Könnt ihr mir bitte weiterhelfen:
Bei mir hat jemand einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt.
Er ist gerade 65 Jahre alt geworden und bezieht eine geringe Rente (250 Euro) von der Deutschen Rentenversicherung.
Nun hat er aber die Vorversicherungszeiten nicht erfüllt, so dass er sich freiwillig krankenversichern müßte.
Er ist aber Österreicher und hat auch noch einen Anspruch auf eine österreichische Pension.
Besteht eine Möglichkeit, dass er über die österreichische Pension krankenversichert wird und er sich somit den Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung spart?
Ich wäre euch sehr sehr dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
Versicherung für einen Österreicher in Deutschland
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Nun denn mit Österreich gibt es ein SV-Abkommen. Ich weiss jetzt nicht, ob es in Österreich auch so eine Art KvdR gibt.
Aber Du solltest Kontakt mit der DVKA aufnehmen und dort zu zuständigen Mitarbeiter für Österreich verlangen. Wenn es eine KvdR gibt, dann muss man nur das Formular E 121 aus Österreich anfordern und sich in Deutschland einfach nur ne Betreuungskrankenkasse aussuchen. Die rechnet mit Österreich ab und Du kannst Dir den Beitrag für die freiw. Kv sparen.
Guckst Du hier: http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/dvka_home.html
Ansonsten kann Dir Dreiland mit Sicherheit weiterhelfen. Er hat da desöfteren Probleme mit. Aber der hat zur Zeit Urlaub.
Aber Du solltest Kontakt mit der DVKA aufnehmen und dort zu zuständigen Mitarbeiter für Österreich verlangen. Wenn es eine KvdR gibt, dann muss man nur das Formular E 121 aus Österreich anfordern und sich in Deutschland einfach nur ne Betreuungskrankenkasse aussuchen. Die rechnet mit Österreich ab und Du kannst Dir den Beitrag für die freiw. Kv sparen.
Guckst Du hier: http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/dvka_home.html
Ansonsten kann Dir Dreiland mit Sicherheit weiterhelfen. Er hat da desöfteren Probleme mit. Aber der hat zur Zeit Urlaub.
Öhm, was hat das mit der Rente in Deutschland zu tun?
Ich denke mal, man muss hier unterscheiden. Klar, wenn die Rente in Deutschland auch der KvdR unterliegt, dann brauche ich keine Betreuung über die Auslandskrankenkassen. Völlig logo. Da gibt es auch Urteile dazu, - meine ich zumindest - dass dann die Versicherung im Wohnsitzland vorrangig ist.
Aber der Kunde nimmt ja nicht an der KvdR in Deutschland teil, sehrwohl im Ausland.
Hast Du das explizit mit der DVKA bekaspert.
Ich denke mal, man muss hier unterscheiden. Klar, wenn die Rente in Deutschland auch der KvdR unterliegt, dann brauche ich keine Betreuung über die Auslandskrankenkassen. Völlig logo. Da gibt es auch Urteile dazu, - meine ich zumindest - dass dann die Versicherung im Wohnsitzland vorrangig ist.
Aber der Kunde nimmt ja nicht an der KvdR in Deutschland teil, sehrwohl im Ausland.
Hast Du das explizit mit der DVKA bekaspert.
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