Er selber bezahlt die Hälfte von dem Betrag den er aufgrund der Höhe der BFA-Rente zu zahlen hat, ob als Zuschuss oder gleich abgenommen.....ist Latte

wird wohl ähnlich sein wie hier : ?
viewtopic.php?p=5964#5964
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
DKV-Service-Center hat geschrieben:Hallo ?,
2300 Selbstbeteiligung hört sich nach AM4 an,
da gibt es preiswertere Allternativen, So z.B die BEK
aber an die 500 wird Sie immer sein. Bei der DKV geht es nicht um das Einkommen sondern hier ist das Alter von 60 Jahren der auslöser.
Gruß
hge2001 hat geschrieben:Danke für die vielen antworten, ich sehe etwas klarer.
Allerdings hat mich der Bericht in Plus-Minus wieder etwas unsicherer gemacht:
http://www.daserste.de/plusminus/beitra ... hzd~cm.asp
Hier wird nirgendwo erwähnt, dass die DirektVersicherung auch nur max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze der GKV unterliegt.
Ist dort noch eine Falle?
Gruss
hge
Mehrbelastung von 50.000 Euro
Die Mehrbelastung durch die Gesetzesänderung beträgt über das gesamte Rentnerleben in solchen Fällen schätzungsweise rund 50.000 Euro. Dies führt im Einzelfall zu verblüffenden Ausweichreaktionen der Betroffenen: Für solche Rentner kann sich, vorausgesetzt sie sind kerngesund, sogar noch ein Wechsel in die private Krankenversicherung lohnen. Allerdings funktioniert dies nur, wenn sie als Rentner den Status „freiwillig versichert“ haben.
Rossi hat geschrieben:Jepp, so isses. Wenn man die 9/10 Regelung erfüllt, dann unterliegt man der Versicherungspflicht!!!! Man kann sich nicht dagegen wehren.
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