Basistarif PKV nicht bezahlbar

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armesdeutschland
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Basistarif PKV nicht bezahlbar

Beitragvon armesdeutschland » 19.01.2009, 14:32

Hallo,

ich bin angestellt, verdiene über der Bemessungsgrenze und bin seit 15 Jahren bei der DKV. Meine Frau ist Nicht-EU-Ausländerin und Hausfrau. Wir haben einen Sohn, der seit Geburt auch bei der DKV versichert ist. Meine Frau hat zwei kleine Kinder mit in die Ehe gebracht. Die Übersiedlung steht in Kürze bevor.

Ich wollte meine Frau und ihre Kinder in einem günstigen DKV-Tarif mit hohem Selbstbehalt versichern, dort werden sie aber nicht genommen, da keine Vorversicherung vorliegt. Eine Gesundheitsprüfung wurde gar nicht erst verlangt, sie wäre kein Problem gewesen.

Da ab 01.01.09 alle Bürger pflichtversichert sein müssen, ich nicht mehr in die GKV zurück kann und die PKV nur zum Basistarif zu mehr als 500 Euro / Person versichert, ergibt sich ein Arbeitnehmer-Versicherungsbeitrag von ca 1800 Euro.

Wenn ich das und die Miete bezahle, bleibt nichts mehr zum Leben.
Als bedürftig gelte ich wohl auch nicht.
Wenn ich weniger arbeiten würde, um unter die Bemessungsgrenze zu fallen, reicht das Geld auch nicht.

Hat jemand einen Vorschlag zur Lösung?
Muß ich auswandern?

Danke

Frank
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Re: Basistarif PKV nicht bezahlbar

Beitragvon Frank » 19.01.2009, 15:01

armesdeutschland hat geschrieben: Ich wollte meine Frau und ihre Kinder in einem günstigen DKV-Tarif mit hohem Selbstbehalt versichern, dort werden sie aber nicht genommen, da keine Vorversicherung vorliegt.


Hallo,

wer hat denn dir das erzählt?

Gruß
Frank

armesdeutschland
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Beitragvon armesdeutschland » 19.01.2009, 15:43

Ich habe es schriftlich von der DKV.
("intensiv geprüft" ... "nicht möglich" ... "beiderseits keine Verpflichtungen" ... "Hinweis auf Basistarif")
Beantragt hatte ich BestMed1

armesdeutschland
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Beitragvon armesdeutschland » 19.01.2009, 15:47

Achso, das mit der Vorversicherung als Grund hatte mir mein Versicherungsvertreter schon vorher per Mail geschrieben.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 19.01.2009, 19:14

Hallo armes Deutschland,

Es sieht aus als ob der tolle Vertreter einen Antrag gestellt hat ohne Ahnung zu haben. Sorry geben Sie Ihn meine Tel Nr. er bekommt ne Schulung :-)
BM Tarife zwingend eine Vorversicherung notwendig. Also würde ich niemals mir die arbeit machen diesen zu beantragen
:-) ich weiß ich bin faul :-)
Allerdings soll es ja auch noch andere Tarife geben.
Gruß

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Beitragvon Frank » 19.01.2009, 19:34

Eine Versicherung ist defintiv möglich, auch bei der DKV.
Ohne Vorversicherung ist eine Gesundheitsprüfung nötig, aber die ist ja kein Problem.

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Beitragvon Rossi » 19.01.2009, 22:10

Öhm, vielleicht gibt es ja einen anderen Weg um in die gesetzliche KV zu kommen.

Dazu musst Du aber zunächst ein paar Fragen beantworten.

Habe ich es richtig verstanden:

2 Kinder sind noch im einem nicht EU-Land, richtig?

Die beiden Kinder sind bislang weder privat noch gesetzlich in Deutschland versichert?

Die Mutter der Mutter wohnt schon länger in Deutschland und ist privat versichert?

Oder wohnt sie noch nicht in Deutschland und war weder privat noch gesetzlich versichert?

Was sagt die Ausländerbehörde?

Musst Du eine Verpflichtungserklärung für den Lebensunterhalt und für die Krankenversicherung abgeben?!?

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Beitragvon armesdeutschland » 20.01.2009, 15:29

Meine Frau hat eine Aufenthaltserlaubnis und ist derzeit in ihrem Heimatland, um die Kinder zu holen. Dort wartet sie auf das Familienzusammenführungs-Visum für die Kinder.
Sie war hier weder privat noch gesetzlich dauerhaft versichert, nur immer dreimonatsweise bei Care Concept AG.
Verpflichtungserklärung habe ich abgegeben.

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Beitragvon Rossi » 20.01.2009, 16:32

Öhm, nur eine Verpflichtungserklärung für das Visum, oder auch eine Verpflichtungserklärung für die spätere Aufenthaltserlaubnis?

Meine Erachtens braucht die Ausländerbehörde für die spätere Aufenthaltserlaubnis keine Verpflichtungserklärung verlangen, nur in Ausnahmefällen und die sind zu begründen.

Wenn in der Tat keine Verpflichtungserklärung für die Aufenthaltserlaubnis erforderlich ist, dann kommt die Holde in die GKV als Pflichversicherte (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 b SGB V) rein und die Stiefkinder kostenlos in die Familienversicherung. Dieses wäre um länger günstiger.

So einen Fall (Erforderlichkeit einer Verpflichtungserklärung für Familienzusammenführung) haben wir hier im Forum schon mal diskutiert. Erst wollte die Ausländerbehörde nicht und dann ging es dennoch.

Zwischen einer Pflichtversicherung in der GKV und PKV liegen nämlich Welten, was die Beitragshöhe angeht.

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Beitragvon armesdeutschland » 20.01.2009, 17:10

Danke für die Tips.
Ich werde mal in dieser Richtung weiterforschen.

Altmann
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Beitragvon Altmann » 21.01.2009, 11:04

Hallo armes Deutschland,
ich hab auch so ein Problem. Nur ich hab überhaupt kein Einkommen.
Aber ich hab vielleicht einen Tipp, wenn Du noch nicht 55 Jahre zählst,
kommst Du vielleicht, wenn Du unter die Beitragsbemessungsgrenze fällst,
wieder in die Gesetzliche und somit wären die Kinder auch mit versichert.
Ich hoffe, der Tipp bringt eventuell etwas.
Gruß Altmann

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Beitragvon Altmann » 21.01.2009, 11:08

Ich muß noch etwas einbringen.
Der Basistarif ist absolut nicht billig ( 570.--€).
Das hat sich die PKV toll hingebastelt. :^o

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Beitragvon Frank » 21.01.2009, 11:49

Der Basistarif ist keine Erfindung der PKV.

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Lösungen gibt es immer

Beitragvon Wer-fragt-gewinnt » 29.01.2009, 18:49

Hallo,

hast Du bereits eine Lösung gefunden?
Wenn nicht und falls Du Hilfe möchtest, dann schreib mir bitte direkt: diana.z@web.de

Liebe Grüsse

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Beitragvon Rossi » 29.01.2009, 19:19

Öhm, warum stellst Du deine Gedankengänge hier nicht ein.

Gibt es dort irgendwelche unvorhersehbaren Tricks?


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