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puckpuck

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Beitragvon puckpuck » 06.01.2026, 11:36

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Zuletzt geändert von puckpuck am 14.07.2026, 19:24, insgesamt 2-mal geändert.

Czauderna
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Re: Zahnzusatzversicherung bei PKV sinnvoll?

Beitragvon Czauderna » 06.01.2026, 11:54

Hallo,
bitte in solchen Fällen keine Verlinkung auf die Seiten der angesprochenen Unternehmen - Zitieren ist okay. Verlinkungen im Zusammenhang mit individuellen Fragen zu Leistung und Erstattungen bedeuten ggf. auch Werbung und das soll hier in dieser Form nicht passieren. Verlinkungen, was allgemeine Vertragsfragen und Tarife betrifft sind eventuelle auch nötig, aber meist nicht.Ich lasse es in diesem Falle stehen, aber bitte künftig beachten - ggf. die Möglichkeit der PN nützen. Zur Frage selbst - ich würde hier mal die HMK selbst befragen.
Gruss
Czauderna

RolandPKV
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Re: Zahnzusatzversicherung bei PKV sinnvoll?

Beitragvon RolandPKV » 07.01.2026, 11:08

Die 467,29 € (zuzüglich Mehrwertsteuer) beziehen sich nur auf die Herstellung des Implantats, typischwerweise wird dies in einem Zahnlabor gemacht. Ärztliche bzw. zahnärztliche Leistungen sind darin nicht erhalten (kommen aber natürlich dazu).

Was das Zahnlabor dann wirklich berechnet weißt Du erst im Leistungsfall. Man kann davon ausgehen, das es mehr berechnet. Das gilt auch für die Herstellung der Krone, die ja dann in das Implantat eingesetzt wird.

puckpuck

Re: Zahnzusatzversicherung bei PKV sinnvoll?

Beitragvon puckpuck » 07.01.2026, 11:29

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Zuletzt geändert von puckpuck am 14.07.2026, 19:21, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Zahnzusatzversicherung bei PKV sinnvoll?

Beitragvon RolandPKV » 07.01.2026, 15:27

Es gibt keine Zusatzversicherung, die die verbleibenden Restkosten übernimmt.

eastman
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Re: Zahnzusatzversicherung bei PKV sinnvoll?

Beitragvon eastman » 12.01.2026, 08:59

Guten Morgen! Doch - ein Versicherer und eine Unterstützungskasse bieten Abhilfe bis max. 25% des Rechnungsbetrages (je nach Tarifwahl). Ich wollte übrigens auch die Mannheimer schon 2x überzeugen, ihren Gruppentarif wieder zu öffnen, der seinerzeit Arzthonorare bis zum Höchstsatz erstattet hat (also z.B. die Differenz zwischen Standardtarif und 3,5fach GOÄ /GOZ) - hat aber 2x nicht funktioniert.

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Re: Zahnzusatzversicherung bei PKV sinnvoll?

Beitragvon eastman » 01.04.2026, 08:49

Moin, ich habe bei der Unterstützungskasse noch einmal nachgefasst ( der jährliche Maximalbetrag bei der Hanse-Merkur von 4.000 € dürfte ja schon
durch 2 Implantate gekillt werden): In der höchsten Leistungsstufe (30% des Rechnungsbetrages bis max. 3,5facher Satz der GOZ) zahlen alle Erwachsenen ab 18 Jahren monatlich 27 € Beitrag. Meine vorher benannten max. 25% waren also nicht korrekt!

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Re: Zahnzusatzversicherung bei PKV sinnvoll?

Beitragvon PKVLaie » 07.04.2026, 21:09

Den Begriff Unterstützungskasse kenne ich eher im Kontext betrieblicher Altersvorsorge.
Ist dieses Produkt für jeden PKV Versicherten zugänglich?

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Re: Zahnzusatzversicherung bei PKV sinnvoll?

Beitragvon eastman » 07.04.2026, 21:45

Ja. Wird von einem Aktuar begleitet, der mit der U-Kasse auch elegant das Verbot anderer
Zusatzversicherungen unterläuft, das manche Versicherer praktizieren. Dieses Verbot ist
immer ausdrücklich auf andere VERSICHERUNGEN beschränkt, also nicht auf eine
Unterstützungskasse....

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Re: Zahnzusatzversicherung bei PKV sinnvoll?

Beitragvon 1234567 » 15.05.2026, 21:43

eastman hat geschrieben:Ja. Wird von einem Aktuar begleitet, der mit der U-Kasse auch elegant das Verbot anderer
Zusatzversicherungen unterläuft, das manche Versicherer praktizieren. Dieses Verbot ist
immer ausdrücklich auf andere VERSICHERUNGEN beschränkt, also nicht auf eine
Unterstützungskasse....


