Zurück in die PKV
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Zurück in die PKV
Guten Tag,
ich bräuchte mal eine Info.
Mein Alter 54 Jahre. Ich war ca 20 Jahre Arbeitnehmer und in der GKV versichert danach Selbständig ca. 14 Jahre in der PKV. Im Jahr 2002 hatte ich einen kleinen Herz-Infarkt ein Jahr später einen zweiten so das ich meinen Betrieb Mitte 2003 aufgeben musste.
Da ich von heute auf morgen keine Einnahmen mehr hatte war mir der monatliche Beitrag von 500 Euro für die PKV zu teuer. Zum 31.01.2004 war ich dann draußen und habe mich bei meiner Frau im Rahmen der Familienversicherung mitversichert. Ein paar Monate später hat mir meine private BU Versicherung mitgeteilt das ich eine monatliche Berufsunfähigkeits - Rente von 1200 Euro erhalte. Das war nun der GKV meiner Frau zu viel Geld und so beförderten Sie mich wieder an die frische Luft samt Rückforderungen der erbrachten Leistungen.
Bin dann letztendlich seit 2004 ohne KV. Ich habe im Feb. 2006 meinen alten Versicherer angeschrieben wegen Wiederaufnahme, die haben aber abgelehnt.
Jetzt gibt es ja die Möglichkeit wieder in die Versicherung zurückzukehren in meinem Fall wäre das ja die PKV. Gestern war ich nun bei einem Beratungsgespräch bei meinem letzten Versicherer, dort teilte man mir mit das ich mit einem Beitrag von 450 - 500 Euro rechnen muss. Die genaue Höhe wird mir noch nach Prüfung aller Unterlagen mitgeteilt.
Ich habe nun gehört und gelesen das es eine Möglichkeit der Halbierung der Beiträge gibt, weil 500 Euro sind mir einfach bei 1200 Euro monatlich zu viel. Also ich zahle mit meiner kleinen Rente den freiwilligen Beitrag von 130 Euro für die GKV meine Frau mit, und selber kann ich mich nicht versichern.
Mein Gesundheitszustand ist soweit auch wieder ganz gut und ich habe mir schon überlegt einen Sozialversicherungs-pflichtigen Job zu suchen um wieder in die GKV zu kommen, bis 55 soll das ja noch gehen.
Also ich will jetzt keine Sozialhilfe usw. sondern nur einen bezahlbaren Krankenversicherungs – Beitrag. Ich kann mir nur keine PKV von 500 Euro im Monat leisten. Schließlich war ich auch mal Jung und Gesund und habe auf Grund meines guten Gehalts auch jede Menge eingezahlt.
Das kuriose bei der ganzen Angelegenheit ist das ich damals eine Berufsunfähigkeits-Versicherung abgeschlossen habe um in einem Fall abgesichert zu sein doch gerade diese ist es nun, die mir das Leben schwer macht. Hätte ich überhaupt keine Vorsorge getroffen wäre ich Heute was die KV betrifft besser dran und bei meiner Frau mitversichert.
Kann mich vielleicht jemand aufklären wie die Lage so aussieht und was ich noch für Möglichkeiten habe.
Mit freundlichen Grüßen
Georg
ich bräuchte mal eine Info.
Mein Alter 54 Jahre. Ich war ca 20 Jahre Arbeitnehmer und in der GKV versichert danach Selbständig ca. 14 Jahre in der PKV. Im Jahr 2002 hatte ich einen kleinen Herz-Infarkt ein Jahr später einen zweiten so das ich meinen Betrieb Mitte 2003 aufgeben musste.
Da ich von heute auf morgen keine Einnahmen mehr hatte war mir der monatliche Beitrag von 500 Euro für die PKV zu teuer. Zum 31.01.2004 war ich dann draußen und habe mich bei meiner Frau im Rahmen der Familienversicherung mitversichert. Ein paar Monate später hat mir meine private BU Versicherung mitgeteilt das ich eine monatliche Berufsunfähigkeits - Rente von 1200 Euro erhalte. Das war nun der GKV meiner Frau zu viel Geld und so beförderten Sie mich wieder an die frische Luft samt Rückforderungen der erbrachten Leistungen.
Bin dann letztendlich seit 2004 ohne KV. Ich habe im Feb. 2006 meinen alten Versicherer angeschrieben wegen Wiederaufnahme, die haben aber abgelehnt.
Jetzt gibt es ja die Möglichkeit wieder in die Versicherung zurückzukehren in meinem Fall wäre das ja die PKV. Gestern war ich nun bei einem Beratungsgespräch bei meinem letzten Versicherer, dort teilte man mir mit das ich mit einem Beitrag von 450 - 500 Euro rechnen muss. Die genaue Höhe wird mir noch nach Prüfung aller Unterlagen mitgeteilt.
Ich habe nun gehört und gelesen das es eine Möglichkeit der Halbierung der Beiträge gibt, weil 500 Euro sind mir einfach bei 1200 Euro monatlich zu viel. Also ich zahle mit meiner kleinen Rente den freiwilligen Beitrag von 130 Euro für die GKV meine Frau mit, und selber kann ich mich nicht versichern.
Mein Gesundheitszustand ist soweit auch wieder ganz gut und ich habe mir schon überlegt einen Sozialversicherungs-pflichtigen Job zu suchen um wieder in die GKV zu kommen, bis 55 soll das ja noch gehen.
