mit 60 in die PKV?

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

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JarvisCocker
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Beitragvon JarvisCocker » 04.05.2008, 10:46

Im Endeffekt (in Geld) bleibt das doch dann das selbe.. !?
Er selber bezahlt die Hälfte von dem Betrag den er aufgrund der Höhe der BFA-Rente zu zahlen hat, ob als Zuschuss oder gleich abgenommen.....ist Latte :D ......... ich denke das war seine Frage.....

wird wohl ähnlich sein wie hier : ?
viewtopic.php?p=5964#5964

hge2001
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Beitragvon hge2001 » 04.05.2008, 22:58

Danke, mal sehen ob ich es richtig verstanden habe.

Einfaches Beispiel:

Bfa-Rente 1000 euro
Betriebsrente 1000 euro

Rentner ist pflichversichert (9/10 regelung)

GKV bekommt 16% = 320 Euro
Bfa gibt Zuschuss 8% von 1000 Euro = 80 Euro

so ähnlich?

hge

fwilke
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Beitragvon fwilke » 05.05.2008, 10:18

Guten Morgen,

ja, so sehe ich das auch. Den Zuschuss von der DRV (Deutsche Rentenversicherung ehemals BfA) gibt's meines Wissens auch für PKV-Versicherte.

Frank Wilke

fragezeichen
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Beitragvon fragezeichen » 05.05.2008, 12:08

also, hier nochmal zum ursprung :wink:
meine bekannte ist 60 jahre alt und war bis vor drei jahren ihr leben lang über ihren mann in der bek mitversichert!!!
ihr mann ist vor drei jahren gestorben.
weiterhin hatten die beiden eine zusatzversicherung für krankenhaus usw., in der meine bekannte dringeblieben ist.
nun hat genau diese kasse, wo die zusatzversicherung ist (dkv) ihr ein "angebot" gemacht:
achtung:
monatlicher beitrag war ca. bei 640 € (!!!) +
Selbstbehalt 2.300 €
und da bin ich halt fast aus den socken geflogen...

und ich glaube, dass die lv, die ausgezahlt wurde aus einer direktversicherung kam!

dann würde es auch passen, dass hierauf beiträge an die bek gezahlt werden müssen und auch sonst nur noch aus der rente und nicht auf zinsen, o.ä.

kann mir das nochmal jemand bestätigen vielleicht!? und bei den beträgen wäre es doch nun wirklich irrsinn noch in die pkv einzutreten, zumal der beitrag an die bek wesentlich niedriger liegt....

vielen dank für eure hilfe...

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Beitragvon DKV-Service-Center » 05.05.2008, 12:43

Hallo ?,

2300 Selbstbeteiligung hört sich nach AM4 an,
da gibt es preiswertere Allternativen, So z.B die BEK :-)

aber an die 500 wird Sie immer sein. Bei der DKV geht es nicht um das Einkommen sondern hier ist das Alter von 60 Jahren der auslöser.
Gruß
Zuletzt geändert von DKV-Service-Center am 05.05.2008, 20:56, insgesamt 1-mal geändert.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 05.05.2008, 18:52

Öhm, irgendwie gerät es hier ein wenig durcheinander. Zuviel Poster und zuviele unterschiedliche Fragen.

@hge1

Deine Berechnung ist leider nicht korrekt.

Wir halten zunächst fest, dass der Kunde die Voraussetzungen zur KVDR (9/10 Belegung) erfüllt.

Jetzt muss zwischen der gesetzlichen Rente von der DRV und der betrieblichen Rente unterschieden werden. Hier gibt es nämlich unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen, wer was zu zahlen hat.

Ein kleines Beispiel mit folgenden angenommenen Beitragssätzen:

14,0 % KV
0,9 % zusätzlicher Beitragssatz
1,7 % PV


1. gesetzliche Rente 1.000,00 Euro brutto
Dieser Zahlbetrag der Rente stellt eine sog. beitragspflichtige Einnahme dar. D. h. hiervon müssen Beiträge zur KV und PV gezahlt werden. In dieser Konstellation muss der Rentenbezieher nur die Hälfte des KV - Beitrages selber zahlen. Den zusätzlichen Beitrag von 0,9 % und den PV-Beitrag von 1,7 % trägt der Rentner allein. Der Rententräger hat jedoch die Pflicht alles von der Rente einzubehalten und direkt an die KV/PV zu zahlen.

