Hallo Petra,
bitte nicht telefonieren, schreiben, am besten Einschreiben.
Gruß
HILFE HILFE HILFE
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Öhm, Paul123456, wenn Du mich fragst, muß die KV erst einmal den Bescheid über die Familienversicherung aufheben. Erst wenn dieser aufgehoben ist, dann kommt die Pflichtversicherung ab dem 01.04.2007 zum Tragen, vorher nicht.
Aber ich glaube, darauf wird sich die KV nicht einlassen. Ist auch ne Frage, ob sich ein erbitterter Kampf für die paar Monate lohnt.
@fwilke
Na logo kannst Du das Gedankengut verwenden. Aber Du weisst ja, es ist nur meine bescheidene Auffassung und natürlich keine Rechtsberatung. Und wenn man sich das Urteil des LSG NRW ansieht, dann wirst Du feststellen müssen, dass man auf jeden Fall leider kämpfen muss. Dabei kann es natürlich vorkommen, dass ein anderes LSG es auch anders sieht. Aber eins ist klar, die Sozialgerichte fahren total auf die Verfahrensvorschriften ab.
Ansonsten, wenn Du mal ein 2 tägiges Intensivseminar bezüglich der Problemfelder in der gesetzlichen Krankenversicherung besuchen möchtest, dann empfehle ich Dir dieses:
Guckst Du hier: http://www.kbw.de/semi/1244.htm
Ich war auch schon dort und habe ne Menge gelernt. Leidenschaftliche Dozentin. Zudem, Berlin ist immer eine Reise wert.
Aber ich glaube, darauf wird sich die KV nicht einlassen. Ist auch ne Frage, ob sich ein erbitterter Kampf für die paar Monate lohnt.
@fwilke
Na logo kannst Du das Gedankengut verwenden. Aber Du weisst ja, es ist nur meine bescheidene Auffassung und natürlich keine Rechtsberatung. Und wenn man sich das Urteil des LSG NRW ansieht, dann wirst Du feststellen müssen, dass man auf jeden Fall leider kämpfen muss. Dabei kann es natürlich vorkommen, dass ein anderes LSG es auch anders sieht. Aber eins ist klar, die Sozialgerichte fahren total auf die Verfahrensvorschriften ab.
Ansonsten, wenn Du mal ein 2 tägiges Intensivseminar bezüglich der Problemfelder in der gesetzlichen Krankenversicherung besuchen möchtest, dann empfehle ich Dir dieses:
Guckst Du hier: http://www.kbw.de/semi/1244.htm
Ich war auch schon dort und habe ne Menge gelernt. Leidenschaftliche Dozentin. Zudem, Berlin ist immer eine Reise wert.
Öhm Paul123456, ich sage es noch einmal, es ist ein Pokerspiel.
Kraft Gesetzes endete die Familienversicherung mit dem Datum der Heirat.
Den Beitritt für die feiwillige Kankenversicherung - nach Ausscheiden der Familienversicherung (Heirat) - muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Ausscheiden aus der Familienversicherung angezeigt werden. Kraft Geseztes ist die Familienversicherung im Jahre 2004 beendet worden. D. h., die Frist ist hier schon verstrichen. Da Du aber von der gesamten Klamotte bislang nichts gewusst hast, kann Dir gem. § 27 SGB X die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gewährt werden. D. h. die 3-Monatsfrist (nach der Heirat) beginnt erst ab der Mitteilung der KV, dass die Familienversicherung nicht mehr vorliegt.
Sooh, jetzt musst Du aber aufpassen!! Denn innerhalb von 14 Tagen nach der Mitteilung der KV (Fami hat nicht mehr vorglegen), musst Du die Wiedereinsetzung beantagen. Machst Du es nicht, dann ist alles verloren und wenn es hart auf hart geht, dann fordert die KV die bisherigen erbrachten Leistungen zurück.
Stellst Du den Antrag auf Wiedereinsetzung (bzw. reichst die Beitrittsanzeige fristgerecht ein) dann ist alles im Lot. Dann aber musst Du auch den Beitrag für die freiwillige KV ab der Heirat löhnen.
Ist jetzt ein Pokerspiel. Wieviel Leistungen haben die Kinder in Anspruch genommen? Ist es günstiger die Leistungen zu ersezten, oder gar ne freiwillge KV zur Fristwahrung zu beantragen?
Also, wenn - nach Deiner Meinung - die Leistungen in den Monaten ab der Heirat bis 03/2007 nicht allzu hoch waren, dann würde ich mich in den Sessel lehnen. Sind Sie aber höher gewesen, dann kann es kritisch werden.
Ab 04/2007 ist das Kind auf jeden Fall versichert.
Ansonsten, würde ich defintiv den Weg gehen. Die KV soll erst einmal den Verwaltungsakt über die Familienversicherung unter den Einschränkungen des SGB X aufheben.
Ach ja - wie DKV-Service-Center schon gepostet hat, bitte alles schriftlich und nicht fernmündlich.
Kraft Gesetzes endete die Familienversicherung mit dem Datum der Heirat.
Den Beitritt für die feiwillige Kankenversicherung - nach Ausscheiden der Familienversicherung (Heirat) - muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Ausscheiden aus der Familienversicherung angezeigt werden. Kraft Geseztes ist die Familienversicherung im Jahre 2004 beendet worden. D. h., die Frist ist hier schon verstrichen. Da Du aber von der gesamten Klamotte bislang nichts gewusst hast, kann Dir gem. § 27 SGB X die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gewährt werden. D. h. die 3-Monatsfrist (nach der Heirat) beginnt erst ab der Mitteilung der KV, dass die Familienversicherung nicht mehr vorliegt.
Sooh, jetzt musst Du aber aufpassen!! Denn innerhalb von 14 Tagen nach der Mitteilung der KV (Fami hat nicht mehr vorglegen), musst Du die Wiedereinsetzung beantagen. Machst Du es nicht, dann ist alles verloren und wenn es hart auf hart geht, dann fordert die KV die bisherigen erbrachten Leistungen zurück.
Stellst Du den Antrag auf Wiedereinsetzung (bzw. reichst die Beitrittsanzeige fristgerecht ein) dann ist alles im Lot. Dann aber musst Du auch den Beitrag für die freiwillige KV ab der Heirat löhnen.
Ist jetzt ein Pokerspiel. Wieviel Leistungen haben die Kinder in Anspruch genommen? Ist es günstiger die Leistungen zu ersezten, oder gar ne freiwillge KV zur Fristwahrung zu beantragen?
Also, wenn - nach Deiner Meinung - die Leistungen in den Monaten ab der Heirat bis 03/2007 nicht allzu hoch waren, dann würde ich mich in den Sessel lehnen. Sind Sie aber höher gewesen, dann kann es kritisch werden.
Ab 04/2007 ist das Kind auf jeden Fall versichert.
Ansonsten, würde ich defintiv den Weg gehen. Die KV soll erst einmal den Verwaltungsakt über die Familienversicherung unter den Einschränkungen des SGB X aufheben.
Ach ja - wie DKV-Service-Center schon gepostet hat, bitte alles schriftlich und nicht fernmündlich.
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