Also ich will jetzt keine Sozialhilfe usw. sondern nur einen bezahlbaren Krankenversicherungs – Beitrag. Ich kann mir nur keine PKV von 500 Euro im Monat leisten. Schließlich war ich auch mal Jung und Gesund und habe auf Grund meines guten Gehalts auch jede Menge eingezahlt.
Das kuriose bei der ganzen Angelegenheit ist das ich damals eine Berufsunfähigkeits-Versicherung abgeschlossen habe um in einem Fall abgesichert zu sein doch gerade diese ist es nun, die mir das Leben schwer macht. Hätte ich überhaupt keine Vorsorge getroffen wäre ich Heute was die KV betrifft besser dran und bei meiner Frau mitversichert.
Kann mich vielleicht jemand aufklären wie die Lage so aussieht und was ich noch für Möglichkeiten habe.
Mit freundlichen Grüßen
Georg
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Hallo und Guten Abend,
Also so wie es aussieht war ich zu keiner Zeit auch nur einen Tag wirklich mit - versichert bei meiner Frau.
Im Okt 2003 meldete ich mein Gewerbe ab. Im Nov 2003 Stellte ich den Antrag für die Familienversicherung. Kurze Zeit später erhielt ich dann den Bescheid das ich Aufgenommen werde ab 01.01.2004. Ein paar Wochen später dann erhielt ich den Bescheid von meiner privaten BU-Versicherung das die Zahlen.
Zuerst bin ich ja eigentlich davon ausgegangen das die nicht zahlen, weil man ja überall nur hört das die erst zahlen wenn man schon halb hinüber ist.
Die haben dann sogar rückwirkend bis zum Datum des Abmeldetages meines Gewerbes bezahlt, was mich natürlich sehr gefreut hat.
Dann kam noch ein Umzug von Frankfurt Main nach Norddeutschland. Hatte da viel Stress und die Sache ein wenig schleifen lassen. Im Jan. 2005 erhielt ich dann ein Schreiben von der KV meiner Frau (ich glaube das bekommt man jedes Jahr wo man Angaben zum Einkommen oder sonstige Änderungen machen soll.) Habe ich auch brav alles ausgefüllt (mit Angabe der monatlichen Rente usw.) zurückgesendet an die KV meiner Frau. Das ging dann alles ein paar mal hin und her aufgrund unseres Umzugs waren die Papiere angeblich noch in Frankfurt usw. Es war auf jeden Fall alles Durcheinander. Dann dauerte es mehrere Monate also erst im September 2005 erhielt ich dann ein Schreiben von der KV das die Familienversicherung für mich Rückwirkend zum 01.01.2004 abgelehnt bzw aberkannt wird mit der Rückforderung von zu Unrecht in Anspruch genommener Leistungen.
mfg
Georg
Also so wie es aussieht war ich zu keiner Zeit auch nur einen Tag wirklich mit - versichert bei meiner Frau.
Im Okt 2003 meldete ich mein Gewerbe ab. Im Nov 2003 Stellte ich den Antrag für die Familienversicherung. Kurze Zeit später erhielt ich dann den Bescheid das ich Aufgenommen werde ab 01.01.2004. Ein paar Wochen später dann erhielt ich den Bescheid von meiner privaten BU-Versicherung das die Zahlen.
Zuerst bin ich ja eigentlich davon ausgegangen das die nicht zahlen, weil man ja überall nur hört das die erst zahlen wenn man schon halb hinüber ist.
Die haben dann sogar rückwirkend bis zum Datum des Abmeldetages meines Gewerbes bezahlt, was mich natürlich sehr gefreut hat.
Dann kam noch ein Umzug von Frankfurt Main nach Norddeutschland. Hatte da viel Stress und die Sache ein wenig schleifen lassen. Im Jan. 2005 erhielt ich dann ein Schreiben von der KV meiner Frau (ich glaube das bekommt man jedes Jahr wo man Angaben zum Einkommen oder sonstige Änderungen machen soll.) Habe ich auch brav alles ausgefüllt (mit Angabe der monatlichen Rente usw.) zurückgesendet an die KV meiner Frau. Das ging dann alles ein paar mal hin und her aufgrund unseres Umzugs waren die Papiere angeblich noch in Frankfurt usw. Es war auf jeden Fall alles Durcheinander. Dann dauerte es mehrere Monate also erst im September 2005 erhielt ich dann ein Schreiben von der KV das die Familienversicherung für mich Rückwirkend zum 01.01.2004 abgelehnt bzw aberkannt wird mit der Rückforderung von zu Unrecht in Anspruch genommener Leistungen.
mfg
Georg
Ups, dat wird jetzt aber ne spannende Geschichte.
Ich glaube - im ersten Ansatz - dass Du gute Karten hast in die Pflichtversicherung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bei einer gesetzlichen KV zu kommen. Bei einer BU-Rente mit ca. 1.200,00 Euro dürfte der monatliche Beitrag ca. 200,00 Euro betragen. Vorausgesetzt die Gattin hat nicht noch dolle Einkünfte.
Entscheidende Frage ist:
Wann bist Du damals in die Familienversicherung aufgenommen worden?
Habe ich es richtig verstanden, dass Du ab dem 01.01.2004 aufgenommen worden bist?
Dann weitere Frage; wann ist der Rentenbescheid erteilt worden?