Das hört sich aber ausgesprochen interessant an. Könnte man dazu näheres erfahren?
Ich denke dabei nicht nur an einen Zusatztarif bei den Zähnen, sondern ganz speziell auch an einen Tarif im unteren Segment, der eigentlich gar nicht so schlecht ist, für seinen Preis, aber leider nur Mehrbett- und Stationsarzt inkludiert und jegliche Zusatzversicherungen ausschließt (beim eigenen Unternehmen sowieso, bei anderen behält man sich das Recht der Prüfung vor).

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Re: Zahnzusatzversicherung bei PKV sinnvoll?

Beitragvon eastman » 15.05.2026, 21:51

Der schmutzige Gedanke an den E-Tarif der HUK?

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Re: Zahnzusatzversicherung bei PKV sinnvoll?

Beitragvon 1234567 » 15.05.2026, 23:19

Ja, natürlich nur für den Notfall… irgendwann mit 70 oder so…

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Beitragvon Wolkenlicht3944 » 15.10.2026, 15:49

Das klingt tatsächlich interessant, gerade wenn man damit einen eingeschränkten Stationärtarif ergänzen kann. Mich würde interessieren, wie das konkret abläuft und welche Leistungen tatsächlich zugesagt werden. Eine Unterstützungskasse ist schließlich keine klassische Versicherung, da können die Bedingungen bei der Erstattung anders aussehen.

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Re: -

Beitragvon eastman » 17.10.2026, 09:09

Den letzten Satz finde ich fast "süß":" ... ist schließlich keine klassische Versicherung, da können die Bedingungen bei der Erstattung anders aussehen."
DIE klassische Zahn-Zusatzversicherung suche ich ja noch - da gibt es im gleichen Tarif manchmal Aussagen zu Prozentsatz der Erstattung, Begrenzung in Prozent der Rechnung zusammen mit der GKV, Höchstbeträge in den ersten Vertragsjahren, Maximierung der Leistung total in € pro Jahr und zu guter Letzt der Verweis auf interne Listen hinsichtlich der Angemessenheit von einzelnen Kostenbeträgen. Wer eine "Zahnhistorie" hat, wird in der Regel gar nicht oder nur mit Einschränkungen versichert - das sind aber die Kunden, die unter Zuhilfenahme einer alten Rechnung bei so einem "klassischen Versicherungstarif" mal in der Rückwärtsbetrachtung nachrechnen KÖNNTEN, wie hoch die Erstattung gewesen WÄRE, WENN man genau diesen Tarif versichert HÄTTE. Für den normalen Neukunden bzw. Interessenten sind meiner Meinung die Tarife eine einzige große Wundertüte.

Was macht nun die U-Kasse? Voraussetzung für die Leistung ist immer, dass es eine - wie auch immer geartete Vorleitung einer GKV oder PKV erfolgt.
Logik dahinter: a) keine Vorleistung - vermutlich keine medizinische Notwendigkeit oder Ausschluss der Leistung nach Beantwortung der Gesundheitsfragen; b) einfache Nachprüfbarkeit der eigenen Leistungspflicht in €.
Schadensansprüche Dritter (ggf. BG o.ä.) sind geltend zu machen, ggf. Abtretung an die U-Kasse möglich. Gesammelte Einreichung wird empfohlen,
Erstattung in % des Rechnungsbetrages bis 3.5fach GOZ, 5jährige Zahnstaffel mit Höchstsätzen da, keine Gesundheitsfragen. Nach meiner Einschätzung vernünftig durchdacht, kein Lockvogelangebot, kein Beitragsdumping. Anwendung - preissensible Kunden, die Leistungsspitzen abdecken wollen, die
im Haupttarif oder der GKV nicht versichert sind. Brennende Häuser werden nicht versichert, so halte ich Zahnstaffeln sinnvoll zum Schutz der Versichertengemeinschaft.

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Re: -

Beitragvon Wolkenlicht3944 » 22.10.2026, 20:19

Seit meinem letzten Kommentar habe ich mich etwas genauer über die Unterschiede bei den Vorsorgelösungen informiert. Ich finde, dass die kleinen Details in den Bedingungen oft den entscheidenden Unterschied machen. Nebenbei habe ich noch nach einem kuscheligen Geschenk für jemanden gesucht und bin dabei auf diese Kollektion gestoßen: Link durch Moderator gelöscht – bitte hier keine Werbung – Danke.


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