Es ergibt sich nachfolgende Berechnung

1.000,00 Euro Zahlbetrag Rente
./. 70,00 Euro ( 1/2 Anteil des Rentner für die KV)
./. 9,00 Euro (zusätzlicher Beitrag allein Anteil des Rentners)
./. 17,00 Euro (Beitrag Pflegeversicherung allein Anteil des Rentners)
------------------

904,00 Euro Auszahlungsbetrag Rente von der DRV

2. Betriebliche Altersrente 1.000,00 Euro

Sooh jetzt kommt noch die betriebliche Altersversorgung. Diese stellt auch eine beitragspflichtige Einnahme dar. Einen Beitragszuschuss hierfür erhält der Rentner nicht. Er muss hieraus alle Beiträge selber aufbringen und direkt an die KV/PV zahlen.

1.000,00 Euro Zahlbetrag Rente

140,00 Euro (Beitrag volle KV)
9,00 Euro (zusätzlicher Beitrag)
17,00 Euro (PV-Beitrag)
------------------------
166,00 Euro eigener Beitrag an die KV/PV zu zahlen.

Mithin ist der Kunde für 166,00 Euro (Eigenbeitrag betriebliche Rente), 96,00 Euro Abzug aus der Rente sowie der Beteiligung des Rententrägers in Höhe von 70,00 Euro, ergo summa summarum für 332,00 Euro versichert.

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Beitragvon fragezeichen » 06.05.2008, 10:23

DKV-Service-Center hat geschrieben:Hallo ?,

2300 Selbstbeteiligung hört sich nach AM4 an,
da gibt es preiswertere Allternativen, So z.B die BEK :-)

aber an die 500 wird Sie immer sein. Bei der DKV geht es nicht um das Einkommen sondern hier ist das Alter von 60 Jahren der auslöser.
Gruß


was bedeutet AM4?

du meinst als günstigere alternative für eine privatversicherung, oder?

aber ich denke, dass die BEK als gesetzliche versicherung da am günstigsten ist, denn wenn ich sehe, was die dame jetzt bezahlt und dann bezahlen müsste....
denn bei ihr sieht es ungefähr so aus wie rossi einen beitrag drüber geschildert hat, allerdings wurde die altersvorsorge in einem betrag ausgezahlt, aber das ändert ja nix!
insofern ist sie über die gesetzliche wesentlich günstiger versichert und wäre wahrscheinlich schön blöd in eine private zu gehen!
zumal sie die zusatzversicherung über die dkv ja bereits hat...

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Beitragvon DKV-Service-Center » 06.05.2008, 10:52

Prima dann haben wir das ja geklärt :-) siehe Seite 1 erste Antwort
Gruß

Verfasst am: 29.04.2008, 17:16
Mit 60 in die PKV - Nein
Kosten ca 350-550 Euro
Selbstbeteiligungen zwischen 300 und 3300 Euro.
Gruß

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Beitragvon hge2001 » 08.05.2008, 11:19

Danke für die vielen antworten, ich sehe etwas klarer.

Allerdings hat mich der Bericht in Plus-Minus wieder etwas unsicherer gemacht:

http://www.daserste.de/plusminus/beitra ... hzd~cm.asp

Hier wird nirgendwo erwähnt, dass die DirektVersicherung auch nur max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze der GKV unterliegt.

Ist dort noch eine Falle?

Gruss

hge

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Beitragvon DKV-Service-Center » 08.05.2008, 14:48

Hallo hge,
Den Bericht bei +.- habe ich auch gesehen, ich habe richtig gestaunt :-) die haben ja richtig Werbung für die PKV gemacht :-)
Es wird noch viele Fälle geben wo Personen im Rentenalter plötzlich mehr bezahlen wie früher.
Es ist nur schade das diese Personen erst jetzt auf den Trichter kommen das die PKV besser sein soll :-)
Gruß

JarvisCocker
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Beitragvon JarvisCocker » 08.05.2008, 16:39

hge2001 hat geschrieben:Danke für die vielen antworten, ich sehe etwas klarer.

Allerdings hat mich der Bericht in Plus-Minus wieder etwas unsicherer gemacht:

http://www.daserste.de/plusminus/beitra ... hzd~cm.asp

Hier wird nirgendwo erwähnt, dass die DirektVersicherung auch nur max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze der GKV unterliegt.

Ist dort noch eine Falle?

Gruss

hge



Für die Summe deiner Einnahmen im Alter gilt die Bemessungsgrenze, nicht für jeden Baustein einzeln :

Wenn du im ausführlich dargestellten Beispiel von Rossi die bfa und DV Renten jeweils mit 2 muliplzierst, kommst ja in der Summe 4000 über die zZt gültige Bemessungsgrenze (etwa 3600).....

d.h wenn du von den 2000 bfa_rente bereits Beiträge zahlst, kommen von der DV nur noch 1600 zum Tragen, nicht nochmal die ganzen 2000

Wenn, (wie von mir prognostiziert und Fwilke leider nicht weiter kommentiert :D ), die Bemessungsgrenze deutlich steigen wird, steigt man dann halt in den Beiträgen munter mit, aus der DV wird dann immer mehr "aufgefüllt" bis zu eben dieser Grenze.


Bleibt gesund
Jarvis

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Beitragvon hge2001 » 09.05.2008, 10:12

Hallo,

Darf ich noch mal auf den Plus-Minus Bericht zurückkommen.

Ich verstehe diese passage nicht:

Mehrbelastung von 50.000 Euro
Die Mehrbelastung durch die Gesetzesänderung beträgt über das gesamte Rentnerleben in solchen Fällen schätzungsweise rund 50.000 Euro. Dies führt im Einzelfall zu verblüffenden Ausweichreaktionen der Betroffenen: Für solche Rentner kann sich, vorausgesetzt sie sind kerngesund, sogar noch ein Wechsel in die private Krankenversicherung lohnen. Allerdings funktioniert dies nur, wenn sie als Rentner den Status „freiwillig versichert“ haben.


Wieso funktioniert dies nur für "freiwillig versicherte" Rentner?
Wegen der 9/10 Regelung wäre ich kein "freiwilliger".

hge


http://www.daserste.de/plusminus/beitra ... hzd~cm.asp

JarvisCocker
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Beitragvon JarvisCocker » 09.05.2008, 10:33

........die Antwort steckt in dem Wort "Pflicht" schon drin..... die gilt es dann zu erfüllen......
...oder man lässt sich befreien von der Pflicht, dafür gilt es aber eine Frist von binnen drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht zu beachten

Rossi
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Beitragvon Rossi » 09.05.2008, 17:44

Jepp, so isses. Wenn man die 9/10 Regelung erfüllt, dann unterliegt man der Versicherungspflicht!!!! Man kann sich nicht dagegen wehren.

Ist man hingegen freiwillig versichert, dann kan man diese Versicherung kündigen und ne Priavte abschliessen.

Aber man könnte natürlich auch ein wenig trixen.

Nehmen wir an, Du bist versicherungspflichtig gem. § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V als Rentenbezieher.

Sooh, jetzt gehtst Du hin und machst Dich hauptberuflich selbständig. Die richtig fitten älteren Herrschaften haben da manchmal sehr viel Potential. Z. B. "Handel mit waren aller Art, ausser Frischfleisch und Drogen"! Nun aufeinmal bist Du gem. § 5 Abs. 5 SGB V durch den Rentenbezug nicht mehr versicherungspflichtig, da Du ja hauptberuflich selbständig bist. In dieser Konstellation kannst Du zur privaten KV wechseln. Wenn das Gewerbe nach ein paar Monaten nicht gut läuft, dann meldest Du es wieder ab. In dieser Phase kommst Du wieder in die Versicherungspflicht, hast aber die Möglichkeit, Dich auf Antrag hiervon wieder zu befreien lassen.

Dann gilt es aber für immer und ewig.

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Beitragvon hge2001 » 09.05.2008, 18:03

Rossi hat geschrieben:Jepp, so isses. Wenn man die 9/10 Regelung erfüllt, dann unterliegt man der Versicherungspflicht!!!! Man kann sich nicht dagegen wehren.




... das wird ja immer krasser. das heisst ich kann noch nicht mal "legal" die GKV kündigen sondern muss da noch in die Trickkiste greifen..

hge


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