Wenn der Rentenbescheid erst später (bspw. am 15.02.2004) erteilt worden ist, dann bist Du definitiv in der Zeit von 01.01. - 14.02.2004 familienversichert gewesen und bis heute somit - da Du zuletzt gesetzlich versichert gewesen - ab dem 01.04.2007 wieder pflichtversichert gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.
Die Vorgehensweise der KV, die Familienversicherung rückwirkend zu beenden, nur weil eine Rente rückwirkend nachgezahlt wird und somit die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht mehr vorliegen ist pottfalsch. Einige KV´s versuchen es immer noch.
Aber da muss man flankierend reagieren.
Also ich habe so einen Fall schon durchgezogen und die Krankenkasse ist damit jämmerlich den Bach hinuntergegangen.
Wenn Du mehr wissen möchtest, dann musst Du hier schnüffeln:
http://foren.duisburg.de/sa_disk/viewtopic.php?t=4030
Öhm, auch wenn der Kunde hier eine Rente aus der gesetzlichen RV beantragt hat, so ist dieses in Deinem Einzelfall sehrwohl vergleichbar. Die Familienversicherung endete erst ab dem Zeitpunkt, wo die Rente erstmalig laufend ausgezahlt wurde
Ich glaube - im ersten Ansatz - dass Du gute Karten hast in die Pflichtversicherung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bei einer gesetzlichen KV zu kommen. Bei einer BU-Rente mit ca. 1.200,00 Euro dürfte der monatliche Beitrag ca. 200,00 Euro betragen. Vorausgesetzt die Gattin hat nicht noch dolle Einkünfte.
Entscheidende Frage ist:
Wann bist Du damals in die Familienversicherung aufgenommen worden?
Habe ich es richtig verstanden, dass Du ab dem 01.01.2004 aufgenommen worden bist?
Dann weitere Frage; wann ist der Rentenbescheid erteilt worden?
Wenn der Rentenbescheid erst später (bspw. am 15.02.2004) erteilt worden ist, dann bist Du definitiv in der Zeit von 01.01. - 14.02.2004 familienversichert gewesen und bis heute somit - da Du zuletzt gesetzlich versichert gewesen - ab dem 01.04.2007 wieder pflichtversichert gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.
Die Vorgehensweise der KV, die Familienversicherung rückwirkend zu beenden, nur weil eine Rente rückwirkend nachgezahlt wird und somit die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht mehr vorliegen ist pottfalsch. Einige KV´s versuchen es immer noch.
Aber da muss man flankierend reagieren.
Also ich habe so einen Fall schon durchgezogen und die Krankenkasse ist damit jämmerlich den Bach hinuntergegangen.
Wenn Du mehr wissen möchtest, dann musst Du hier schnüffeln:
http://foren.duisburg.de/sa_disk/viewtopic.php?t=4030
Öhm, auch wenn der Kunde hier eine Rente aus der gesetzlichen RV beantragt hat, so ist dieses in Deinem Einzelfall sehrwohl vergleichbar. Die Familienversicherung endete erst ab dem Zeitpunkt, wo die Rente erstmalig laufend ausgezahlt wurde
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Hallo Rossi,
danke für die Info das lässt mich wieder hoffen, und rund 200 Euro für die KV wären OK bei den monatlichen Euros.
Ich habe den Antrag für die Mitgliedschaft bei meiner Frau am 11.12.2003 gestellt.
Habe dann noch ein Schreiben gefunden wo mir die Mitgliedschaft im Rahmen der gesetzlichen Familienversicherung von der Versicherung bestätigt wird ab dem 01.01.2004.
Diese Bestätigung habe ich damals gebraucht um aus der privaten KV raus zukommen.
Den Bescheid über die Leistungspflicht wegen Berufsunfähigkeit erhielt ich mit einem Schreiben vom 21.Februar 2004 also nachdem ich Mitglied bei der GKV meiner Frau war.
Mit freundlichen Grüßen
Georg
danke für die Info das lässt mich wieder hoffen, und rund 200 Euro für die KV wären OK bei den monatlichen Euros.
Ich habe den Antrag für die Mitgliedschaft bei meiner Frau am 11.12.2003 gestellt.
Habe dann noch ein Schreiben gefunden wo mir die Mitgliedschaft im Rahmen der gesetzlichen Familienversicherung von der Versicherung bestätigt wird ab dem 01.01.2004.
Diese Bestätigung habe ich damals gebraucht um aus der privaten KV raus zukommen.
Den Bescheid über die Leistungspflicht wegen Berufsunfähigkeit erhielt ich mit einem Schreiben vom 21.Februar 2004 also nachdem ich Mitglied bei der GKV meiner Frau war.
Mit freundlichen Grüßen
Georg
Okay, dass dürfte aber ziemlich gut aussehen.
Ab wann erfolgte denn die laufende Zahlung der BU-Rente? Ich nehme mal an, ab dem 01.03.2004, korrekt?
Ich nehme mal an, dass Du auch im Januar 2004 überhaupt noch nicht gewusst hat, dass die BU zahlen wird, korrekt?
Dann bist Du nämlich - meines Erachtens - in der Zeit vom 01.01.2004 - 28.02.2004 familienversichert gewesen. Das BSG hat in seiner Rechtsprechung zwar kristallisiert, dass die Familienversicherung kraft Gesetzes beginnt wenn die Voraussetzungen vorliegen und auch endet wenn sie nicht mehr vorliegen. Allerdings muss bei den Einkünften ein sog. Vorausschau möglich sein, dann werden sie auch rückwirkend angerechnet. Wenn also im Januar 2004 überhaupt noch nicht erkennbar war, ob und wieviel überhaupt aus der BU-Rente gezahlt wird, dann bist Du drinne.
