf Pflichtversicherung (§5)
01.04. bis 08.2026 nicht versichert!! keine Leistungen!!
08.04.2026 - Mitteilung der GKV: „Kündigung nicht wirksam“ – Begründung: Nachweis der Anschlussversicherung nicht fristgerecht
14.04.2026 - Widerspruch gegen "Kündigung nicht wirksam" mit Anschlussversicherung
Re: Kündigungsfrist: freiwillige GKV und Auslandsaufenthalt
ich schätze mich schon in der Lage den Fall, der nun immer verwirrender wird, zu lösen.
Jedoch könnte ich das nicht ohne Einsicht in alle Unterlagen.
Dazu fehlt es mir aber an Zeit. Das ist mir (für dich "leider") zu aufwendig.
sorry
Jedoch könnte ich das nicht ohne Einsicht in alle Unterlagen.
Dazu fehlt es mir aber an Zeit. Das ist mir (für dich "leider") zu aufwendig.
sorry
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste

