Hallo,
das aktuelle Vertragsjahr meiner Auslandsreisekrankenversicherung im Traif AR bei der Debeka läuft am 01.06.2026 ab. Die Debeka hat mir mitgeteilt, dass der Beitrag von 12 € auf 30 € ab dem 01.07.2026 ansteigen soll und begründet dies mit "bedingungsgemäße Beitrags- oder Tarifänderung". Ein Sonderkündungsrecht wird im Schreiben der Debeka nicht erwähnt.
Da ich dieser Beitragserhöhung nie zugestimmt habe sollte ich ein Sonderkündigungsrecht mit Wirkung zum 01.07.2026 haben. Sehe ich das richtig ?
Die feine Art ist es nicht gerade, kurz vor Ende des aktuellen Vertragszeitraums eine derartig deftige Beitragserhöhung vorzulegen.
Viele Grüße,
Tom
Beitragserhöhung Auslandsreisekrankenversicherung
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Beitragserhöhung Auslandsreisekrankenversicherung
So langsam komme ich hinter den Dreh der Debeka.
Mein Stand der Vertragsbedingungen BKV24 war der vom 26.10.2023
https://web.archive.org/web/20231026154 ... /BKV24.pdf
der von der Debeka aktualisierte lautet
https://www.debeka.de/content/dam/de/we ... /BKV24.pdf
und ist vom 01.09.2024 und Dokumentkennzeichnung 14.03.2025 . Und hier findet sich der Beitrag
§ 8 Beitragszahlung
1. Der Beitrag gilt für ein Versicherungsjahr und beträgt je versicherte
Person im Alter von
0–19 Jahren (Kinder) 6,00 Euro,
20–67 Jahren 12,00 Euro,
ab 68 Jahren 30,00 Euro.
Mein Stand der Vertragsbedingungen BKV24 war der vom 26.10.2023
https://web.archive.org/web/20231026154 ... /BKV24.pdf
der von der Debeka aktualisierte lautet
https://www.debeka.de/content/dam/de/we ... /BKV24.pdf
und ist vom 01.09.2024 und Dokumentkennzeichnung 14.03.2025 . Und hier findet sich der Beitrag
§ 8 Beitragszahlung
1. Der Beitrag gilt für ein Versicherungsjahr und beträgt je versicherte
Person im Alter von
0–19 Jahren (Kinder) 6,00 Euro,
20–67 Jahren 12,00 Euro,
ab 68 Jahren 30,00 Euro.
Beitragserhöhung Auslandsreisekrankenversicherung
Wenn Vertragsbedingungen geändert werden sollte man den Versicherungsnehmer ausreichend deutlich darüber informieren, das aber scheint hier keine Stärke der Debeka zu sein.
Re: Beitragserhöhung Auslandsreisekrankenversicherung
Als voriges Jahr mein Beitrag von 8 auf 12 Euro stieg bekam ich natürlich ein Schreiben von der Debeka. Dort war auch der höhere Beitrag ab 68 erwähnt. Vermutlich hattest Du es schlicht nicht gelesen.
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eastman
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Re: Beitragserhöhung Auslandsreisekrankenversicherung
Ich würde raten, tomw wird 68 Jahre. Dann ist das aber keine Beitragserhöhung im klassischen Sinne, sondern
die Erhöhung bei Erreichen der nächsten Altersstufe. Gibts ja auf der anderen Seite auch bei Kindertarifen, die
dann meist bei Alter 14 Jahre "hochgestuft" werden.
Besonders modern gerade auch bei Zahnzusatzversicherungen ohne Alterungsrückstellung. Wird Beides
natürlich NIE vorher erklärt, weil dazu auch der Verkäufer lesen und nachdenken müsste....
die Erhöhung bei Erreichen der nächsten Altersstufe. Gibts ja auf der anderen Seite auch bei Kindertarifen, die
dann meist bei Alter 14 Jahre "hochgestuft" werden.
Besonders modern gerade auch bei Zahnzusatzversicherungen ohne Alterungsrückstellung. Wird Beides
natürlich NIE vorher erklärt, weil dazu auch der Verkäufer lesen und nachdenken müsste....
Re: Beitragserhöhung Auslandsreisekrankenversicherung
Diese Altersstufe gibt es erst seit vorigem Jahr. War bis dahin ein großer Vorteil der Debeka-Auslandskrankenversicherung.
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eastman
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Re: Beitragserhöhung Auslandsreisekrankenversicherung
Wieder was gelernt. Danke!
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