Eins ist natürlich klar, die Rückforderung der Leistungen von März 2004 - September 2005 war völlig korrekt.
Aber um die Pflichtversicherung der Nichtversicherten im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V zu kommen, reicht es völlig aus, wenn Du lediglich in den Monaten Januar - Februar 2004 dort familienversichert gewesen bist. Danach hat ja keine private KV mehr bestanden, korrekt?
Ich würde den Weg gehen?
Ach ja, es könnte natürlich sein, dass die KV dann die Beiträge ab April 2007 fordert. Aber es liegt an der KV.
Welche KV war es damals?
Es grüsst der Rossi
Ab wann erfolgte denn die laufende Zahlung der BU-Rente? Ich nehme mal an, ab dem 01.03.2004, korrekt?
Ich nehme mal an, dass Du auch im Januar 2004 überhaupt noch nicht gewusst hat, dass die BU zahlen wird, korrekt?
Dann bist Du nämlich - meines Erachtens - in der Zeit vom 01.01.2004 - 28.02.2004 familienversichert gewesen. Das BSG hat in seiner Rechtsprechung zwar kristallisiert, dass die Familienversicherung kraft Gesetzes beginnt wenn die Voraussetzungen vorliegen und auch endet wenn sie nicht mehr vorliegen. Allerdings muss bei den Einkünften ein sog. Vorausschau möglich sein, dann werden sie auch rückwirkend angerechnet. Wenn also im Januar 2004 überhaupt noch nicht erkennbar war, ob und wieviel überhaupt aus der BU-Rente gezahlt wird, dann bist Du drinne.
Eins ist natürlich klar, die Rückforderung der Leistungen von März 2004 - September 2005 war völlig korrekt.
Aber um die Pflichtversicherung der Nichtversicherten im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V zu kommen, reicht es völlig aus, wenn Du lediglich in den Monaten Januar - Februar 2004 dort familienversichert gewesen bist. Danach hat ja keine private KV mehr bestanden, korrekt?
Ich würde den Weg gehen?
Ach ja, es könnte natürlich sein, dass die KV dann die Beiträge ab April 2007 fordert. Aber es liegt an der KV.
Welche KV war es damals?
Es grüsst der Rossi
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Hallo Rossi,
Vielen Dank für Deine Bemühungen.
Also Bescheid von meiner BU-Versicherung das Leistungen erbracht werden erhielt ich in einem Schreiben vom 21. Februar 2004. Die erste Überweisung an mich war am 25.02.2004 auf meinem Konto und zwar wie schon geschrieben hat die Vers. Rückwirkend ab Juni 2003 bis 01.06.2004 gezahlt.
Das die BU – Versicherung überhaupt zahlt war zu dem Zeitpunkt als ich mich bei meiner Frau mitversichert habe überhaupt noch nicht klar. Zumal die ganze Sache auch mehrere Monate von der Antragstellung dauerte bis die sich bei mir erst mal gemeldet haben. Und dann auch nur nach mehrmaligen Tel.- Gesprächen und Briefwechsel. (Diese Mitteilung also die Klarheit für mich das die BU-Vers. zahlt stand erst zum 21.02.2004 fest)
Nochmal: ab 01.01.2004 war ich bei meiner Frau mit Familien versichert bei der KKH. Die private KV in der ich vorher drin war hat mich zum 31.01.2004 raus gelassen nachdem ich denen ein Schreiben überreicht habe das ich ab 01.01.2004 Familien versichert bin.
Meine BU- Versicherung zahlte ab 25.02.2004.
Wenn ich die Sache jetzt so betrachte dann stimmt es ja eigentlich ich war zumindest vom 01.01.2004 bis zum Zeitpunkt der Mitteilung das die BU-Vers. überhaupt zahlt bei der KKH versichert.
Wenn Du sagst das es so klappen könnte dann will ich den Weg schon gehen.
Was würdest Du mir jetzt Vorschlagen die KKH nochmal anschreiben, oder einen Anwalt einschalten? Oder soll ich mich jetzt einfach an eine GKV zwecks Aufnahme wenden .
Mit freundlichen Grüßen
Georg
Vielen Dank für Deine Bemühungen.
Also Bescheid von meiner BU-Versicherung das Leistungen erbracht werden erhielt ich in einem Schreiben vom 21. Februar 2004. Die erste Überweisung an mich war am 25.02.2004 auf meinem Konto und zwar wie schon geschrieben hat die Vers. Rückwirkend ab Juni 2003 bis 01.06.2004 gezahlt.
Das die BU – Versicherung überhaupt zahlt war zu dem Zeitpunkt als ich mich bei meiner Frau mitversichert habe überhaupt noch nicht klar. Zumal die ganze Sache auch mehrere Monate von der Antragstellung dauerte bis die sich bei mir erst mal gemeldet haben. Und dann auch nur nach mehrmaligen Tel.- Gesprächen und Briefwechsel. (Diese Mitteilung also die Klarheit für mich das die BU-Vers. zahlt stand erst zum 21.02.2004 fest)
Nochmal: ab 01.01.2004 war ich bei meiner Frau mit Familien versichert bei der KKH. Die private KV in der ich vorher drin war hat mich zum 31.01.2004 raus gelassen nachdem ich denen ein Schreiben überreicht habe das ich ab 01.01.2004 Familien versichert bin.
