Ich bin durch ähnliche Fragestellungen auf dieses Forum aufmerksam geworden und habe nun Fragen zu meiner Situation:
Ich bin seit kurzem nach meiner Grenzgängertätigkeit in der Schweiz berentet und erhalte auch reguläre Schweizer Renten aus der 1. und teilweise aus der 2. Säule.
In Deutschland bin ich in der DRV noch nicht rentenberechtigt. Ich erhalte aber inzwischen auch eine Rente aus einer deutschen berufsständischen Versorgung.
Ich bin also in Deutschland krankenversicherungspflichtig.
Aus der "2. Säule" (Schweiz) habe ich mir den überobligatorischen Anteil auszahlen lassen und in der Schweiz auch schon versteuert.
A. Dieses ausgezahlte Kapital muss ich also gegenüber der GKV angeben, und ich muss gemäß der 1/120-Regel entsprechend Beiträge für die GKV bezahlen?
B. Ich habe nicht die Möglichkeit, den Beitrag aus diesem angelegten Kapital bzw. den daraus erfolgenden monatlichen Zahlungen zu entrichten?
C. Falls ja bei A.:
Wie hoch wäre/ist der Beitragssatz bei einer Kapital- bzw. einmaligen Rentenzahlung aus der Schweiz?
Vielen Dank und Gruß
J.