Meine BU- Versicherung zahlte ab 25.02.2004.
Wenn ich die Sache jetzt so betrachte dann stimmt es ja eigentlich ich war zumindest vom 01.01.2004 bis zum Zeitpunkt der Mitteilung das die BU-Vers. überhaupt zahlt bei der KKH versichert.
Wenn Du sagst das es so klappen könnte dann will ich den Weg schon gehen.
Was würdest Du mir jetzt Vorschlagen die KKH nochmal anschreiben, oder einen Anwalt einschalten? Oder soll ich mich jetzt einfach an eine GKV zwecks Aufnahme wenden .
Mit freundlichen Grüßen
Georg
Hm, jetzt muss man es taktisch klug einfädeln! Dabei spielt das Verfahrensrecht eine grosse Rolle. Obwohl die Krankenkassen haben es nicht im Ansatz mit dem Verfahrensrecht!
Du hast erwähnt, dass die KV seinerzeit Leistungen zurückgefordert hat. D. h., dieser Bescheid, wonach Leistungen ab dem 01.01.2004 zurückgefordert wurden, bzw. die Fami-Versicherung aufgehoben wurde, muss überprüft werden. Auch wenn die Widerspruchsfrist hierfür abgelaufen ist, gibt es eine Grundlage im SGB X dafür, den Bescheid überprüfen zu lassen.
Kannst Du den Text des damaligen Bescheides hier posten?
Ferner wäre es nicht schlecht, wenn Du den Text der damaligen Bestätigung zur Vorlage bei der PKV hier einstellst.
Wie gesagt, man muss es jetzt sehr klug einfädeln. Die Erfahrung zeigt, dass die Sozialrichter total auf die Verfahrensbestimmungen abfahren. Und genau jenes ist das Trumpf-Ass in der Hand.
Ansonsten, wo wohnst Du?
Wenn Du in meiner Nähe wohnst, dann könnte ich Dir einen Fachanwalt für Sozialrecht empfehlen. Mit diesem Anwalt arbeite ich eng zusammen.
Du hast erwähnt, dass die KV seinerzeit Leistungen zurückgefordert hat. D. h., dieser Bescheid, wonach Leistungen ab dem 01.01.2004 zurückgefordert wurden, bzw. die Fami-Versicherung aufgehoben wurde, muss überprüft werden. Auch wenn die Widerspruchsfrist hierfür abgelaufen ist, gibt es eine Grundlage im SGB X dafür, den Bescheid überprüfen zu lassen.
Kannst Du den Text des damaligen Bescheides hier posten?
Ferner wäre es nicht schlecht, wenn Du den Text der damaligen Bestätigung zur Vorlage bei der PKV hier einstellst.
Wie gesagt, man muss es jetzt sehr klug einfädeln. Die Erfahrung zeigt, dass die Sozialrichter total auf die Verfahrensbestimmungen abfahren. Und genau jenes ist das Trumpf-Ass in der Hand.
Ansonsten, wo wohnst Du?
Wenn Du in meiner Nähe wohnst, dann könnte ich Dir einen Fachanwalt für Sozialrecht empfehlen. Mit diesem Anwalt arbeite ich eng zusammen.
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Hallo Rossi
ich poste hier mal die Schreiben von der KKH.
vom 20.09.2005 gerichtet an meine Frau.
Anm: Die Einkünfte aus Vermietung + Verpachtung kamen erst Juni – Juli 2004 dazu und sind Ende 2005 wieder weggefallen.
Ferner fanden auch mehrere Tel.- Gespräche zwischen meiner Frau und der KKH statt.
Das Durcheinander wurde dann immer schlimmer, als man meiner Frau vorgeschlagen hat ich solle mich freiwillig Versichern und meine Frau dann über die Familienversicherung mitversichern. Das ging doch alles garnicht.
OK. dann folgte ein weiteres Schreiben an meine Frau vom 10.10.2005 mit genau dem gleichen Inhalt nur ergänzend dazu folgender Text:
Später dann erst 2006 sind dann erst noch die finanziellen Rückforderungen gekommen.
Dann hier noch das Schreiben von der KKH zur Vorlage für die Kündigung bei meiner privaten Versicherung vom 10.02.2004.
Ich wohne in der Nähe von Leer Ostfriesland.
mfg
Georg
ich poste hier mal die Schreiben von der KKH.
vom 20.09.2005 gerichtet an meine Frau.
Code: Alles auswählen
Familienversicherung für Herrn ..................
hier: Aberkennung der Familienversicherung ab 01.01.2004
Sehr geehrte Frau .........
aufgrund der uns vorgelegten Einkommensunterlagen Ihres Ehegatten haben wir eine Prüfung des Anspruchs auf Familienversicherung für Herrn ......... vorgenommen.
Nach den Bestimmungen des § 10 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ist die Familienversicherung möglich, sofern der Ehegatte, der Lebenspartner bzw. die Kinder von Mitgliedern kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV überschreitet. Bei Renten wird der Zahlbetrag ohne auf den auf Entgeldpunkte für Kindererziehungszeiten entfallene Teil berücksichtigt. 1/7 der monatlichen Bezugsgröße beträgt für das Jahr 2004 und 2005 345,00 Euro.
Aus den uns vorgelegten Unterlagen (Bescheid über die Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente der Hamburg – Mannheimer / Schreiben vom 18.07.2005 / Familienversicherungsprüfbogen / Antrag aus einkommensabhängige Beitragsbemessung Ihres Ehegatten vom 07.07.2005 / Antrag auf Familienversicherung vom 06.07.2005) ist zu entnehmen, daß Ihr Ehegatte eine BU – Rente von 1265,65 Euro erzielt. Hinzu kommen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von 430,00 Euro. Dieses Gesamteinkommen liegt über der Grenze von 1/7 der monatlichen Bezugsgröße, so das wir beabsichtigen den Anspruch auf Familienversicherung für Herrn ......... ab dem 01.01.2004 bzw. 15.04.2004 Abzuerkennen.
Da Ihr Ehegatte nach den uns vorliegenden Informationen bis zum 31.01.2004 Mitglied der privaten Krankenversicherung war, können wir Ihm als Alternative zur Familienversicherung leider keine Mitgliedschaft in der freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung der KKH anbieten.
Nach den Bestimmungen des § 9 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) kann eine Mitgliedschaft in der freiwilligen Kranken- und der gesetzlichen Pflegeversicherung in einer gesetzlichen Kasse nicht begründet werden wenn zuvor eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung bestand oder wenn kein Versicherungsschutz vorlag.
Der freiwilligen Versicherung können nach den gesetzlichen Bestimmungen Personen nur beitreten, wenn sie als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten 5 Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens 12 Monate gesetzlich versichert waren.
Die vorgenannten Vorversicherungszeiten gelten auch bei einem Wegfall des Anspruchs auf Familienversicherung, um in eine freiwillige Versicherung der gesetzlichen Krankenversicherung zu gelangen.
Nach uns vorliegenden Informationen ist Ihre Versicherung bei unser Kasse derzeit ab 13.06.2005 wegen einer Abmeldung durch das Arbeitsamt ungeklärt.
Da für Herrn ..... keine eigene Mitgliedschaft bei unserer Kasse begründet werden kann, ist für Sie dadurch die Familienversicherung über Ihren Ehemann bei uns nicht möglich.
Es besteht für Sie die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung über unsere Kasse.
Die KKH hat vor einer belastenden Entscheidung eine Anhörung durchzuführen. Wir geben Ihnen deshalb nach § 24 SGB X Gelegenheit, sich binnen 3 Wochen nach Zugang dieses Schreibens zu dem geschilderten Sachverhalt zu äußern. Dieses Schreiben ist demnach noch kein Verwaltungsakt, der mit dem Rechtsbehelf des Widerpruches angefochten werden könnte.
Anm: Die Einkünfte aus Vermietung + Verpachtung kamen erst Juni – Juli 2004 dazu und sind Ende 2005 wieder weggefallen.
Ferner fanden auch mehrere Tel.- Gespräche zwischen meiner Frau und der KKH statt.
Das Durcheinander wurde dann immer schlimmer, als man meiner Frau vorgeschlagen hat ich solle mich freiwillig Versichern und meine Frau dann über die Familienversicherung mitversichern. Das ging doch alles garnicht.
OK. dann folgte ein weiteres Schreiben an meine Frau vom 10.10.2005 mit genau dem gleichen Inhalt nur ergänzend dazu folgender Text:
Code: Alles auswählen
Aufgrund der bestehenden Gesetzleslage heben wir die Mitgliedschaft in der Familienversicherung der KKH für Ihren Ehemann ab dem 01.01.2004 auf. Der Familienversicherungsanspruch für Herrn ...... wird ab 01.01.2004 aberkannt.
Rechtsbehelfsinformationen
innnerhalb eines Monats nach bekanntgabe dieses Bescheides können Sie Widerpruch usw....................
Später dann erst 2006 sind dann erst noch die finanziellen Rückforderungen gekommen.
Dann hier noch das Schreiben von der KKH zur Vorlage für die Kündigung bei meiner privaten Versicherung vom 10.02.2004.
Code: Alles auswählen
Bescheinigung für die private Krankenversicherung
Sehr geehrter Herr ......
zur Vorlage bei der privaten Krankenversicherung bestätigen wir Ihnen Ihre Mitgliedschaft im Rahmen der gesetzlichen Familienversicherung bei unserer Kasse ab 01.01.2004.
Bei Fragen helfer wir Ihnen gerne weiter
Ich wohne in der Nähe von Leer Ostfriesland.
mfg
Georg
Okay, fangen wir mal an.
Du musst gem. § 44 SGB X die Überprüfung des Bescheides vom 10.10.2005 beantragen. Hier hat man nämlich die Fami-Versicherung am dem 01.01.2004 aufgehoben.
Dabei wurde das Recht nämlich nicht richtig angewendet. Da damals das Einkommen aus der BU-Versicherung tatsächlich noch nicht zur Verfügung stand, konnte auch nicht davon ausgegangen werden, dass Dein Gesamtkeinkommen im Sinne von § 10 SGB V (Renteneinkommen) oberhalb der dortigen Grenzen lag. Erst ab dem Mitte Februar 2004 lagen diese Voraussetzugen vor, sodass eine Aufhebung der Familienversicherung erst ab Mitte Februar 2004 möglich war.
Verweise auf das Rundschreiben der Spitzenverbände der KV vom 01.10.2005. Explizit auf Seite 49 des Rundschreibens.
Guckst Du hier: http://212.227.101.181/aok08/rundschreiben/pdf/rds_20051001-KVdR.pdf
Es geht hier zwar speziell um eine gesetzliche Rentenversicherung und die KVDR aber im Ergebnis dürfte alles gleich sein. Es geht hier um den Begriff des Gesamteinkommens und der zeitlichen Zuordnung.
Wenn die KV es dann endlich begriffen hat und den Bescheid vom 10.10.2005 erst ab Mitte Februar 2005 aufhebt, dann hast du gewonnen und kommst in die Pflichtversicherung im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.
Tja, Steinmeißel, es wird - wenn Du mich fragst - ein langer Kampf werden, aber Du hast - meines Erachtens super Chancen.
Ist ne Frage wer ehrgeíziger ist. Du brauchst jetzt nen Anwalt oder Beistand, der wie ein Rehpinscher bellt oder sich wie ein Terrier festbeisst.
Obwohl, ich würde es mit Sicherheit bis zum Ende durchziehen. Hängt nämlich ne Menge von ab.
Du musst gem. § 44 SGB X die Überprüfung des Bescheides vom 10.10.2005 beantragen. Hier hat man nämlich die Fami-Versicherung am dem 01.01.2004 aufgehoben.
Dabei wurde das Recht nämlich nicht richtig angewendet. Da damals das Einkommen aus der BU-Versicherung tatsächlich noch nicht zur Verfügung stand, konnte auch nicht davon ausgegangen werden, dass Dein Gesamtkeinkommen im Sinne von § 10 SGB V (Renteneinkommen) oberhalb der dortigen Grenzen lag. Erst ab dem Mitte Februar 2004 lagen diese Voraussetzugen vor, sodass eine Aufhebung der Familienversicherung erst ab Mitte Februar 2004 möglich war.
Verweise auf das Rundschreiben der Spitzenverbände der KV vom 01.10.2005. Explizit auf Seite 49 des Rundschreibens.
Guckst Du hier: http://212.227.101.181/aok08/rundschreiben/pdf/rds_20051001-KVdR.pdf
Es geht hier zwar speziell um eine gesetzliche Rentenversicherung und die KVDR aber im Ergebnis dürfte alles gleich sein. Es geht hier um den Begriff des Gesamteinkommens und der zeitlichen Zuordnung.
Wenn die KV es dann endlich begriffen hat und den Bescheid vom 10.10.2005 erst ab Mitte Februar 2005 aufhebt, dann hast du gewonnen und kommst in die Pflichtversicherung im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.
Tja, Steinmeißel, es wird - wenn Du mich fragst - ein langer Kampf werden, aber Du hast - meines Erachtens super Chancen.
Ist ne Frage wer ehrgeíziger ist. Du brauchst jetzt nen Anwalt oder Beistand, der wie ein Rehpinscher bellt oder sich wie ein Terrier festbeisst.
Obwohl, ich würde es mit Sicherheit bis zum Ende durchziehen. Hängt nämlich ne Menge von ab.
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Öhm, probiere es doch erst einmal selbst.
Du weisst ja mittlerweile worauf es ankommt. Du musst den Familienhilfeanspruch für Januar 2004 - Februar 2004 rechtmässig hinbekommen.
Das Urteil des BSG ist vom 07.12.2000 B 10 KR 3/99
Hier der Leitsatz:
Ist zuvor kein entgegenstehender Verwaltungsakt ergangen, kann die Krankenkasse rückwirkden durch Bescheid festlegen, daß eine Familienversicherung in der Vergangenheit nicht bestanden hat.
Für eine deratige Feststellung ist nachträglich eine vorausschauende Betrachtsweise anzunehmen; eine Familienversicherung bestand auch rückblickend erst ab dem Zeitpunkt nicht mehr, zu dem aus damaliger Sicht mit hinreichender Sicherheit feststand, dass der gfs. Grenzbetrag für die Familienversicherung überschritten wird.
Also es stand weder im Janaur noch Anfang Februar 2004 mit hinreichender Sicherheit fest, dass Du die Rente überhaupt erhalten wirst und dann auch noch der Grenzbetrag überschritten wird.
Ferner verweist Du auf das Rundschreiben der Spitzenverbände der KV (siehe oben) zu den Rentenantragstellern.
Du weisst ja mittlerweile worauf es ankommt. Du musst den Familienhilfeanspruch für Januar 2004 - Februar 2004 rechtmässig hinbekommen.
Das Urteil des BSG ist vom 07.12.2000 B 10 KR 3/99
Hier der Leitsatz:
Ist zuvor kein entgegenstehender Verwaltungsakt ergangen, kann die Krankenkasse rückwirkden durch Bescheid festlegen, daß eine Familienversicherung in der Vergangenheit nicht bestanden hat.
Für eine deratige Feststellung ist nachträglich eine vorausschauende Betrachtsweise anzunehmen; eine Familienversicherung bestand auch rückblickend erst ab dem Zeitpunkt nicht mehr, zu dem aus damaliger Sicht mit hinreichender Sicherheit feststand, dass der gfs. Grenzbetrag für die Familienversicherung überschritten wird.
Also es stand weder im Janaur noch Anfang Februar 2004 mit hinreichender Sicherheit fest, dass Du die Rente überhaupt erhalten wirst und dann auch noch der Grenzbetrag überschritten wird.
Ferner verweist Du auf das Rundschreiben der Spitzenverbände der KV (siehe oben) zu den Rentenantragstellern.
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Hallo Leute,
ich habe jetzt von der KV die Antwort auf mein Schreiben bekommen in dem ich die Angelegenheit schilderte.
Werde es jetzt wohl noch mal mit einem Anwalt probieren.
mfg
Georg
ich habe jetzt von der KV die Antwort auf mein Schreiben bekommen in dem ich die Angelegenheit schilderte.
Ihrem Schreiben gegen unseren Bescheid vom 10.10.2005 kann nicht abgeholfen werden, da die Widerspruchsfrist von einem Monat bereits abgelaufen ist.
Werde es jetzt wohl noch mal mit einem Anwalt probieren.
mfg
Georg
Öhm, ist ne Frage wie Du das Schreiben formuliert hast!!
Hast Du gem. § 44 SGB X explizit die Überprüfung des Bescheides beantragt?
Die Bestimmungen des § 44 SGB X sind extra dafür geschaffen worden, um Bescheide, in denen die Widespruchsfrist abgelaufen ist, wieder zu prüfen.
§ 44 SGB X Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakts
(1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.
Also Dein Schreiben einfach so abzumeiern, ist schon ne Frechheit. Der Bescheid ist zwar unanfechtbar geworden, da Du kein Widerspruch damals eingelegt hast. Aber hierfür gibt es spiezell im den Sozialleistungsgesetzen so eine Art Schutz. Und dafür gibt es den § 44 SGB X. Aber kein Wunder; die Krankenkassen haben es nicht so mit den Verfahrensvorschriften. Dieses ist mehr als bekannt.
Hast Du gem. § 44 SGB X explizit die Überprüfung des Bescheides beantragt?
Die Bestimmungen des § 44 SGB X sind extra dafür geschaffen worden, um Bescheide, in denen die Widespruchsfrist abgelaufen ist, wieder zu prüfen.
§ 44 SGB X Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakts
(1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.
Also Dein Schreiben einfach so abzumeiern, ist schon ne Frechheit. Der Bescheid ist zwar unanfechtbar geworden, da Du kein Widerspruch damals eingelegt hast. Aber hierfür gibt es spiezell im den Sozialleistungsgesetzen so eine Art Schutz. Und dafür gibt es den § 44 SGB X. Aber kein Wunder; die Krankenkassen haben es nicht so mit den Verfahrensvorschriften. Dieses ist mehr als bekannt.
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Hallo Rossi,
ich bin jetzt auch nicht gerade der große Briefe - Schreiber. Aber ich stelle hier mal das Schreiben rein. Das müßte doch so ok gewesen sein oder?
mfg
Georg
ich bin jetzt auch nicht gerade der große Briefe - Schreiber. Aber ich stelle hier mal das Schreiben rein. Das müßte doch so ok gewesen sein oder?
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Betreff: Familienversicherung für ......
Aberkennung der Familienversicherung ab 01.01.2004
Ihr Schreiben vom 10.10.2005
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit beantrage ich gem. § 44 SBG X die Überprüfung des Bescheides vom 10.10.2005
In diesem Fall wurde das Recht nicht richtig angewendet.
Erklärung: Vom 01.01.2004 an war ich bei der KKH im Rahmen der Familienversicherung bei meiner Frau ...... mitversichert. Antrag vom 11.12.2003 an KKH Frankfurt am Main. Erst in einem Schreiben vom 21.02.2004 von der Hamburg-Mannheimer Versicherung erhielt ich die Mitteilung über einen BU - Rentenbezug (Zahlungen ab 25.02.2004).
Im Zeitraum vor dem 21.02.2004 stand zu keiner Zeit fest ob überhaupt eine monatliche BU-Rente gezahlt wird. Ebenfalls stand auch nicht fest wie hoch diese ausfallen wird. Somit konnte auch nicht davon ausgegangen werden, dass mein Gesamteinkommen im Sinne von § 10 SGB V (Renteneinkommen) oberhalb der dortigen Grenzen lag. Erst ab dem 21.02. 2004 lagen diese Voraussetzungen vor, sodass eine Aufhebung der Familienversicherung erst ab Mitte Februar 2004 möglich war.
Siehe Rundschreiben der Spitzenverbände der KV vom 01.10.2005.
Siehe Urteil des BSG vom 07.12.2000 B 10 KR 3/99
Leitsatz:
Ist zuvor kein entgegenstehender Verwaltungsakt ergangen, kann die Krankenkasse rückwirkend durch Bescheid festlegen, daß eine Familienversicherung in der Vergangenheit nicht bestanden hat.
Für eine derartige Feststellung ist nachträglich eine vorausschauende Betrachtungsweise anzunehmen; eine Familienversicherung bestand auch rückblickend erst ab dem Zeitpunkt nicht mehr, zu dem aus damaliger Sicht mit hinreichender Sicherheit feststand, dass der gfs. Grenzbetrag für die Familienversicherung überschritten wird.
Es stand weder im Januar noch Anfang Februar 2004 mit hinreichender Sicherheit fest, dass ich die BU - Rente überhaupt erhalten werde und dann auch noch der Grenzbetrag überschritten wird.
Mit freundlichen Grüßen,
........
mfg
Georg
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